Das Beschäftigungsverbot dient nur davor das Kind vor den Folgen einer Schweinegrippeninfektion zu schützen. Im Prinzip kann das Schulamt durchaus sagen, dass du bis zum Eintritt des Mutterschutzes zwar nicht mehr unterrichtest dir aber ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen wird, also zB eine normale 40 Stunden Stelle in der Schulbehörde. Das erfolgt nur derzeit nicht, da die Schulbehörde auch nichts mit 50 Schwangeren anfangen kann.
Das Beschäftigungsverbot deines Frauenarztes mag vielleicht sogar allgemein formuliert sein, aber da könnte dein Schulleiter jederzeit eine Überprüfung durch das Gesungheitsamt veranlassen, die dann ein entsprechendes eingeschränkte Beschäftigungsverbot veranlassen würden.
Ich persönlich kann deinen Standpunkt auch nicht wirklich nachvollziehen. Schutz für das Kind schön und gut, aber davon jetzt die Forderung nach 4 Monaten bezahlten Zusatzurlaubs abzuleiten und den Wunsch nach Informationen über die anstehenden Inhalte von Kollegen, die derzeit wie ich auch, Vertretungsstunden ohne Ende abreißen müssen auch noch als "frech" abzutun halte ich für reichlich unkollegial.