Ist in Deutschland seit dem Kulturkampf unzulässig, seit 2009 zwar vom Staat wieder erlaubt, aber die Kirchen spielen nicht mit und haben das jetzt von sich aus untersagt.
Beiträge von Valerianus
-
-
Muss ein neues Konzept sein, genau so sah mein Deutsch- und Englischunterricht aus und es war furchtbar.

-
Hast recht, die Japaner haben in ihrer Liste von nicht-erlaubten Ländern ordentlich nachgelegt...146/194 mit Einreiseverbot. Ich war noch bei einer kürzeren Liste, aber sie sind strenger geworden

Südkorea ist bei der 14-tägigen Quarantäne mit App-Kontrolle bei Einreise geblieben, dadurch wird Tourismus auch effektiv unterbunden, aber prinzipiell darf noch jeder hin...
-
Klick mal auf den Link oben zur Arbeitsstättenverordnung, da sind unter 6.3 auch die Anforderungen an Tastaturen dran. Die meisten Bluetoothtastaturen dürften Probleme damit haben, dass sie insgesamt neigbar sein und Form und Anschlag der Tasten für die Arbeitsaufgaben angemessen sein müssten.
P.S.: Man kann die ganze Arbeitsstättenverordnung aber umgehen indem man Laptop/Tablet nicht als dauerhaften Bildschirmarbeitsplatz deklariert, sondern sagt, dass es sich dabei um sporadische, nicht den ganzen Arbeitstag umfassende mobile Tätigkeiten handelt (wenn du das Teil z.B. von Klasse zu Klasse schleppst ist es ja immer woanders)...
-
Tablets dürften gemäß ArbStättV eigentlich unzulässig sein:
6.3 (3) Alternative Eingabemittel (zum Beispiel Eingabe über den Bildschirm, Spracheingabe, Scanner) dürfen nur eingesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können und keine zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten entstehen.
6.4 (2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen
1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen verfügen und
2. so betrieben werden, dass der Bildschirm frei von störenden Reflexionen und Blendungen ist.
6.4 (3) Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.
-
Du brauchst zur Zertifizierung von FFP2 Masken kein Experiment mit Menschen. Du pustest auf der einen Seite Material ein und guckst auf der anderen was rauskommt (und gar nichts stimmt nicht, da ist das N95 der Amerikaner aussagekräftiger...95% einer bestimmten Größe kommt nicht durch (darüber nichts, darunter immer mehr). Dein Punkt mit den Reisebeschränkungen ist übrigens auch nicht tragfähig. Japan und Südkorea haben kaum Reisebeschränkungen gehabt und arbeiten vornehmlich über Masken, Nachverfolgung und Abstand und haben ihren Quatsch unter Kontrolle.
-
Lehramtsstudent - nur weil du darüber lachen konntest, heißt das nicht, dass es witzig ist.
Wie cdl schon schrieb: die Reaktionen der Person, über die der Witz gemacht wurde, sind ein Maßstab fürs Einschätzen der "Witzigkeit". Nicht die Reaktionen von unbeteiligten Dritten.
Kl.gr.Frosch
Das ist übrigens der größte Fehler in vielen aktuellen Debatten. Ob etwas diskriminierend, lustig, etc. ist entscheidet gerade nicht jede einzelne Person für sich selbst. Allein die Vorstellung ist völliger Wahnsinn und bar jeder Vernunft, damit kannst du jede Debatte sofort beenden indem du die Karte ziehst.
Nehmen wir mal für Deutschland den sicher schlimmsten Fall, nämlich Witze über Juden oder das 3. Reich. Die sind in Ordnung und witzig wenn ein Jude sie macht, aber unlustig und rassistisch bei jedem anderen? Was soll das sein? Schrödingers Witzebuch?
Ja, viele der genannten Vorurteile über Lehrerinnen sind nicht nett und ich persönlich fand sie nicht lustig, aber mein Gott dann schreib eine genauso unlustige Liste über Lehrer (ich fang mal für dich an: Polunderträger, Besserwisser, sind traurig dass sie nichts mehr mit Oberstufenschülerinnen haben dürfen, hätten es in keinem anderen Beruf geschafft, bitte selbsttätig ergänzen). Wenn jemand darüber lachen kann, gut...wenn jemand das gemein findet ist es mir aber auch egal. Wieso erwartet ihr eigentlich von den Männern, dass sie Witze über sich selbst machen sollen, anstatt selbst welche zu schreiben? Das bestätigt schlimmstenfalls noch manche von den blöden Klischees oben, da hab ich schlagfertigere Kolleginnen in der Schule und auch hier erwartet (Wo ist Miss Jones wenn man sie braucht? Oder die Damen hier im Thread, da kenne ich viele auch offen aggressiver
).1.) Jede Gruppe hat das Recht dass Witze über sie gemacht werden, alles andere wäre nämlich diskriminierend im Wortsinne.
2.) Jede Person hat das Recht Witze doof zu finden und das auch zu sagen, aber daraus resultiert kein Recht darauf, dass diese Witze nicht gemacht werden dürfen. Worauf sollte sich dieses Recht gründen?
3.) Witze dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen (Holocaust leugnen als Witz ist halt nicht nur nicht lustig, sondern zusätzlich strafbar)
-
Das Hauptproblem wird da aber auch benannt: Du wirst von keiner Ethikkommission ein "Go" für ein Experiment in Bezug auf MNS erhalten, weil die Evidenz dafür spricht, dass er wirkt. Dein "Experiment" aus der Schweiz (MNS im ÖPNV) ist übrigens auch ziemlich ungenau aus empirischer Sicht. Du behauptest, dass das die einzige Variable sei, die sich verändert hat, aber das bestreite ich dann doch einmal ganz vehement. In Deutschland hat sich nach der Vorstellung gar keine Variable verändert und die Fallzahlen gehen hoch. Bei Menschen in freier Wildbahn hast du immer so viele Variablen dabei, dass du kaum sinnvoll Experimente durchziehen kannst.
-
Für den Preis bekommt man mit Mengenrabatt bereits brauchbare Laptops für Officearbeiten, außerdem ist das ja nicht das Ende der Fahnenstange, sondern nur das Ende der Förderung des Landes. Niemand verbietet den Schulträgern noch einmal 100 oder 200€ pro Gerät zuzugeben, denn die sind eigentlich für die Sachausstattung der Lehrkräfte zuständig und eben gerade nicht das Land.
-
Man kann den Schülern das eigentlich immer gut über Qualität und Quantität erläutern. Wer regelmäßig aber eben nur im AFB I unterwegs ist, der hat halt ein "ausreichend" als Note, an guten Tagen vielleicht auch mal "befriedigend minus". Wer viel mitmacht, aber beim AFB III aussteigt kommt nicht auf "sehr gut", da führt kein Weg dran vorbei. Umgekehrt kann wenig Teilnahme, aber dafür nur bei den AFB III Fragen auch fürs sehr gut reichen, den Deal hatte ich mal mit einer richtig guten Schülerin, die einfach nur massiv angeödet war von Faulheit und Verständnisproblemen ihren Mitschülerinnen..."wenn sich niemand meldet, geht dein Finger hoch und du hast deine 15 Punkte mündlich"...
Die Schüler müssen mir ihre Leistung aber irgendwie zur Kenntnis bringen, sei es durch mündliche Beiträge, Abgabe von Aufgaben, whatever. Wer einfach nur brav da sitzt und immer seine Aufgaben macht, den werde ich irgendwann quälen, weil ich da kein Defizit übers Herz bringe, aber irgendwas brauche ich.

-
Hier eine Zusammenfassung der Studienlage zu MNS und dessen Wirksamkeit.
-
Wenn du damit wirklich schlimme Probleme hast, würde ich MNS aus Seide empfehlen, aber nein damit habe ich kein Problem und ich trage die meiste Zeit meine Skimaske, weil ich die im Auto liegen habe und der medizinische MNS zuhause rumliegt für die Schulzeit.
-
Die einzige Nebenwirkung ist es doch, dass man auf Intelligenztests verzichten kann, weil man die Idioten viel leichter erkennen kann. Maske über dem Mund, aber Nase sichtbar --> Verdacht auf Intelligenzminderung
Was sollen nur Leute im Krankenhaus sagen, wie zwei Schichten am Stück full monty arbeiten, wenn sie von Leuten hören die psychosomatisch vor sich hinstöhnen "aBeR icH beKOmM dArUNteR dOCh keINe LuFt"

Aber hier noch einmal für
Amerikanerdich, die aktuelle Studienlage visualisiert: Klick mich, ich bin ein Link!P.S.: Falls das nicht eindeutig genug war: Version 2
-
Die Frage zur Kommentierung der WRV war nicht ernstgemeint, oder? Ich würde Sachs/Ehlers empfehlen falls doch. Gerichte können natürlich ihre Auslegung einer Rechtsmaterie ändern, aber der von dir zitierte Punkt ist doch überhaupt keine Auslegungsfrage. Das ist so, als wenn du sagst: Artikel 1 ist nur Auslegungsfrage. Was da mit Würde gemeint ist, ist ja nicht richtig klar definiert und wer genau als Mensch gilt, da muss man auch mal genauer hinschauen. Natürlich wird da ausgelegt, aber innerhalb der erkennbaren Grenzen des Willens des Verfassungsgebers. Noch einmal, vielleicht war es unklar:
1.) Ich stimme vielen Entscheidungen des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht zu. Mir ist auch nicht klar, wieso ein Chefarzt entlassen werden müsste, wenn er ein zweites Mal heiratet. Der wird das keinem Patienten auf die Nase binden und hat auch keine wirkliche Vorbildfunktion für irgendeinen Patienten. Bei einem Lehrer kann man streiten, bei einem Gemeindereferenten ist mir die Position der Kirche direkt einleuchtend. Laut Kriterien des EuGH darf die Kirche besondere Anforderungen an ihre Mitarbeiter stellen, diese müssen aber für die konkrete Tätigkeit „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein. Ich habe nur eine Frage: Du glaubst also ernsthaft, dass du Recht hast und sowohl BAG, BVerfG, als auch EuGH nur neue Richter brauchen, damit sie erkennen, dass du Recht hast? Ehrlich?
2.) Ich muss auch nicht begründen warum ich diese Sonderrechte für begründet halte. Sie sind begründet worden in WRV und GG. Das haben die beiden Verfassungsgeber gemacht. Du musst begründen, warum sie es deiner Meinung nach nicht sind. Wenn du das gut machst, findet sich sicher irgendjemand der für dich klagt und gewinnt. Bis dahin halte ich die Begründung des Verfassungsgebers für in Ordnung und die Umsetzung für rechtmäßig. So funktioniert ein Rechtsstaat halt...
BTW: Mitgliedsbeitrag im Kita-Trägerverein wäre dann steuerlich absetzbar, wenn der Verein seine Hausaufgaben in der Satzung gemacht hat, das ist Kinder- und Jugendhilfe die ist steuerlich absetzbar, wenn die Satzung entsprechend ausgestaltet ist. Ich sage also nicht "haha", sondern "der Verein braucht einen vernünftigen Steuerberater, der die Satzung überarbeitet", vielleicht noch "wer auch immer die aktuelle Satzung geschrieben hat ist ein Idiot".
-
MarieJ : An bekenntnisfreien Schulen muss kein Religionsunterricht angeboten werden, es gibt meines Wissens nach in NRW aber nicht eine einzige solche Schule (Quelle).
@Kalle29: Es wäre auch als Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar, sorry aber wieder: Rechtsgrundlagen prüfen. Du kannst fast alle Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine absetzen, Sport ist eine explizite Ausnahme. Schau mal hier, alles in Anlage A kann abgesetzt werden, Anlage B kann nicht abgesetzt werden. Was die Gerichte angeht: Das kirchliche Arbeitsrecht wird in Deutschland regelmäßig nicht durch deutsche Gerichte eingestutzt, sondern durch den EuGH (und auch da halte ich die Argumentation des EuGH sehr oft für nachvollziehbar), aber auch der hat nie etwas gegen kirchliches Arbeitsrecht gesagt und Artikel 137 WRV ist so auszulegen wie er damals gemeint war, da die WRV keiner juristischen Weiterentwicklung unterliegt, das bräuchte eine Grundgesetzänderung und da sind wir wieder bei dem Punkt: Finde die Mehrheit gegen die CDU/CSU, das wird nicht passieren, wenn wir realistisch bleiben...
Schmidt: Dann mal Butter bei die Fische: Wo ist denn in der katholischen Kirche aktuell das Leben von Frauen nichts wert und Kindervergewaltiger werden beschützt? Den Punkt mit der Homosexualität muss ich dir geben, dagegen kann ich nicht sinnvoll argumentieren. Die Übersetzung von Caritas ist btw Liebe, muss ich ausführen was die machen?
fossi74: Die CDU/CSU war auch in den 50er Jahren schon nicht wirklich christlich und hat das nur als Aufhänger benutzt. Aber einen offenen Konflikt mit den christlichen Konfessionen fangen sie sicherlich nicht wegen Arbeitnehmerrechten an. Also wenn sie überhaupt was mit Arbeitnehmerrechten anrühren bin ich ja immer schon zutiefst verwundert weil es so selten ist.

O. Meier: Was passt dir denn an den sieben von mir genannten ganz konkret nicht? Dass davon vier einfach übernommen worden sind? Surprise...der Termin für Weihnachten ist der römische Feiertag für Sol Invictus, klauen gehörte früher dazu. Aber diese sieben könnte man schon als Grundlage für die meisten europäischen Gesellschaften betrachten, während z.B. im Hinduismus oder in Ostasien andere Tugenden im Vordergrund stehen...
@samu: Danke für den Hinweis, es würde mich wirklich interessieren wie viele bekenntnisfreie Schulen es in Deutschland (Ausnahmen Bremen und Berlin, weil die ja sowieso keinen Religionsunterricht anbieten müssen) gibt, ich finde aber bis auf NRW keine Zahlen dazu...
-
Liebe bezieht sich auf die Aspekte Selbstliebe, Gottesliebe und Nächstenliebe, da muss man nicht rumdeuten.
Schmidt: Ich kenne ein paar Privatschule ohne christlichen Bezug, nach denen habe ich nicht gefragt. Ich habe nach einer laizistischen Privatschule gefragt (die hätte z.B. auch keinen Religionsunterricht), wo gibt es davon denn welche? Mir geht es auch nicht darum, ob O.Meier Atheist, Veganer oder MLPD-Wähler ist...alle drei Eigenschaften sind mir erst einmal völlig egal, aber wenn er zu einer der Thematik argumentiert, dann sollte er doch bitte seine Begriffe und Argumente klar haben. Er argumentiert hier regelmäßig im "aber es kann doch nicht sein, dass" Stil und das Argument ist: Doch, es kann sein, das steht so im Grundgesetz. Wenn er das ändern möchte (auch dagegen ist ja prinzipiell nichts zu sagen), soll er sich seine 2/3 Mehrheit besorgen um das zu tun. Das wird nur schwierig, weil die CDU/CSU bisher immer mehr als 1/3 der Sitze im Bundestag hatte.

-
Nein, z.B. auch bei jedem Aufklärungsbogen (Quelle). Alternativ führt der Arzt seine Patientenakten digital und schon greift das Platzargument nicht mehr (die Kosten für eine redundante Bandsicherung sind im Vergleich zu einer verlorenen Schadenersatzklage deutlich geringer). Die Krankenhausakten werden 30 Jahre aufbewahrt um sich gegen Schadenersatzansprüche abzusichern, weil das die Verjährungsfrist dafür ist...
-
Ja, beschwer dich bei den Leuten die das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Schulgesetz gemacht haben...beschwer dich auch bei allen noch lebenden Nationalsozialisten, die dafür verantwortlich sind, dass die Privatschulfinanzierung nach dem 2. Weltkrieg so geregelt worden ist. Du kannst gerne eine laizistische Privatschule gründen, die würde in gleichem Umfang finanziert...warte...so was gibt es nicht? Weil man dafür keine Schüler findet?
Du wirfst hier auch munter rechtliche Probleme durcheinander. Das kirchliche Arbeitsrecht hat überhaupt nichts mit der Finanzierung der Schulen zu tun, beide Sachen haben ihre Grundlage zwar im Grundgesetz - dass du, wie wir inzwischen wissen, ja nicht richtig gut findest und immer entsetzt bist dass es gilt - aber sind erst einmal unterschiedliche Dinge.
Recht zur Gründung auf Privatschulen ist Artikel 7 Absatz 4 GG (die Finanzierung ist länderspezifisch geregelt), kirchliches Arbeitsrecht ist Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 WRV. Du darfst natürlich beides gerne unabhängig voneinander doof findet, aber die Vermischung zeugt doch nur, mal wieder, von fehlender Sachkenntnis und viel blabla...
BTW: Laut meinem Arbeitsvertrag gelten die Grundsätze und Vorschriften für entsprechende hauptamtliche im Beamtenverhältnisse Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes ist ebenfalls Bestandteil des Arbeitsvertrages. Der weitaus größere Teil dürften allerdings Landesvorschriften sein und im Zweifel landet alles vor einem Arbeitsgericht (und die haben immer viel Spaß damit dann Verwaltungsrecht, Kirchenrecht und Arbeitsrecht auseinanderzuklamüsern).

-
Es dürften im Christentum eigentlich immer sieben sein (hat ein bisschen was mit magischen Vorstellungen zu tun): Die drei göttlichen Tugenden (Trinitätslehre) Glaube, Hoffnung, Liebe, dazu die platonischen Tugenden also Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung...aber darauf hatte man sich schon in der Spätantike geeinigt.

-
Das sind die Mindestaufbewahrungsfristen, das heißt nicht, dass die danach vernichtet werden. Lies dir den Text doch mal genauer durch den du verlinkst, falls der Arzt sich gegen Schadenersatzforderungen absichern will, ist er bei 30 Jahren.

Werbung