Ich finde das skandalös und vermute, dass es noch viele dieser Fälle gibt. Die GEW verteidigt die Personalstelle tatsächlich noch aufgrund dieser Ausschlussklausel. Meiner Kollegin wurde sogar der Rechtsschutz verwährt, obwohl sie in der GEW Mitglied war, weil die Aussicht auf Erfolg dahingehend so gering sei.
Da gibt es nichts zu verteidigen und natürlich auch keinen Rechtsschutz, weil die Entscheidung, nur die letzten 6 Monate zu korrigieren, nicht nur rechtlich korrekt, sondern zwingend ist. Sie ergibt sich aus den genannten Fristen. Das ist bitter, weil der ursprüngliche Fehler nicht bei dir bzw der Kollegin lag, der Fehler, die Abrechnungen 2 Jahre lang nicht zu prüfen allerdings schon.