Beiträge von Nitta83

    Dein Vertrag wäre doch aber in der Regel noch 14 Tage weiter gelaufen.

    Ja, wäre er. Meine bisherige Schule hat aber keine andere Beleihungsgrundlage. Und selbst wenn der Kollege sich nach 2 Wochen wieder krank gemeldet hätte, hätte man meine Kündigung laut Bezirksregierung nicht einfach "zerreißen" können. Für eine erneute Einstellung hätte er erst einmal wieder länger krank sein müssen, damit die Schule die Stelle wieder zur Vertretung ausschreiben darf.

    Ja, ich hatte den Fall auch schon mal, mir wurde dies dann schriftlich im Laufe des Tages mitgeteilt und der Vertrag auf die Dame lief noch 14 Tage, ich habe einen neuen Stundenplan bekommen und bis der Vertrag ablief war der nächste langfristig erkrankt!Solange habe ich eine Kollegin mit einer schweren Lebensmittelvergiftung vertreten, die war wirklich 1,5 Wochen damit weg.


    Ja, die Situation ist sehr merkwürdig, bei mir wusste auch niemand, dass sie nach den Ferien wiederkommt (und nachträglich gesehen war das auch viel zu früh), so dass das dem Schulleiter auch sehr peinlich war.

    dann hättest du ja Glück gehabt.


    Ich habe jetzt die ersten Tage an der neuen Schule hinter mir. Auch wenn alle sehr nett sind, bin ich mit dem Kopf noch bei meiner alten Schule und würde sofort dorthin zurückkehren. Die neue Schule ist genau so eine auf die ich nie wollte, riesen groß und um die Ecke, so dass ich einige SuS in meinen Kursen habe, die ich kenne.


    Ich muss vermutlich erst einmal die Situation verarbeiten.



    Ich hoffe darauf, dass der alte Direktor vielleicht im Sommer eine Stelle ausschreiben kann und für den Seiteneinstieg öffnen. Dann habe ich vielleicht eine Chance zurückzukehren. Meine Kollegen wollen ihm das auf jeden Fall nahe legen.

    Wie war es denn heute in der Schule? War der Kollege da?

    Ja, war er. Die Situation war sehr bizarr, aber ich mache das Beste daraus. Habe jetzt ein Angebot einer anderen Schule.


    Es geht also irgendwie weiter.

    Im Vertrag steht ja immer, dass der Vertrag endet, bei vorzeitiger Rückkehr des erkrankten Kollegen, und tritt frühestens 2 Wochen nach schriftlicher Unterrichtung ein.


    Er wird ja meine Klassen bekommen. Stehen wir dann morgen beide vor der selben Klasse?


    Allerdings hat er sich heute erst einmal über den Stundenplan moniert und noch nicht einmal einen Stift dabei gehabt und keine Bücher oder Schlüssel abgeholt.


    Alles sehr seltsam.

    Hallo,


    ich arbeite seit Mitte Februar an einem Gymnasium als Vertretungslehrer für einen Langzeit erkrankten Kollegen. Gestern habe ich meinen Vertrag für das nächste Halbjahr unterschrieben. Heute zur Lehrerkonferenz erschien dieser Kollege für alle überraschend.


    Hatte jemand schon einmal den Fall und kann mir von seiner Erfahrung berichten?

    Als freundlicher Hinweis: für den Fall, dass die 83 im Benutzernamen dem Geburtsjahrgang entspricht..eine Verbeamtung ist i.d.R bis 40 und durch PEf dann OBAS kann sich der Eintritt in die OBAS um. Monate verzögern.

    Ist es in NRW nicht bis 42 Jahren möglich verbeamtet zu werden und geht es nicht durch die Kinder sogar noch länger?
    Ausserdem denke ich, Verbeamtung ist nicht der Grund, warum ich als Lehrer arbeiten möchte und hat nicht nur Vorteile.

    Hast du auch immer ein Fahrrad im Kofferraum, damit du wieder nach Hause kommst, falls dein Auto eine Panne hat? Das ist jetzt zwar leicht gesagt, aber ich würde dir raten eher an deiner Prüfungsangst zu arbeiten. Vielleicht bieten die 12-14 Unterrichtsbesuche während der OBAS hierzu ja eine Möglichkeit. Sprich ganz offen mit deinen Fachleitern/Mentoren darüber und versuche mit ihnen eine Lösung zu finden.

    von richtiger Prüfungsangst würde ich nicht sprechen. Ich war bei beiden Prüfungen sehr gut vorbereitet und locker, nur leider hatte ich Prüfer, die es darauf angelegt haben einen zu verunsichern und dann wusste ich nichts mehr. Vorher und auch nach der Ausbildung habe ich einige mündliche Prüfungen gehabt und diese alle mit 1-2 bestanden.
    Da ich aber zwei Kinder habe, gehe ich gerne auf Nummer sicher und nach einem Jahr einen Festvertrag zu haben ist ja nicht schlecht und lässt einen lockerer in das OBAS starten.


    Und Gedanken über die Zukunft machen darf man sich ja. Unsere Refrendare haben mir einige Horrorgeschichten erzählt, sonst wäre ich wahrscheinlich entspannter.

    Hallo,


    ich arbeite gerade als Vertretungslehrer und habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für eine OBAS-Stelle. Ich unterrichte segr gerne und bekomme viele positive Rückmeldungen von Schülern und Kollegen. Bis jetzt war mir immer klar, dass ich auf jeden Fall OBAS machen möchte. Nach meiner Erfahrung in mündlichen Abschlussprüfungen (Ausbildung und Studium) in denen ich beide Male ein Blackout hatte, obwohl ich vorher immer gut war, habe ich Angst vor der UPP, obwohl diese ja erst in 2 Jahren wäre.


    Ich bin durch Zufall auf diese Aussage " Wenn die Lehrkraft mit der berufsbegleitenden Ausbildung beginnt, erhält sie einen Zusatzvertrag für die Zeit der Ausbildung. Besteht bereits ein unbefristeter Arbeitsvertrag, bleibt dieser bestehen. Falls die Prüfung im Anschluss an die OBAS - Ausbildung nicht bestanden wird, lebt der unbefristete Vertrag wieder auf." auf der Seite http://www.pr-hauptschule.de gestoßen.


    Bedeutet dieses, wenn ich erst die pädagogische Einführung absolviere und danach einen Festvertrag bekomme, kann ich, falls die OBAS abschließend nicht bestanden wird, trotzdem weiter als Lehrer arbeiten?


    Hat jemand von euch Erfahrung damit?

    Nein, aus finanziellen Gründen nicht mehr. Ich hatte aber die Voraussetzungen für die OBAS erfüllt und auch bereits eine Vertretungsstelle. Mein Ziel war also die OBAS. Letztlich hat das drei Jahre lang nicht geklappt, weil die jeweiligen Bezirksregierungen Stellen nicht für den Seiteneinstieg geöffnet haben. In der Hinsicht hättest du mit Mathe und Physik bessere Karten, weil diese Fächer einen anderen Stellenwert haben als Musik und Philosophie.
    Eben aus diesem Grund hätte ich jetzt, im Nachhinein, dennoch gerne den Master of Education gemacht und dafür mehrere Zehntausend € Schulden auf mich genommen. Jetzt werden es nämlich mehrere Hunderttausend € Verlust an Gehalt/Besoldung und Pension/Rente.

    Das tut mir Leid, dass sie dir das Leben so schwer gemacht haben. Ich hätte gedacht, dass gerade auch Musik gesucht wird.

    Du hast ja schon die Antwort der Bezirksregierung. Ich verstehe sie so, dass es im Einzelfall eventuell gehen könnte, sie dir aber nichts sagen können, solange du keine Schule und keine Zusage hast. Und auch dann überlegen sie es sich noch einmal.


    Also entweder suchst du dir eine Schule, die bereit ist dich zu nehmen und versuchst es oder du machst noch den Master und gehst dann regulär ins Ref.

    Danke, so verstehe ich es auch. Da es aber so komisch formiliert war, war ich mir da nicht 100% sicher und ich hatte gehofft jemanden zu finden, der meinen Fall schon einmal hatte.


    Ich habe das Angebot einer Schule bis Sommer eine Vertretungsstelle zu machen. Diese will dann versuchen ein OBAS zu bekommen. Da ich aber zwei Kinder habe und zur Zeit in einer unbefristeten Stelle bin und dabei nebenbei studiere, wollte ich sicher sein, dass das wirklich in meinem Fall theoretisch geht mit dem OBAS. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer. Deshalb werde ich mich auch erst einmal für den Master einschreiben. Wenn das OBAS nicht klappt, muss ich dann nur schauen, wie ich dann neben dem Studium arbeiten gehen kann.


    Danke an alle für eure Hilfe!!!

    Ich sehe hier schwarz. Die OBAS erfordert mindestens ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern.
    Wenn ein FH-Diplom nicht anerkannt wird, dann wird ein Bachelor auch nicht sonderlich viel helfen, da es nicht aufbauend ist.
    Selbst drei Bachelor erlauben keine Teilnahme an der OBAS.


    Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich hauptsächlich um Altfälle wie Diplom-Sportlehrer (7-Semester) oder diejenigen, die ohne Staatsexamen festeingestellt wurde und das Staatsexamen nachträglich erworben haben.

    Das mit den 8 Semestern steht aber nicht in der aktuellen Obas-Ordnung. §2 Absatz 1 Satz 1 redet von einem 7 semestrigen Universitätsabschluss. Absatz 2 sagt aber, dass es abweichend zu diesem Satz mit lehramtsbezogenen Hochschulabschluss (Uni) möglich ist, ein OBAS zu machen.


    Meine Frage ist nun, ob dafür der Lehramtsbachelor reicht. Dieses ist ja ein lehramtsbezogener Universitätsabschluss?

    Das mag ja sein, dass es das an einigen Unis gibt. Ich hab in Wuppertal studiert und da macht man einen kombinatorischen Bachelor und der hat prinzipiell nichts mit Lehramt zu tun, es sei denn man belegt im Optionalbereich Kurse, die für den Master of Education vorausgesetzt werden.

    Ich studiere in Köln. Da schreibt man sich explizit für einen Lehramtsstudium ein mit seiner Fächerkombination + Bildungswissenschaften.

    Ich habe gerade eine Antwort von der Bezirksregierung bekommen, die ich aber auch nicht ganz verstehe.


    "dies ist eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung NW. Sobald Ihr Einstellungsvorschlag von einer Schule hier eingeht, wird dies dem Ministerium mit der Bitte um Erteilung der Ausnahmegenehmigung vorgelegt. Diese bleibt dann abzuwarten. Im Regelfall werden Einstellungen über die OBAS mit nicht wissenschaftlichem Universitätsabschluss vorgenommen. Sobald Sie den Master of Education ablegen würden, müssten Sie in das normale Referendariat gehen. Weitere Infos zu Ihrer Anfrage habe ich leider nicht, da in diesen Einzelfällen wirklich das Ministerium über eine mögliche Einstellung in die OBAS entscheidet."


    Danach müsste OBAS möglich sein, oder?


    @Th0r5ten: Hast du denn noch den Master gemacht?

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