Dafür wäre das Bundesland wichtig. In NRW gilt die Arbeitszeitverordnung z.B. für Lehrer gar nicht. Wo kannst du das nachlesen? In der passenden Arbeitszeitverordnung deines Bundeslandes ![]()
Beiträge von Valerianus
-
-
Lästereien sind eigentlich immer üble Nachrede. Das sollte man sich vielleicht mal bewusst machen, bevor man lästert.
-
Falsch. Die Schule ist eine Einrichtung öffentlichen Rechts und damit eine juristische Person, wie eine GmbH auch. Damit kann die Schule schon ein Konto eröffnen.
Die Schule ist eine nichtrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts und keine Körperschaft öffentlichen Rechts
-
Dein Schulleiter hat durchaus recht damit, dass die Schule keine juristische Person ist und deswegen kein Konto eröffnen kann. Das gilt aber nicht für den Schulträger (irgendwoher muss das Geld ja kommen), der durchaus auch ein Konto für solche Zwecke eröffnen könnte. Das Geld bar einzusammeln oder auf dein Konto überweisen zu lassen ist ziemlich nahe am Straftatbestand der Untreue, weil damit das Geld jedem deiner (potentiellen) Gläubiger zur Pfändung zur Verfügung stünde. Bitte den Schulleiter schriftlich dir einen rechtssicheren Zahlungsweg zu empfehlen, alternativ den Schulträger um Eröffnung eines Kontos für solche Zwecke zu ersuchen.

-
Wir führen auch Protokolle (allerdings MAV - Dienstgeber), die im Wechsel durch uns und den Dienstgeber geführt werden.
-
Und du glaubst wirklich, dass du es mit einem Selbstbehauptungskurs (üblicherweise mehrere Wochen, ich gehe bei Miss Jones mal von einer AG, also wöchentlich und mindestens ein Jahr) schaffst, den Leuten
- saubere Technikanwendung bei beweglichen Gegnern (kein Trainingskampf)
- Techniken für (fast) alle möglichen Situationen
- die notwendige Geschwindigkeit
- (und hier liegt das "Problem") die notwendige Härte, einen anderen Menschen bewusst schwer oder tödlich zu verletzen
beizubringen?
Ich mache seit Jahren Kampfsport und ich kann dir nicht sicher sagen, ob ich zu c immer und schnell genug in der Lage wäre. Und gerade wenn du körperlich unterlegen bist, kannst du natürlich auf "Shock and Awe" gehen, aber danach renn verdammt nochmal weg, denn wenn es nicht geklappt hat (oder der andere auf Drogen ist, eine Waffe dabei hat, etc.) bist du am Arsch...Zurück zu dem Beispiel mit dem Mädchen aus dem Selbstbehauptungskurs: Sie hatte eine Befreiungstechnik aus dem Aikido gelernt, mit der man seinen Arm frei bekommt, wenn der Gegner einen einhändig festhält. Die Technik klappt aber nur wenn die eigene Hand von außen gegriffen wird. Nachdem sie es zweimal versucht (erfolglos) versucht hatte, hab ich mir die zweite Hand geschnappt und ihr eine andere Technik dafür gezeigt, aber das bringt es im Ernstfall doch nicht...
P.S.: Die einzige Möglichkeit schnell "übertragbare" Selbstverteidigung zu erlernen, sehe ich evtl. noch im Krav Maga. Aber das ist schon heißer Scheiß für jugendliche Mädchen...
-
Offtopic: Ich hoffe du machst den Mädchen vor allem ihre Grenzen klar...ich erinnere mich eindrücklich an das Erlebnis, als mir eine Q2-Schülerin zeigen wollte, was sie in so einem Kurs gelernt hat und dann zappelte sie nur ziemlich traurig herum und kam nicht los (sie hat in dem Kurs eine Aikido Technik gelernt, sogar erstaunlicherweise richtig, nur hilft das nichts, wenn das Gegenüber die nötigen Schwachpunkte nicht offen lässt - das hat ihr nur keiner gesagt). Oder eben Stefan Raab gegen Regina Halmich...das beste Training hilft gegen körperliche Überlegenheit nur sehr wenig (außer für das Überraschungsmoment, aber danach sollte man verdammt schnell laufen können)...
-
Ich kann Lehramtsstudent da eigentlich nicht widersprechen. Es gibt gigantische Unterschiede zwischen den Schulformen was die Relevanz der Fachgegenstände und des pädagogischen Einwirkens angeht, die spiegeln sich ja auch schon in der universitären Ausbildung wider. Wer ernsthaft - wie Miss Jones - behauptet, dass am Gymnasium der Fachgegenstand nicht zentraler sei, als an anderen Schulformen, hat meiner Meinung nach den Schuss nicht gehört. Ich bin mir auch bewusst, dass das Gymnasium inzwischen von den Schülerzahlen her die "Haupt"-schule ist, das heißt aber nicht, dass man sämtliche Ansprüche an wissenschaftspropädeutisches Arbeiten über Bord werfen sollte. Aber immerhin habe ich jetzt eine grobe Idee, wo die Erstsemester hergekommen sind, die teilweise Probleme hatten Texte sinnentnehmend zu lesen.
-
Zitat
§5 Arbeitsunfähigkeits-Richlinien Absatz 3 Satz 2
Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. -
Wenn die Schulleitung sich weigert bestimmte Fristen oder gesetzliche Vorgaben einzuhalten, dann muss das keinesfalls im Amtsblatt veröffentlicht werden, sondern kann durchaus auch auf einer Personalversammlung thematisiert werden (auch wenn ich das für ein suboptimales Vorgehen halte, rechtlich spricht nichts dagegen). Wenn ich das richtig sehe sagst du etwas anderes in Beitrag 5.
-
@Meike.: Ich kenne das ja nur gemäß MAVO und nicht gemäß Landespersonalvertretungsgesetz, aber die Verschwiegenheit bezieht sich darauf, dass ich nicht darüber reden darf, wie wir in der MAV zu einem Beschluss gekommen sind und dass ich keine personenbezogenen Daten von Beschäftigten weitergeben darf (das wären ja deine Beispiele). Selbstverständlich darf ich auf einer Personalversammlung darüber reden, was wir im Gespräch mit dem Dienstgeber besprochen haben, ansonsten wäre jede Personalversammlung doch im Kern schon witzlos ("Wir haben mit dem Dienstgeber gesprochen, aber worüber dürfen wir leider nicht sagen"). Wir sind natürlich zum einen beratend für den Dienstgeber tätig, aber zum anderen und wesentlich doch die gewählte Vertretung der Mitarbeiter. Klar gibt es immer noch andere Einschränkungen, z.B. wenn der Dienstgeber etwas außerhalb des Protokolls mitteilt oder darum bittet noch zu warten bis etwas offiziell gemacht werden kann. Vertrauensvolle Zusammenarbeit und so...
-
DXRacer: Sind zwar eigentlich Gaming-Stühle, aber extrem bequem und rückenfreundlich und für alle Körpergrößen/Gewichtsklassen gibt es passende Angebote (man muss sich ein bisschen durchfriemeln und bei sehr großen oder breiten (oder beides) Menschen wird es auch etwas teurer. Wenn man darin mehrere Stunden durchzocken kann, sind mehrstündige Korrekturen darin auch problemlos möglich (persönliche Erfahrung).
-
Ich kann es nur für NRW sagen, aber hier werden kurzfristige Ausfälle/Mehrarbeit für Vollzeitkräfte monatsweise verrechnet (Teilzeitkräfte wochenweise) und es gibt auch noch mehrjährige Arbeitszeitkonten (Sabbatjahr, Altersteilzeit, etc.).
-
Im Ruhrgebiet wohnen 5,1 Millionen Menschen wie die kurze Wikipediarecherche ergibt..die 46% kommen gut hin, wenn man die 100.000 als Großstadtgrenze ansetzt.
-
@Miss Jones: Warst du mal in Westfalen, im Sauerland, im Siegerland, am Niederrhein oder in der Eifel? Ist das ein Scherz, dass NRW eine "ziemlich homogene Großstadt" sei?

Du hast natürlich recht in dem Punkt, dass in NRW selbst die meisten etwas größeren Städte auf dem flachen Land (Münster, Bielefeld, Wuppertal, Mönchengladbach, Aachen, etc) in anderen Bundesländern Landeshauptstadt wären, aber wir haben einen verdammt großen Haufen an eigenen Hillbillies hier und die kann man deutlich angenehmer unterrichten.
-
Arbeitszeitkonten setzen eigentlich immer eine Dienstvereinbarung voraus. Hat euer Personalrat davon schon etwas gehört?
-
Oder die des IQB oder der OECD, die werden allesamt von der CSU bezahlt...

-
Üblicherweise ja, das bezahlt der kommende Dienstgeber und der kümmert sich auch um den Termin.
-
2016, Frankreich: Tod durch Schlamperei
2006, England: Schock in Phase I -
Zum Thema Vergewaltigung könnte man einfach mal die Rechtslage in Deutschland und Schweden gegenüberstellen.
Zum Thema Menschenversuche könnte man Phase I Medikamentenstudien nehmen, ich erinnere mich da an eine die in Frankreich vor ein paar Jahren furchtbar schiefgegangen ist.
Werbung