Beiträge von Pustekuchen

    Habe für jedes Fach ein Notizbuch. Hier mal im Beispiel eines lernfeldorientierten Unterrichts.


    Fach1


    -> Lehrplan
    -> Didaktischer Jahresplan
    -> Literatur
    -> Ausbildung1
    -> Ausbildung2
    -> TG
    ->...


    ------------------------------------------------------------------------------


    -> Ausbildung1


    1_LF 1-4
    ->LF1
    ->Woche01(Thema1)
    -> Inhalt1
    -> Inhalt2
    ->Woche02(Thema2)
    ->LF2
    ->LF3
    ->LF4
    2_LF 5-8
    3_LF 9-12
    4_LF 13-14



    In den Inhalten sind meine PDF-/Worddokumente mit Ausdruck enthalten. Diese kann ich dann auch direkt ausfüllen.
    Für meine Klassen erstelle ich ein extra Notizbuch und kopiere die entsprechenden Inhalte rein, so bleiben die Ursprungsdaten unberührt.

    Ich schmeisse meinen kompletten Unterricht digital via OneNote und nutze vorläufig auch noch ganz störrisch die 2016er offline-Version mit der Kursnotitzbuch-Erweiterung. Ich hoffe einfach mal drauf, dass die Online-App noch weiter entwickelt wird, zumindest verspricht Microsoft das im Moment.

    Was mich bisher am meisten stört ist der fehlende Ausdruck von Word-Dokumenten. Wenn ich bei OneNote 2016 eine PDF oder Word Dokument einfüge, bekommt man gleich die Meldung ob ein Ausdruck erstellt werden soll. Bei der aktuellen Version klappt das nur mit einer PDF. Warum?? Momentan geht das nur mit einer extra App (Send to OneNote) und das auch noch recht umständlich.

    Ich nutze das Surface Pro (2017) mit m3 Prozessor und 4 GB Ram in der kleinsten Ausführung.
    Von der Wertigkeit und Ausstattung sagt mir das Gerät sehr zu. Zum Arbeiten reicht mir der kleine Prozessor, allerdings dauert die Installation der häufigen Windows-Updates recht lang.
    Manchmal gibt es auch Probleme beim Starten oder mit der recht trägen Gesichtserkennung. --> Auch andere Unternehmen haben schöne Töchter!


    Meinen kompletten Unterricht strukturiere ich komplett in OneNote, ich vermisse jedoch noch einige Funktionen aus OneNote 2016.

    Das habe ich mich auch schon gefragt und in der NVO auch nichts dazu gefunden.


    Das RP gibt Folgendes an:


    Frage4:


    "Nicht maßgeblich ist die bloße Anzahl der Wortmeldungen. Dieser Aspekt wird von der im Zeugnis ausgewiesenen Note für Mitarbeit erfasst. Bei der mündlichen Note kommt es auch auf die Qualität der Unterrichtsbeiträge an. Passives Verhalten geht zu Lasten des Schülers. Der Lehrer ist allerdings bereits von seinem pädagogischen Auftrag her gehalten, auch zurückhaltende Schüler durch gezieltes Aufrufen in den Unterricht einzubeziehen. Es steht dem Lehrer frei, wie er die mündlichen Leistungen ermittelt. Er kann Einzelprüfungen vornehmen, z.B. gezieltes Abfragen, Referat. In diesem Fall hat er dem Schüler im Anschluss hieran die Note bekanntzugeben, § 7 Abs.4 NVO. Oder er kann die mündlichen Beiträge im Unterricht über einen gewissen Zeitraum beobachten und hierüber eine Eindrucksnote bilden."


    https://rp.baden-wuerttemberg.…ebung-und-Versetzung.aspx



    Würde für mich bedeuten, dass die Quantität schon zu einem kleinen Teil in die Eindrucksnote fließen kann da es heisst: "Bei der mündlichen Note kommt es auch auf die Qualität der Unterrichtsbeiträge an." Also "auch" und nicht nur.


    Wir müssen für Verhalten und Mitarbeit jeweils eine extra Note vergeben.
    Die Fachkompetenz verrechne ich mit der mündlichen Note im Verhältnis 3:1.
    Dann gibt es noch die Projektkompetenz, in die auch Referate zählen, diese lassen sich aber auch zur mündlichen Beurteilung heranziehen.
    +,-,0 Notizen über einen längeren Zeitraum finde ich hilfreich für die Entwicklung eines SuS, um daraus aber eine Note abzubilden tue ich mich schwer im Falle einer Anfechtung. Da argumentiert es sich schon wesentlich einfacher in dem man ein konkretes Ereignis mit Datum und Bemerkung zur Hand hat.

    1. Es MUSS eine mündliche Note gemacht werden und deren Gewichtung in der Gesamtnote bekanntgegeben werden.2. "Der Fachlehrer hat dem Schüler auf Befragen den Stand seiner mündlichen [...] Leistungen anzugeben. Nimmt er eine besondere Prüfung vor, die er gesondert bewertet, hat er dem Schüler die Note bekanntzugeben."


    Fazit: "Wie oft" ist Dir überlassen - so wie Du es für Deinen Unterricht am besten hälst.


    Dabei muss auch die Qualität und nicht die Quantität der Wortmeldungen gewertet werden.
    Wie handhabt Ihr das mit der Bewertung? Stellt Ihr konkrete Fragen und notiert diese + Antwort mit Datum?
    Mein Kollege befragt während Stillarbeitsphasen seine SuS vor der Tür. Grundlage ist der Mitschrieb der SuS und der Inhalt der letzten Stunden.
    Finde ich keine schlechte Idee, wenn auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.

    Von meinen Fachleitern wird mir Empathie und eine sehr angenehme Lernatmosphäre zugesprochen.
    Gerade Ersteres ist aus FL Sicht sehr wichtig im Lehrerberuf, zumindest sollte da ein gewisser Grundstock vorhanden sein.
    Ansonsten sollte man mMn selbstkritisch sein und sein eigenes Handeln hinterfragen. Wenn ich zu lasch oder zu harsch bin im Umgang mit den SuS bekomme ich das bald zu spüren und muss ggf. nachjustieren und das für jede Klasse und jede Schulart aufs Neue.
    Da lerne ich ständig dazu aber meine Klassen waren bisher alle relativ angenehm.


    Das Video finde ich aber schon erschreckend. Als Seiteneinsteiger in der Erwachsenenbildung wäre ich wohl sehr überfordert, zumal man dort mit Druckmittel wie Noten etc. wohl nichts bewirken kann.
    Da sind dann mehr psychologische Skills gefragt.

    Im Falle, dass dein Bekannter Brutto und Netto nicht verwechselt erhält er eventuell einen Anwärtersonderzuschlag.
    Welche Fächerkombi hat dein Bekannter?



    "Anwärtersonderzuschläge können gewährt werden, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern besteht.
    Die Zuschläge dürfen 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages nicht übersteigen, können aber in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent des Anwärtergrundbetrages (z. B. gemäß § 63 BBesG) gewährt werden."

    Richte mich da auch an die IHK-Prüfungen. Mehrfaches Ankreuzen -> 0P.
    MC immer zu Beginn der KA.


    Warum MC?


    - kommt mir beim Korrigieren entgegen
    - kann Reproduktionswissen abfragen (Niveaustufe I)
    - damit kommen die SuS besser rein und es nimmt so manchem die Nervosität

    Das würde ich ja mal gerne wissen, inwiefern das Studium mit anerkannt wird. Ich finde das als "Kann-Regelung" immer mit einem "teilweise" verbunden.

    In BW wird das Studium wohl mit 2,44 Jahren (2 Jahre, 160 Tage) auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.


    Siehe Beispiele zur Berechnung des Ruhegehalts:
    https://lbv.landbw.de/document…10e146fce23?download=true

    Einer meiner Mentoren ist auch GSR (Gewerbeschulrat) im gehobenen Dienst.
    Ein sehr kompetenter und fachlich fitter Lehrer. Darf aber auch nicht in der Oberstufe unterrichten, dazu müsste er einen Aufstiegslehrgang absolvieren.
    Kenne ein paar die diesen Schritt gegangen sind aber die meisten haben keine Lust dazu.

    Damit will man wohl der hier angesprochenen 2er Kultur entgegen steuern. Die meisten vergeben einfach eine 2 wenn der SuS mehr oder weniger unauffällig war.
    Wenn dieser Schüler jetzt aber in einigen Klassen sehr negativ aufgefallen ist, sei es durch extreme Respektlosigkeit gegenüber Lehrer in Nebenfächern, dann hat dies ein höheres Gewicht und eine gute Note wäre nicht gerechtfertigt.
    Im umgekehrten Fall kann eine herausragende Leistung in wenigen Fächern die bessere Note rechtfertigen.




    @Kleiner gruener frosch: Die Gefahr besteht, bei wenig Kollegen wahrscheinlich noch eher, aber bei "Problemfällen" wird in der Notenkonferenz nochmal per Handzeichen abgestimmt ob nun die bessere oder schlechtere Noten vergeben werden soll.
    Manche Kollegen lassen sich auch noch umstimmen, wenn bestimmte Einzelsituationen zwischen dem Schüler und einem Lehrer nochmal geschildert werden.

    Bei der 1/3-Reglung entscheidet also die Minderheit?

    Genau!


    Was ich nicht ganz verstehe - wie ist das dann analog mit der 1/2-Regelung.

    Den Fall hatte ich leider noch nicht aber in dem Fall wird wohl diskutiert.




    Ich verstehe das nicht. Ist hier evt. ein Schreibfehler?

    Insgesamt werden 7 Noten vergeben --> 2, 2, 2, 3, 3, 3, 3.
    Wenn 1/3 der Noten vom Rest abweichen wird in dem Fall der Minderheit gefolgt. In diesem Fall erhält der SuS eine 2.
    Mit 2, 2, 3, 3, 3, 3, 3 währe keine 1/3 Abweichung vorhanden --> der SuS bekommt eine 3.




    Die Regelung wurde jetzt neu eingeführt und es gab dazu auch viel Diskussionsbedarf während der Notenkonferenz :D Kann gut sein das die Regelung noch nicht in Stein gemeißelt ist.

    Bei uns an der Schule gibt es zu dem Thema Kopfnoten die 1/3-Abweichung. Es wird also kein arithmetischer Mittelwert gebildet.
    Angenommen sieben Lehrer geben für einen SuS eine Verhaltensnote ab. Drei Lehrer geben dem SuS eine 2 und vier Lehrer eine 3, dann würde der Schüler letztendlich eine 2 bekommen weil 1/3 der notengebenden Lehrer vom Rest abweicht.
    In diesem Fall fällt das Ergebnis zu Gunsten des Schülers aus aber es kann im umgekehrten Fall natürlich auch die Verhaltensnote verschlechtern wenn 1/3 der Lehrer dem SuS eine 4 geben.


    Von der Regelung kann aber abgewichen werden wenn ein Lehrer ein Veto erhebt und begründen kann warum der SuS jetzt die bessere oder schlechtere Note verdient.
    Bei entsprechend wenig notengebenden Lehrern kann die 1/3 auch zu 1/2 Regelung umgemünzt werden.

    Kommst Du vom allg. Gym? ( )

    Ne ich bin ein Eigengewächs :D (Seiteneinstieg)



    Hast Du Zugriff auf die digitale Schülerdaten oder bekommst das vom Sekretariat auf Anfrage, oder tippst Du da selbst Karteikarten oder ähnliches ab?

    Bisher bekommen wir die vom Sekretariat oder Abteilungsleiter und ich tippe diese ab. Kürzlich wurde bei uns ein "sicheres" Lehrernetz eingeführt. Dort dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden und man kann auch von zu Hause darauf zugreifen. Vielleicht bekommen wir die Daten dann demnächst digital.

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