Beiträge von Valerianus

    Aber es kommt auf den Lehrer an (auf ein paar andere Dinge auch, aber der Lehrer ist nach unbeeinflussbaren Dingen wie Intelligenz, sozialer Background, etc. die wichtigste Variable für den Lernerfolg (wäre auch schlimm wenn nicht, wer's nicht glaubt vgl. Hattie 2012)). Allerdings macht es einen Unterschied ob die Pädagogikprofessoren sich ihre Wahrheit geisteswissenschaftlich und allein seligmachend erträumen oder auch mal empirisch nachschauen ob ihre Theorie was bringt...und es macht einen Unterschied wo die Studenten lieber hingehen...zu den alten Pädagogikprofessoren mit Sitzscheinen oder zu den jüngeren, bzw. junggebliebenen mit etwas modernerem Forschungsansatz und etwas mehr Anforderungen in ihren Veranstaltungen. :)

    Ich hab vor dem Schuldienst im Kinderheim gearbeitet, was die Klientel und anfassen angeht, kann ich glaube ich mitreden. Aber auch da geht es um das Vertrauensverhältnis, wie Kathie schon gesagt hat. Ich war bei einem Kind was neu ins Heim kommt selbstverständlich sehr viel vorsichtiger was das angeht, als bei Kindern die man seit Jahren kennt. Zu den schulischen Punkten: Wenn ich selbst wütend bin, würde ich auch niemanden mehr anfassen, weil dann die Gefühle tatsächlich sehr starken Einfluss darauf haben wie intensiv man agiert, das ist ungeschickt. Wenn ein Schüler einen anderen mit einer Schere bedroht oder sich zwei Schüler prügeln, kann und darf man aber auch körperlich eingreifen, wenn die auf Zuruf nicht reagieren...

    Ich wollte erst nichts dazu schreiben, aber zu sagen "Es gibt keine Situation, in der man einen Schüler anfasst. Punkt." ist ein lächerliches Einknicken vor dem seit einigen Jahren um sich greifendenen, blödsinnigen Angst davor, dass einem jemand sexuelle Motive oder Gewalt unterstellen könnte. Natürlich sind Grenzüberschreitungen völlig indiskutabel und müssen unterbleiben, aber wenn ein heulender Fünftklässler vor einem steht, dann darf man den selbstverständlich an der Schulter anfassen, wenn ein Schüler während einer Veranstaltung die ganze Zeit redet und damit stört, darf man den antippen, wenn ein Schüler einen gerade völlig ungefragt zutextet oder in der Pause nicht in RIchtung Hof unterwegs ist, darf man den auch umdrehen und anschieben (das Prinzip versteht wirklich jeder Schüler und natürlich geht es nicht darum, da gewaltsam einen Widerstand zu brechen (wenn es so weit wäre, wäre ich mit dem Schüler eher auf dem Weg zur Schulleitung)) und mir fielen noch unzählige weitere Möglichkeiten ein, in denen man einen Schüler anfassen darf und in denen das das "Problem" sehr viel schneller löst als verbale Kommunikation. Und was bringst du deinen Schülern bei Xiam? Kommunikation ohne jeden Körpereinsatz? Gute Vorbereitung aufs Leben... 8|

    @WillG: Ich stimme dir völlig zu, die fehlende Praxiserfahrung vieler Dozenten ist ein deutliches Problem, gerade in den Pädagogik- und Didaktikveranstaltungen. Lösen könnte man das durch mehr Mittelbaustellen für die Lehramtsausbildung, aber da kommt dann das nächste Problem: Die Mittelbaustellen an der Uni sind alle akademischer Rat (A13), ganz selten gibt es mal Oberratsstellen, das ist (zumindest für die Gymnasiallehrer) einfach auch nie eine Aufstiegsoption gewesen, d.h. mit etwas Pech bekommt man da dann die Leute hin, die gemerkt haben, dass sie doch nicht so gern mit Kindern arbeiten. Es ist alles Mist.
    Und ja, so eine Signatur hatte ich da wohl...aber im Nachhinein war es kein zu schlimmer Quatsch den ich damals erzählt hab, weil man sowas wie Testkonstruktion, Dyskalkulie und Wissenschaftsmethodik entweder nicht nur oder kaum in der Schule braucht...aber inzwischen hätte ich deutlich bessere Beispiele...xD

    alias: Ich glaube es geht um die Praxiserfahrung der Lehrenden, nicht direkt um die Praxisanbindung der einzelnen Studiengänge (obwohl sich das wohl bedingt).

    Weil Pädagogik ja auch nur aus Lehramt besteht und weil alle Lehrer unheimlich Ahnung von Forschung haben... :tot:

    Mal im Ernst: Wenn du an eine Professur haben willst, brauchst du im Durchschnitt irgendwas zwischen 6 und 12 Jahren bis du allein die Voraussetzungen dafür hast, danach beginnt dann (außer du hast wirklich schon in der Dissertation und der anschließenden Habilitation/Juniorprofessur das Haus gerockt) die Ochsentour mit Vertretungsprofessuren, Vorsingen und dem ganzen Scheiß. Rechne mal realistisch nochmal 3-5 Jahre drauf. Also 9-17 Jahre nach deinem Universitätsabschluss hast du deine Professur. Nun hast du zwischendrin irgendwann nochmal das Referendariat gemacht (rechnen wir der Einfachheit halber mit 2 Jahren), also 11-19 Jahre nach dem Universitätsabschluss. Wie lange willst du da denn bitte zwischen drin noch tatsächlich als Lehrer tätig sein, vor allem wenn du davon ausgehst, dass die Reihenfolge ja in fast allen Fällen so sein wird:
    Studium --> Referendariat --> Lehrer --> Promotion --> Postdoc --> Vorsingen --> Professur

    Ach ja und vielleicht möchte man irgendwann auch mal eine Familie haben und die nicht mit ständigen Umzügen beglücken. Leute mit längerer Erfahrung an der Schule hast du früher vor allem im Mittelbau gefunden und findest du heute im 2. Ausbildungsabschnitt...das ist auch ok, im ersten Abschnitt sollst du etwas über Forschung und Theorie lernen, der zweite ist für die Praxis. ;)

    Das ist nicht so schwer sofawolf, nur gefällt die Antwort vermutlich wenigen. Warum war Finnland in den ersten PISA-Studien noch so erfolgreich, warum hat Bayern traditionell einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer, warum sind Korea, Singapur und die ganzen asiatischen Staaten so weit vorne? Ein Tipp: Es liegt nicht am Gesamtschulssystem (dann wären quasi alle Länder besser als Deutschland und Österreich).

    Man kann sich das in §4 BeamtVG Absatz 1 in Ruhe durchlesen: Solange Dienstzeiten ruhegehaltsfähig sind, zählen sie zur Wartezeit von 5 Jahren dazu. Im Gegensatz zu §6 steht da nämlich nur Dienstzeit (mit gewissen Einschränkungen, aber eben nicht Teilzeit als Einschränkung). Ich finde allerdings ehrlich gesagt keine genaueren Ausführungen, die mein Argument stützen (außer dem, dass das eine massive Benachteiligung von Teilzeitkräften wäre, die so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann - das Teilzeit zu weniger Pension führt ist fair, dass man erst später DU gehen kann wäre eine unangemessene Benachteiligung).

    Kathie: Fünf Jahre Dienst, Teilzeit (mindestens 50%) ist auch ok. Nach genau fünf Jahren dürfte man unabhängig von Vollzeit/Teilzeit immer nur die Mindestpension erhalten, der Unterschied in der Pensionshöhe wird erst dann interessant wenn man bis zum Ende durchhält. :)

    Du musst, damit du im Fall einer Dienstunfähigkeit die Mindestpension bekommst, fünf Jahre Dienstzeiten nachweisen können (dazu zählt aber z.B. auch das Referendariat). Wieso unbedingt innerhalb von 10 Jahren ist mir aber schleierhaft...

    Du behauptest irgendwas Populärrassistisches ohne irgendeinen Beleg und greifst dann andere User an? Guter Stil.

    1.) Ich behaupte nichts, ich habe etwas wiedergegeben von dem ich weiß, dass es existiert, weil ich zu genau den Ergebnissen einen Vortrag auf einer pädagogisch-psychologischen Konferenz gehört habe.
    2.) Du hast doch irgendein Lehramt, in irgendeinem Bundesland studiert, d.h. du müsstest mindestens gelernt haben, wie man an Informationen kommt und wie oben schon geschrieben, das war eine extrem kurze Googlesuche (vorher hatte ich die Dateien auf meinem PC durchsucht, das war zugegebenermaßen ziemlich dämlich, aber normal hab ich Literatur gut sortiert abgelegt)
    3.) Du reitest schon wieder so eine Pseudo-Empörungswelle anstatt auf die Ergebnisse einzugehen (und das könntest du, da steht nämlich zwar drin dass die Unterschiede zwischen unterschiedlichen Migrantengruppen nicht durch den sozio-ökonomischen Status erklärt werden können, sehr wohl aber (fast weitestgehend) über die Sprachnutzung der Sprache Deutsch im Elternhaus (+ die anderen Kovariablen). Arbeite doch mal mit Fakten (= empirisch belegten Befunden) anstatt mit Geblubber, das würde allen Diskussionen sehr weiterhelfen.
    4.) Die Sprachnutzung ist etwas an dem man sehr wohl arbeiten könnte staatlicherseits, sei es über verpflichtende Sprachkenntnisse bei Einwanderung oder nach x Jahren, sei es durch verpflichtende Kindergartenjahre bei mangelhaften Sprachkenntnissen (z.B. Test nach 3 Jahren), usw. --> das wäre lösungsorientiert. Einfach nur zu sagen: "Das ist rassistisch" bringt niemanden weiter, weder mich, noch dich, auch nicht die Diskussionskultur (die bei dir sowieso arg totalitäre Züge trägt) und erst Recht nicht das Kind.

    @frkoletta: Das ist nicht mütterglorifizierend, das ist einfach common sense: Es gibt ein paar Studien, dass die frühkindliche Betreuung nicht schlechter ist als die elterliche Erziehung (d.h. Nicht-Unterlegenheitsstudien), was bei optimalem Kind-Erzieher-Schlüssel, räumlichen Verhältnissen und pädagogischem Programm auch durchaus gilt. Nur haben deutsche Kitas all dies eher selten (von den methodischen Nachteilen von Nicht-Unterlegenheitsstudien mal ganz abgesehen). Es sollte aber glaube ich auch generell einsichtig sein, dass eine 1:1 Betreuung üblicherweise zu besseren Ergebnissen führt, als Gruppenbetreuung (für den Kindergarten spricht vor allem irgendwann der Kontakt mit Gleichaltrigen und die o.g. Gründe sprechen meiner Meinung auch zumindest für ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr, bzw. Sprachtests schon ab Lebensalter 3). Warum die schulische Nachmittagsbetreuung einem Kind mit guter häuslicher Unterstützung besser helfen sollte ist mir absolut schleierhaft, vor allem weil ich weiß, was sowohl in den Grundschulen in meiner Stadt, als auch an meiner Schule nachmittags läuft...nennen wir es mal freundlich: Hausaufgaben und Verwahrung...

    Sollte bezahlt werden (vgl. hier (ganz unten)), denn wenn sie die Eingliederung bezahlen wäre es ja bescheuert das Hilfsmittel nicht zu übernehmen, aber stell doch einfach einen Antrag auf Prüfung der Erstattungshöhe mit Kostenvoranschlag durch deinen Zahnarzt, dann weißt du was sie übernehmen. Genehmigung kann ich mir nicht mehr vorstellen, davon rücken sie inzwischen weitestgehend ab, weil das zu viel Aufwand ist...

    Es gab bei irgendeiner PISA Studie mal eine Aufteilung von Migrationshintergrund nach Herkunft, die hat Sarazzin in seinem Buch auch ziemlich ausgeschlachtet, darin war es so, dass Kinder mit Migrationshintergrund aus Südostasien und dem ehemaligen Ostblock im Durchschnitt sogar besser abschnitten als "Biodeutsche", während insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund aus dem nahen und mittleren Osten massiv schlechter abschnitten (auch im Vergleich zu anderen Migrantengruppen z.B. aus Südost- und Südeuropa). Dieser Unterschied konnte übrigens nicht komplett durch den sozio-kulturellen Hintergrund der Familien erklärt werden. Ich finde die Auswertung dazu aber gerade nicht, kann stattdessen aber hiermit aufwarten, da zeigt sich ein ähnliches Bild, es geht aber darum welche Anteile welche Schulform besuchen.

    Stimmt, das ist der nervige Part, dass du für die Wiedereingliederungshilfe eine seelische Behinderung oder zumindest die Gefahr einer solchen nachweisen musst, aber normalerweise kennen die LRS-Institute vernünftige Ärzte und unabhängige Psychologen die einem da weiterhelfen können (Schulangst, Verweigerung in Lernsituationen, innerfamiliäre Konflikte um Hausaufgaben, man kann da schon was finden).

    Und wo ist dann das Problem? Auf dem Dienstwege an die Schulbehörde melden und warten was passiert. Entweder sollen sie Ihre Vorschriften anpassen oder euch sagen was ihr tun sollt, damit ihr vorschriftsgemäß Unterricht abhalten könnt. Nur interessehalber: Welche Vorschriften könnt ihr nicht befolgen?

    Ist genauso richtig wie Majonäse, Portmonee oder Spagetti... :P

    Der Kollege muss individuell fördern, das will das Schulgesetz so, aber habt ihr denn bei euch an der Schule überhaupt Materialien zur individuellen Förderung von Niveau Klasse 5 bis Niveau Klasse 10? Und: Lass das die Schüler und eventuell die Schulleitung regeln, du kannst zwar ansprechen dass du dies und jenes gehört hättest, aber du versaust dir die nächsten Jahre der Zusammenarbeit wenn du da ungeschickt rangehst...

    Ich weiß, dass die das nicht machen, ich hatte nur von Tresselt den Part hier genommen:

    Bei Lehrerinnen und Lehrern dürfen beim Beginn oder Ende der Elternzeit die Schulferien nicht ausgespart werden. Allerdings müssen Beginn und Ende so gewählt werden, dass zu den Ferien ein Zeitraum liegt, der der Dauer der Ferien entspricht. Wenn aber das Ende des Elterngeldbezugs in diese Zeiträume fallen, gilt die Sperrfrist nicht.

    Meiner Meinung nach gilt aber nur das hier:

    Bei beamteten Lehrkräften sind Unterbrechungen der Elternzeit nicht zulässig, wenn sie auf die Schulferien entfallen. Auch dürfen Schulferien bei der Wahl von Beginn und Ende der Elternzeit nicht ausgespart werden (§ 11 FrUrlV).

    Das trifft aber nicht zu, wenn man sachgrundbezogen (Geburt des Kindes und 2 Monate sind nun einmal maximal, wenn die Partnerin 12 Monate nimmt) direkt ab Geburt geht, das ist ja keine Wahlentscheidung, dass sinnvollerweise in den ersten Wochen die meiste Unterstützung daheim ist...

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