Manche Erlasse sind direkt bindend (z.B. wenn es um Notengebung geht), weil da die Aufsichtsbehörde ja auch die Bezirksregierung ist. Alles was Versicherung/Haftung angeht (z.B. Erlasse zum Sport/Schwimmen), etc. ist nicht gültig, wird nicht selbst geregelt und in der Regel 1:1 umgesetzt, um sich potentiellen Ärger vor Gericht zu ersparen.
In Bezug auf die Schulverfassung gilt für Ersatzschulen aber ja nicht einmal das Schulgesetz, wieso sollten die sich dann an irgendwelche Erlasse einer unzuständigen Behörde halten? Bei uns haben die Lehrer z.B. auch immer noch 50% der Stimmen in der Schulkonferenz mit Tiebreaker bei der Schulleitung und wir haben noch klassische Klassenkonferenz bei Ordnungsmaßnahmen. ![]()