Beiträge von Valerianus

    In NRW können die Schüler auch an der Realschule Französisch (oder eine andere 2. Fremdsprache) wählen (das erste Jahr ist für alle verpflichtend), das Hauptproblem ist hier aktuell noch G8. Wenn die Schüler das allerdings wieder abgewählt haben könnte man das eventuell über Angleichungskurse oder zentrale "Bootcamps" in den Sommerferien lösen...

    Das ist ein Grund für mich zu sagen, dass es nur noch GE geben sollte, damit alle Talente nicht mehr [Änderung von mir] entsprechend gefördert werden! Würde es nicht die Ungerechtigkeit der sozialen Herkunft verringern? Und nicht zuletzt würde es unsere Bezahlung angleichen (müssen).

    Trainieren Bundesligamannschaften mit der Kreisliga? Warum nicht?
    Das Problem der Herkungsorientierung könnte man durch anonymisierte Tests am Ende der 4. (oder meinetwegen auch der 6. Klasse, obwohl da die Pubertät stärker knallt) lösen und indem man die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen verbessert (z.B. durch weitere Tests am Ende aller Klassenstufen für Schüler die einen bestimmten guten oder schlechten Notenschnitt/bestimmte Noten haben). Die Bezahlung muss sowieso angeglichen werden, jetzt wo alle gleich lang studieren, dazu muss man kein funktionierendes System plattmachen...

    @chilipaprika: Eigentlich sind die Gesamtschulen doch so angelegt, dass sie 1/3 GY, 1/3 RS und 1/3 HS nehmen sollten...ich kenne hier im Umkreis genau eine Schule die das schafft (ev. Gesamtschule in Gelsenkirchen), der Rest läuft unter Resterampe mehr nach dem Prinzip 1%, 4%, 95%...ist aber vielleicht auch eine Frage von Stadt und Land...

    Hast du auch nur EINEN Fall in dem einem unkündbaren TV-L Angestellten betriebs- oder krankheitsbedingt außerordentlich gekündigt worden ist? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zahl der aus disziplinarischen Gründen entlassenen Beamten die der gekündigten unkündbaren Angestellten übersteigt. Behaupte ich jetzt auch einfach mal, ohne Zahlen zu kennen, allein auf Basis eines Vergleichs zwischen Urteilen des BVG und des BAG. :P

    @Rattler01: Was Karl Dieter schreibt. An Ersatzschulen hast du immer einen Arbeitsvertrag (d.h. du bist Angestellter), der aber wenn die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen beamtenähnlich ist, d.h. du erhältst Besoldung, bist von der Sozialversicherungspflicht befreit, etc.
    Nur verbeamtet bist du nicht...das führt dann zu so lustigen Konstellationen, dass deine Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in großen Teilen nach Verwaltungsrecht ausgetragen werden oder eben, dass die PKV dich nicht im Rahmen der Öffnungsaktion reinlassen muss. Es gibt allerdings einzelne PKVen die den Unterschied ebenfalls nicht begreifen und einen über die Öffnungsaktion reinlassen, dazu brauchst du aber einen guten Makler (haben zwei Kolleginnen von mir gemacht), der die Anträge mit dir ausfüllt (und als Makler haftbar ist, wenn er dabei scheiße baut). ;)

    Zahnärzte rechnen gerne bis 3,5 ab, bei Ärzten hab ich das bei ambulanten Behandlungen bisher noch nicht einmal erlebt. Über 3,5 geht gar nicht, außer er ist "der Mann/die Frau" im entsprechenden Feld...

    Da es um Ballungszentren und deren direktes Umland geht ist das Argument mit den Arbeitsplätzen hinfällig, da diese in jedem Fall erreichbar wären (das sieht die Politik seit Jahrzehnten ähnlich, Stichwort: Pendlerpauschale). Auch das Argument mit der Türkei ist eher schwach, da ein großer Teil des Booms in der Türkei durch die Bauwirtschaft ausgelöst worden ist, die massiv unter der Währungsschwäche leidet. Tourismus und landwirtschaftliche Exporte (in der Türkei ebenfalls nicht ganz unwichtige Wirtschaftsfaktoren) werden durch die aktuelle Schwäche mittel- bis langfristig schon gestärkt.

    Allerdings ja, die Weltsicht ist sehr wirtschaftsliberal, aber wenn man jede andere Weltsicht nur als Unsinn ansieht, braucht man schon eine Diktatur um das auch durchzusetzen. :P

    Ich musste zwar nur sechs Monate am Flugfeld oder knapp daneben stehn, aber den Quatsch hab ich noch ganz gut im Kopf. Nimm meinetwegen §5 der von uns beiden zitierten Verordnung. Wo gibt es in der Schule diese Möglichkeit? Und wen genau hätten die mit den blöden Karabinern abschießen sollen, dass ich im Wehrdienst nicht gewusst hätte, wer mein direkter Vorgesetzter ist? Die waren bis zum Kompaniechef hoch schön nach Dienstgraden sortiert und auf unseren Uniformen haben die Rangabzeichen immer schön geglitzert. :P

    P.S.: Ich habe beim Bund auch ehrlich gesagt nicht einmal den Fall erlebt, dass mir nicht klar gewesen wäre, wer eine Position gerade inne hat oder dass mir eine vakante Position aufgefallen wäre oder ein Leutnant als Kompaniechef, weil sie gerade sonst keinen hätten...

    Eine Abwertung der Klausur wegen Verstößen gegen Form und Ordnung geht in Ordnung (dazu gibt es auch Urteile), als ungenügend werten ist eher nicht drin. Ich würde mir die gesamte Klausur allerdings kopieren (beim Bleistiftverbot geht es ja darum, dass der nicht dokumentenecht sei, das gilt aber für die meisten Füller mit normaler Tinte ebenfalls...

    In NRW steht das in der Allgemeinen Dienstordnung, die auch für Angestellte Anwendung findet. Müsste in Brandenburg doch auch etwas geben wo die Dienstpflichten festgehalten sind, da steht sicher ein ähnlicher Passus.

    Edit: Da die Schulleiterin die Ordnungsmaßnahme ausgesprochen hat ist sie in der Pflicht die Klassenkonferenz unverzüglich einzuberufen. Die Übertragung der Einladung an den Klassenlehrer stellt bereits ein schuldhaftes Zögern dar (wenn nicht am selben Tag geschehen an dem die Maßnahme ausgesprochen wurde) und ist nicht mehr "unverzüglich".

    @Anna Lisa: Es ist super hilfreich, dass du das SchulG NRW kennst, das nützt kapa nur nichts, wenn die Schule in Brandenburg liegt. ;)
    Und auch in NRW kann bei besonders schweren Vergehen auf erzieherische Maßnahmen verzichtet werden. Wenn ein Schüler auf dem Schulhof Cannabis verkauft, braucht man nicht erst darüber reden, sondern kann es direkt knallen lassen...

    Mein Vorgehen wäre etwas anders, als das von @kleiner gruener frosch würde aber für genauso spannende Zeiten sorgen:

    Schriftliche Remonstration an die Schulleitung, dass du diesen Brief nicht unterschreiben kannst, weil du die entsprechende Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen hast. Gleichzeitiger Hinweis darauf, dass die Ordnungsmaßnahme rechtswidrig ist, da die Klassenkonferenz nicht unverzüglich gemäß §64 SchulG einberufen wurde.

    Anmerkung: unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern", d.h. sobald es möglich ist (also in schulischen Fällen üblicherweise am selben oder folgenden Werktag Einladung gemäß Ladungsfrist). Soll deine kommissarische Schulleitung doch schauen wie sie aus der Scheiße wieder raus kommt.

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