Die Frage war rhetorisch, es steht weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN) aufgrund des Widerstands vieler muslimischer Staaten, noch im Grundgesetz (in Artikel 3 Absatz 3 wo es explizit hingehört). Artikel 1 bezieht sich auf Gleichheit vor dem Gesetz, nicht auf Gleichheit vor dem Arbeitgeber. Es steht allerdings in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nur hatte er halt Menschenrechte und Grundgesetz genannt und da steht es eben genau nicht.
@SchmidtsKatze: Mal ganz ehrlich. Wenn dich das so sehr stört, möchtest du an dieser Schule weiterhin arbeiten? Sie können dir rechtlich nichts, den Punkt hatte ich schon ausgeführt. Du könntest bei Beförderungen übergangen werden (falls du das anstrebst) und wenn die Schulleitung nicht völlig bescheuert ist, kriegt sie das auch juristisch sauber begründet., aber du wirst deswegen definitiv nicht entlassen.
@Anja82: Hängt stark vom individuellen Bistum, bzw. der Landeskirche ab. Manche sind sehr frei (insbesondere in der Auslegung eigentlich recht klarer päpstlicher Lehrmeinung auf katholischer Seite), andere sehr restriktiv.