Beiträge von Moebius

    Das Problem ist, dass es bis vor ein paar Jahren sehr viele Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit gab - wohl auch, weil man von Seiten des Staates nicht so genau hingeguckt hat. Daher wurden Lehrer von den Versicherungen - zurecht - als schlechtes Risiko eingestuft.
    Die Zahl an Fällen von Dienstunfähigkeit ist in den letzten 2 - 3 Jahren drastisch zurückgegangen, da inzwischen wesentlich kritischer überprüft wird. Das ist bei den Versicherungen entweder noch nicht angekommen, oder sie haben Angst, dass sich die Politik der Frühpensionierungen wieder lockert, wenn der Schülerberg in ein paar Jahren wieder schrumpft. Die Beiträge sind leider immer noch sehr hoch. Allerdings sollte man sich klar machen, dass man inzwischen auch als Beamter kaum noch abgesichert ist, wenn man Dienstunfähig wird - insbesondere in den ersten Jahren der Berufstätigkeit. Besonders wichtig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung also für die Leute, die noch nicht all zu lange arbeiten, aber bereits so alt sind, dass sie nicht mehr in einem anderen Job arbeiten könnten, wenn sie Dienstunfähig werden.

    Ich suche übrigens auch grade. In der Finanztest 7/2006 wurden Berufsunfähigkeitsversicherungen getestet. Unter den "sehr guten" haben nur die DBV-Winthertur und die Axa eine Dienstunfähigkeit mit drin, wenn ich die Tabelle richtig deute.

    Das von dir zitiert "nicht ausschließlich privater Bereich" bezieht sich aber nicht auf das hier vorliegende Problem, wann zusätzliche Gebühren zu zahlen sind, sondern auf darauf folgende Ausnahmetatbestände.
    Wie in dem oben verlinkten Schreiben erläutert: Wann zusätzliche Gebühren zu zahlen sind, ist in der Vorgängerversion des RGStV festgelegt (nämlich "...zu gewerblichen Zwecken oder einer anderen selbständigen Tätigkeit..."), und die behält in diesem Punkt ihre Gültigkeit.

    Grüße,
    Meobius

    Zitat

    alias schrieb am 30.07.2006 20:06:
    Das mag schon sein. Aber die Auslegung nicht. Und im zitierten Brief äußert sich nunmal nur EIN Mitglied des Bayrischen Rundfunkrates ...

    Die Begründung in dem Brief ist aber eindeutig und übertragbar auf andere Bundesländer: im Gesetz steht steht, dass zusätzlich Gebühren anfallen, wenn der Rechner in Ausübung eines Gewerbes genutzt wird. Unterrichten ist kein Gewerbe! (zumindest nicht, so lange du kein Nachhilfeinstitut aufmachst.) Nehmt nicht jede Panikmache so ernst, auch Zeitungen schreiben gelegtendlich Dinge, die einer genaueren Realitätskontrolle nicht standhalten-

    Ich weise mal darauf hin, dass es sowas wie ein Beamtenrecht gibt. Die Betreuung von Referendaren ist kein privater Gefallen, sondern eine dienstliche Aufgabe hierfür Geschenke anzunehmen ist durchaus nicht unproblematisch
    Kleinigkeiten oder Dinge, die eher persönlicher Natur sind, sind sicher ok. Wenn es jedoch soweit kommt, dass ganze Wellnesswochendenden verschenkt werden, deren Wert ja dann schon im dreistelligen Bereich liegt ist für mich der Bogen klar überspannt. Mit solchen Geschenken könnt ihr eure Mentoren (insbesondere dann, wenn der Mentor auch so etwas wie eine Beurteilung über euch schreibt) in rechtliche Schwierigkeiten bringen und ich persönlich würde so etwas auch ganz klar nicht annehmen.
    Auch ich habe meinen Betreuungslehrern Kleinigkeiten geschenkt, aber dabei sollte in meinen Augen der Gedanke im Vordergrund stehen und nicht der materielle Wert.

    Zitat

    Super-Lion schrieb am 29.07.2006 12:37:
    Die Frage ist aber, ob das Sinn macht, sich die RV-Beiträge ausbezahlen zu lassen. Ich würd's eher nicht tun.

    Gruß
    Super-Lion

    Unsere Generation hat bei der Rentenversicherung eine so genannte Minus-Rendite zu erwarten, das heißt im Durchschnitt werden wir nicht mal das ausgezahlt bekommen, was wir an Beiträge eingezahlt haben, geschweige denn eine angemessene Verzinsung. Da ist selbst das Geld auf dem Girokonto liegen zu lassen eine bessere Alternative.

    Zitat

    nani schrieb am 26.07.2006 20:53:
    es werden einzelne Sätze dazugeschrieben
    :)

    Ja dann schreib das doch einfach!
    "Den Text habe ich an einigen Stellen ergänzt, um ihn dem Leistungstand der Lerngruppe anzupassen."
    Wenn du das ganze mit Fachbegriffen etikettierst, die so nicht üblich sind, erreichst du damit nur, dass jeder, der das liest an der Stelle erst mal hängenbleibt und sich über Begriffs-Semantik Gedanken machen machen muss. Und das nur um ein paar Worte einzusparen?
    Im übrigen siehst du an den Antworten hier schon, dass die Frage nach der Umkehrbarkeit einer didaktischen Reduktion durchaus Diskussionbedarf aufwerfen kann. Hast du wirklich Lust bei der Besprechung deiner Lehrprobe dich mit deinen Prüfern darüber in die Haare zu kriegen?

    Grüße,
    Moebius

    Als didaktischen Fachbegriff gibt es meiner Meinung nach kein Gegenteil zur didaktischen Reduktion und das "Erfinden" von Fachbegriffen macht wenig Sinn. Warum schreibst du nicht einfach aus, was du sagen willst.
    ("Etwa: In der Erarbeitungsphase 2 soll von den Schülern das Problem ... bearbeitet werden. Eine Möglichkeit hierzu wird von ... vorgeschlagen (vgl. Lit.). Diese Aufgabenstellung erscheint mir grundsätzlich geeignet, da ..., im Hinblick auf die Lerngruppe (vgl. Lerngruppenbeschreibung) habe ich mich jedoch für eine leichte Abwandlung entschieden, die durch eine erhöhte Komplexität einer möglichen Unterforderung der Schüler vorbeugen soll.)

    Es zählt immer das Jahres-Gesamteinkommen, entscheidend ist also, ob du neben dem 400 Euro Job noch anderweitig gearbeitet hast.
    Zähl mal zusammen, wieviel du insgesamt im letzten Jahr verdient hast, wenn das nur wenige tausend Euro waren, würde ich an deiner Stelle einfach mal bei deinem Sachbearbeiter (müsste auf dem Bescheid mit draufstehen) und nachfragen, ob ein Einreichen der kompletten Steuererklärung notwendig ist, vielleicht kann das ganze dann formlos geregelt werden. Steuern musst du nur zahlen, wenn du nach Abzülgen (Werbungskosten, etc.) über den Grundfreibetrag (7.664 ¤) kommst.

    Wenn du von Einrichtung zu Einrichtung fahren musst, zählen die Fahrtzeiten wahrscheinlich ja auch nicht als Arbeitszeit, oder? 11,50 ¤ pro Stunde erscheint mir dann sehr wenig. Wenn du bedenkst, dass du neben Anfahrtszeiten ja auch zumindest eine minimale Vorbereitungszeit brauchst, bist bu am Ende bei einem Stundenlohn von um die 7 ¤. Je nach Wohnort findest du sicher Aushilfsjobs, bei denen du am Ende mit deutlich mehr nach Hause gehst - allerdings gewinnst du bei dieser Tätigkeit natürlich Erfahrung, die dir später ganz nützlich sein könnte.

    Zitat

    Der größte Haken an der Sache ist, daß ich vor Ablauf eines Jahres (in dieser Zeit werde ich hier allerdings auch keinen Referendariatsplatz bekommen!) nicht kündigen kann.


    Meines Wissens kann man ein befristetes Arbeitsverhältnis immer kündigen, wenn man eine unbefristete Stelle angeboten bekommt, es kann also durchaus sein, dass du aus dem Vertrag rauskommst, wenn du einen Referendariatsplatz angeboten bekommst. Da würde ich mich aber noch mal bei jemandem erkundigen, der sich damit auskennt.

    Streik oder nicht Streik hat nichts mit dem ausgeübten Beruf, sondern einzig mit dem Dienstverhältnis zu tun - Beamte (egal in welcher Funktion) dürfen nicht streiken, Arbeiter und Angestellte (auch wenn sie Lehrer sind) schon.
    Das man als Lehrer nicht an angemeldeten Demonstrationen teilnehmen darf, halte ich für absurd. Auch wenn ich den Eid ablege, "dem Staat zu dienen", gebe ich dadurch noch lange nicht meine Grundrechte auf.
    Probleme könntest du möglicherweise bekommen, wenn du für Dinge auf die Straße gehst, die mit deiner Lehrerrolle nicht vereinbar sind, also beispielsweise an einem fremdenfeindlichen NPD-Aufmarsch teilnimmst.

    Ich würde das mal folgendermaßen interpretieren:
    Es gibt private und gewerbliche Nutzung eines PKWs. Gewerbliche Nutzung ist alles, was ich in Ausübung eines Gewerbes mache. Ein Gewerbe ist im rechtlichen Sinne eine auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbstängige Tätigkeit.
    Unterrichten ist keine Gewerbe, schließlich stellen wir keine Rechnungen für unsere Dienste aus. Schon daher würde ich eine Gebührenpflicht bezweifeln. Gleiches gilt in meinen Augen für den PC - gewerbliche Nutzung liegt hier meines Erachtens nicht vor.

    Der Weg zur Arbeit zählt auch bei jedem anderen Beruf nicht zur Arbeitszeit, stellt für mich also auch keine dienstliche Nutzung dar. Nicht alles, was ich so tagein tagaus tue um meinen Beruf ausüben zu können ist deswegen gleich dienstlich.

    Soviel zur Meinung eines juristischen Laiens.

    Der Vorteil liegt in der Befreiung von Sozialabgaben. Da du dich gleichzeitig privat versichern musst, hängt die Summe davon ab, wie viel du da zahlst. Da bei den Privaten die jungen Männer am besten wegkommen ist der Vorteil um so geringer, je älter und weiblicher du bist.

    Der Nachteil hängt auch von der Art des Beamtenverhältnisses ab. Bei Kirchenbeamten ist es beispielsweise so, dass diese sich nicht mehr auf Beförderungsstellen an staatlichen Schulen bewerben können, ohne den Beamtenstatus wechesln zu müssen. Dann müssen sie meinses Wissens trotz Funktionsstelle erst mal wieder beim Einstiegsgehalt anfangen. Wenn du Landesbeamter mit Abordnung an eine Privatschule bist sieht das andwers aus.

    Du handelst wahrscheinlich richtig, wenn du deiner Aufsichtspflicht im Schwimmbad nachkommst, also für die Schüler ansprechbar bleibst und nach deinen Möglichkeiten versuchst den Überblick über die Klasse zu behalten. Wenn gleichzeitig ein Bademeister vor Ort ist, bin ich nicht sicher, ob die Sache mit den Rettungsschwimmer noch nötig ist, da würde ich im Zweifelsfall einen Schwimmlehrer bei euch fragen, der sollte sich da auskennen.
    Wenn du ansonsten dein möglichstes tust, um deiner Aufsicht nachzukommen, sollte das eigentlich ok sein. Was du auf keinen Fall machen solltest, ist, dich in das nächste Cafe zu verziehen oder selber stundenlang Bahnen schwimmen ohne dich um deine Klasse zu kümmern.

Werbung