Thüringen hat seinen Lehrkräften eine explizite Plattform für den Austausch und zentral verwaltete E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt, weitere Software kann nach Einholen einer entsprechenden Freigabe genutzt werden.
Wenn Lehrkräfte aber von sich aus auf Plattformen wie Facebook usw. zurückgegriffen haben, ohne dies mit übergeordneten Stellen abgesprochen zu haben, dann ist das zu Recht zu rügen. Ob das gleich mit Bußgeldern sein muss, ist eine andere Frage.
Ja, E-Mail-Adressen, die nichtmal per IMAP oder POP3 abzurufen sind.
Eine Videoplattform oder sowas gibt es nicht. Fortbildungen dazu auch nicht. Und die Schulcloud ist (wenn die eigene Schule überhaupt Zugang hatte) morgens zwischen 3 und 4 halbwegs nutzbar, ansonsten einfach nur überlastet gewesen.
Alles in allem eine bodenlose Frechheit.
Aber bitte, dann gibt es jetzt einfach "Buch...Seite...Nr..." Aufgaben und ich hab meine Ruhe.