Beiträge von Valerianus

    Ich bin fachfremd, aber mal ein Beispiel aus der Mathematik: Es gibt die Möglichkeit in der Sek I bis zu 10% der Punkte für Form und Ordnung zu vergeben. Wenn ein Schüler nun 2 von 4 Aufgaben nicht bearbeitet hat, dafür aber die anderen beiden Aufgaben sehr ordentlich und formell richtig aufgeschrieben sind, bekommt er trotzdem nur 50% der möglichen Punkte bei Form und Ordnung. Die anderen Aufgaben sind ja nicht erledigt und damit selbstverständlich auch nicht formell richtig und ordentlich aufgeschrieben.


    Analog gälte doch in Deutsch: Wenn nur der halbe Inhalt wiedergegeben wird, kann es auch nur die Hälfte der Darstellungspunkte geben.
    Für das Abitur hätte deine Sichtweise allerdings politisch sicherlich gewollte Konsequenzen. Ein Schüler der nur seinen Namen und einen einfachen Satz zum Text korrekt auf ein Blatt schreibt, könnte dann ja kaum mehr eine 5 bekommen, weil er alle Darstellungspunkte bekommen "müsste". ;)

    Tintenkiller, Tipp-Ex und Bleistift können im Nachhinein nicht reklamiert werden, also alles was auch eine nachträgliche Änderung sein könnte. In der Oberstufe werden Freiflächen zudem als ungültig markiert. Problem solved.
    Sicherlich werten und die Schülerin darauf ansprechen, dass sie das zu unterlassen hat. Wenn du den Hammer rausholen willst: Gibt es in HH auch die Möglichkeit wegen formaler Mängel die Note herabzusetzen?

    Wenn ich jedes Mal einen Aufstand machen würde, wenn irgendein Junge was Blödes sagt, hätte ich echt viel zu tun. Die kriegen dafür einen dummen Spruch zurück und dann ist gut.
    So wie die Situation jetzt ist, kommst du aber ohne klare Ansage (und das kann notfalls auch die Anzeige sein) nicht mehr aus der Situation raus. Ich würde evtl. schauen ob du euren Kontaktbeamten in die Schule bekommst und da was zu drehen, eigentlich sind die immer ganz froh, wenn sich die Schulen mal mit so was "niederschwelligem" bei ihnen melden. :)

    Die 20 Tage Regelung (§47) ist eine Muss-Regelung, die 20 Stunden Regelung (§53) eine Kann-Regelung. Beides aktuell gültig, das Gesetz wurde dieses Jahr zuletzt überarbeitet, daran wurde nichts geändert...


    Meike: Äh... nö...im Ausgangsfall war zumindest klar, dass Therapie besteht.
    Micky: Sie macht übrigens keine Therapie im eigentlichen Sinne, sondern nimmt Termine bei einer Familienberatungsstelle wahr.


    Wer liest hier nicht richtig. :P


    P.S.: Der Punkt ist einfach, dass du als Therapeut Menschen nur dann helfen kannst, wenn sie deine HIlfe auch wollen. Solange der Leidensdruck nicht groß genug ist, weil immer wieder jemand die Probleme abfängt und das Ganze durchgehen lässt, wird keine Änderung auftreten. Ja, das ist hart und ja es ist nicht pädagogisch (in manchen Spielrichtungen)...aber es ist therapeutisch unabdingbar...

    Und wie unterstützt du die Kollegen? Verlässt du dich allein auf deren Aussagen oder sucht der Arzt oder Psychologe das Gespräch mit der Dienststelle oder mit dir (in Absprache mit dem Klienten? Wir alle (außer dir) reden hier von Fällen in denen das nicht passiert. NIemand hat vor einen Schüler vor die Tür zu setzen, der sich in Therapie befindet und deswegen krank geschrieben ist (5 Jahre Therapie ohne dabei wieder voll einsatzfähig zu werden sind übrigens ein schlechter Scherz, was war das denn für eine Therapie? Psychoanalyse?), es geht um Schüler die wiederholt (im Falle NRW zusätzlich: nach Abmahnung und min. 20 Schultage andauernd) unentschuldigt (d.h. ohne Attest vom Arzt und bei Patienten in Therapie bieten fast alle Praxen an das Attest postalisch zu versenden) fehlen. Und die fliegen raus.


    Ich habe deine Postings gelesen, sie haben nur absolut gar nichts mit der Eingangsfrage zu tun...

    Das ist genau das was ich gesagt habe: Du siehst das nur unter pädagogischen Gesichtspunkten. Nochmal: Das ist kein pädagogisches Problem, sondern ein therapeutisches. WillG hat schon ein Beispiel ausgeführt, warum pädagogisches Wischiwaschi hier sogar schaden kann. Die Teilkonferenz kann dem Schüler übrigens auch anbieten das Gespräch mit dem Therapeuten, bzw. der Jugendhilfestelle zu suchen um mit denen Lösungen zu finden. Aber wenn das abgelehnt wird (d.h. keine therapeutische Änderung in Sicht ist oder gar keine therapeutische Hilfe in Anspruch genommen wird), dann kann man sich auf den Kopf stellen.


    Das was du machst nennt man in der Psychologie coabhängiges Verhalten (in der Schule zugegeben in einer eher milden Form). Dein Job ist es nicht irgendetwas zu decken oder dem Schüler selbst zu helfen, dafür bist du nicht qualifiziert. Dein Job ist es ihm den Weg zu sinnvoller Hilfe aufzuzeigen und wenn er diese nicht annehmen will, klarzustellen, dass du das nicht mitmachen wirst und dich dann ggf. zurückzuziehen, ohne Anschuldigungen oder ähnliches, sondern als schlichte, angekündigte Konsequenz. Im Schulfall heißt das dann eben im Zweifel: Ausschulung.

    Die Entlassung wegen unentschuldigten Fehlens ist in NRW in §47, Absatz 1, Satz 8 geregelt (20 Schultage ununterbrochen und unentschuldigt). Das ist auch keine pädagogische "aber es bringt der Schülerin doch gar nichts"-kann , sondern eine "das wird so gemacht"-Entscheidung: "Das Schulverhältnis endet, wenn [...] die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtigeSchüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20Unterrichtstage unentschuldigt fehlt"


    Jetzt vom juristischen zum menschlichen: Eine Entlassung auf diesem Weg ist fast immer ein Zeichen dafür, dass ein Schüler keine pädagogische, sondern therapeutische (in den meisten Fällen sogar stationäre) Unterstützung benötigt. Es gibt in NRW (und auch in anderen Bundesländern) genug Wege zurück ins Bildungssystem (Berufsschulen, Abendgymnasien, etc.), aber solange die psychologischen Probleme nicht gelöst sind, ist das einfach nicht zielführend. Ein kleines aber gibt es dennoch: Wenn der behandelnde Psychologe oder Arzt an die Schule herantritt (das darf er ja sowieso nur, wenn das durch den Schüler gewünscht ist) und da eine sinnvolle Alternative aushandelt, dann sollte man schauen ob man da was drehen kann. Aber einfach nur "och nein...der arme Schüler ist psychisch krank, da muss man Rücksicht nehmen" ist auch aus therapeutischer Sicht ziemlich daneben...

    DIe 80 ist in Berlin dann aber eindeutig politisch gewollt um weniger LB-Schüler zu haben. IQ Tests sind ja gerade so standardisiert, dass bei 85 (eine Standardabweichung nach unten) und 70 (zwei Standardabweichungen nach unten) Grenzen gezogen werden. Das ist (wie das was Schantalle ausgeführt hat) ja gerade das Problem: Durch politische Einmischung werden psychologisch/medizinische Begrifflichkeiten einfach mal umgedreht oder abgeändert...das macht es echt schwer damit sinnvoll zu arbeiten...

    Das mag auch vom Bundesland abhängen, aber die Kristallkugel für 7 Jahre haben wir glaube ich beide nicht. In NRW war vor 10 Jahren noch von Lehrermangel die Rede, vor 5 Jahren war auf einmal kein Platz mehr für all die Referendare und jetzt wird alles eingestellt was nicht bei drei auf den Bäumen ist. In Bayern mag die Schulpolitik etwas vorausschauender sein, aber die Threaderstellerin hat noch etwas Zeit und auch in Bayern sind sicherlich mehr als 1/4 der Kollegen die aktuell noch im Dienst sind, dann in Pension. ;)

    Es gibt auch komplett sprachfreie IQ-Tests, z.B. den CPM und in der Diagnostik für Dyskalkulie sollten in der Regel keine Sachaufgaben vorkommen, sondern auch sehr viel mit anschaulichem Material gearbeitet werden. Es geht dabei ja nicht um Störungen der höheren mathematischen Kompetenzen wie Algebra oder Analysis, sondern um die Grundlagen...Zahl-Menge-Relation, Teil-Teil-Ganzes Verständnis, etc. - da kann man besser mit Plättchen arbeiten als mit Textaufgaben. :)

    Wenn man rein nach IQ und Leistungstests geht:
    geistige Behinderung: IQ < 70
    Lernbehinderung: 70< IQ < 85
    LRS/Dyskalkulie: LRS oder Matheleistung min. 1 (oder 2 je nach Definition) Standardabweichungen unter dem IQ


    Wenn man nach ICD-10 (Medizin) geht sind LRS/Dyskalkulie Lernbehinderungen im Sinne von Entwicklungsstörungen (F81.x), im neuen DSM-V (Psychologie) bin ich nicht so fit, weil die die specific learning disorders gerade überarbeiten, aber da werden alle Teilleistungsschwächen und die generalisierte ebenfalls unter einem Dach zusammengefasst...

    Anfängerfehler? Wohl eher ein Fehler mangelnder Durchsetzungskraft. xD
    Natürlich ist es direkt nach der Rückgabe erst einmal 5-10 Minuten unruhig, aber die Zeit brauchen die Schüler einfach um ihre Arbeit durchzusehen und ihre Fehler nachzuvollziehen und ggf. nachzufragen was da falsch oder ob mir vielleicht bei der Korrektur etwas durchgegangen sei. Das ist von mir gewollt, weil die Schüler auch genau wissen, dass ich Debatten über fehlende Punkte nur in der Stunde der Rückgabe führe. Sobald wir mit der Besprechung anfange ist Ruhe a) aus Interesse und um eben zu schauen, ob ich nicht vielleicht doch was falsch gemacht habe bei der eigenen Korrektur und b) da meinen Klassen von Anfang an bekannt ist, dass wiederholte Unaufmerksamkeit bei der Besprechung eine komplette Abschrift als Konsequenz nach sich zieht. Beides erhöht die Motivation aufzupassen und mitzumachen ganz enorm. :P


    Per eMail würde ich solche Fragen auch nicht beantworten, aber wenn ich eh in der Klasse bin

    Ich hab den Fehler in den letzten Tagen zweimal woanders gesehen (einmal bei all-inkl und einmal bei Strato gehostet) und beidesmal wurde an den PHP Versionen gebastelt (all-inkl macht gerade glaube ich eine Zwangsmigration von 5.3 weg), hab gerade keine Lust die DENIC zu stalken um euren Hoster rauszubekommen aber evtl. haben die da was im Hintergrund gedreht? Vorteil ist aber: Nach einmaligem Reset läuft es danach anscheinend rund.


    Und vielen Dank allgemein für das Forum. :)

    Klausuren und Klassenarbeit bespreche ich in der Regel in der Stunde unmittelbar nach der Klausur (unabhängig ob schon korrigiert oder nicht), von daher muss da eh jeder ran. In der Sek I müssen die Schüler sowieso eine Berichtigung anfertigen und selbst wenn ich ihnen vorher eine 1 bekanntgegeben hätte, wüssten sie ja nicht wo sie den Fehler gemacht haben (außerdem wollen die Schüler sich bei der Besprechung eh beteiligen).


    In der Sek II/Mathe verlange ich keine Berichtigung und die Besprechung führt eher zu betretenem "so einfach war das? verdammt...". In Geschichte bespreche ich nie mit dem gesamten Kurs (hatte bisher keinen LK), weil fast immer nur weniger als die Hälfte der Leute überhaupt schreibt und zu jeder Klausur gibt es eine kurze mündliche Beratung im Sinne von "in the next episode of..." damit die Schüler wissen was sie nächstes Mal besser machen sollen...


    Bei nichts davon stört eine vorherige Bekanntgabe der Noten. Wenn das ein Problem wäre, dürftest du ja auch die Arbeit erst am Ende der Stunde (Besprechung) zurückgeben.

    Chemie (Mangelfach) und Englisch (zumindest nicht überlaufen) ist eine interessante Kombination mit der du ziemlich sicher (Kristallkugel) eine Stelle kriegen solltest. Meine Kombi ist auch nicht die häufigste, aber wenn einem die beiden Sachen Spaß machen und die Jobaussichten nicht hundsmiserabel sind... :)

    Meine Schüler wissen, dass ich in Mathe die Arbeiten in der Regel am nächsten Tag fertig habe und zur Schulleitung gebe und wenn dann erst mal 2-3 Tage kein Mathe ist, fragen sie auch schon nach (blöderweise hoffen sie in Geschichte in der Oberstufe auf dasselbe Tempo, aber das wird nix). Solange die Schulleitung ihr ok gegeben hat, spricht meiner Meinung nach wenigdagegen Noten bekanntzugeben. Sollte natürlich dann allen Schülern offenstehen, um der von kodi genannten Problematik vorzubeugen...


    Eine Ausnahme: Defizite in der Klausur in unüblichem Umfang oder bei Schülern die damit nicht rechnen. So was zwischen Tür und Angel bekanntzugeben geht gar nicht. Dann müssen alle warten...

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