Beiträge von Moebius

    Wir haben hier einen anderen Thread, bei dem zwei Lehrkräfte strafrechtlich verurteilt wurden, weil die Nichtbefolgung vorgeschriebener Prozesse bei der Organisation einer Klassenfahrt zum Tode einer Schülerin geführt hat. Die deutliche Mehrheit der Teilnehmer empfindet das als große Ungerechtigkeit.

    Gleichzeitig wird hier darüber diskutiert, ob man in der Grundschule Entschuldigungen von 9jährigen Kindern für andere 9jährige Kinder akzeptiert oder ob man sich überhaupt irgendwie kümmern muss, wenn morgens ein Kind einfach nicht da ist.

    Arbeitsauftrag a:

    Diskutiere den Widerspruch (Ist aber nur Anforderungsbereich 1, wegen Offensichtlichkeit).

    Arbeitsauftrag b:

    Ein weiterer Teil der Forenteilnehmer, ist der Meinung, Lehrkräfte wären unterbezahlt, da der Beruf mit einem hohen Maße an Verantwortung verbunden ist. Ordne diese Auffassung in das in Teil a aufgeworfene Problemfeld ein (AB 2-3)

    So kommt es zwar öfter dazu, dass mehrere Kinder ein Kind entschuldigen, aber das ist mir lieber, als wenn es unentschuldigt fehlt.

    Es ist Freitag Nachmittag, eigentlich wollte ich mich jetzt nicht mehr aufregen, müssen wir jetzt ernsthaft darüber diskutieren, dass Schüler keine anderen Schüler entschuldigen können?

    Was kommt als nächstes, lasst ihr die Erlaubnis zur Teilnahme an der Klassenfahrt auch alle mal einen nach links geben und vom Sitznachbarn unterschreiben?

    In NRW gibt es gar keine Pflicht, dass hinterher telefoniert werden muss.

    Vorsichtig, diese Pflicht ist keine explizit schulrechtlich geregelte Sache, sondern ergibt sich aus den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zur Aufsichtspflicht. Während des Schulbesuches liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule, wenn Eltern ihre Kinder morgens auf den Weg dahin schicken, können sie davon ausgehen, dass die Aufsichtsverantwortung damit automatisch auf die Schule übergeht. Die Verantwortung für die Situation, wenn das Kind nicht ankommt, liegt in so einem Fall bei der Schule und nicht bei den Eltern, denn diese haben keinerlei Möglichkeit diese Situation zu erkennen.

    Meines Erachtens ergibt sich aus der gesetzlichen Aufsichtspflicht bereits eine zumindest grundsätzliche Pflicht der Schule aktiv zu handeln, wenn Schüler nicht erscheinen und auch nicht abgemeldet sind. Nur über den Umfang der notwendigen Maßnehmen lässt sich streiten.

    (Ich warte immer noch auf ein Ergebnis, wie das Disziplinarverfahren gegen die Schule mit dem entführten Kind ausgegangen ist, kann aber auch sein, dass man das nicht erfährt.)

    Kann es sein, dass die HUK keine Öffnungsklausel und schon deswegen einen kleineren Pool an ‚Risikofaktoren‘ hat?

    Nein, die HUK nimmt auch an der Öffnungsaktion teil. Historisch war es so, dass die HUK einfach vor ca. 35 Jahren als damalige Variante einer Direktversicherung ohne aufwändigen Vertrieb über provisionsabhängige Vermittler und mit relativ schlanker Verwaltungsstruktur entstanden ist. Sie ist immer noch auf Kosteneffizienz ausgerichtet (hat zB schon sehr früh alle Einreichungsprozesse digitalisiert und automatisiert), aber es ist jetzt auch nicht so, dass zwischen den Kosten zu anderen immer Welten liegen. Es gibt auch andere günstige Versicherer, aber auch einige sehr teure und die fabulieren dann gerne von irgendwelchen Gefahren nicht gedeckter Leistungen bei den günstigen, obwohl es objektiv kaum relevante Unterschiede gibt.

    Naja... man könnte jetzt z.B. die Windkraftbetreiber per Gesetz zu verlässlicher Energielieferung verpflichten. Dann müssten die die entsprechenden Backup-Kraftwerke unterhalten und der Staat nix zahlen.

    Das würde allerdings den Wettbewerb in dem Bereich drastisch reduzieren, faktisch auf die Konzerne, die in der Lage sind auch Großkraftwerke zu betreiben. Das schöne an Wind und Solar ist ja, dass es auch kleineren Firmen oder Beteiligungsgesellschaften ermöglicht, hier Kapazitäten zu schaffen, optimaler weise verbunden damit, dass die Menschen, in deren Nähe das Windrad gebaut wird, auch etwas daran verdienen.

    Diese Unterschiede spielen sich in den letzten 10% des Leistungskataloges ab, individuell mag man Teile davon als wichtig empfinden, dann nimmt man sie beim Vergleich dazu, auch dafür gibt es Rechner.

    (Ich bin seit ca. 35 Jahren bei der HUK, soweit ich weiß ist jede einzelne Rechnung ist in der Zeit voll übernommen worden, von meiner Zahnstange in der Kindheit über Facharztbehandlungen bis hin zu Zahnkronen.)

    Natürlich mag es für einzelne Kunden individuell wichtige Leistungen geben, die nicht immer dabei sind. Aber ein Großteil der weit verbreiteten Sorgen davor, dass die Versicherung irgendwas nicht zahlt, ist einfach ein "Hereinfallen" auf das Schüren diffuser Ängste, durch Versicherungsverkäufer, die "man soll ja nicht das billigste Angebot nehmen" sagen, wenn sie eigentlich "daran verdiene ich nichts" meinen.


    Bei privater Altersvorsorge haben die meisten inzwischen verstanden, dass der Bankberater eigene Fonds statt viel besserer ETFs empfiehlt, weil das eben die Produkte der Bank sind, an denen sie verdient. Versicherungsmakler sind genau so Verkäufer, die das Verkaufen, was für sie selber am sinnvollsten ist.

    Gerade der französische Kernkraftbetreiber ist ein Gegenbeispiel gegen bezahlbare Kernkraft.

    Das ist ein Staatskonzern, der aktuell mit ca. 100 Mrd € eigentlich komplett überschuldet ist und nur darum nicht insolvent ist, weil der Staat für die Schulden bürgt. Er hat in den letzten 20 Jahren ein einziges Kraftwerk neu gebaut, bei dem sind die Kosten komplett aus dem Ruder gelaufen. Die Strompreise sind in Frankreich geringfügig niedriger als in Deutschland, weil die Preise dort politisch gesetzt sind, die Firma müsste deutlich höhere Preise nehmen, die Rechnung wird den Franzosen irgendwann auf irgendeinem anderen Weg präsentiert werden.

    Niemand entscheidet sich aus wirtschaftlichen Gründen für Kernkraft, da kann man noch eher über die Versorgungssicherheit argumentieren. Bei neu errichteter Kraftwerksleistung ist die Kombination aus Windkraft mit Gaskraftwerken als Versorgungsbackup derzeit die günstigste Lösung. Das Problem in Deutschland ist derzeit, dass man für dieses Backup staatlich zahlen müsste, denn alleine für das Einspeisen in Dunkelphasen lohnt sich das Vorhalten der Gaskraftwerke nicht, wenn die Firmen absehen können, dass diese demnächst zu 80%-90% der Zeit still stehen werden.

    Wer eine PKV allein wegen des Preises ohne Vergleich der Leistungen abschließt, hats nicht anders verdient.

    Die wesentlichen Leistungen der PKV sind in Deutschland fast komplett gesetzlich geregelt, bei Beamten noch stärker durch die Vorgaben der Beihilfe. Ein Wettbewerb über Leistungen findet fast ausschließlich über Zusatzleistungen statt. Die einzig relevanten sind da meiner Meinung nach Chefarztbehandlung und Einzelzimmer, der Standart sind Facharzt und Zweibettzimmer. Daneben gibt es noch zu vernachlässigenden Quatsch wie Homöopathie und Akupunktur.

    Natürlich muss man vergleichen, der Basistarif deckt aber bei fast allen PKVs das gleiche Basisangebot ab, Extras muss man sowieso "dazubuchen", von daher ist als erstes der Vergleich über den Preis des Basistarifes schon mal aussagekräftig.

    (Die HUK wird von freien "Beratern" in der Tat nicht empfohlen - weil sie keine Vermittungsprämien an freie Versicherungsmakler zahlt, sie hat einen Direktvertrieb.)

    Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.

    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

    Pflichtgemäßes Ermessen. Beispiele für Situationen, bei denen ich weitergehende Maßnahmen prüfen würde:

    - bekanntermaßen problematische familiäre Situation, zB Vater hat kein Sorgerecht, will das Kind aber bei sich haben (dieser Fall hat in Niedersachsen vor einem halben Jahr zu einem Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung gegen eine Schule geführt, der Vater hat das Kind auf dem Schulweg abgefangen und nach Polen entführt, die Schule ist überhaupt nicht tätig geworden und hat nicht mal versucht, die Mutter zu kontaktieren)

    - der Schüler hat eine bekannte Vorgeschichte mit von "zuhause weglaufen"

    - der Schüler hat bekannte medizinische Probleme, die zu einem Notfall führen könnten

    Alleine aufgrund der theoretischen Möglichkeit eines Unfalls auf dem Schulweg würde ich keine weitergehenden Maßnahmen in die Wege leiten, diese Möglichkeit gibt es immer. Meiner Meinung nach müssten konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung vorliegen, keine nur "theoretischen Szenarien". Ich glaube auch, dass die Polizei nur dann tätig werden würde.

    Ich bin zwar nicht Primarstufe, aber auch in Klasse 5 ist das bei uns schon vorgekommen.

    Grundsätzlich sind die Eltern in der Pflicht, einen Kontaktweg zur Verfügung zu stellen, über den dringende Informationen sie erreichen können. Im beschriebenen Fall würde das Sekretariat wohl in regelmäßigen Abständen fortgesetzt versuchen die Eltern zu kontaktieren, zusätzlich zu Telefon würde man wahrscheinlich eine Email schicken, ggf. den Arbeitgeber der Eltern direkt anrufen. Eventuell würde man auch einen Mitschüler bitten, den Fehlenden über sein Handy zu kontaktieren.

    Da es vermutlich darauf hinaus läuft:

    Eine Pflicht, die Polizei einzuschalten, sehe ich hier nicht, wenn keine zusätzlichen Hinweise auf eine irgendwie gefährdende Situation gibt.

    Zuckerberg wanzt sich nicht am Trump ran, er hat vorher vieles von dem, was er an Firmenpolitik gemacht hat, nur gemacht, um der vorherrschenden politischen Strömung zu gefallen, jetzt macht er genau das gleiche, nur das die Strömung eine andere ist.

    Facebook, Microsoft und co haben ganz sicher nicht aus innerer Überzeugung DEI-Programme gemacht und Milliarden für Moderation von Inhalten auf ihren Plattformen ausgegeben, sondern weil das für ihr Geschäft gut war. Denen geht es ums Geld.

    Dieser Rechner ist massiv irreführend. Denn nicht umsonst stammt er von der HUK die zu den Billiganbietern (mit einigen Leistungsdefiziten die natürlich da nicht deutlich werden) konzipiert ist. Das macht die nicht aus reiner Menschenliebe. Daher ist hier große Vorsicht geboten und ich schlage vor diesen Link zu löschen !

    Das ist ein weiterer Beitrag, der sich in die Reihe der Posts des Autors einreiht, die offensichtlich Reaktionen triggern sollen.

    Zum einen könnte sich die Klasse absprechen, um dann in der zweiten oder gar dritten Runde eine sehr viel einfachere Klausur sehr viel besser bestehen zu können. Wenn sich das Spielchen dann eingebürgert hat, funktioniert das auch.

    Solche Fälle sind aber Mythen, die meiner Meinung nach den Praxistest nicht bestehen. Dass sich alle SuS einer Klasse einig sind und an eine gemeinsame Absprache halten, kommt ungefähr genau so oft vor, wie dass sich alle Lehrkräfte einer Schule einig sind und an eine Absprache halten. Nämlich nie. (Ist im Grunde eine Variante des Gefangenen-Dilemmas.)

    Und gerade in so einem Fall wäre bei und die Genehmigung Formsache. (Aber ja, die 50%-Regelung aus Hessen sehe ich auch kritisch.)

    Das "Durchziehen" von eigentlich für die Schulform ungeeigneten Schülern ist auch unabhängig von der Genehmigungs-Regel und bei uns am weitesten in den unteren Jahrgängen verbreitet, wo die 30%-Regel noch überhaupt kein Problem dar stellt. In den höheren Jahrgängen kommt es dann zu Problemen mit der 30%-Regel, weil in den unteren Jahrgängen jahrelang überforderte SuS mitgeschleppt wurden und die irgendwann eine völlig falsche Erwartungshaltung davon haben, dass sie genau so weiter bis zum Abitur durchkommen.

    Ob man erpressbar ist hängt von der genauen Ausgestaltung und vor allem vom Schulleiter ab.

    In Niedersachsen gibt es die 30% Regelung noch. Sie ist lästig, aber ich bin nicht erpressbar, weil ich weiß, dass unser Schulleiter die Genehmigung zur Wertung erteilt, wenn es keinen begründeten Grund zur Annahme gibt, dass der schlechte Ausfall auf Fehler der Lehrkraft (auch das kann mal vorkommen) oder externe Umstände zurückzuführen ist, die die SuS nicht zu verantworten haben.

    In den letzten 10 Jahren habe ich eine Arbeit genehmigen lassen, und eine ein zweites mal schreiben.

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