Beiträge von Valerianus

    Wenn der Vater dir kein Thema gibt, sind 5 Minuten für das Gespräch offensichtlich ausreichend. Wenn er mehr will, soll er sagen warum. Deine Arbeitszeit wächst nicht auf Bäumen. Kollegen dazu bitten und Gesprächsprotokoll anfertigen lassen und den Vater gerne vorher darauf hinweisen, warum das notwendig ist (bei uns an der Schule wird durch die Schulleitung klar kommuniziert, dass wir Elterngespräche dann protokollieren, wenn das Thema oder der Gesprächspartner als schwierig bekannt sind, zwei Elternpaare kommen seitdem nicht mehr zu Gesprächen, was das Leben vieler Kollegen merklich entspannt hat xD).

    Bei der Verschlüsselung geht es mir eher um die Sicherheit der Implementierung, d.h. darum dass jemand außer mir die nicht mit zumutbarem Aufwand knacken kann. Ich hab nicht die Rechenleistung zuhause rumstehen, um das hinzubekommen. Ich halte nur den Rückschluss "öffentliche Verwaltung" = sichere Software für extrem trügerisch. Was die Haftungsfrage angeht hast du natürlich Recht, da ist man fein raus, wenn der Dienstherr einem Software stellt. ;)

    Es gibt bestimmte Formfehler die in NRW verhindern, dass es überhaupt zu Gerichtsverfahren kommt, weil die Bezirksregierungen in solchen Fällen jedem Widerspruch ohne weitere Prüfung stattgeben. Einfachstes Beispiel: Mündliche Abiturprüfung dauert nur 19 Minuten oder der Protokollant stellt eine Frage im Prüfungsgespräch. Dazu brauchst du keine Glaskugel, das wird inzwischen in jeder Einleitungskonferenz wörtlich so vorgelesen. Ähnliches gilt auch für bestimmte Formfehler (wie z.B. den oben genannten) in Bezug auf Zeugnisnoten (mit Versetzungswirksamkeit).

    P.S.: Auch in NRW beschließt die Zeugniskonferenz alle einzelnen Noten. Soll nämlich nach der Konferenz noch eine Note geändert werden, muss dafür die gesamte Konferenz wieder zusammentreten, selbst wenn die Änderung keinen Einfluss auf die Versetzungsentscheidung hat.

    Ob ein Programm "die Klappe hält" merkt ein User, der seinen PC und seine sonstige Hardware unter Kontrolle hat sehr schnell. Ich kann dir, wenn ich das möchte die genauen Zeiten sagen, wann welches Programm Zugriff aufs Internet hatte (und das ist seit ein paar Jahren kein schöner Anblick mehr, weil andauernd irgendein Programm irgendwas aus dem Internet will...Windows braucht dringend ein zentrales Update-System für alle installierten Programme...)

    @plattyplus: Das ist ja quasi der datenschutztechnische Super-GAU. Läuft das getunnelt und wie stellt euer Admin die Integrität der einzelnen zugreifenden Systeme fest?

    §13 Absatz 3 APO-GOst sollte deine Frage beantworten:

    Zitat

    Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit" zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben.


    Der Grund für die Information zur Mitte des Kurshalbjahres ist es, den Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Am Ende des Halbjahrs ist diese Möglichkeit sowieso obsolet. Ich mach's aus Gründen der Transparenz trotzdem, das erspart Diskussionen am Zeugnistag (denn Rechnen können die meisten Schüler dann doch)...

    Alles Klasse 5/6: Ich sehe auch keinen Transfer darin, dass ich auf vorher erlerntes Wissen (im Rahmen des Themengebietes) zurückgreife. Wenn ich Brüche behandelt habe, können in der Arbeit natürlich noch die Rechenregeln oder auch negative Zahlen vorkommen, weil das ja zusammengehörige Themen sind. In einer Arbeit zum Thema Geometrie hätte ich gewisse Probleme diese beiden Themen begründet unterzubringen, dafür könnte ich natürlich auf bekannte Inhalte der Grundschule zurückgreifen (Was ist ein Quadrat, wie messe ich Längen), etc.

    Erst einmal: Für Niedersachsen kenne ich die rechtlichen Voraussetzungen nicht so gut, aber die Leistungen sind doch bewertbar. Schriftlich sind sie bei 2 oder 3 Punkten und mündlich (laut Verordnung bei 0 Punkten). §12 Absatz 4 weist nur darauf hin, dass bei 0 Punkten oder einem nicht bewertbar das gesamte Abitur in Gefahr ist, weil der Kurs als nicht belegt zählt, das dürfte aber in jedem anderen Bundesland auch so sein.

    Falls der Schulleiter nicht informiert wurde und/oder der Schüler nicht schriftlich (individuell, nicht als Massenschreiben zu Beginn des Schuljahres an alle Schüler) informiert wurde, ist das Ganze mit dem von Weber zitierten Auszug doch sowieso hinfällig, weil nicht einmal die SoMi Leistungen auf 6 gesetzt werden dürften...

    Ich bin jetzt nicht aus Bayern und dadurch, dass ich an einer kirchlichen Schule sind läuft das bei uns sowieso alles etwas anders, aber das Beispiel mit dem Studiendirektor und dem Studienrat dürfte den "hergebrachten Grundsätze(n) des Berufsbeamtentums" (Art. 33 GG) widersprechen, das kann so nicht möglich sein, ansonsten geht da jede Konkurrentenklage durch.

    Und auf welcher juristischen Basis gründest du deine "moralische Verantwortung"? Noten haben nichts mit Moral zu tun, sie sind ein Nachweis über die Leistungsfähigkeit und wenn ein Schüler in der Lage ist bei dir 5 Punkte zu schreiben ohne jemals dagewesen zu sein, dann hat er eine Leistung erbracht (eigentlich sogar eine ziemlich große Leistung, gemessen an der physikalischen Definition)...

    Und gibt es auch irgendjemanden mit juristischem Sachverstand (Einzelperson, Verband, Gewerkschaft), der schon seit Jahren sagt, dass Klassenfahrten nicht zu den Dienstpflichten von Lehrern gehören? Bei der Nicht-Abrechenbarkeit von Dienstreisen gab es das nämlich ziemlich lange...nur haben wir halt kein Verbandsklagerecht, sondern da muss sich dann eine Einzelperson finden (meist mit Kostenübernahme durch ihren Verband, bzw. ihre Gewerkschaft). In dem Beispiel haben die Dienstherren auch erstaunliche Beharrlichkeit nachgewiesen...von 2003 (BAG für angestellte Lehrer) bis afaik 2012 (Beamte in NRW)

    Das kommt noch oben drauf...die meisten Schüler mit Schulabsenz haben irgendwelche psychologischen Probleme, nur kann man die nur lösen, wenn man sich ihnen stellt und dazu kannst du als Schule niemanden verpflichten . Eine Auflage "Begib dich in psychologische Behandlung" bei der Ordnungskonferenz käme bei Schüler und Eltern sicher ungemein gut an...

    Diese Regelung gibt es in NRW nicht. §13 APO-GOSt regelt nur, dass die SoMi auf ungenügend gesetzt werden kann, wenn die Klausuren geschrieben sind machst du da in NRW gar nichts. Unbenommen davon gibt es in NRW sehr eindeutige Regelungen dazu, wie man einen Schüler mit unentschuldigten Fehlstunden als Schule loswerden kann.

    @icke: Ich finde kleinere Klassen unnötig, weil die Klassengröße weder einen positiven, noch einen negativen Einfluss auf den Lernerfolg hat. Ich finde kleinere Klassen doof, weil das finanziell einfach sehr teuer würde (ich habe andere sehr teure Ideen, die ich für deutlich sinnvoller hielte (und ja, in Deutschland hat Bildung fiskalisch einen viel zu niedrigen Stellenwert, aber dieses "es darf keine Frage des Geldes sein" ist ein Scheinargument. In der Politik ist alles eine Frage des Geldes...). Ich finde kleinere Klassen gut, weil ich dann weniger zu korrigieren habe und nach einer Woche alle Schülernamen kenne. Das ist doch wie in jeder guten Geschichtsklausur: Es gibt Argumente dafür und es gibt Argumente dagegen, aber diese Studie ist kein Argument (weder in die eine, noch in die andere Richtung) und ich finde es zutiefst erschreckend wie anti-wissenschaftlich hier von Akademikern argumentiert wird. Andererseits hatten wir hier im Forum auch eine Diskussion um Homöopathie und vielleicht sollten wir aus Jux mal eine zum Thema Impfungen starten... 8|

Werbung