Deswegen hast du ja auch (weil das ein Grundrechtskonflikt ist) die Möglichkeit (in fast allen Bundesländern), dich vom konfessionsgebundenen (!) Religionsunterricht befreien zu lassen, um am Ethik oder Philosophieunterricht (oder wie auch immer das im entsprechenden Bundesland genannt wird) teilzunehmen. Aus Artikel 7 Absatz 3 folgt auch, dass jeder Schüler, auch ohne Anmeldung, am Religionsunterricht seiner Konfession teilnimmt, falls dieser angeboten wird. Aus Artikel 7 GG und Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung (und nicht aus dem von dir zitierten Artikel 4 GG) folgt dann aber das Recht auf Befreiung vom Religionsunterricht aus Gewissensgründen (andere Gründe sind unzulässig, allerdings werden diese Gewissensgründe sowieso nie geprüft). Artikel 4 greift für die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (bis 14 durch die Eltern, danach durch den Jugendlichen selbst).
Und es ist ganz toll wie du das Grundgesetz verstehst, glücklicherweise ist das nicht relevant. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die SPD Gott damals nicht in die Präambel geschrieben hat und dass CDU/CSU und Zentrum den Satz da nicht aus emanzipatorischen Gründen haben wollten, insbesondere weil Bismarck und die Weimarer Republik das nicht gemacht haben (mehr Infos. Gott sei Dank haben wir in Karlsruhe 16 Leute beschäftigt, die sich damit auskennen und auch der Präambel Rechtskraft bescheinigen. ![]()