Die aktuellen Informationen dazu sind erst vom März, kann ja sein, dass das noch nicht alle Kollegen gesehen haben: [19.03.2019] Korruptionsprävention, Umgang mit Angeboten zur Schulfotografie, Erstellung von Grußkarten, o.ä.
Beiträge von Valerianus
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Das war nicht meine Einschätzung, sondern der Hinweis eines Verwaltungsrichters bei meiner letzten Rechtsfortbildung. Das ist rechtswidrig, weil die Änderung ein überraschendes, zum Zeitpunkt des Verwaltungsvertrags (gemäß §54 BVVerfG, gilt analog auch in den VVerfG der einzelnen Länder, entsteht die Zahlungsverpflichtung der Eltern durch solch einen Vertrag in dem sie zusichern die Sachkosten zu übernehmen für die ansonsten der Schulträger aufkommen müsste) für die Eltern nicht absehbares und abschätzbares Element ist. Wenn dir das um die Ohren fliegt, ist weder dein Schulleiter, noch der Schulträger vor dir (außer die Einverständniserklärungen laufen bei euch auch direkt über die Schulleitung), sondern du hast die Klage am Hals.
Wenn ein Schüler wegen disziplinarischem Verhalten ausgeschlossen wird, sind die Eltern selbstverständlich zur Zahlung verpflichtet (ergibt sich ebenfalls aus dem Verwaltungsvertrag). Der Schüler kann aufgrund seines Fehlverhaltens nicht mitfahren, nicht weil die Schule besonders gemein wäre. Und auch da gilt: Das muss der Schulträger wissen, ob er das Geld einsammelt. Er ist zur Zahlung der gesamten Summe vertraglich verpflichtet, wie er an die Kohle der Schüler kommt ist nicht mein Problem, wenn die Einverständniserklärungen da sind.
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alias: Das ist krass rechtswidriges Verhalten und fliegt dir vor jedem Gericht um die Ohren. Die Eltern würden damit ja quasi eine Bürgschaft für alle anderen Eltern übernehmen, d.h. im Extremfall springen 25 von 26 ab und einer soll die Gesamtkosten tragen? Wie du das sauber in einen Vertrag bekommst und dann erwachsene Menschen dazu bekommst, das zu unterschreiben, ist mir ein Rätsel.
Rechtmäßiges Vorgehen:
Angebot des Reiseveranstalters einholen für den Fall "alle SuS fahren mit"
1.) Einverständniserklärungen samt Zahlungsverpflichtung durch die Eltern unterschreiben lassen, dabei auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung (privat zu organisieren) hinweisen
Sind alle vorhanden? Falls ja: Weiter mit 2
Sind nicht alle vorhanden? Reiseveranstalter anfragen, ob Preis gehalten werden kann: Falls ja: Weiter mit 2
Falls nein: Reise entfällt2.) Der Schulleiter bucht die Reise mit Vollmacht des Schulträgers, alternativ buchst du mit Vollmacht des Schulleiters (bei Reisen die seit Jahren so stattfinden)
Bezahlen alle Eltern? Falls ja: Weiter mit 3
Falls nein: Scheiß drauf, das ist das Problem des Schulträgers und für dich und die Schule irrelevant. Weiter mit 3,3.) Auf in den Bus, ins Flugzeug, womit ihr halt los wollt.
Das "Scheiß drauf" mag irritieren, aber Schulen sind in Deutschland nicht-rechtsfähige öffentliche Anstalten und können gar keine Verträge abschließen. Wenn der Schulleiter unterschreibt, dann tut er das als Vertreter des Schulträgers und damit ist das Ganze ein Problem zwischen Schulträger und Reiseveranstalter, bzw. Schulträger und Eltern. Sollen die sich doch damit rumärgern, damit hast du nichts am Hut.
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Der Lehrerrat und die Schulleitung können hier aber natürlich der Lehrerkonferenz vorschlagen, dass Klassenlehrer aus dem Anrechnungsstundentopf entlastet werden. Wenn das da angenommen wird, spricht da doch nichts gegen. (Quelle)
Dass es dafür an Grundschulen nichts gibt, liegt doch eher daran, dass es am Gymnasium 0,5 Anrechnungsstunden pro SI-Stelle und 1,2 Anrechnungsstunden pro SII Stelle gibt und in der Grundschule 0,2 Anrechnungsstunden pro Stelle (und weniger Stellen pro Schule).
Beispiel: Wir haben bei uns an der Schule knapp 45 Anrechnungsstunden (+ ein paar mehr, weil wir wenig ältere Kollegen haben und wir die "Bonusstunden" daraus auch für Entlastung nutzen können). Eine Grundschule mit 10 Vollzeitkollegen hat...2...
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Für Geschenke von höherem Wert muss in NRW nicht die Schulleitung, sondern die Bezirksregierung zustimmen und die macht das so ungefähr niemals.
Quelle (wurde vor ~3 Jahren an alle Lehrer im Landes- und Ersatzschuldienst versandt).
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Auf meinem Einsteiger-Smartphone für 150€ von Samsung läuft die APP genauso wie auf meinem Tablet von Samsung für 120€. Das ist kein Problem des Herstellers, sondern wenn überhaupt des Alters. Auf den Handys mancher Kollegen wird die App im Google Play Store nicht einmal angeboten, weil das verlangte API-Level nicht passt und dann wird geschimpft, warum das auf einem nur fünf Jahre alten Smartphone nicht läuft, das seit drei Jahren nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wird.

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Wer sich aktuell noch einen i5 der 2. Generation kauft, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Schau nach irgendwas mit einem i3 der 9. Generation (z.B. i3-9100), dann bist du auf der sicheren Seite, dazu die Ausführungen von @Volker_D beachten. Die Lautstärke bekommt man durch eine SSD, kleinen Prozessor (wie den o.g.) und On-Board-Grafikkarte eigentlich immer gut in den Griff.
Den HP Pavilion 590-p0072ng gibt es beispielsweise für 499€, viel weniger würde ich ehrlich gesagt nicht ausgeben, wenn ich mehrere Jahre in die Zukunft kaufe. Da sparst du dann 100€ und darfst 3 Jahre früher neu kaufen...
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Jeder Widerspruch hat aufschiebende Wirkung im Verwaltungsrecht, wenn das nicht explizit anders vorgesehen ist (z.B. bei manchen Ordnungsmaßnahmen im Schulgesetz, vgl. §80 Abs. 1 VwGO, §53 Abs. 3 SchulG NRW). Die aufschiebende Wirkung wäre aber die Teilnahme am Unterricht der alten Jahrgangsstufe (keine Verschlechterung der eigenen Rechtsstellung), nicht die Teilnahme am Unterricht der neuen Jahrgangsstufe (Verbesserung der eigenen Rechtsstellung). Um am Unterricht der folgenden Jahrgangsstufe teilnehmen zu dürfen und, auf die Frage bezogen, über alles diesbezügliche informiert zu werden, hätte der Schüler eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht beantragen müssen. Das ist hier aber offensichtlich nicht passiert, also hat der Klassenlehrer alles richtig gemacht.
Quelle: Bezirksregierung Münster
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Glaubt wirklich irgendjemand, dass es im Idealfall kein Mobbing in Klassen gibt? Das ist völlig unrealistisch im Schulkontext, selbst mit optimalen Präventionsansätzen passiert das in jeder Klasse irgendwann, die Frage ist wie lange es läuft, bis es augenfällig wird.
Wichtig:
1.) Als Lehrkraft entsprechende Signale wahrnehmen und ernst nehmen.
2.) Es muss an der Schule einen klaren Interventionsansatz geben (welcher das ist, ist im Grunde völlig wurscht, von disziplinarischen Sanktionen bis no-blame-approach kann da alles funktionieren), der transparent ist und konsequent angewandt wird (das ist in vielen Fällen auch die wirksamste Prävention). Dazu braucht es aber geschultes Personal.Auf die Frage bezogen gilt also vor allem:
Gibt es bei euch ein Konzept, dass du anwenden kannst oder einen Ansprechpartner den du hinzuziehen kannst? Falls nicht, solltest du das als dringenden Fortbildungsbedarf bei der Schulleitung ansprechen. Für den konkreten Fall: Nimm dir irgendein Konzept, dass dich halbwegs überzeugt (es muss von dir authentisch angewandt werden können, nicht jeder ist der Typ für law-and-order und für no-blame ist auch nicht jeder gemacht) und versuch es damit, denn irgendetwas machen musst du. Eine Möglichkeit wäre auch, mal beim Jugendkontaktbeamten der Polizei oder beim Jugendamt nachzufragen, ob die jemanden an der Hand haben, der da unterstützend tätig werden kann.
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Die Schluckimpfung wurde abgeschafft, weil das eine Lebendimpfung war und man in Deutschland, seit Polio hier ausgerottet ist, nur noch den Totimpfstoff verwendet. Der Lebendimpfstoff ist zwar geringfügig wirksamer, wird zusätzlich über die Fäkalien ausgeschieden wird und immunisiert damit in der Regel auch Familienmitglieder, kann aber zum echten Virus rückmutieren und dann tatsächlich Polio auslösen. Das Risiko ist bei vollständiger Ausrottung nicht vertretbar.
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Der zweite Punkt von Reihenimpfungen in Schulen ist gar nicht so verkehrt und in der Regel werden die Spritzen auch nicht vom Lehrpersonal gesetzt, sondern von dafür ausgebildeten Personen, die üblicherweise vom Gesundheitsamt geschickt werden. Und eine Aufklärung über Impfungen im Biologieunterricht ist jetzt auch nicht völlig am Stoff vorbei...

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In NRW sind Fachleiter sowohl die Leute am Studienseminar, als auch die mit Koordinationsstellen am Gymnasium (Fachleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben - A15), ist wohl einfach länderspezifisch unterschiedlich.
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@Karl-Dieter: Zu Windpocken gibt es ein paar Studien die zeigen, dass als Kinder geimpfte Personen im Erwachsenenalter noch einmal an Windpocken erkranken können (extrem selten beim Wildvirus) und dass die Rate der Gürtelrose Erkrankungen (selber Erreger) leicht erhöht ist. Die Studien sind nicht besonders schwierig zu finden, dafür reicht die englische Wikipedia aus und die WHO als Herausgeber ist hoffentlich über die meisten Zweifel erhaben. Zu Mumps gibt es Studien die zeigen, dass nach 20 Jahren alle Geimpften immer noch immun sind, bei Röteln kann ich es mir nicht vorstellen, sonst wäre die Titerbestimmung in der Schwangerschaft Unsinn...Masern...keine Ahnung.

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@DePaelzerBu: Bei über 30° ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen, bei über 35° ist der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte nutzbar, ich würde da über die Arbeitsstättenverordnung und nicht über schulspezifische Regelungen gehen (vgl. IG Metall).
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Für NRW einschlägig ist hier "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst", da steht drin:
ZitatNicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z.B. in folgenden Fällen:
- bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.),
In NRW bedeutet hitzefrei Minusstunden, was aber wurscht ist, weil diese nur monatsweise relevant sind (eben für die Abrechnung von Mehrarbeit).
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Meine Entrüstung über dieses Hijacking bezieht sich auf eine Vielzahl von Threads, wenn gewünscht suche ich das gerne auch heraus. Es werden sachliche Fragen gestellt, die sich auf den Religionsunterricht beziehen und spätestens auf der ersten Seite fängt jemand eine Diskussion über den Sinn von Religionsunterricht an, in dem dieser lächerlich gemacht wird (hier im Thread: Beitrag 6), aber natürlich darf man ein grundgesetzlich legitimiertes Fach als "Dummgelaber" bezeichnen oder es als "Homöopathie" bezeichnen und dafür auch Likes aus der Moderation bekommen. Ich war mehrere Jahre Moderator in diversen Forum, aber in keinem wäre das nicht als Offtopic oder gezielte Provokation durchgegangen (mir fällt nur gerade kein Beispiel ein, wie man Threads zu Computer- oder Rollenspielen so hijacken könnte) und ausgelagert worden.
Die Taliban sind von ihrem Ursprung her eine extreme Auslegung einer bestimmten islamischen "Schule", die sich vornehmlich in der Unterdrückung anderer Glaubensrichtungen hervorgetan haben. Genau das sehe ich hier auch. Man könnte sich vielleicht auch mal (historisch) überlegen, aus welchem Grund Religionsunterricht an staatlichen Schulen und nicht in Sonntagsschulen stattfinden soll oder warum katholische und evangelische Priester genauso wie Lehrer für Religionslehre ein Staatsexamen machen müssen. Vielleicht stößt man dabei auf Bismarck und den Kulturkampf, vielleicht auch auf aktuelle Probleme mit Koranschulen, vielleicht auch auf die Weimarer Reichsverfassung oder das Grundgesetz.
Jetzt noch einmal ganz deutlich: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein säkularer und kein laizistischer Staat. Das heißt jeder darf Atheist, Katholik, Muslim, Buddhist oder Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters sein. Alle als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten Religionsgemeinschaften haben das Recht auf Religionsuntericht in staatlichen Schulen, wenn sich genügend Gläubige dafür bereitfinden. Alle Atheisten haben das Recht darauf bekenntnisfreie Schulen zu gründen ohne Religionsunterricht (wofür es komischerweise in Deutschland kein Angebot gibt, was wirtschaftswissenschaftlich eigentlich nur einen Schluss in Bezug auf die Nachfrageseite zulässt). Niemand hat dagegen das Recht den jeweils anderen ihr Grundrecht (Artikel 1 bis 20 GG) vorzuenthalten und es ist, mit allergrößtem Respekt, doch sehr fragwürdig, wenn Personen die auf den Schutz des Grundgesetzes vereidigt worden sind (sorry für die Angestellten) ihre eigenen Einstellungen über die Grundrechte anderer stellen. Aber ja, das Wort "Taliban" ist hier das Problem...

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[...]
Ontopic: Die Voraussetzungen für die Missio Canonica sind:
- 1. und 2. Staatsexamen
- Taufe, Erstkommunion und Firmung
- aktive Teilnahme am kirchlichen Leben (üblicherweise bescheinigt durch ein pfarramtliches Zeugnis)
- persönliche Lebensführung in Übereinstimmung mit kirchlichen Grundsätzen (das wird je nach Bistum unterschiedlich restriktiv gehandhabt)
Wenn deine Kollegin also getauft ist (es gibt keine evangelische Taufe, entweder man ist getauft oder nicht), danach zur katholischen Kirche gewechselt und gefirmt worden ist, spricht nichts dagegen, dass sie katholischen Religionsunterricht erteilt. Wenn sie immer noch evangelisch ist (Punkt 3 und 4 beziehen sich auf katholische Gemeinden und Grundsätze), wird sie keine Missio Canonica erhalten, das ist in keinem Bistum zulässig.
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Edit by Mod: Offtopic-Beitrag wurde hier entfernt. kl. gr. frosch, Moderator -
Ist immer wieder schön zu sehen, wie unsere Taliban-Atheisten ungefragt jeden Thread zum Religionsunterricht hijacken, mit voller Unterstützung der Moderation.
Ontopic: Die Voraussetzungen für die Missio Canonica sind:
- 1. und 2. Staatsexamen
- Taufe, Erstkommunion und Firmung
- aktive Teilnahme am kirchlichen Leben (üblicherweise bescheinigt durch ein pfarramtliches Zeugnis)
- persönliche Lebensführung in Übereinstimmung mit kirchlichen Grundsätzen (das wird je nach Bistum unterschiedlich restriktiv gehandhabt)
Wenn deine Kollegin also getauft ist (es gibt keine evangelische Taufe, entweder man ist getauft oder nicht), danach zur katholischen Kirche gewechselt und gefirmt worden ist, spricht nichts dagegen, dass sie katholischen Religionsunterricht erteilt. Wenn sie immer noch evangelisch ist (Punkt 3 und 4 beziehen sich auf katholische Gemeinden und Grundsätze), wird sie keine Missio Canonica erhalten, das ist in keinem Bistum zulässig.
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