Beiträge von Moebius

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    Original von schoko-meiki
    Ich habe mich im ersten Moment allerdings gefragt, ob es evtl. das Geld aus der einen Plusstunde ist, die ja alle Lehrer in NDS bis zu zehn Jahre ansparen mussten und die man jetzt abbummeln oder sich auszahlen lassen kann. Hat da schon einer was von gehört? Wäre ja traumhaft, wenn das Geld nun auch noch käme!!

    Das Auszahlen geschieht natürlich nur auf Antrag (Regelfall ist die Ausgleichsphase), der auch bald gestellt werden sollte, wenn man denn die Auszahlung will (zumindest im GHR-Bereich). Der Erlass, der die Auszahlung regelt, ist inzwischen raus:
    http://schure.de/20441/261148,10.htm

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    Zu 1: Der NC ist von Uni zu Uni verschieden du kannst aber erfragen, wie er im vorangegangenen Jahr war. In welchen Fächern deine Noten gut oder schlecht sind spielt bei der Studienplatzvergabe keine Rolle.

    Zu 2: Du hast dir nur ausgerechnet die ungünstigsten Fächer rausgepickt. Gerade bei Deutsch und Geschichte besteht jetzt schon ein ziemlicher Überschuss und ab 2013 werden die Schülerzahlen im Sekundarbereich zurückgehen, so dass auch die Einstellungszahlen deutlich sinken werden. Natürlich kannst du trotzdem Glück haben, dir sollte aber klar sein, dass von dir und deinen 199 Mit-Studienanfängern wohl nur ca. 10-20 tatsächlich als Lehrer arbeiten können werden. Zumal die Abbrecherquote ich diesen Fächern eher gering ist, ist ein erfolgreiches Studium also noch keine Jobgarantie.

    Zu 3: Natürlich werden am Ende die mit den besseren Noten bevorzugt eingestellt. Eine Grenznote für dich wird dir aber jetzt noch niemand nennen können.

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    nein, natürlich ist das nicht korrekt, wenn du dienstlich verhindert bist entfällt die Stunde, ohne das du dafür eine Minusstunde bekommst.
    Lediglich bei Punkt 3 könnte man überlegen ob die Teilnahme an einer Urkundenübergabe wirklich ein vorrangiges Interesse gegenüber dem Stattfinden des Unterrichtes darstellt, die könntest du dir dann ggf. später abholen.

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    da es nicht die gleiche Vorlage war ist es nach meiner Lesart auch keine identische Klausur, daher bezieht sich die 30% nur auf die eigentliche Klausur mit den 26 geschriebenen Arbeiten.
    Allerdings glaube ich nicht, dass das im Erlass explizit geregelt ist. Ich denke kaum, dass du juristisch angreifbar bist, wenn du die Ergebnisse zusammenfasst.

    Grüße,
    Moebius

    Hier direkt eine 6 zu geben ist in meinen Augen überzogen und wäre auch nach niedersächsischem Recht nicht zulässig. Schau zunächst mal in euer Landesschulgesetz, dort müsste eigentlich stehen, wie ein Täuschungsversuch zu ahnden ist.
    Wenn ein Täuschungsversuch eindeutig ist, kann er aber meines Erachtens immer geahndet werden.
    Ich persönlich würde eine Bewertung der betreffenden Aufgabenteile mit 0 Punkten als angemessen ansehen, wenn der Schüler dann trotzdem noch eine 2 hat wird er ja wohl sonst eine sehr gute Arbeit abgeliefert haben.


    Grüße,
    Moebius

    Ich bin mir nicht sicher, ob die gesetzlichen Regelungen in NRW die gleichen sind, gehe aber mal davon aus, dass es sich nicht prinzipiell unterscheidet.

    Grundsätzlich sind Teilzeitkräfte etwa im Umfang ihrer Reduzierung auch bei sonstigen Tätigkeiten in der Schule zu entlasten, soweit dies möglich ist.
    Das heißt zum Beispiel, dass Aufsichten, Teilnahme an Konferenzen, Tätigkeiten als Zweitkorrektor oder Ähnliches vermindert werden. Ein Vorschrift, dass Teilzeitkräfte von bestimmten Tätigkeiten vollständig freizustellen sind, gibt es meines Wissens nicht. (Wäre wohl auch nicht sinnvoll, denn sonst wären in manchen Grundschulen diese Aufgabenbereiche dann gar nicht mehr zu leisten).
    Natürlich kann eine Teilzeitkraft also auch nachmittags eingesetzt werden. Es darf aber nicht passieren, dass Teilzeitkräfte besonders häufig den unbeliebten Nachmittagsunterricht bekommen, "weil die ja sonst nicht so belastet sind".
    Im Klartext heißt das, dass du mit den zwei Stunden leben musst, solange es auch Vollzeitkräfte mindestens eben so oft trifft.
    Angenommen jede Vollzeitkraft hat etwa an 2 Nachmittagen unterricht. Wenn du auf 75% reduziert hast, solltest du dann darauf achten, dass du nicht immer zwei, sondern etwa jedes zweite Halbjahr nur einen Nachmittag bekommst.
    Ob du als Hausarbeitenbetreuung oder anders eingesetzt wirst, ist dabei egal, solange es sich um voll angerechnete Stunden handelt.

    Die Details hängen vom jeweiligen Bundesland ab und sind im Beamtengesetz geregelt. Beispielhaft der Abschnitt für Niedersachsen:
    http://schure.de/nbg/nbg/nbgvv2.htm#p78

    Die Vorschriften sind ziemlich detailliert und enger, als oftmals angenommen, zum Beispiel ist die Annahme jeglicher Gutscheine, (z. B. Büchergutscheine) verboten. Schülern etwas abzukaufen ist natürlich grundsätzlich nicht verboten, problematisch wird es nur, wenn hinterher im Raum steht, dass der Kaufpreis vielleicht nicht marktüblich war

    3.3 Ein generelles Annahmeverbot gilt für
    ...
    5. die Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen, verbilligter Einkauf),


    Von umfangreicheren Geschäften mit Schülern (oder auch deren Eltern), würde ich eher Abstand nehmen.

    Grüße,
    Moebius

    Das Referendariat macht man nicht an einer Schule, sondern an einem Studienseminar. Und zu dem gibt es keine Alternative. Staatsexamen heißt es, weil die Prüfung vom Staat (bzw. von einem seiner Vertreter) abgenommen wird.
    Zum Unterrichten wird man dann an eine Schule, die im Bereich des Seminars liegt, geschickt, dass kann durchaus auch eine Privatschule sein.

    Die DeBeKa wirbt sehr offensiv unter Lehrern, das heißt aber nicht unbedingt, dass sie die günstigste ist. Vergleichen ist auch für Lehrer sinnvoll.
    Was du zahlst, hängt vor allem von deinem Alter ab. Ich zahle mit 29 Jahren 1600 Euro pro Jahr, unter Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung also ca. 100 Euro pro Monat.

    Hallo,

    hier die entsprechende Vorschrift.

    Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung):

    § 15
    Überweisung an die Hauptschule

    (1) Wer nach zweijährigem Besuch desselben Schuljahrgangs oder in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nicht versetzt worden ist, wird durch Beschluss der Klassenkonferenz an die Hauptschule überwiesen.

    Wo bitte habe ich etwas von dem geschrieben, was du mir in d) unterstellst? Natürlich sollte man in jedem Teilgebiet um möglichst gute Leistungen bemüht sein (obwohl ich bezweifle, dass die EWS Note viel über pädagogische Fähigkeiten in der Praxis aussagt).
    Der von dir zitierte Schweinezyklus existiert (im Augenblick) nicht. Obwohl wir seit Jahren über einen Ingenieursmangel sprechen, bleiben die Studienanfängerzahlen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen auf niedrigem Niveau. Da gilt auch für die pädagogischen Berufe.

    Das liegt nicht zuletzt daran, dass Schüler heute nicht einfach einen für sie sinnvollen Beruf ergreifen können, sondern unter einem enormen Druck stehen "sich selbst zu verwirklichen" und unreflektiert in Studienfächer strömen, die zunächst mal "sexy" erscheinen. Das Ende vom Lied sind eine Menge Taxifahrer mit Magister in Politologie oder Germanisten, die am Studienende verwundert feststellen, dass in der Werbebranche nicht 500.000 Texter gebraucht werden.

    Grüße,
    Moebius

    Zitat

    Original von Hermine
    Und ich will dich nicht schocken, aber wenn du jetzt mit Mathe und Physik erstes Examen machst, werden deine Chancen nach dem Ref nicht mehr so rosig sein.

    Wie in aller Welt kommst du denn zu einer solchen Annahme?
    Gerade die Situation in Physik kann man schon nicht mehr als "Bedarf" sondern schon bald als "Notstand" bezeichnen. Und eine grundlegende Tendenzänderung in den Absolventenzahlen ist auch nicht erkennbar.

    Grüße,
    Moebius

    Noten werden nicht berechnet (wird in Niedersachsen durch das Landesschulgesetz sogar ausdrücklich ausgeschlossen), sondern aufgrund der Gesamtbetrachtung der erbrachten Leistungen und der Leistungsentwicklung ermittelt.

    In dem hier vorliegenden Fall würde das wohl eine 4 bedeuten, zumindest wenn die Abschlussprüfung einen ernstzunehmenden Faktor für die Gesamtnote darstellen soll.

    Grüße,
    Moebius

    Hauptgrund ist meiner Meinung nach eine völlig unausgeglichene Verteilung des Studienfächer. Jahrelang haben sich viele Tausende vom Stichwort Lehrermangel völlig unreflektiert in das Studium locken lassen. Der Lehrermangel besteht tatsächlich, aber nur in bestimmten Schulformen und Fächern und keineswegs allgemein.
    Im Primarbereich und allgemein in Fächern wie Deutsch, Geschichte, etc. sieht es derzeit übel aus, da ein massiver Überschuss an Absolventen besteht und das wird sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschlimmern, besonders wenn die Pensionierungswelle ab 2012 abflacht. Germanistik ist derzeit immer noch das dritthäufigste Fach bei Studiemanfängern und ein Großteil davon will in die Schule. In diesen "Trendfächern" kann man eigentlich gar nicht deutlich genug darauf hinweisen, dass aus Bedarfssicht bestenfalls einer von 20 Studienanfängern tatsächlich in diesem Beruf arbeiten kann.
    In vielen Mangelfächern und "unattraktiven" Schulformen herrscht aber das krasse Gegenteil. Grade in Fächern, die als "unsexy" gelten (Physik, Chemie, Mathe,...) sind die Chancen mehr als gut, hier kann bereits jetzt in vielen Schulen der Unterrichtsbedarf nicht mehr gedeckt werden, weil es schlicht keine Bewerber gibt.

    Grüße,
    Moebius

    Hallo,

    auch wenn ich deinen Ärger verstehen kann - was genau versprichst du dir von einer Anzeigen? Die Polizei wird wegen 50 € nicht irgendwelche Schüler vorladen und verhören, zumal ja kein begründeter Tatverdacht gegen eine einzelne Person besteht.
    Das einzige, was passieren wird ist, dass deine Anzeige aufgenommen wird und du wahrscheinlich ein paar Wochen später eine Mitteilung bekommst, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
    Schmeiß dem verlorenen Geld nicht noch verschwendete Zeit hinterher.

    Grüße,
    Moebius

    Die Streichung des Arbeitszimmers ist genau so eine Sache, wie die Streichung der Entfernungspauschale - ziemlich umstritten. Hier wird es mit Sicherheit Musterprozesse geben und es kann durchaus sein, dass das Arbeitszimmer wieder anerkannt werden muss. Deshalb würde ich es erst mal mit ansetzen. Wenn die Anerkennung dann abgelehnt wird Einspruch einlegen, nur so behält man seine Ansprüche, falls das Gesetz nachträglich gekippt wird.

    Bei Werbungskosten hat man die Wahl, entweder die Pauschale abzusetzen (die ist aber nicht 5400 ¤, sondern etwa so um 500 ¤), oder einzeln aufzulisten. Die meisten Lehrer dürften mit letzterem besser fahren.

    Grüße,
    Moebius

    Wir sprechen hier laut Paulchen von insgesamt "9 Stellen" bei denen es sich um "doch recht komplexe Sätze" handelt. In der Summe dürfte hier ungefähr eine komplette Seite weitestgehend identisch mit fremden Material sein. Und ihr diskutiert hier ernsthaft über die Frage, ob es sich dabei wirklich um einen erheblichen Umfang handelt oder ob es vielleicht noch Zufall sein kann.
    Es ist für mich auch nicht so zentral, ob die Texte abgeschrieben oder auswendiggelernt sind, denn die Schülerin hat versucht die Abschnitte als eigene Leistung auszugeben, was sie definitiv nicht sind.
    Ich persönlich würde die Abschnitte jeweils als nicht gekennzeichnete Zitate behandeln. Ich würde ihr also nicht 00 P für die Klausur geben, aber bei der Bewertung jetzt so zu tun, als hätte sie die Abschnitte tatsächlich selbst verfasst halte ich für absurd.

    Grüße, Moebius

    Niemand hat hier "zur Treibjagt geblasen", die Schülerin soll nicht fertiggemacht werden, es geht lediglich darum aufzuzeigen, dass so ein Verhalten nicht legitim ist. Ich finde die Einstellung von einigen von euch hier schon etwas merkwürdig - es besteht doch kein Zweifel daran, dass die Schülerin hier in erheblichem Umfang gemogelt hat. Und die Mehrheit hier scheint tatsächlich die Meinung zu vertreten, man solle einer erwachsenen Schülerin das wortwörtliche Abschreiben von mehreren längeren Passagen in einer Klausur durchgehen lassen weil "wir ja früher auch alle mal gemogelt haben" oder "weil man sie ja nicht direkt dabei erwischt hat".
    Wenn das eure pädagogische Meinung ist - von mir aus. Was Auskünften zur juristischen Lage betrifft, sollte man sich aber nicht auf Mund-zu-Mund Propaganda verlassen (auch nicht von Fachleitern), sondern einfach mal einen Blick in's Gesetz oder passende Sekundärliteratur werfen. Meine Aussage von oben (längere wortwörtliche Passagen sind im Sinne eines Anscheinsbeweises als Täuschungsversuch zu werten) habe ich aus einem Einführungsbuch zum Schulrecht vom Philologenverband Niedersachsen. Den genauen Titel habe ich leider grade nicht parat. In dem Fallbeispiel ging es nicht um das Abschreiben aus der Literatur, sondern um das im Nachhinein bemerkte Abschreiben vom Nachbarn, aus meiner Sicht ist es jedoch nicht entscheidend, wo abgeschrieben wurde.

    Grüße,
    Moebius

    Es hält sich unter Lehrern der weit verbreitete Glaube, man könne Abschreiben und ähnliches nur sanktionieren, wenn man den Schüler "auf frischer Tat" ertappt. Aus pädagogischer Sicht, kann man die Meinung sicher vertreten, aus juristischer Sicht hat man jedoch durchaus die Möglichkeit anders zu handeln. Wenn Textpassagen wortgleich denen eines Nachbarn oder einer anderen Vorlage entsprechen, kann das als Anscheinsbeweis gewertet werden, dass der Schüler abgeschrieben hat.
    In deinem speziellen Problem hast du meiner Meinung nach - zumindest juristisch - die Möglichkeit hier einen Täuschungsversuch anzunehmen und entsprechend zu verfahren. Ob du das möchtest, ist natürlich eine andere Frage, aber bei einer Obstufenschülerin, die kurz vor dem Abi steht, würde ich dieses Verhalten auf jeden Fall nicht einfach übergehen.

    Grüße,
    Moebius

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