Beiträge von Valerianus

    @fossi74: Du zitierst den 323c für Personen mit Garantenstellung, wirklich? Der gilt auch für jeden Mitschüler oder Rentner, der zufällig den Schulhof passiert. Ein Polizist im Dienst, der bei einer Messerstecherei einfach vorbeigeht, macht sich nicht nach §323c strafbar, das tritt hinter §13 in Verbindung mit §212 StGB zurück. Aber das weiß ein Ll.B. sicherlich, "Einführung ins Strafrecht" ist eigentlich an jeder Universität im ersten Semester... :P
    @Krabappel: Erzieher haben auch eine Garantenstellung, genauso wie Trainer und Gruppenleiter. Aus dem Grund musst du bei jeder Verlängerung des ÜL/Trainerscheins ja den aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis erbringen.

    Wenn ein Kind gegen Pflaster allergisch ist, haben die Eltern die Pflicht das der Schule mitzuteilen. Solange so eine Info nicht vorliegt werden auch Pflaster geklebt.

    @fossi74: Ich ignoriere mal deinen grenzwertigen Tonfall und mache die juristische Anfängerausklärung für Schulleiter: Die Garantenstellung von Lehrern ist juristisch unstrittig, du hast sowohl eine Stellung als Beschützergarant durch deine Amtspflicht, als auch eine Gefahrenabwehrgarantenstellung aus der Verkehrssicherungspflicht der Schule heraus. Die Frage ist jetzt, wie weit geht das?
    Einfaches Beispiel:

    In deiner Freizeit siehst du ein Kind in den Fluss fallen, du bist ausgebildeter Rettungsschwimmer und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Rechtlich halbwegs sauber, moralisch für den Arsch.
    In deiner Freizeit siehst du ein Kind in den Fluss fallen, du kannst nicht schwimmen und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Rechtlich sauber.
    Während einer Schulwanderung fällt ein Schüler in einen Fluss, du bist ausgebildeter Rettungsschwimmer und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Du landest wegen Totschlag durch Unterlassung im Gefängnis.
    Während einer Schulwanderung fällt ein Schüler in einen Fluss, du kannst nicht schwimmen und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Rechtlich sauber, evtl. flicken sie der Schule ans Bein, dass ihr an einem Fluss langlauft und kein Rettungsschwimmer dabei ist. Ist aber ein Problem für eine Gehaltsklasse deutlich über meiner.

    Wichtig: Während einer Schulwanderung fällt ein Schüler in einen Fluss und treibt in ein Stauwehr, du bist ausgebildeter Rettungsschwimmer und rufst die 112, das Kind ertrinkt. Rechtlich sauber, du musst nicht dein Leben riskieren.

    Das Beispiel kann man auch auf die Schulhofschlägerei ausdehnen. Sicher kann ich dabei einen Schlag abbekommen, aber das Risiko gehe ich als Lehrer ein um so was zu beenden. Ich erwarte aber nicht, dass das eine kleine zierliche Kollegin bei sechzehnjährigen Chaoten auch versucht und das erwartet sicher auch kein Gericht, aber sie könnte andere Schüler Unterstützung holen schicken, die Schüler klar und deutlich ansprechen, etc.

    Wenn ich das Problem in diesem Prozess (BGH-Urteil Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht vom 4.4.2019) richtig verstehe, geht es um folgenden Punkt:

    Ein "normaler" Ersthelfer haftet nicht, wenn er falsch oder unzureichend Erste Hilfe leistet.
    Die LK hat Erste Hilfe geleistet (stabile Seitenlage), jedoch unzureichend / fehlerhaft (unterlassene Kontrolle der Vitalfunktionen).

    Die Sport-Lehrkraft muss also nicht nur Erste Hilfe leisten können - sie (bzw. das Land) soll auch dafür haften, wenn sie dabei fehlerhaft handelt. Der "normale" Ersthelfer muss eine solche Haftung (wegen § 680 BGB) nicht fürchten.

    Das Urteil passt also gerade _nicht_ zu der Aussage von Moebius "Das Gerichtsurteil besagt nur, dass man nicht untätig daneben stehen darf."
    Es passt wohl auch nicht zur Aussage von Valerianus (je nach Definition von "notfalls") "Auf die Beatmung kannst du notfalls verzichten,... " CPR und Beatmung durch eine Person sind möglich. Die Sport-Lehrkraft muss dies können.

    Beatmung ist nicht notwendig, weil nicht zwingend "state of the art", je nachdem wo man seine Ausbildung gemacht hat. Und wie gesagt ist im Blut genug Restsauerstoff...

    @Krabappel: Du musst den Herzschlag NICHT prüfen, du prüfst lediglich die Atmung.

    30x CPR, 2x Beatmung, wiederholen bis Hilfe eintrifft
    Auf die Beatmung kannst du notfalls verzichten, weil die ersten Minuten noch genügend Sauerstoff im Blut ist, bis der RTW da ist, sollte das in Deutschland reichen.

    Da du von einer Verbeamtung im Ersatzschuldienst in NRW redest, vermute ich jetzt einfach einmal den Kirchendienst, da eure Schulverwaltung keine Ahnung hat einen Orden o.ä. als Träger? Lasst eure Schulverwaltung doch einfach mal bei der Schulverwaltung des zugehörigen Bistums anrufen und dort nachfragen, die wissen in der Regel Bescheid und dein Fall ist echt speziell, das haben wir bei uns an der Schule leider auch nicht. Eigentlich müsste es in der FESchVO NRW stehen, ich finde da aber keine Regelungen für deinen speziellen Fall...

    Ökonomen, Bertelsmannstiftung und Modellrechnung aka "kein angemessenes Studiendesign, keine Aussagekraft" (Modellrechnungen können durchaus ein angemessenes Design sein, z.B. für Klimamodelle, weil man da schwerlich ein Experimentaldesign aufstellen kann, aber für Ganztagsbetreuung?)

    Die Aussage von kodi halte ich für statistisch und forschungsmethodisch bedenklich :

    1.) Eine niedrige Effektstärke bei hoher Signifikanz sagt dir sehr eindeutig, dass da etwas ist und dass es scheißegal ist. Eine hohe Effektstärke ohne Signifikanz sagt überhaupt gar nichts aus (nur werden solche Studien nicht publiziert). Das widerspricht deiner gesamten Argumentation und ist in NRW Thema im Mathematik Abitur (Signifikanz und Relevanz). Man kann übrigens auch die Teststärke einer Studie berechnen, um den Fehler 2. Art auf den du hier anspielst auch klein zu halten, dann kann man auch recht sicher nachweisen, dass ein Effekt nicht da (wird aber ehrlicherweise ganz selten gemacht, weil keine Sau "Nicht-Effekte" publizieren möchte).
    2.) Die Studien die Hattie einbezieht, sind alle in peer-reviewed Journals erschienen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass da grob gepfuscht worden ist, ist zumindest so klein wie es eben möglich ist. Die Testgütekriterien der Einzelstudien dürften da Gutachter vom Fach geprüft haben.
    3.) Man kann jeder Metastudie vorwerfen, dass darin gezielt Studien weggelassen worden sind, um bestimmte Effekte kleinzurechnen. Das große Problem dabei ist aber doch, dass das ein super einfach nachzuweisender methodischer Fehler ist. "Die Metastudie sagt: Da ist kein Effekt." - "Hier sind drei Artikel aus Nature und Science die das Gegenteil behaupten
    4.) Und das ist ein eher allgemeiner Hinweis: Metastudien sind methodisch doch recht anspruchsvoll, man kann dabei viel falsch machen, Hattie hat ein paar Dinge auch nachweisbar falsch gemacht. Nur: Ich finde, man muss da forschungsmethodisch schon ein bisschen mehr auf dem Kasten haben, als der durchschnittliche empirisch arbeitende Professor (und die meiste Kritik kommt von Personen, deren empirische Qualifikation ungefähr dem Level von Hilbert Meyer entspricht)...aus meiner Sicht schwierig da so drüber zu reden.

    Was man Hattie vorwerfen kann ist, dass er zu sehr verallgemeinert. Nehmen wir als Beispiel das entdeckende Lernen: extrem gut bei starken Schülern, extrem nutzlos bei schwachen Schülern. Solche Moderations- und Mediationseffekte macht eine Metastudie halt völlig platt. Die Grundaussagen sind aber trotzdem richtig.

    Wenn ich mir deine Fächer angucke, dürfte einer der Hauptgründe für deinen beschissenen Stundenplan sein, dass du mit Spanisch und Pädagogik immer in der Oberstufenblockung steckst. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich den "Außerdem habe ich 1x Nachmittagsunterricht und 2x zur ersten Stunde" Satz richtig verstanden habe, aber es ist keinesfalls alleinige Aufgabe der Kollegen mit Vollzeitdeputat die Randstunden abzudecken. Wenn du an den Tagen entsprechend früh frei/spät Schule hast und nicht mit Springstunden zugeballert wirst, ist das relativ normal, vor allem bei deinem Fall mit den Blockfächern.

    Bei Juden und Muslimen ergibt der Begriff der Orthodoxie auch wenig Sinn, da der Begriff in beiden Religionen, wenn überhaupt, nur als moderner Begriff genutzt wird. Im Judentum ist es vor allem ein Abgrenzungsbegriff zwischen liberalen und traditionalistischen Juden von Seiten der liberalen Juden und im Islam...warum sollte da ein altgriechischer Begriff überhaupt benutzt werden, es gibt passende Begriffe auf arabisch...

    Ich hab gerade wenig Lust dir zu erklären, wie eine Religion in einzelnen Ländern anerkannt wird, aber wenn ich noch richtig informiert bin (und meine letzte Info ist echt alt), ist Jedi als Religion nur in den USA möglich, aus historischen Gründen, in GB wird es zwar gezählt ist aber nicht anerkannt. Für Deutschland sieht das eher noch schlechter aus (Statista) und eine anerkannte Glaubensgemeinschaft ist er auch nicht (ja, der Staat ist in Deutschland für vieles zuständig).

    @Krabappel: (P1) Das ist je nach Bundesland verschieben organisiert, aber ich hab ja geschrieben, dass man für den Anlauf finanziellen Rückhalt braucht, aber danach ist es wirklich nicht besonders kompliziert.
    (P2) Ich verstehe gerade nicht, wie dir die Kirche glaubwürdig mit der Hölle oder Liebesentzug drohen kannst, wenn du nicht gläubig bist, das müsstest du mir nochmal erklären. Und wie der Einsatz der Kirche (gerne am Beispiel Abtreibungen) gegen das Grundgesetz verstößt, wüsste ich auch gerne. Deine beiden Beispiele sind relativ leicht ersichtlich grundgesetzwidrig (Kopftuch: freie Entfaltung der Persönlichkeit/Religionsfreiheit und Kastenwesen Gleichheitsgrundsatz), dafür müssten sich Deutschland eine neue Verfassung geben.
    (P3) Wo hast du denn das mit den Eliteinternaten raus gelesen? Natürlich macht der Träger das für seinen eigenen Nutzen...für die Kirchen geht es um Nachwuchsgewinnung (nicht als Priester, das ist eine sehr unrealistische Weltsicht) und den Auftrag zum Dienst am Nächsten, einem humanistischen Gymnasium müsste es wohl um etwas anderes gehen (dieser Vorteil muss nicht finanziell und kann auch immateriell sein). Das ich von Gymnasien tatsächlich Elitearbeit erwarte, hat mit dem Ersatzschulwesen nichts zu tun, das erwarte ich auch von staatlichen Schulen.

    @Wollsocken80: Die Frage danach, ob das in Bayern in der Schule behandelt worden ist, war durchaus ernstgemeint (im naturwissenschaftlichen Studium wirst du es kaum gemacht haben), weil ich das erst im Studium gemacht habe und nicht in der Schule. Die ersten Artikel des Grundgesetz haben quasi alle einen Gegenansatz zur nationalsozialistischen Diktatur. Das Ersatzschulwesen eben als Gegenpol zur staatlichen Einheitserziehung und Bildung. Mir ist schon klar, dass es das in anderen Ländern nicht gibt oder braucht, aber die deutsche Verfassung ist da eben aus einem gewissen Bewusstsein heraus recht einzigartig und sagt ganz klar "Bildung darf nicht alleinige Aufgabe des Staates sein". Die deutsche Verfassung ist aber im Gegensatz zu vielen anderen Verfassungen auch eine recht moderne Verfassung, man schaue sich mal das doch eher undemokratische Wahlmännerprinzip in den USA oder die, nennen wir sie mal problematische, Gewaltenteilung in der Schweiz. Das liegt nicht daran, dass die Verfassungen dort schlecht wären, sie sind nur aus einer anderen Zeit heraus entstanden und waren in ihren Zeit höchst modern und ganz hervorragend.

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