President Trump: How and why
Ziemlich gute Einschätzung der Situation, die auch ziemlich gut zur Diskussionskultur einiger Teilnehmer hier passt. ![]()
Beiträge von Valerianus
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Ich hab das bei der Bundeswehr fast immer so gehört, hatte aber nicht wirklich den Nerv mich wegen so einem Blödsinn mit den Stuffzen rumzustreiten.
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Die 20 Tage Regelung (§47) ist eine Muss-Regelung, die 20 Stunden Regelung (§53) eine Kann-Regelung. Beides aktuell gültig, das Gesetz wurde dieses Jahr zuletzt überarbeitet, daran wurde nichts geändert...
Meike: Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht.
Micky: Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr.Wer liest hier nicht richtig.

P.S.: Der Punkt ist einfach, dass du als Therapeut Menschen nur dann helfen kannst, wenn sie deine HIlfe auch wollen. Solange der Leidensdruck nicht groß genug ist, weil immer wieder jemand die Probleme abfängt und das Ganze durchgehen lässt, wird keine Änderung auftreten. Ja, das ist hart und ja es ist nicht pädagogisch (in manchen Spielrichtungen)...aber es ist therapeutisch unabdingbar...
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Und wie unterstützt du die Kollegen? Verlässt du dich allein auf deren Aussagen oder sucht der Arzt oder Psychologe das Gespräch mit der Dienststelle oder mit dir (in Absprache mit dem Klienten? Wir alle (außer dir) reden hier von Fällen in denen das nicht passiert. NIemand hat vor einen Schüler vor die Tür zu setzen, der sich in Therapie befindet und deswegen krank geschrieben ist (5 Jahre Therapie ohne dabei wieder voll einsatzfähig zu werden sind übrigens ein schlechter Scherz, was war das denn für eine Therapie? Psychoanalyse?), es geht um Schüler die wiederholt (im Falle NRW zusätzlich: nach Abmahnung und min. 20 Schultage andauernd) unentschuldigt (d.h. ohne Attest vom Arzt und bei Patienten in Therapie bieten fast alle Praxen an das Attest postalisch zu versenden) fehlen. Und die fliegen raus.
Ich habe deine Postings gelesen, sie haben nur absolut gar nichts mit der Eingangsfrage zu tun...
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Das ist genau das was ich gesagt habe: Du siehst das nur unter pädagogischen Gesichtspunkten. Nochmal: Das ist kein pädagogisches Problem, sondern ein therapeutisches. WillG hat schon ein Beispiel ausgeführt, warum pädagogisches Wischiwaschi hier sogar schaden kann. Die Teilkonferenz kann dem Schüler übrigens auch anbieten das Gespräch mit dem Therapeuten, bzw. der Jugendhilfestelle zu suchen um mit denen Lösungen zu finden. Aber wenn das abgelehnt wird (d.h. keine therapeutische Änderung in Sicht ist oder gar keine therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird), dann kann man sich auf den Kopf stellen.
Das was du machst nennt man in der Psychologie coabhängiges Verhalten (in der Schule zugegeben in einer eher milden Form). Dein Job ist es nicht irgendetwas zu decken oder dem Schüler selbst zu helfen, dafür bist du nicht qualifiziert. Dein Job ist es ihm den Weg zu sinnvoller Hilfe aufzuzeigen und wenn er diese nicht annehmen will, klarzustellen, dass du das nicht mitmachen wirst und dich dann ggf. zurückzuziehen, ohne Anschuldigungen oder ähnliches, sondern als schlichte, angekündigte Konsequenz. Im Schulfall heißt das dann eben im Zweifel: Ausschulung.
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Die Entlassung wegen unentschuldigten Fehlens ist in NRW in §47, Absatz 1, Satz 8 geregelt (20 Schultage ununterbrochen und unentschuldigt). Das ist auch keine pädagogische "aber es bringt der Schülerin doch gar nichts"-kann , sondern eine "das wird so gemacht"-Entscheidung: "Das Schulverhältnis endet, wenn [...] die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtigeSchüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20Unterrichtstage unentschuldigt fehlt"
Jetzt vom juristischen zum menschlichen: Eine Entlassung auf diesem Weg ist fast immer ein Zeichen dafür, dass ein Schüler keine pädagogische, sondern therapeutische (in den meisten Fällen sogar stationäre) Unterstützung benötigt. Es gibt in NRW (und auch in anderen Bundesländern) genug Wege zurück ins Bildungssystem (Berufsschulen, Abendgymnasien, etc.), aber solange die psychologischen Probleme nicht gelöst sind, ist das einfach nicht zielführend. Ein kleines aber gibt es dennoch: Wenn der behandelnde Psychologe oder Arzt an die Schule herantritt (das darf er ja sowieso nur, wenn das durch den Schüler gewünscht ist) und da eine sinnvolle Alternative aushandelt, dann sollte man schauen ob man da was drehen kann. Aber einfach nur "och nein...der arme Schüler ist psychisch krank, da muss man Rücksicht nehmen" ist auch aus therapeutischer Sicht ziemlich daneben...
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DIe 80 ist in Berlin dann aber eindeutig politisch gewollt um weniger LB-Schüler zu haben. IQ Tests sind ja gerade so standardisiert, dass bei 85 (eine Standardabweichung nach unten) und 70 (zwei Standardabweichungen nach unten) Grenzen gezogen werden. Das ist (wie das was Schantalle ausgeführt hat) ja gerade das Problem: Durch politische Einmischung werden psychologisch/medizinische Begrifflichkeiten einfach mal umgedreht oder abgeändert...das macht es echt schwer damit sinnvoll zu arbeiten...
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Das mag auch vom Bundesland abhängen, aber die Kristallkugel für 7 Jahre haben wir glaube ich beide nicht. In NRW war vor 10 Jahren noch von Lehrermangel die Rede, vor 5 Jahren war auf einmal kein Platz mehr für all die Referendare und jetzt wird alles eingestellt was nicht bei drei auf den Bäumen ist. In Bayern mag die Schulpolitik etwas vorausschauender sein, aber die Threaderstellerin hat noch etwas Zeit und auch in Bayern sind sicherlich mehr als 1/4 der Kollegen die aktuell noch im Dienst sind, dann in Pension.

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Es gibt auch komplett sprachfreie IQ-Tests, z.B. den CPM und in der Diagnostik für Dyskalkulie sollten in der Regel keine Sachaufgaben vorkommen, sondern auch sehr viel mit anschaulichem Material gearbeitet werden. Es geht dabei ja nicht um Störungen der höheren mathematischen Kompetenzen wie Algebra oder Analysis, sondern um die Grundlagen...Zahl-Menge-Relation, Teil-Teil-Ganzes Verständnis, etc. - da kann man besser mit Plättchen arbeiten als mit Textaufgaben.

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Wenn man rein nach IQ und Leistungstests geht:
geistige Behinderung: IQ < 70
Lernbehinderung: 70< IQ < 85
LRS/Dyskalkulie: LRS oder Matheleistung min. 1 (oder 2 je nach Definition) Standardabweichungen unter dem IQWenn man nach ICD-10 (Medizin) geht sind LRS/Dyskalkulie Lernbehinderungen im Sinne von Entwicklungsstörungen (F81.x), im neuen DSM-V (Psychologie) bin ich nicht so fit, weil die die specific learning disorders gerade überarbeiten, aber da werden alle Teilleistungsschwächen und die generalisierte ebenfalls unter einem Dach zusammengefasst...
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Anfängerfehler? Wohl eher ein Fehler mangelnder Durchsetzungskraft. xD
Natürlich ist es direkt nach der Rückgabe erst einmal 5-10 Minuten unruhig, aber die Zeit brauchen die Schüler einfach um ihre Arbeit durchzusehen und ihre Fehler nachzuvollziehen und ggf. nachzufragen was da falsch oder ob mir vielleicht bei der Korrektur etwas durchgegangen sei. Das ist von mir gewollt, weil die Schüler auch genau wissen, dass ich Debatten über fehlende Punkte nur in der Stunde der Rückgabe führe. Sobald wir mit der Besprechung anfange ist Ruhe a) aus Interesse und um eben zu schauen, ob ich nicht vielleicht doch was falsch gemacht habe bei der eigenen Korrektur und b) da meinen Klassen von Anfang an bekannt ist, dass wiederholte Unaufmerksamkeit bei der Besprechung eine komplette Abschrift als Konsequenz nach sich zieht. Beides erhöht die Motivation aufzupassen und mitzumachen ganz enorm.
Per eMail würde ich solche Fragen auch nicht beantworten, aber wenn ich eh in der Klasse bin
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Ich hab den Fehler in den letzten Tagen zweimal woanders gesehen (einmal bei all-inkl und einmal bei Strato gehostet) und beidesmal wurde an den PHP Versionen gebastelt (all-inkl macht gerade glaube ich eine Zwangsmigration von 5.3 weg), hab gerade keine Lust die DENIC zu stalken um euren Hoster rauszubekommen aber evtl. haben die da was im Hintergrund gedreht? Vorteil ist aber: Nach einmaligem Reset läuft es danach anscheinend rund.
Und vielen Dank allgemein für das Forum.

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Klausuren und Klassenarbeit bespreche ich in der Regel in der Stunde unmittelbar nach der Klausur (unabhängig ob schon korrigiert oder nicht), von daher muss da eh jeder ran. In der Sek I müssen die Schüler sowieso eine Berichtigung anfertigen und selbst wenn ich ihnen vorher eine 1 bekanntgegeben hätte, wüssten sie ja nicht wo sie den Fehler gemacht haben (außerdem wollen die Schüler sich bei der Besprechung eh beteiligen).
In der Sek II/Mathe verlange ich keine Berichtigung und die Besprechung führt eher zu betretenem "so einfach war das? verdammt...". In Geschichte bespreche ich nie mit dem gesamten Kurs (hatte bisher keinen LK), weil fast immer nur weniger als die Hälfte der Leute überhaupt schreibt und zu jeder Klausur gibt es eine kurze mündliche Beratung im Sinne von "in the next episode of..." damit die Schüler wissen was sie nächstes Mal besser machen sollen...
Bei nichts davon stört eine vorherige Bekanntgabe der Noten. Wenn das ein Problem wäre, dürftest du ja auch die Arbeit erst am Ende der Stunde (Besprechung) zurückgeben.
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Chemie (Mangelfach) und Englisch (zumindest nicht überlaufen) ist eine interessante Kombination mit der du ziemlich sicher (Kristallkugel) eine Stelle kriegen solltest. Meine Kombi ist auch nicht die häufigste, aber wenn einem die beiden Sachen Spaß machen und die Jobaussichten nicht hundsmiserabel sind...

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In manchen Bundesländern sind bestimmte Fächerkombinationen nicht möglich, aber Chemie/Englisch geht sogar in Bayern.

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Meine Schüler wissen, dass ich in Mathe die Arbeiten in der Regel am nächsten Tag fertig habe und zur Schulleitung gebe und wenn dann erst mal 2-3 Tage kein Mathe ist, fragen sie auch schon nach (blöderweise hoffen sie in Geschichte in der Oberstufe auf dasselbe Tempo, aber das wird nix). Solange die Schulleitung ihr ok gegeben hat, spricht meiner Meinung nach wenigdagegen Noten bekanntzugeben. Sollte natürlich dann allen Schülern offenstehen, um der von kodi genannten Problematik vorzubeugen...
Eine Ausnahme: Defizite in der Klausur in unüblichem Umfang oder bei Schülern die damit nicht rechnen. So was zwischen Tür und Angel bekanntzugeben geht gar nicht. Dann müssen alle warten...
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Elliot Aronson, wenn du Quellenangaben brauchst: Wikipedia
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Mein Internetspürsinn für Ironie flackert so blöd, scheint sich nicht ganz sicher zu sein...aus welchem Grund sollte ein Privatunternehmen gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen die über die geltende Gesetzeslage hinausgehen? Für den öffentlichen Dienst dürfte das Bundesgleichstellungsgesetz (inkl. analoger Gesetze in den einzelnen Ländern) einschlägig sein, aber für Privatunternehmen? Und selbst da steht überall drin "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen"...
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Den Teil mit dem Angriff auf deinen Mann hatte ich nicht, gelesen, in dem Fall finde ich deine Argumentation in Ordnung.

Allerdings arbeitet der Sozialstaat hier über den Mutterschutz, die Elternzeit, das Ehegattensplitting, das Kindergeld, die Kinderfreibeträge, die kostenlose KV für Familienmitglieder (bzw. 80% Beihilfe und Familienzuschlag als Ausgleich für PKV Belastung) und die subventionierte Kinderbetreuung (es sei denn ihr habt einen privaten Träger).Solange der Arbeitgeber (hier sind wir jetzt im privatwirtschaftlichen Bereich, auch wenn du an einer Schule arbeitest) entgegenkommen kann, sollte es das tun (nicht nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung, sondern schlicht um die Arbeitnehmermotivation zu stärken). Wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z.B. wird es bei einer halben Stelle in der Schule schwierig 2 freie Tage, freie Nachmittage und jeweils freie 1. Stunde zu vereinbaren...auch Springstunden entstehen bei Teilzeitkräften viel schneller als bei Vollzeitkräften) wird es aber schwierig.
Sachfehler (kein Paradox): Die amerikanische Unabhängigkeit hat viel mehr mit fehlenden Mitbestimmungsrechten zu tun als mit zu hohen Abgabenlasten (die, wie du selbst erwähnt hast, eher lächerlich gering waren, auch für damalige Verhältnisse).
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Dann muss ich hier doch noch die GK-Keule auspacken:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.Na, wiedererkannt? Ist dein eigenes Posting. Aber man sollte sich nur aufs Grundgesetz berufen, wenn es einem in den Kram passt.
Übrigens macht es mich wahnsinnig, wenn Lehrer von den Fächern die sie unterrichten keinen Plan haben, aber ich nehme die Revolution wegen auf 3% steigender Abgabenlast mal einfach als unzulässige Verkürzung anstatt als völliges Unwissen über nordamerikanische Geschichte. Immerhin machen das die Leute von der Tea Party in den USA ja auch.

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