Beiträge von Valerianus

    Deswegen hast du ja auch (weil das ein Grundrechtskonflikt ist) die Möglichkeit (in fast allen Bundesländern), dich vom konfessionsgebundenen (!) Religionsunterricht befreien zu lassen, um am Ethik oder Philosophieunterricht (oder wie auch immer das im entsprechenden Bundesland genannt wird) teilzunehmen. Aus Artikel 7 Absatz 3 folgt auch, dass jeder Schüler, auch ohne Anmeldung, am Religionsunterricht seiner Konfession teilnimmt, falls dieser angeboten wird. Aus Artikel 7 GG und Artikel 136 der Weimarer Reichsverfassung (und nicht aus dem von dir zitierten Artikel 4 GG) folgt dann aber das Recht auf Befreiung vom Religionsunterricht aus Gewissensgründen (andere Gründe sind unzulässig, allerdings werden diese Gewissensgründe sowieso nie geprüft). Artikel 4 greift für die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (bis 14 durch die Eltern, danach durch den Jugendlichen selbst).

    Und es ist ganz toll wie du das Grundgesetz verstehst, glücklicherweise ist das nicht relevant. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die SPD Gott damals nicht in die Präambel geschrieben hat und dass CDU/CSU und Zentrum den Satz da nicht aus emanzipatorischen Gründen haben wollten, insbesondere weil Bismarck und die Weimarer Republik das nicht gemacht haben (mehr Infos. Gott sei Dank haben wir in Karlsruhe 16 Leute beschäftigt, die sich damit auskennen und auch der Präambel Rechtskraft bescheinigen. :P

    Da dürfte das Grundgesetz mit der Religionsfreiheit vor sein und dem Grundsatz, dass Bundesrecht Länderrecht bricht.

    Präambel GG: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen
    Artikel 7 Abs. 3 GG: Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. (Ausnahmen sind nach Artikel 141 GG nur Bremen und Berlin, möglicherweise auch die anderen neuen Bundesländer, dazu gibt es aber keine höchstrichterliche Entscheidung)
    Artikel 140 GG: Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.

    Lies dir das Ding doch bitte wenigstens mal durch. :p

    Wenn der Schulleiter rechtlich völlig haltlosen Blödsinn anordnet, dann remonstrierst du und wenn er meint den Schwachsinn aufrecht zu erhalten, schickst du auf dem Dienstweg eine Anfrage ans Kultusministerium in der du nachfragst, über welches Gerät du dieses vom Schulleiter angeordnete Whatsapp für den Schüler-/Elternkontakt denn nutzen sollst und ob das Land dir ein solches nicht zur Verfügung stellen möchte. Was meinst du wie schnell dann Bewegung in die Bude kommt? xD

    Die Schule kann unter Umständen eine dienstliche eMailadresse veröffentlichen, das war's. Alles andere ist rechtlich völlig unhaltbar, egal in welchem Bundesland.

    Als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen erhalte ich allerdings auch ein dienstliches Smartphone, wenn mein Arbeitgeber möchte, dass ich dienstlich erreichbar bin (außerhalb der Bürozeiten). Ansonsten hatte ich in meinem Büro auch einen wunderbaren PC, der alle 3 Jahre (Leasingvertrag) ausgetauscht wurde (Daten wurden selbstverständlich von der fähigen IT Abteilung übertragen). Die IT Abteilung der meisten Schulträger ist doch oft schon damit überfordert ein vernünftiges Netzwerk aufzusetzen. Bei uns an der Schule hat jeder Lehrer und Schüler 10MB Netzwerkspeicher, ich will Luftsprünge vor Freude machen, wie viel Materialien ich da ablegen kann...vom DSL 16.000 für die gesamte (!) Schule will ich mal gar nicht anfangen (immerhin merkt man so direkt wenn ein Schüler auf Youtube unterwegs ist). Ja, in der freien Wirtschaft werden bestimmte Dinge erwartet, aber dafür werden dann einfach auch die Voraussetzungen geschaffen.

    Worauf achten?
    - Aktuelle Prozessorgeneration (d.h. Intel 7. Generation z.B. i3 7100 oder AMD Ryzen (noch selten erhältlich))
    - SSD anstatt HDD Festplatte - falls man ein Datengrab braucht kann man besser über USB 3 eine mobile Festplatte anschließen
    - USB3 Anschluss (inzwischen eigentlich Standard)
    - Bildschirm je nach Anwendung (eher groß wenn als Desktopersatz - eher klein wenn als mobile Ergänzung zum Desktop PC)

    Marke ist eher persönlicher Geschmack, ich persönlich liebe Asus eigentlich, aber mein PC ist selbstgebaut, das Tablet von Dragontouch und mein Handy von Geotel (beides Firmen die eigentlich nur für den chinesischen Markt produzieren).

    Ich kann die Klausur auch so stellen, dass die Schüler Bücher, CAS und im Grunde alle nicht lebenden Materialien mitbringen könnten...nur darf ich das blöderweise nicht, weil man nur mit AFB I (und niedrigem Anteil II) die 4 schaffen muss. Und da Reproduktion nun einmal zwingend vorherige Übung voraussetzt, wäre da auch ein Spickzettel effektiv. Und wer mit den NRW Abiturerwartungshorizonten in Geschichte ein Defizit hinbekommt...der ist auch zu blöd einen Spickzettel zu schreiben... ;)

    Bolzbold: In NRW ist eine generelle Attestpflicht eigentlich auch unzulässig, wird jedoch z.B. vor den Ferien und bei Leistungsüberprüfungen üblicherweise akzeptiert (vgl.: Justiziar PhV. Andererseits muss man in NRW auch keine Schüler nachschreiben lassen oder kann direkt am ersten Tag nach der Krankheit nachschreiben lassen (in manchen anderen Bundesländern muss das mit dem Schüler abgesprochen sein).

    Wenn die Schulleitung das als Bereitschaft abgedeckt haben möchte (also Arbeit von 8-16h), frag doch mal nach wo du denn in der Schule deine Unterrichtsvorbereitung (samt Internetanbindung, Ablagemöglichkeiten, Bücherzugang, etc.) machen sollst, da du dann zuhause eben keinen Finger mehr rühren müsstest (wenn man Zusatzarbeiten wie Konferenzen, Elternabende und andere Scherze in die Arbeitszeit einrechnet). Das sind nämlich dann allesamt zu bezahlende Bereitschaftsstunden...

    P.S.: Wir haben eine Stunde Vertretungsreserve pro Woche, die dann als halbe Stunde auf das Stundenkontingent angerechnet wird. Ansonsten Vertretung nur mit Freizeitausgleich und sicher nicht auf Zuruf am selben Tag und alles andere muss liegenbleiben.

    Ich finde die Aufzeichnung extrem interessant und sehe auch überhaupt nichts Schlimmes daran, dass da mal weniger Stunden drin sind (was hattest du inzwischen alles dabei? Praktika der Schüler, eigene Krankheit), es wird auch wieder mehr. Aber allein die Idee verdient drei Daumen hoch. :)

    @Abitur: Habt ihr keinen Erwartungshorizont? Das einzig schöne an den bekloppten Dingern ist doch die Zeitersparnis...

    Die Selbsteinschätzung wird nicht besser je besser man ist. Alle Ausprägungen neigen dazu sich selbst eher Richtung Mitte einzusortieren, also halten sich die Schlechten für zu gut und die wirklich Guten für zu schlecht. Kollegiale Hospitation ist übrigens großartig, falls man mal wieder das Brett vor dem Kopf nicht findet. Das Ganze institutionell verpflichtend zu machen mit entsprechender Dokumentation...ist dann aber eher grenzwertig...

    Ich hab vor dem Referendariat an der Universität gearbeitet und von da mal kurz die Auskunft des Justitiariat der Universität in Bezug auf die Seminararbeit einer meiner Studententinnen. "Jede Form des Plagiats ist unabhängig vom Umfang als nicht ausreichende Leistung (5,0) zu werten. Sind große Teile oder gar die gesamte Prüfungsleistung plagiiert, sollten insbesondere in Hinblick auf die generalpräventive Wirkung weitere Maßnahmen [gemeint sind: Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000€, zu verhängen durch den Kanzler der Universität oder Zwangsexmatrikulation] in den Blick genommen werden."

    Ich sehe da absolut keinen Grund an der Schule bedeutend gnädiger zu sein. Und ein Plagiat kann bereits ein einzelnes Wort sein. Wer "Penisneid" ohne Freud sagt, sollte auch in der Schule darauf angesprochen werden. Wer ganze Sätze aus fremden Arbeiten kopiert (und ja: Ein Satz reicht, auch vor Gericht) begeht eine schwerwiegende Täuschungshandlung (insbesondere da inzwischen ja auch die meisten Schule eine eidesstattliche Versicherung verlangen), was entsprechend zu ahnden ist. Ist der Täuschungsversuch auch noch umfangreich (d.h. mehrfach längere Passagen) ist es eine 6 und kein Gericht der Welt rettet den kleinen Guttenberg.

    Du bezahlst in Deutschland keine Steuern für die Einkünfte aus Venezuela. Falls du in Deutschland weiteres Einkommen hast zahlst du aber auf dieses Einkommen den fiktiven Steuersatz (in Prozent), als ob alles Einkommen in Deutschland erzielt worden sei. Habt ihr nur das Einkommen aus Venezuela zahlt ihr auch nur dort Steuern.

    Beispiel:
    Du verdienst in Venezuela 10.000€ und in Deutschland 10.000€.
    Du zahlst in Deutschland auf die 10.000€ den Steuersatz, als wenn du 20.000€ verdient hättest. In Venezuela zahlst du auf die dortigen 10.000€ den Steuersatz der in Venezuela dafür anfällt (schau doch mal in deinen Abrechnungen nach, ob da immer automatisch was abgezogen worden ist oder frag beim Schulträger nach).

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