Yummi: Wir sind tatsächlich über die Generationen IQ-mäßig klüger geworden (Flynn-Effekt), die Frage ist, das erklärt aber nicht die massiven Wachstumsraten für die Gymnasien, da passt glaube ich Krabappels Erklärung besser.
Beiträge von Valerianus
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Das ist schon richtig, aber gibt es eine Regelung für Beamte? Ich hab für NRW und den Bund nachgeschaut und in beiden Fällen ist das nicht geregelt (außer man macht einen allgemeinen Rückgriff auf die Fürsorgepflicht oder die "hergebrachten Grundsätze" (womit man übrigens auch den Rückgriff auf die allgemeinen Arbeitnehmerrechte im BGB rechtfertigen könnte)).
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Klasse 5-7: 6 20% 5 50% 4 65% 3 80% 2 90% 1
Klasse 8-EF: 6 20% 5 50% 4 62,5% 3 75% 2 87,5% 1
Q1/Q2: wie im Abitur -
Dann bin ich mal darauf gespannt was du benutzen willst. Da es sich um Korrelationen handelt fällt der Folgepfeil auch weg (mal abgesehen davon, dass ich den nicht auf der Tastatur habe und dass ich da oben auch keine mathematische Gleichung sehe).
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Es geht bei den Noten vor allem darum, dass eine 1 im 1. Staatsexamen es deutlich wahrscheinlicher macht, dass jemand ein guter Lehrer wird, wozu es auch eine ziemlich gute Studienlage gibt im Sinne von mehr Fachwissen und mehr fachdidaktisches Wissen = mehr Lernertrag bei den Schülern. Falls jetzt noch jemand anzweifelt, dass jemand mit einer 1 im Staatsexamen mehr fachliches oder fachdidaktisches Wissen hat, als jemand mit einer schlechteren Note, dann fall ich vom Glauben ab...
P.S.: Das sind alles Mittelwertsaussagen, ja es gibt Messfehler, die sollten aber bei anständigen Prüfungen relativ klein sein.
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Ich wäre eher wieder für mehr Klassenarbeiten. Als ich in der 5. Klasse war haben wir fünf Arbeiten pro Halbjahr geschrieben (jetzt sind es 3), dafür war halt einfach weniger Stoff drin, man musste nicht wirklich viel lesen und wenn ich heute reinschaue (ich hab zumindest Mathe noch komplett) waren die auch alle recht korrekturfreundlich gestellt und bewertet. Der Sinn von Klassenarbeiten ist nun auch nicht so schwer. Überprüfung des Qualifikationserwerbs und bessere Objektivität in Bezug auf die Selektion.
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Das Referendariat ist ruhegehaltsfähig und zählt zur Wartezeit. Lies dir doch bitte mal die verlinkte Präsentation des LBV durch, da steht im Grunde alles drin.

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Ich hoffe echt, dass das mit dem "Rombus" ein Scherz ist...o.O
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@MrsPace: Nein, ich kann in Mathe einen 1er Schüler nicht durchfallen lassen ohne dass mich der Prüfungsvorsitz und Beisitzer nachher fragen, ob ich den Verstand verloren hätte AFB I und II rauszulassen. Ein 1er Schüler kann jede AFB I Frage beantworten und damit er AFB II nicht hinbekommt muss ich schon wirklich völlig bescheuert formulieren. Davon abgesehen haben Professoren und auch Seminarleiter meistens etwas besseres zu tun als willkürlich Leute durchfallen zu lassen. Die meisten Leute die eine Prüfung nicht bestehen haben es entweder einfach nicht drauf oder nicht genug gelernt (ich bin einmal durch die Zwischenprüfung in Analysis gefallen und ich hatte es definitiv verdient). Ja, es gibt Ausnahmen durch persönliche Umstände, fiese Prüfer und was weiß ich nicht alles. Es gibt auch fette Leute mit Stoffwechselstörung. Aber so wie bei denen in den meisten Fällen gilt "Zu viel Kalorien, zu wenig Bewegung" gilt eben für Prüfungen ähnliches...
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Bei allem Respekt, ich war in Uniabschlussprüfungen dabei: Im Studium ist es auch nicht möglich, wenn man sich auch nur ansatzweise auf das Prüfungsgebiet vorbereitet hat. Weder in Mathe, noch in Geschichte und definitiv nicht in den erziehungswissenschaftlichen Bereichen. Das erfordert echt Aufwand im Sinne von "Sie haben sich ja auf Schulvergleichsstudien vorbereitet, erzählen sie doch einmal, was sie über PISA wissen" - "Das ist doch eine Stadt in Italien, was hat das mit dem Thema zu tun?" - "..."
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Es geht um die Versorgung durch den Dienstherrn, nicht um eine private DU-Versicherung. Das Referendariat zählt dazu (du bist ja verbeamtet), bei den Angestelltenzeiten nach dem Referendariat ging ich bisher davon aus, dass sie nicht dazu zählen, in dieser Präsentation (Seite 3) sagt das LBV NRW aber, dass sie doch dazu zählten, also wird das wohl seine Richtigkeit haben. Du musst aber auf jeden Fall auf Lebenszeit verbeamtet sein, wenn du noch auf Probe bist, wirst du entlassen und nachversichert, außer du hast dir die DU im Dienst zugezogen.
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@Trantor: Du hast Recht, ich find aber weder in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung, noch in der Arbeitszeitverordnung die einschlägigen Stellen und auch in der ADO und im LBG steht nichts. Das macht doch keinen Sinn, das nur unter Fürsorgepflicht zu fassen...
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§616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
Das ist die Regelung die den Arztbesuch in der Arbeitszeit erlaubt, das "ohne Verschulden" grenzt es ein wenig ein (einen geplanten Kontrollbesuch beim Zahnarzt kann man damit nicht rechtfertigen), bei akuten Schmerzen ist das aber definitiv der Fall. Frag die Schulleitung doch mal, ob du den Termin bei ihr bekommen hast um deine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vertretungsplaner persönlich vorzubringen...

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Ja, die im Deutschland der 50er Jahre aufgezogenen Menschen werden als die generell enthemmteste Generation aller Zeiten in die deutsche Geschichte eingehen. Abgesehen davon ist schon der erste Satz in so trauriger Weise sachlich falsch, das ich gar nicht weiß wo ich anfangen soll. Geht es um Gewalt im Sinne von Machteinsatz, geht es um körperliche Gewalt, geht es um Gewalt im Sinne von Missbrauch von Macht. Danach geht es dann in völlig eristischer Weise weiter mit der "Argumentation"...
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Ich beziehe mich nicht auf persönliche Vorteile, sondern auf die PISA-E Studie. Aber schön, dass du Wissenschaft mit Vorurteilen gleichsetzt, die Einstellung hatte ich schon vermutet.

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Ist immer wieder lustig zu sehen, dass Leute aus krabappels politischer Ecke völlig außerstande sind Mittelwertsunterschiede von Allaussagen zu unterscheiden. Im Durchschnitt sind Kinder mit ostasiatischem Migrationshintergrund besser in der Schule als Kinder mit türkischem Migrationshintergrund. Das widerspricht nicht im geringsten der Tatsache, dass es eine Menge kluge Kinder mit türkischem Hintergrund gibt. Was Strenge angeht können russische Eltern aber auch gut mit muslimischen Eltern mithalten, bei denen kommt nur auf "Ich ruf bei dir daheim an" nicht die Nachfrage "Mama oder Papa?"
@Sonnenkönigin (und natürlich auch Krabappel): Eltern aus dem ehemaligen Ostblock und Südostasien haben in der Regel einen relativ durchschnittlichen oder gehobenen Bildungshintergrund, während das insbesondere bei den ehemaligen Gastarbeiter (auch politisch gewollt) einfach nicht der Fall ist. Das erklärt einige der o.g. Unterschiede auch schon. Auch die meisten in Deutschland lebenden Iraner dürften eher zur Elite gehört haben und sind aus politischen Gründen gegangen...ganz anders als der größte Teil der Armuts- und Kriegsflüchtlinge für die ganz andere Bildungsmaßnahmen getroffen werden müssten...
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Wenn die Schule ein Kind per Ordnungsmaßnahme (das kann auch die Schulleitung allein) vom Unterricht ausschließt oder zum Beispiel eine Klassenfahrt für ein Kind vorzeitig beendet wird, endet damit mit sofortiger (!) Wirkung die Aufsichtspflicht der Schule und die Aufsichts- und Mitwirkungspflicht der Eltern beginnt. Die Schule hat dann selbstverständlich noch eine Fürsorgepflicht. Sämtliche Maßnahmen die die Schule ergreifen muss (bei Klassenfahrt z.B. die Heimfahrt, wenn die Eltern sich weigern diese zu organisieren) oder die gesonderte Beaufsichtigung der Kinder (sollten die Eltern sich weigern ihr Kind abzuholen) können und sollten den Eltern in Rechnung gestellt werden. Die Eltern sind dem Kind gegenüber durch die elterliche Sorge und der Schule gegenüber durch die Schulgesetze zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet. Zu Klassenfahrten gibt es dazu jede Menge eindeutige Urteile, das Abholen aus der Schule wird anscheinend seltener verweigert...
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Vor allem weil das LBV in NRW eigentlich wirklich versucht so schnell wie möglich zu arbeiten. Die sind einfach dauerhaft unterbesetzt und müssen jeden möglichen Scheiß durchjagen, den sie von oben aufgedrückt bekommen. Wenn man da jemand persönlich am Telefon hat, regeln die Dinge wie Abschläge eigentlich relativ schnell und unbürokratisch. Die "normalen" Arbeitsabläufe sind einfach so langsam, weil die in Arbeit ertrinken und ein Beitrag wie von fossi gibt einen möglichen Einblick darin, warum das Ansehen von Lehrern in der Bevölkerung nicht das Beste ist...

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Das soll jetzt echt nicht gemein klingen, aber wo zum Teufel in NRW lebst du? Ich hab ewig im Essener Norden gewohnt (die zwielichtige Ecke) und selbst da zieht niemand ein Messer weil du ihm sagst, dass er sich verziehen soll. Ein paar blöde Sprüche über die eigene Mutter oder Sexualität könnte man schon abbekommen, aber die meisten haben einen gewissen Grundrespekt, wenn sie Gegenwind bekommen (und man sie dabei nicht unbedingt vor möglichen Begleitern lächerlich macht). Wenn jemand ein Messer oder eine Pistole zieht, dann gebe ich dir gerne Recht, in dem Fall sagt man zu vielen Dingen einfach "Ja und Amen" und geht rückwärts. Selbst wenn man ein paar Dinge aus dem Kampfsport wirklich gut drauf hat, ist da das Risiko viel zu hoch (außer vielleicht man ist Krav Maga Instructor)...
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