Wird das jetzt formale Logik oder wollt ihr euch sinnfrei in dem Thread angiften? Falls es formale Logik war: Wenn Leute die bei klarem Verstand sind, nicht zu einer GEW Fortbildung gehen ist es trotzdem möglich, dass Besucher bei GEW-Fortbildungen bei klarem Verstand sind, falls sie nicht dorthin gegangen sind (z.B. schon dort waren), keine Leute sind (z.B. Tiere) und ich hab bestimmt irgendwas übersehen. Aber wie hilft das der Threaderstellerin weiter?
Beiträge von Valerianus
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Erste Hilfe, Übungsleiter-C und DLRG Silber (in NRW reicht Bronze fürs Schwimmbad), damit kannst du eigentlich alles in Turnhalle und Schwimmbad machen, was für den Sportunterricht nötig ist (für bestimmte gefahrgeneigte Sportarten wie Klettern, Trampolin, etc. gibt es noch Extrascheine).
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http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de (da findest du die Angebote des Schulministeriums, der Kompetenzteams (Träger) und der Bezirksregierungen)
http://www.ifl-fortbildung.de (das ist der Weiterbildungsträger der katholischen Bistümer)
http://www.gee-online.de (das ist der Weiterbildungsträger für den evangelischen Part)Die kirchlichen Träger nehmen aber auch Lehrer von nicht kirchlichen Einrichtungen (genauso wie es umgekehrt ja auch klappt).
Ansonsten könntest du ja schauen, ob dir eine private Fortbildung (Stimmbildung, Auftreten vor Gruppen), z.B. bei einem Logopäden oder Theaterpädagogen was bringen würde. -
Es geht niemanden etwas an wie eine Person ihr Privatleben führt, solange damit nicht andere Personen wesentlich und negativ beeinträchtigt werden. Ende der Geschichte.
Und auch in der Schule gibt es vor allem eine Sache die ein Lehrer können sollte: Den Schülern Wissen vermitteln.Solange beides gewährleistet ist, geht es Eltern, Schüler, Kollegen und alle Anderen einen Dreck an, wie ein Lehrer sein Leben gestaltet.
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Sachgrundlose Befristung ist (bei jedem Arbeitgeber) maximal zwei Jahre möglich, danach muss entfristet (oder gekündigt) werden. Mit Sachgrund befristet Arbeitsverträge können ebenfalls entfristet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Sachgrund nur vorgeschoben war, das ist dann aber eher was für Profis aka Fachanwälte für Arbeitsrecht.

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$49 SchulG NRW Abs. 2 Satz 2 und 3: Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.
Das gilt in NRW für alle Schulformen, wenn ich mich richtig erinnere

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Die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht abgeschafft (Quelle: Schulministerium NRW). Die Grundsätze zur Bewertung stellt die Schulkonferenz auf und meiner Meinung nach hat dein Schulleiter recht: 9x zu spät zum Unterricht kann nicht mehr gut genannt werden. Im Betrieb heißt das Fachwort dafür glaube ich fristlose Kündigung nach Abmahnung.
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Meinst du die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (die gibt es noch und sie werden an den meisten Schulen verklausuliert notenäquivalent gegeben) oder wirkliche Schulnoten für Verhalten?
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Ich weiß nicht wie das bei euch geregelt ist, aber ein ehemaliger Mitreferendar arbeitet am Berufskolleg und der bekommt für die IHK-Prüfungen eine Aufwandsentschädigung und prüft deshalb sehr gerne. Abitur nimmt er auch nebenher (allerdings in anderen Ausbildungsgängen) ab, allerdings zentral gestellt.
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Im Kernseminar hatten wir damals immer die letzten 2 Wochen als Themenauswahlpool für einen Test gesagt bekommen. Das kann man aber durch eine Wiederholungsstunde innerhalb dieser 2 Wochen, nunja...etwas aufweichen.

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Finchen: Diese gesetzliche Grundlage gibt es und es gibt auch hierzu schon ein höchstrichterliches Urteil:
ZitatTeilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.
Wenn euer Personalrat nicht den Mut hat eurer Schulleitung Kontra zu geben, geh eine Stufe höher (Bezirkspersonalrat/Gewerkschaft) oder wenn du es selbst regeln möchtest auf dem Dienstweg ans Schulamt, bzw. die Bezirksregierung. -
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Wir haben ein paar Schüler mit Förderschwerpunkt Sehen, die auch Zeitverlängerung als NTA haben. Das geht immer in die folgende Stunde hinein, aus folgender sehr einfacher Überlegung: In der Sekundarstufe I haben Schüler keine Freistunden, d.h. ohne Unterrichtsausfall müsste jede Klassenarbeit in der 6. Stunde geschrieben werden (und in der 7. dann mit NTA fertiggestellt werden), damit der entsprechende Schüler keinen Unterricht verpasst. Da steigen dir sehr schnell sämtliche Eltern aufs Dach (mal abgesehen von dem Wahnsinn bei den Kleinen nach der 4. Stunde irgendwas zu schreiben).
Was man überlegen kann ist, ob der Schüler im Klassenverband anfängt zu schreiben und dann nach der Stunde wechselt (bei uns Aufsicht über Integrationshelfer oder Bereitschaftslehrkraft) oder die gesamte Zeit in einem gesonderten Raum schreibt. Der erste Fall ist inklusiver, der zweite Fall ist ruhiger...ansonsten aber ein sehr netter und kompakter Leitfaden.
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§15 Absatz 3 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
§30 Absatz 5 TVL: Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenndie Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.Das sollte bei dir der Fall sein (Vertrag über gesamtes kommendes Schuljahr), d.h. die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Falls es nicht der Fall ist (es muss wirklich ein komplettes Jahr sein), kommst du nur durch einen Aufhebungsvertrag raus. Probezeit hast du bei einer direkt anschließenden Verlängerung i.d.R. nicht.
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Dann treten die Fahrt nicht an oder verklagt euren Dienstherren, das ganze ist seit 2012 höchstrichterlich durch (BAG: Az.: 9 AZR 183/11). In welchem Betrieb fährt ein Arbeitnehmer auf Montage oder Dienstreise und bezahlt das selbst?

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Ja, das hilft bestimmt später an der Universität genauso weiter wie das Computeralgebrasystem in der Oberstufe...warte, irgendwas hab ich da übersehen...
Bei Klausuren die am PC geschrieben werden sollten (z.B. Statistik) ist der Internetzugriff deaktiviert (sowohl an der Uni als auch an der Schule) -
In der aktuellen Zinssituation solltest du außerdem bedenken, dass es in den letzten Jahren immer um die 2% Gehaltserhöhung pro Jahr gegeben hat, die du im Sabbatjahrmodell erhältst und mit den Zinsen erst einmal erreichen musst (abzüglich Abgeltungssteuer und höherer Einkommenssteuer bei Besteuerung über 4 anstatt 5 Jahre in deinem Beispiel).
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Schick auf dem Dienstweg eine Anfrage ans Kultusministerium, wie du ohne Schulbuch unterrichten sollst, weil [Begründung der Schulleitung einfügen], du musst dafür nicht in Vorleistung gehen.
Oder schreib die Verlage an, die schicken normal für die Fachschaft Freiexemplare wenn man nett fragt. Schau einfach mal auf der Homepage des entsprechenden Verlags wer der Vertriebler für deinen PLZ Bereich ist... -
Ja, so meine ich das ja auch. Du musst zB mindestens 300€ erreichen, meinetwegen auch 200€ wir liegen schon seit Jahren darüber, daher weiß ich es nicht um einzureichen. Oder du wartest ein knappes Jahr, dann kannst du auch die 172,60 vom letzten HNO-Termin einreichen... Außer du wartest länger als ein Jahr, dann hast du Pech und es verfällt.Verlangt dein HNO aber den 3,5 fachen Satz hast du auch Pech, da nur bis zB 2,3 erstattet wird. Also zahlst du die Differenz selbst
Die generelle Ablehnung des 3,5fachen Satzes durch die Beihilfe ist rechtswidrig. Wenn der Arzt eine vernünftige Begründung schreibt, müssen auch Steigerungsfaktoren bis 3,5 erstattet werden. Insbesondere Zahnärzte sind dazu allerdings erfahrungsgemäß oft zu blöd...
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Ich bin auch kein Volljurist, aber gerade ältere Gesetzestexte sind jetzt echt nicht darauf ausgelegt völlig unverständlich zu sein. Die Frage in deinem letzten Absatz kannst du doch unmöglich ernst meinen oder? Lies dir bitte mal den Satz vor dem fett markierten durch, dann hast du deine Antwort. Religionsunterricht ist in Deutschland ordentliches Lehrfach laut Reichskonkordat und Grundgesetz (dort mit Ausnahme von Bremen und Berlin), d.h. jeder Schüler der zu einer Religionsgemeinschaft gehört, die einen solchen Unterricht anbietet, nimmt daran erst einmal teil (wenn die Schule ihn anbietet - in NRW müssen staatliche Schulen das ab 12 entsprechenden SuS an der Schule). Eine Abmeldung kann nur aus Gewissensgründen geschehen, die kann die Schule aber nicht prüfen, also tut es auch eine formlose Abmeldung.
Das heißt, dass dir das Grundgesetz sogar erklären kann, wieso es in Berlin mal solch ein Modell geben konnte, warum das aber im Rest der Republik (mit Ausnahme von Bremen) nicht passieren wird. Falls du die rechtlichen Infos für NRW - von sicherlich für dich unverdächtiger Seite zusammengefasst - haben möchtest: Rechtliche Grundlagen zum Religionsunterricht
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