Wie viele Leute wohnen nochmal in Berlin und Brandenburg zusammen? Vernachlässigbares Argument ![]()
In NRW haben Schüler eine Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und "sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen". Dazu zählen u.a. Klassenfahrten, Tag der offenen Tür, aber auch einiges mehr was Schulleitung oder Schulkonferenz in ihrer Weisheit für verpflichtend erachten. Da gibt es auch kein Drumherum wie bei seph angeklungen, das ist einfach §43 SchulG NRW. Die Schule hat bei verpflichtenden Schulveranstaltungen selbstverständlich die Aufsichtspflicht (folgt aus §57 SchulG NRW, wird in der passenden Verwaltungsvorschrift weiter ausgeführt und ist absolut eindeutig: "Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der dieSchülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungenteilnehmen.", d.h. die Veranstaltungen müssen nicht einmal verpflichtend sein).