Ich glaube es sollte doch relativ klar sein.
-verbeamteter Lehrer
-Gymnasium
-Mathe/Info/Geo
-Klassenlehrer
-habe Kleinkinder
Ist die Klassenfahrt verpflichtend, bzw. Kann man diese umgehen?
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Klassenfahrten sind in NRW grundsätzlich verpflichtend, gleichzeitig gibt es eine Pflicht des Arbeitgebers, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Daraus wird sich in deinem Fall nicht generell ableiten lassen, dass du keine Fahrten machen musst. Andererseits wird man bei dir nicht einfach kurzfristig anordnen können, dass du in zwei Wochen eine Fahrt begleiten musst. Wo man dazwischen Maß und Mitte findet, ist eine Einzelfallentscheidung, die begründet abzuwägen ist.
Problematisch ist, wenn du Klassenlehrkraft in einer Klasse ist, in der nach Fahrtenkonzept eine Fahrt absehbar stattfindet, dann kann man grundsätzlich von dir erwarten, dass du dich entweder frühzeitig darauf einstellst (Mann muss in der Zeit notfalls Urlaub nehmen), alternativ hättest du die Probleme der Schulleitung frühzeitig mitteilen müssen, damit diese dies bei der Klassenleitung berücksichtigt und dich dort gar nicht einsetzt.
Bei Kindern, die noch gestillt werden, kommt eine Fahrtbegleitung nicht in Frage, unter Kindergartenalter würde ich das auch verneinen.