Es gibt dazu für NRW ziemlich sicher keine Rechtsvorschrift und zwar weder in der Grundschule, noch in der Sekundarstufe. Ich hab gerade die BASS durchforstet und das Thema Ferien findet sich (erwartungsgemäß) in sehr wenigen Texten in denen es um Leistungsbewertung geht, das wären namentlich das Schulgesetz, die jeweilige APO, die Verwaltungsvorschriften zu den Abschlussprüfungen (irrelevant) und der Runderlass 12-63/3 (Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen).
Das einzige was darin einschlägig ist, ist der Satz "Über Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Klassenarbeiten entscheidet die Schulkonferenz (§ 65 Absatz 2 Nummer 11 SchulG).", d.h. die Schulkonferenz könnte beschließen, dass direkt nach den Ferien keine Klassenarbeiten geschrieben werden sollen. Ohne einen solchen Beschluss ist das meiner Meinung nach zulässig. Wenn du dir dafür also von irgendwelchen Eltern die Hölle heiß machen lässt, liegt das nicht an den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften.