Beiträge von Valerianus

    Hausrecht ist generell selbstverständlich notwehrfähig, was meint ihr auf welcher rechtlichen Basis Türsteher agieren (und damit meine ich nicht die Nasenauswahl beim Einlass)? Ich hatte bis jetzt einmal den Fall, dass ein Schüler nicht gehen wollte, allerdings saß der dann beleidigt und still auf seinem Platz, da reicht dann ein "wir reden nach der Stunde" und man kann weitermachen. Wenn ein Schüler dann fortgesetzt Theater macht, würde ich ihn aus einem ganz anderem Grund nicht "von Hand" vor die Tür setzen: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Schüler der am Rad dreht und dann auch noch körperlich rausgesetzt wurde, sich dort nicht gerade musterhaft benehmen oder zwingend dort stehen bleiben würde. Alternative: anderen Mitschüler zur Schulleitung schicken und da ein Gespräch für den Schüler innerhalb der nächsten fünf Minuten klarmachen.

    Und dieses "wir fassen auf gar keinen Fall andere Schüler an" ist riesengroßer Mist. Mal im Ernst, wovor habt ihr dabei mehr Angst? Vor dem Gewalt- oder dem Pädobärvorwurf?
    Gewalt: Wenn sich zwei Schüler körperlich angehen (ernsthaft, wenn es Spaß ist, kann ich auch einfach vorbeigehen), dann trenne ich die Situation. Einige kommen dann ja mit "Mitschüler bitten die Situation zu trennen", aber wie irrational und feige ist das denn? Es gibt zwei Möglichkeiten: a) man darf die Situation trennen, dann mache ich es selber, denn ich bekomme das Geld für die Aufsichtsführung oder b) man darf die Situation nicht trennen und dann schicke ich Schüler vor? Großes Kino diese Logik.
    Berührungen: Wenn ein Schüler heulend auf seinem Stuhl sitzt, dann kann es je nach Situation natürlich angemessen sein z.B. die Hand auf die Schulter zu legen. Natürlich muss man dabei die Grenzen des Schülers beachten und wenn der das nicht will, lässt man seine Finger da weg und auch umarmen, drücken und eiei sollten aus nachvollziehbaren Gründen entfallen. Aber wieso sollte man sich Schülern gegenüber völlig anders verhalten als man es in der "Realität" auch täte?
    Wir werden immer mehr zu einer Gesellschaft, in der jeder Angst davor hat von einem anderen verklagt zu werden, weil der denken könnte, man habe ihm ein Unrecht getan. Das ist echt traurig...

    Die Länder, in denen es überhaupt kein mehrgliedriges Schulsystem gibt und die dennoch in PISA weit vor uns liegen, haben da offenbar andere Erfahrungen. Es ist tatsächlich eher eine Tradition des deutschsprachigen Raumes, dass man der Ansicht ist, die klugen Schüler vor den Dummen beschützen zu müssen.

    Ich hab meinen Teil zu Finnland (Erfolg durch ehemalige Sowjetlehrer) und den asiatischen Ländern (ähnliches Prinzip: Disziplin, klare Strukturen, hohe innerfachliche Anforderungen) die bei PISA immer ganz vorne sind sowie deren Strukturen der inneren Differenzierung (im Rahmen von Aufteilung nach Klassen, bzw. innerhalb der Klasse) ja schon geschrieben. Das "training for the test" was in Deutschland in Bezug auf multiple-choice viel weniger ausgeprägt ist, lassen wir mal außen vor.

    Könntest du mal ausführen aus welchem Grund es fachlich (!) hilfreich sein sollte, Schüler unterschiedlicher Niveaus gemeinsam zu unterrichten? Bitte komm jetzt nicht mir sozialem Lernen und so einem Schmarrn. ;)

    Der Punkt ist doch einfach: Das Ganze ist politisch gewollt. Wer Augen hat, der sehe: In den ersten PISA Studien war es doch schon so:
    Hauptschule - kleine Lücke - Gesamtschule - kleine Lücke - Realschule - große Lücke - Gymnasium

    Kleine Lücke bedeutet etwa einen Abstand von einem bis zwei Schuljahren, große Lücke in etwa drei Schuljahre. Jetzt könnte man mit der höheren Varianz innerhalb des Gesamtschulsystems argumentieren, aber die besten Gesamtschüler erreichen mit Müh und Not die besten Realschüler. Ich verrate jetzt mal wie Binnendifferenzierung in Finnland oder Singapur laufen (die beiden sind ja immer ganz vorne dabei): Gar nicht. In beiden Schulsystem wird zwar massiv im Klassenverband differenziert, aber indem die besseren und schwächeren Schüler in einem Fach dort aus dem Verband herausgelöst werden und gesonderten Unterricht durch andere Lehrkräfte erhalten. Na gut, das "gar nicht" war für Finnland übertrieben, nur ist nicht die Binnendifferenzierung Schuld am finnischen Erfolg gewesen, sondern genauso wie in Singapur, Südkorea, Estland oder Macau für allem: Frontalunterricht und Disziplin.

    Der wesentliche Unterschied ist wohl, dass in deinem Fall der Ausschluss als Konsequenz/Bestrafung eingesetzt wird (wie pädagogisch sinnvoll das ist, darüber kann man auch diskutieren). Ich halte recht wenig von Ordnungsmaßnahmen um den entsprechenden Schüler abzustrafen...es geht um die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Klasse, um den Schutz der anderen Schüler. Ich finde es übrigens auch extrem grenzwertig, dass hier irgendwelche "Psychologen" und "Familientherapeuten" meinen, sie könnten ferndiagnostisch ein besseres Urteil über den Schüler und dessen Familie abliefern als die verantwortliche Lehrkraft. Wenn füllerfuxi sagt, dass die Mitnahme nicht zu verantworten sei, dann glaube ich das erst mal, unterstütze dabei, das durchzubekommen und erzähle keinen *piep* von pädagogischen Maßnahmen für ein Kind dass ich gar nicht kenne.

    Das Fehlverhalten müsste schon so erheblich sein, dass der Ausschluss von einer Klassenfahrt als "verhältnismäßig" angesehen wird. Letzteres bzw. das Fehlen selbiger führt bei Widerspruchsverfahren in der Regel dazu, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.

    Ich hatte den Eindruck, dass bei Valerianus' Vorschlag der Zweck die Mittel heiligen würde.

    Die Verhältnismäßigkeit ist bei einer so niederschwelligen Ordnungsmaßnahme relativ einfach zu wahren. Die einzige Ordnungsmaßnahme drunter wäre der schriftliche Verweis und wie der sicherstellen soll, dass ein Kind mit der Symptomatik auf einmal Anweisungen befolgt...das hätte ich gerne noch einmal erklärt. Ich sage es nochmal: Ich hatte den Fall bisher noch nicht (trotz ADHS oder anderweitig verhaltenskreativen Kindern), aber wenn ich jemals den Eindruck hätte, ich könnte mich auf ein Kind nicht verlassen, dann fährt das Kind nicht mit auf Klassenfahrt und wenn ich diesen Eindruck bekommen habe, dann habe ich auch genug Material für eine Ordnungskonferenz.
    In NRW hat der Widerspruch gegen den Ausschluss vom Unterricht und Schulveranstaltungen keine aufschiebende Wirkung mehr laut Bezirksregierung Detmold...zur Sicherheit trotzdem: sofortige Vollziehung mit reinschreiben...

    Sollte es vor der Fahrt zu weiterem Fehlverhalten kommen, die eine Mitnahme des Jungen als klares Risiko erkennen lassen, wäre eine solche Konferenz mit der entsprechenden Maßnahme denkbar. Widersprüche gegen solche Verwaltungsakte haben mitunter aufschiebende Wirkung, damit eben der Faktor Zeit nicht die Maßnahme im Nachhinein ermöglicht, weil die Schulaufsichtsbehörde den Fall ja erst einmal bearbeiten muss.

    Deswegen muss bei solchen Maßnahmen unbedingt sofortige Vollziehung mit beschlossen werden um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs zu kippen. Die muss zwar gesondert begründet werden, die mögliche Eigen- und Fremdgefährdung bei Nichtbefolgen von Anweisungen während einer Klassenfahrt ist allerdings recht einfach zu begründen ("überwiegendes Interesse aller Beteiligten" ist hier der juristische Hebel). Und der Punkt ist hier relativ einfach. Ich habe bei einer Klassenfahrt die Aufsichtspflicht und wenn ich nicht für das Verhalten eines Kindes garantieren kann, dann nehme ich dieses Kind nicht mit. Das ist mir bisher in der Schule noch nicht passiert, im Kinderheim habe ich aber ganz selbstverständlich niemanden mitgenommen, der vorher regelmäßig durch unzuverlässiges und destruktives Verhalten aufgefallen ist. Rechtlich ist das Ganze übrigens auch nicht so kompliziert wie du es darstellst. Wenn vorher pädagogische Maßnahmen durchgeführt wurden, die keinen Erfolg hatten, ist eine Ordnungsmaßnahme völlig unproblematisch.

    Macht der Schüler seine Hausaufgaben regelmäßig?
    Werden Arbeitsanweisung zügig und sinngerecht befolgt?
    Gab es Unterrichtsstörungen?
    Gab es Probleme in den Pausen?

    Falls irgendwas davon mit ja beantwortet wurde: Im Zweifelsfall Klassenkonferenz in der Woche vor der Fahrt ansetzen, Ausschluss und (wichtig!) sofortige Vollziehung beschließen.
    Bis die Eltern damit vor dem Verwaltungsgericht durch sind (selbst für den unwahrscheinlichen Fall dass sie gewinnen),ist der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe...

    Und die gesetzliche Krankenversicherung wird im Alter voll durch den Rentner bezahlt? Wird das hier Pippi Langstrumpf? :P
    Die wirklichen Gründe für die durchschnittlich höheren Pensionen sind drei relativ einfache:
    1.) Beamte haben eine durchschnittlich höhere Ausbildung als Nicht-Beamte
    2.) Beamte haben im Regelfall eine ununterbrochene Erwerbsbiographie
    3.) Beamte erhalten im Regelfall während des Erwerbslebens etwas weniger Gehalt als Personen mit ähnlicher Qualifikation in der freien Wirtschaft (lassen wir mal Extrembeispiele wie Mathematik/Physik oder Sozialwissenschaften/Italienisch beiseite), das wird dann im Nachgang ausgeglichen (und sind für den Arbeitgeber während der aktiven Zeit um einiges günstiger)

    Was wird im Regelfall übersehen bei den Vergleichen:
    1.) Die Kosten für die private Krankenversicherung (die werden ja auch regelmäßig im Vergleich zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern ignoriert)
    2.) Die Besteuerung (obwohl die gesetzliche Rente jetzt nachzieht)
    3.) Betriebsrenten und Zusatzversorgungen...und hör bitte auf mir einen von "nicht geringen Beiträgen selbst finanziert" vorzujammern. Ich hatte an der Uni die VBL Zusatzversorgung und wenn ich solche Konditionen hätte selbst erzielen wollen, hätte ich mindestens das 3-4fache dafür aufbringen müssen. Das ist kein schlechter Deal...

    Dieselben drei Gründe (bezogen auf die ersten drei) führen übrigens auch dazu warum Beamte im Alter häufiger ein Eigenheim haben als Nicht-Beamte (was die Hauptursache für Vermögensunterschiede zwischen Pensionären und Rentnern darstellt). Womit du jetzt argumentieren könntest wären die Unterschiede zwischen A-Besoldung und TVL-E Gehalt.

    100% ist völlig ok, so haben wir auch finanziert mit 10 Jahren Zinsbindung (ist jetzt schon ein paar Jahre her) und dem Ziel bei Anschlussfinanzierung dann bei 60% zu sein, in der Hoffnung, dass der Anschlusszins dann zumindest nicht höher ausfällt. Aktuell wäre er deutlich niedriger als erwartet, aber mal schauen was die Kristallkugel sagt. Wenn man im Moment abschließt, würde ich auch schauen, ob man den Zinssatz evtl. 15 oder 20 Jahre festschreibt. Die Zinsen sind im Moment einfach so grandios niedrig. (trotzdem bitte Break-Even-Zins ausrechnen lassen um zumindest eine grobe Einschätzung zu haben worauf man "wettet")

    Aber sobald man über 100% geht (ich hab Freunde die sind mit 130% eingestiegen) wird das Ganze recht teuer und ehrlich gesagt auch relativ riskant (fallende Hauspreise, steigende Zinsen, geplatzte Anschlussfinanzierung)...

    Zitat

    Denke immer daran...auch Mieten steigen .

    Und denke vor allem daran: Das Geld was du in Miete investierst ist genauso weg, wie das was du in die Zinsen investierst, das Geld was in die Tilgung geht ist ein Teil deiner Altersversorgung (selbst wenn du die Wohnung irgendwann verkaufst und 2 Jahre auf Kreuzfahrt gehen willst).

    Geh zu irgendeinem Hypothekenberater (Interhyp, Dr. Klein, wie sie alle heißen...ist im Grunde wurscht). Die vergleichen für dich alle in Frage kommenden Banken und suchen dir gute Angebote raus (entscheiden musst du dich dann immer noch selbst) und bekommen dafür von den Banken 1% der Darlehenssumme als Bezahlung. Du wirst also nicht notwendigerweise das beste Angebot erhalten, aber zumindest ein ziemlich gutes. Der wichtigste andere Punkte ist das Eigenkapital. Als Beamter/Angestellter im ÖD gehen theoretisch auch sehr hohe Finanzierungen (teilweise sogar über 100%), aber ob das sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen. Über 100% hast du immer massive Zinsaufschläge, 80% ist für den Zinssatz eigentlich ziemlich gut. Die meisten Sparkassen rechnen (warum auch immer) das KfW Geld als Eigenkapital ein.

    Und ebenfalls absolut wichtig: Keine Tilgung über Bausparverträge, das ist der größte Mist den ich je durchgerechnet habe. Wenn du Schulden hast ist die sinnvollste Geldanlage Schulden tilgen (Zinseszinseffekte), deshalb auch andere Sparformen einfrieren und auf die Schuldentilgung konzentrieren. Meiner Meinung nach ist eine höhere monatliche Tilgung gegenüber Sondertilgungen zu bevorzugen. Sicher, man hat mehr finanziellen Spielraum, aber die feste Tilgung diszipliniert. Im Notfall kann man bei fast allen Banken/Sparkassen die Tilgung während der Laufzeit um +/- 2% p.a. anpassen (Ausnahme: Volltilgung innerhalb der Laufzeit oder Mindesttilgung unterschritten).

    Sorry, aber das dürfte Wunschdenken sein. Das würde nämlich auch glatt bedeuten, dass ein Lehrerrentner (ex-Angestellter) mit seiner VBL-Zusatzrente den Pensionär insgesamt überträfe. Muhaha. Neinnein, der (gebührende! Ist ja keiner umsonst nur Angestellter geblieben!) Abstand bleibt gewahrt, auch nach der Außerdienststellung.
    Notabene: Ich möchte trotzdem kein Beamter sein. Unter anderem, um Situationen wie diese hier zu vermeiden... arme Sau.

    Ich hab jetzt wirklich keine Lust dir Finanzmathematik beizubringen, wenn dich das interessiert besuch einen Kurs. Aber wenn du Renten gegen Pensionen vergleichst, musst du bei zwei vergleichbaren Bezugsgruppen natürlich sämtliche nicht rein privat angesparten Altersleistungen berücksichtigen (also Betriebsrenten, Vorsorgeleistungen durch den Arbeitgeber, etc.). Ich finde gerade keine mathematisch vollständige brauchbare Gegenüberstellung, zur Not nimm die vom DBB (Link), die aber, wie oben bereits erwähnt, mathematisch in die andere Richtung nicht ganz sauber arbeitet. Wenn du ein paar sauberere Zahlen haben willst, kannst du bei Tresselt (hier) gucken, da geht es aber nicht um einen Vergleich, aber mit 32 Dienstjahren wärst du in NRW mit ca. 57% vom letzten Gehalt dabei, das durchschnittliche Rentenniveau liegt irgendwo bei 55%...fürstlich, fürstlich der Unterschied, vor allem wenn man eben bedenkt, dass manche Unterschiede im Brutto zwischen Beamten und Angestellten schon "eingepreist" sind. Ich will gar nicht bestreiten, dass es Beamten im Durchschnitt besser geht als ähnlich qualifizierten Angestellten im öffentlichen Dienst, aber das gilt nicht im Vergleich zur Wirtschaft...außer natürlich du vergleichst jemanden der als Fächer Sowi und Spanisch hat...der sollte beim Lehramt bleiben. :P

    P.S.: julia: Der Tresseltlink ist für dich auch interessant denke ich, da wird das Ganze echt gut erklärt...

    Auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Ich wäre sehr dafür, die Beamtenpensionen an die Renten anzugleichen. Da hätten die Beamten immer noch das Privileg, für ihre Altersversorgung keinen Pfennig zu bezahlen.

    Schau dir als erstes mal die Bruttogehälter von Beamten und Angestellten an und dann frag dich, was der Staat wohl mit der Differenz (+ dem nicht enthaltenen Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung) machen sollte, wenn er nachhaltig plant. Was meinst du warum viele Bundesländer eben gerade nicht von Beamten auf Angestellte wechseln in allen Bereichen in denen das ginge? Weil es kurzfristig viel, viel günstiger ist (langfristig ist es oft finanzielles Harakiri, aber dann ist eh schon jemand Anderer gewählt). Anschließend nimmst du in deinen Vergleich noch Steuern, Krankenversicherung, etc. auf dann landest du bei solider Rechnung bei einem Vorsprung von 5-10% zugunsten der Pensionen (irgendein Lehrerverband hat mal mit Taschenspielertricks den Unterschied zugunsten der Renten kleingerechnet, aber das ist genauso lächerlich wie die "Profis" die die Durchschnittspension mit der Durchschnittsrente vergleichen). Dein Vater hatte vor der Pensionierung übrigens wahrscheinlich auch die Endstufe bei der Besoldung erreicht, was du noch nicht haben dürftest (obwohl das durch den TV-L etwas schneller geht, weil es einfach viel weniger Stufen gibt).

    Ansonsten kann man nur zustimmen: Was in 30 Jahren ist, kann dir vermutlich selbst eine Schneekugel besser vorhersagen, als ein Politiker. ;)

    Hast du die Statistikvorlesung geschwänzt? xD
    Ich weiß nicht wie viele Praktikanten du hast, aber du hast zwei extrem in ihrer Varianz beschränkte Variablen (die eine 3 Ausprägungen, die andere...5?) und eine Stichprobe von...100? 200? Die interessantere Frage ist wie du damit irgendwas signifikantes rausbekommen möchtest. Versuch es erst mal mit Spearman (obwohl Spearman eigentlich gleiche Abstände zwischen den Rängen voraussetzt) und falls da nichts sinnvolles rumkommt könntest du es auch mal mit Einzelvergleichen mit Yule's Q versuchen, das funktioniert mit dichotomen Werten (dann halt zwei Noten und zwei Fragegruppen).

    Ins Internet kann bei uns in der Stadtbücherei auch jeder Einwohner unter 18 Jahren gratis (ab 18 Jahren kostet der Bibliotheksausweis 20€ im Jahr) und an den Rechnern sind sogar Kopfhörer damit man audiovisuelle Medien nutzen kann. Darüber hinaus kann Internetzugang heutzutage tatsächlich vorausgesetzt werden, bei den Personen bis 45 Jahren beträgt die Abdeckung inzwischen 99% laut statistischem Bundesamt.

    Die Datenschutzbedenken des Vaters sind vorgeschoben (oder er ist ein DAU und Troll höchster Güte), da inzwischen jeder Browser über einen privaten Modus verfügt und weitere Absicherungsmöglichkeiten (z.B. TOR) nicht mehr wirklich kompliziert zu nutzen sind. Auch der Zusammenhang zwischen rechtsextremen, islamistischen und blabla Seiten zu Youtube erschließt sich mir nicht direkt...

Werbung