In NRW gilt vom Grundsatz Wochenfrist für die Ladung, das gilt nur in besonders dringlichen Fällen nicht (siehe auch die Rechtsquellen von Nitram). Die Wochenfrist nützt dir aber was den Konferenztag angeht nichts, weil du trotzdem keine Arzttermine, etc. auf den Tag legen könntest.
Die Frage ist doch eigentlich: Wird der Konferenztag entlastend genutzt, i.S.v. werden da spontan dringend notwendige Konferenzen angesetzt (dann hast du nämlich für alle anderen Tage Planungssicherheit) oder wird er belastend genutzt und die Schulleitung ist nur zu doof die Lehrerkonferenzen bereits zu Schuljahresbeginn zu terminieren und hält sich alle Wochen offen?