Es gibt Millionen von Menschen, die teilweise bereits jahrzehntelang in Deutschland wohnen und nicht wählen dürfen. Jemandem das Wahlrecht zu verwehren, ist also erst einmal gelebtes Praxis und alles andere als undemokratisch. Wer überhaupt wahlberechtigt ist, ist ein Aushandlungsprozess des Parlaments, der vom Bundesrat bestätigt werden muss. Das ist nicht in Stein gemeißelt, denkt man an die Herabsetzung des Erwachsenenalters von 21 auf 18 Jahre oder die Senkung der formalen Anforderungen zur Einbürgerung. Auch gibt es Parteien, die die Senkung der Wahlberechtigung auf 16 Jahre fordern. Die Begrenzung (im Gegensatz zur Erweiterung) der Wahlberechtigten ist an sehr hohe Hürden geknüpft (u.a. Kompatibilität mit dem Grundgesetz) und wird daher praktisch kaum von einer Partei gefordert. Vorhin wurden ja schon Möglichkeiten der Begrenzung genannt, die allesamt aber auch eher seltene Ausnahmen darstellen.
Der Entzug des Wahlrechts könnte auch eine AfD nicht "mal eben" durchsetzen, aber es wäre durchaus im Rahmen des demokratisch Möglichen, die Hürden zur Erlangung des Wahlrechts zu erhöhen.
Bei diesen spitzfindigen Verteidigungsvolten einer Partei, in der Mitglieder straflos als Faschisten bezeichnet werden dürfen wende ich mich ab. Die AfD bedient sich aus dem Mitgliederpool früherer rechtsextremistischer und neofaschistischer Parteien wie der NPD, den Republikanern, DVU, NSU, FAP, der Idenditären Bewegung, ... und wie diese Gruppierungen sich sonst genannt haben, bevor sie sich der neuen Sammlungsbewegung AfD angeschlossen haben. Im Zitat wird ausdrücklich der Entzug bestehenden Wahlrechts gefordert. Das auf dieselbe Stufe zu stellen, dass 16-jährige für die Bundestagswahl nicht stimmberechtigt sind, zeigt ein hanebüchenes Demokratieverständnis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_rec…nen#Deutschland