Beiträge von Moebius

    Das ist ein völlig anderer Fall. Wenn jemand eine klar operierte Nase hat und der operierende Arzt dies bestätigt bzw. ein Attest ausstellt, gibt es null Grundlage für ein Anzweifeln und für eine Belästigung des Amtsarztes mit solchem Tineff.

    Darum habe ich mich auch an keiner Stelle auf den Fall mit den Nasen bezogen, sondern ausdrücklich darauf, dass viele Lehrkräfte hier darüber diskutieren, über welche Tage der Arzt ein Attest ausstellen kann, statt einfach im Rahmen ihrer dienstlichen Möglichkeiten damit umzugehen.

    Der Arzt stellt aus, was er für richtig hält, das ist nicht meine Baustelle.

    Aber ein Attest ist keine "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte, die die Schule ohne Fragen zu stellen akzeptieren muss, es gibt Möglichkeiten damit umzugehen, wenn man den Eindruck hat, SuS nutzen Atteste missbräuchlich oder wenn die Fehlzeiten zur Gefährdung des Schulerfolges führen.

    Wieder einmal überdeckt Trumps unmögliche Art die Tatsache, dass die Hintergründe sehr hart kalkuliert sind.

    Ihm geht es immer um wirtschaftliche Vorteile.

    Im Falle von Kanada und dem Panamakanal geht es um Zölle und Wettbewerb, im Falle von Grönland um Bodenschätze. Man kann sich wahlweise drüber lustig machen oder sich drüber aufregen, aber ich befürchte, dass er in allen drei Fällen das bekommen wird, was er will (und das ist nicht der territoriale Anschluss an die USA).

    Und im Falle von Grönland sind die Europäer auch wieder einmal selber schuld, denn es ist seit Jahrzehnten offensichtlich, dass Grönland eine immense strategische Bedeutung haben wird. Aktuell ist ein wirtschaftliches Engagement dort nicht kurzfristig gewinnversprechend, darum kümmern sich die europäischen Firmen nicht darum und wenn sich die Firmen nicht kümmern, kümmert sich Brüssel auch nicht. China hingegen hat das erkannt und in den letzten Jahren einige Milliarden in Rohstoffprojekte investiert, das ist der Grund dafür, dass Trump jetzt aktiv wird.

    Statt in Endlosschleife über dem unmöglichen Verhalten von Trump zu kreisen sollten wir uns Gedanken darüber machen, warum Europa in allen langfristigen strategischen Fragen so dermaßen versagt.

    (Und ja, es ist durchaus vorstellbar, dass eine Mehrheit der Grönländischen Bevölkerung die Abkehr von Dänemark und die Hinwendung zu den USA als Vorteilhaft betrachtet. Trump wird da geschickt sein und ihnen etwas dafür anbieten.)

    Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.

    Ich (oder vielmehr der Schulleiter) begründe zB, dass ein Schüler so gehäuft bei Klassenarbeiten fehlt, dass der schulische Erfolg gefährdet ist und der Schüler daher eine ärztliche Attestpflicht, oder im verschärften Fall eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegt bekommt.

    Und das hat nichts damit zu tun, dass ich eine ärztliche Meinung in Frage stelle (die ich ja gar nicht kenne, denn ein Attest enthält keine Diagnose). Es ist aus Sicht der Schule zu argumentieren, dass eine entsprechende Pflicht notwendig ist.

    Ganz grundsätzlich dürfen und müssen Schulen selber entscheiden, welche Atteste sie anerkennen. Es ist durchaus möglich, ein Attest begründet abzulehnen. Gleichzeitig sollte man aber davon absehen, anderen Berufsgruppen erklären zu wollen, wie sie ihren Job machen sollten.

    Was der Arzt attestieren kann und darf, und rückwirkend oder nicht, entscheidet er. Ob die Schule dieses Attest als Entschuldigung anerkennt, entscheidet in erster Instanz die Lehrkraft und im Zweifelsfall der Schulleiter.

    Nehmen wir mal an, deine Selbsteinschätzung zur Aussichtslosigkeit der Verbeamtung sei richtig. Auch dann ist doch der Vergleich zwischen "Verbeamtete Lehrkraft" und "Angestellte Lehrkraft" für dich völlig irrelevant, relevant für dich ist der Vergleich "Angestellte Lehrkraft" zu "In irgendeiner anderen Tätigkeit angestellt".

    Da aber völlig offen ist, wie die Alternative bei dir aussehen könnte und wie realistisch das ist, wird man dir da keinen seriösen Rat geben können.

    Im Normalfall wirst du als jemand, der mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Lehrerberuf geht und dort in einem regulären Beschäftigungsverhältnis arbeitet, immer besser da stehen, als wenn du mit der Lehramstausbildung versuchst, dich umzuorientieren und wo anders quer einzusteigen.

    Die andere für dich selbst zu klärende Frage dürfte allerdings sein, ob deine umfangreichen Vorbelastungen ein Problem im Lehrerberuf sind, in dem oft eine hohe Belastbarkeit und Resilienz notwendig ist.

    Auch in Niedersachsen dürfen grundsätzlich andere Aufgaben an Oberstudienräte übertragen werden, als die Leitung einer Fachgruppe:

    Erlass (eigentlich außer Kraft getreten, wird aber meines Wissens noch angewendet, da nie ein Folgeerlass gekommen ist)

    Wie viel Arbeit der Stelleninhaber mit der Leitung der Fachgruppe hat, ist zu einem guten Stück seiner Amtsauffassung überlassen. Ich schreibe fast alles, was in unser Fachgruppe verschriftlicht werden muss (Protokolle, Konzepte, neue Schulcurricula, etc) selber, ich organisiere Wettbewerbe, betreue die Referendare im Fach, arbeite mit der Uni zusammen, etc. . Grundsätzlich kann man vieles davon auch sein lassem oder in der Fachgruppe verteilen. Bei uns gilt die Vorgabe, dass Fachgruppenleitung ohne Stelle mit einer Anrechnungsstunde versehen wäre und erwartet wird, dass der Leiter einen dem entsprechenden Zeitaufwand in sein Amt investiert.

    Ich halte einen Zufall für ausgeschlossen, wenn man einen so spezifischen Usernamen 1 zu 1 kopiert und mindestens für schlechten Stil.

    Ich frage mich auch, warum die Forensoftware das zulässt, denn die alten Beiträge werden immer noch mit dem Original-Usernamen angezeigt.

    Ja, das ist natürlich richtig, aber meiner Erfahrung nach sind die Fälle, bei denen es dann zu diesem Mittel kommt, auch wirklich berechtigt. Beamte haben den großen Vorteil, dass sie nicht nach 6 Wochen in das Krankengeld rutschen und daraus leiten einige wenige die Erwartungshaltung ab über Jahre voll weiter bezahlt zu werden, auch wenn sie die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können.

    In dem hier geschilderten Fall sehe ich das auch in der Sachverhaltsbeschreibung nicht.

    Die DDU droht nur, wenn absehbar ist, dass in den nächsten 6 Monaten keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit absehbar ist und auch die Teildienstfähigkeit keine gangbare Lösung darstellt.

    Ich würde damit rechnen, dass man bei 3 Monaten Dienstunfähigkeit einen Termin beim Amtsarzt bekommt.

    (Die Schwelle ist relativ hoch, in Niederasches liegt sie deutlich niedriger.)

    Das ist für den Betroffenen aber erst mal überhaupt nichts negatives, ein Besuch beim Amtsarzt ist keine "Strafe" und nach 3 Monden muss man auch keine DDU befürchten, da geht es eher um die Frage, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist und ob am Arbeitsplatz unterstützende Maßnahmen passieren sollten.

    Und das ändert was daran, dass es dort eine Fachgruppe mit dem Namen "Philosophie" gibt? Die es deiner Aussage nach ja nicht gibt.

    Bitte, wenn du es noch einmal ganz Präzise haben möchtest:

    Es ist an einem niedersächsische Gymnasium nicht möglich, eine Funktionsstelle mit dem Inhalt "Fachgruppenleitung Philosophie" zu erhalten, im Wesentlichen aus zwei Gründen:

    - Philosophie hat an Niedersächsischen Gymnasien einen geringen Stellenwert und wird von den "Werte und Normen"-Kollegen mit bedient. Man hat auch die Fakultas in beiden Fächern.

    - Der Stellenumfang ist nicht ausreichend für die bei A14-Stellen geltenden Vorgaben

    Das heißt nicht, dass die Darstellung des TE erfunden sein muss, möglicherweise ist sie nur stark unvollständig.

    Und hier gibt es zumindest eine Schule, die eine explizite Fachgruppe "Philosophie" inklusive Fachgruppenleitung hat.

    https://www.gymnasium-hittfeld.de/bei-uns-lernen…ch-philosophie/

    Wenn du auf die Übersicht geschaut hättest, hättest du gesehen, dass die gleiche Person auch die Fachgruppe Werte und Normen leitet.

    Faktisch wird es auch an der Schule nur eine Fachgruppe sein, das curriculare Fach heißt in Niedersachsen Werte und Normen, lediglich in der Oberstufe gibt es auch die Möglichkeit des Faches Philosophie (aber meines Wissens ohne eigenes Curriculum und ohne die Möglichkeit einer Abiturprüfung).

    Es gibt Gründe dafür, dass der TE bei seiner Bewerbung kein A erhalten kann. Diese Gründe sind eigentlich auch allen Lehrkräften, die im Bereich der zuständigen Regionalabteilung arbeiten, bekannt. Das ist einer von mehreren Aspekten an der Darstellung, die für mich keinen Sinn ergeben. Ich sehe zwar auch keinen Grund so eine Geschichte zu erfinden, aber trotzdem ist die ganze Diskussion für mich insgesamt schräg.

    (Es gibt an Niedersächsischen Gymnasien auch keine Fachgruppenleitung Philosophie, da das Alternativfach zu Religion in Niedersachsen Werte und Normen ist, außerdem müssen Funktionsstellen an Niedersächsischen Gymn. mindestens 2 Aufgaben enthalten, bei einer sehr kleinen Fachgruppe wie WuN eher 3-4.)

    Ich habe auch gewisse Zweifel an der Darstellung des TE, weil ich die Verfahren aus der verantwortlichen Regionalabteilung kenne.

    Falls das ganze so stimmen sollte, würde ich es mir gut überlegen, in der geschilderten Situation die Bewerbung jetzt zurück zu ziehen, denn das Ergebnis wäre vermutlich, dass man zum ersten und letzten mal erfolgreich aus einer Bewerbung hervorgegangen ist.

    Wenn die dienstliche Beurteilung einmal erfolgt ist, bleibt das Verfahren in der Personalakte.

    Mir würde aktuell nur eine Blockade der Ostsee einfallen nach Vorbild der Kuba-Blockade 1962.

    Aber ob sich die Nato das zutrauen würde?

    Diese Sachen würden sofort aufhören, wenn es jedes mal als Reaktion auf solche terroristischen Akte massive zusätzliche Waffenlieferungen an die Ukraine geben würde.

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