Moebius: Erklär mal "Wookiee".
Ein Zitat aus dem ersten Star Wars Film.
Moebius: Erklär mal "Wookiee".
Ein Zitat aus dem ersten Star Wars Film.
Die Vergabe des Friedensnobelpreises hat seit 10 Jahren nichts mehr mit objektiven Leistungen zu tun. Wenn irgendwelche Länder Trump vorschlagen, sind die Motive offensichtlich die gleichen, wie wenn Herr Rutte oder Selensky Trump umschmeicheln. Lass den Wookiee gewinnen.
Bei Rheuma fände ich Konsum sehr nachvollziehbar und hätte damit weniger Bauchschmerzen, als mit dauerhafter Schmerzmedikation.
Ich habe schon von Nutzern gehört, dass es Teleärzte gibt, bei denen es mehr oder weniger eine Formalität ist, sich Canabis verschreiben zu lassen, und die dann solche Atteste mit der Diagnose einer solchen, typischen chronische Schmerzerkrankungen nach einer kurzen Befragung per Videosprechstunde ausstellen. (Das sollte eigentlich nichts so sein, findet aber offenbar trotzdem statt.)
Von daher würde ich mir gar nicht groß Gedanken um die genaueren Umstände machen, die kann man als Lehrkraft sowieso nicht wirklich rechtssicher klären. Wer in meinem Unterricht sitzt, hat in einer angemessenen Verfassung zu sein, Ende der Geschichte.
So oder so ändert die Teillegalisierung nichts im Umfeld der Schule.
Der Konsum in der Schule ist nach wie vor illegal, genauso wie der Alkoholkonsum. Schüler haben so in der Schule zu erscheinen, dass sie nicht offensichtlich geistig beeinträchtigt sind und pflichtgemäß am Unterricht teilnehmen können. Wenn das nicht der Fall ist, ist auch relativ egal, ob der Schüler betrunken oder bekifft ist, er geht nach hause und die Fehlzeiten sind unentschuldigt, weil er das selber zu verantworten hat. Da spielt auch medizinisch induzierter Konsum keine Rolle, weil der kein Ausmaß hat, bei dem man dann dauerhaft bekifft durch die Gegend läuft.
Ob SuS über diese den Schulbetrieb beeinträchtigenden Fälle hinaus privat irgendwas konsumieren, kann man bei minderjährigen SuS den Eltern mitteilen, wenn man den Verdacht hat, ansonsten ist es nicht meine Baustelle.
Ich möchte ihr einen guten Rat geben und wollte hören, ob mein Bauchgefühl dazu passt.
Wie seht ihr das? Rege ich mich da übermäßig auf oder könnt ihr das nachvollziehen?
Es ist relativ offensichtlich, dass dein Antrieb nicht ein sachlicher Wunsch der Schülerin objektiv und vernünftig zu helfen ist, sondern deine eigene emotionale Reaktion. Du selber ärgerst dich über die Begründung und hast jetzt den Impuls, da irgendwie zwischen zu hauen. Die Frage, ob das wirklich ein guter Weg für deine Schülern ist, spielt für dich dabei überhaupt keine Rolle. Ich habe an mehreren Schulen Diskussionen zum Thema "bauchfrei" mitbekommen, mehr als einmal sind diese eskaliert mit gegenseitigen Angriffen, Beleidigungen und Unterstellungen unter der Gürtellinie. Es ist ein hochsensibles Thema, und du hast keine Kontrolle darüber, wie sich die Thematik anschließend entwickelt.
Zu 2: ich bin ja nicht nur Klavierlehrerin, ich bin ja auch normale Lehrkraft (GS) und wir haben durchaus auch schon Vorpubertierende. Ich denke jetzt einfach drüber nach, wie meine Position dazu ist. Habe ich irgendwo den Anschein erweckt, ich möchte dort an der Schule irgendwas drehen? Ich habe lediglich überlegt, ob ich ermutigend einwirke, diese Argumentation in Zweifel zu ziehen und das Gespräch an der Schule zu eröffnen. Meine Schülerin wäre dazu fähig.
Und wieso betrachtest du es als deine persönliche Aufgabe an einer Schule, mit der du nichts zu tun hast, irgendwelche Gespräche eröffnen zu lassen? Aus deiner Schilderung geht nicht mal hervor, dass deine Schülerin ein Problem mit dieser Regelung hat, du weißt auch nicht, ob die Begründung überhaupt der Wahrheit entspricht, denn du kennst sie ja nur über Hörensagen.
Ich weiß, vielen Lehrkräften erscheint diese Idee abwegig, aber: es ist grundsätzlich möglich davon zu erfahren, dass irgendwer, irgendwo, irgendwas ganz anders macht, als man es selber machen würde, vielleicht sogar auf eine Art, die man persönlich absolut daneben oder dumm findet, ohne sich direkt dafür zuständig zu fühlen, denjenigen zu belehren, dass er es in Zukunft doch Bitteschön anders machen möchte.
Du hast überhaupt nichts mit der Sache zu tun, halt dich raus.
Auch mit Bundesland wird es schwierig werden, die Frage muss die verantwortliche Stelle beantworten.
Aber mal in's blaue: Letztlich geht es darum, bei dir aus dem Studium 2 Fächer abzuleiten, die du später unterrichten kannst, Informatik ist da klar, aber es brauch ein zweites Fach, bei dem du genügend belegte Veranstaltungen nachweisen kannst, die diesem Fach zugerechnet werden können, und mit denen du dann über eine bestimmte Zahl Stunden kommst.
BWL wird dir da am Gymnasium nichts nützen, weil kein Unterrichtsfach. Wenn bei dir nur Informatik und BWL ableitbar sind, hast du Chancen im Bereich der berufsbildenden Schulen, für Gymnasium wirst du Mathe oder Physik zusammenkratzen oder nachstudierten müssen.
1. Ja, die Argumentation ist selten dämlich, wenn sie denn wirklich so sein sollte
2. Not your cup of tea, die Schule hat vermutlich 100 LuL, 1000 SuS und knapp 2000 beteiligte Eltern da muss sich nicht irgendeine Klavierlehrerin einer Schülerin berufen fühlen, sich um die schlüssige Begründung der Schulregeln zu kümmern.
Im Augenblick nützt es überhaupt nicht, über Motive der Schulleitung und mögliche Hintergründe zu spekulieren. Die Schulleitung darf ganz grundsätzlich deinen Unterricht besuchen und wird das offensichtlich morgen tun. Bereite dich vernünftig vor und sieh zu, dass du eine Stunde abliefest, die möglichst wenig Angriffsfläche liefert, über alles weitere kannst du dir danach Gedanken machen.
So, Niedersachsen ist durch für dieses Jahr, euch noch viel Vergnügen.
Man muss jetzt auch nicht alles ideologisieren.
..., zumal das auch mit der Problematik, um die es eigentlich geht, überhaupt nichts zu tun hat.
Diese Diskussionen können die weiblichen Kolleginnen gerne mit den Schülerinnen führen oder auch nicht. Ich mache das als Mann auf keinen Fall. Bei Schülerinnen, die für den schulischen Kontext eigentlich zu leicht gekleidet sind achte ich auf Abstand und professionellen Umgang, ansonsten halte ich meine Klappe.
Ich gehe davon aus, dass es genau so wie das meist andere, was Fachinformatiker hier so schreibt, schlicht und einfach eine bewusste Provokation sein soll.
Und genau das sollte man als Mann nicht antworten, wenn man mit so einem Problem konfrontiert wird.
Die Aussage, dass für jede Amtsstufe eine Probezeit durchlaufen werden muss und die Beförderung immer erst im Anschluss erfolgt, ist grundsätzlich korrekt. Mit A13 auf den Dienstposten einer stellvertretenden Schulleitung eines Gymnasiums zu kommen finde ich ziemlich wild, ist aber formaljuristisch grundsätzlich möglich. Die Probezeit beginnt nach Abschluss des Verfahrens, in so fern verstehe ich deine Ausführungen bezüglich der Zustimmung der Gremien im Mai 2025 nicht ganz. Wie lange du die Aufgaben ausübst, wäre in Niedersachsen völlig irrelevant, da du alleine durch die Ausübung einer bestimmten Aufgabe keinen Anspruch auch irgendeine Besoldungsstufe erlangst. Entscheidend ist das Schreiben, mit dem dir der Dienstposten (nicht die Aufgaben und oder dienstrechtlichen Befugnisse) einer stellvertretenden Schulleitung übertragen wurden, von da an sind 6 Monate zu rechnen.
Hier ging es nicht um den Ausschnitt, sondern um die Unterstellung einer Affäre mit einer Schülerin, das ist noch eine andere Dimension.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn ich kann nicht hellsehen oder spekulieren, sondern nur das wiedergeben, was mir erzählt wurde.
Ich bezog mich eher auf die Ausgangsproblematik, der von dir geschildert Fall ist ja grundsätzlich auch zu klären, weil man vermutlich widerlegen kann, dass angebliche Treffen zwischen den Personen stattgefunden haben, sobald die Schülerin anfängt konkrete Dinge zu behaupten. Im Ausgangssachverhalt ging es um angebliche Blicke, da wird es sehr schwierig.
Lernen auf Distanz für die Sek2 nach der 6. Stunde.
Dann hat das Freibad hoffentlich WLan.
Auch das halte ich nicht für realistisch. Im Internet kann man schnell nach Härte und Konsequenz rufen, das fällt unter Gratismut. Im Zweifelsfall muss man sich mal durch eine Erstberatung beim Anwalt eine realistische Einschätzung holen. Aber im schlimmsten Fall geht man vor Gericht, dort bestätigt die beste Freundin, dass sie das genau so gesehen hat, wie die Schülerin und der Rest der Klasse kann oder will nichts gesehen haben. Dann fängt man sich mit seiner Verleumdungsklage vor Gericht eine Klatsche und hat selber eine "na dann wird wohl etwas dran gewesen sein"-Situation herbeigeführt.
Ich glaube, dass es schon der realistischere und gangbarere Weg ist, dass eine geeignete Person aus der Schule ein ernsthaftes Gespräch mit der Schülerin führt und ihr klar macht, welche Tragweite so eine Behauptung haben kann.
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