Beiträge von Valerianus

    Wenn es eh nur Samsung werden soll:

    S steht für supersmart, das sind die Flagschiffe von Samsung.
    W stand für wonder, inzwischen durch die A Reihe abgelöst, das ist Mittelklasse
    Y stand für Young, inzwischen durch die J Reihe abgelöst, die sind eher an jüngere Kunden gerichtet, die einen Fokus auf Social Media und Selfies legen (Einsteigermodelle)

    Mit einem J3/5/7 machst du nix falsch, die anderen aktuellen Modell dürften über deiner Preisgrenze liegen, achte nur darauf dass du die aktuelle Version mit Android 6 (oder höher) kaufst, kauf dir kein "neues" Gerät das schon 3 Jahre auf dem Markt ist, damit hast du im besten Fall keine Freude, im schlimmsten Fall ein Sicherheitsproblem.

    Ok, jetzt sind wir von der 0.6er Effektstärke weg und bei einem IQ Unterschied von 4 IQ Punkten (und bei einer ganz anderen, 50 Jahre alten Studie). Da gilt dieselbe Kritik wie zuvor: Es wurden keinerlei Kontrollvariablen erhoben, die den Unterschied ebenfalls erklären könnten (wie z.B. sozialer Status, es gibt aber durchaus ein paar mehr interessante).

    Und zu deiner Zitateschlacht: Hast du irgendeine Ahnung von Statistik? Nichts von dem was du zitiert hast widerspricht dem was ich geschrieben habe. All diese Studien testen Mittelwertsunterschiede zwischen Gruppen. Dabei zeigt sich, dass es bestimmte Faktoren gibt die Intelligenz begünstigen. Intelligenz wird aber individuell nur als Streubreite vererbt, d.h. jemand mit zwei intelligenten Eltern kann etwas dümmer, genauso klug oder etwas klüger als seine Eltern sein (lassen wir regression to the mean und Flynn-Effekt mal außen vor). Was heißt das für die Schule: Wir wissen das Kinder von klugen Eltern (nehmen wir mal an, dass das in Akademikerhaushalten häufiger der Fall sei) durchschnittlich häufiger klug seien als solche von dummen Eltern (nehmen wir mal an, dass sei in Arbeiterhaushalten der Fall). Ich habe das mal für 100 Kinder simuliert. Die Kinder auf den Akademikerhaushalten haben einen durchschnittlichen IQ von 105 (mit einer Standardabweichung als Streuung), die Kinder aus Arbeiterfamilien haben einen durchschnittlichen IQ von 95 mit einer Standardabweichung Streuung. Sehen wir auch mal großzügig darüber hinweg, dass die IQ Unterschiede üblicherweise gar nicht so groß sind, dann sollte an dem folgenden Bild dennoch klar werden, warum man sich in der Bewertung individueller Schüler nicht einfach auf "Intelligenz wird vererbt" verlassen kann. Genau aus deinem Trugschluss ergibt sich dann, dass Kinder aus Arbeiterhaushalten seltener eine Gymnasialempfehlung (bei gleichen Fähigkeiten) erhalten als Akademikerkinder...

    Ich bin nicht aufs Grundgesetz vereidigt, aber die Artikel 1-20 sollten (Gott sei Dank nicht nur meiner Meinung nach) von jedem Lehrer in Deutschland als schutzwürdig verteidigt werden und ganz sicher nicht als umstritten bezeichnet werden. Oder ist jedem Bürger ein Auswahlrecht zuteilgeworden von dem ich nichts weiß? Du magst Artikel 7 Absatz 3 nicht, aber kann ich dann im Gegenzug Artikel 5 Absatz 1 einschränken und dir damit verbieten das zu sagen? So funktionieren Grundrechte nicht und dank relativ kluger Verfassungsväter hätte eine autoritäre Regierung sicher viel Spaß mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz (Ewigkeitsklausel).

    Die Studie ist nicht umstritten, sie ist Schrott (wer sie lesen will: Average intelligence predicts atheism rates across 137 nations. Um das zu erkennen reicht es den Appendix A der Studie mal in graphischer Form darzustellen wie es dankenswerterweise Wikipedia gemacht hat (hier). Der große Haufen links an der Wand bestand exklusiv aus Entwicklungsländern und, oh Wunder, in Ländern mit extrem schlechter Schulbildung schneiden Menschen bei IQ-Tests schlechter ab? You don't say? Das hat sicher auch gar nichts mit sozialen Unterschieden zu tun, sondern muss an der Religion liegen...

    P.S.: Intelligenz wird nicht vererbt, die Streubreite der möglichen Intelligenz wird vererbt. Einmal Sarazzin gelesen und jetzt ein Experte für Intelligenz? xD

    Anscheinend kann man irgendwo in Deutschland Schulleiter werden, ohne auf die Wahrung des Grundgesetzes vereidigt zu werden. Erstaunlich...
    Und Lynn zu zitieren ist immer großes Kino. Ein Mann der dafür bekannt ist rassistische Theorien zu verbreiten, der Eugenik für die Zukunft der Menschheit hält und der quasi von der gesamten (auch der atheistischen) Wissenschaftswelt für seine erbärmliche Datengrundlage kritisiert wird...und das ganze dann in einem so "anerkannten" Wissenschaftsmagazin wie Heise zitiert...nein, wie könnte man diese Studie nur anzweifeln? :p

    Dein Argument zu Bolzbold ist nicht passend, was sich aus den Dienstpflichten- und Rechten von Professoren relativ einfach herleiten lässt. Die Pflicht zur Korrektur von Prüfungen ergibt sich aus der Lehrverpflichtung zu der auch die Abnahme von Prüfungen gehört. Gleichzeitig ist ein Professor (im Gegensatz zu einem Lehrer) weisungsfrei in Bezug auf Forschung und Lehre und hat ein Anrecht auf (auch personelle) Grundausstattung seines Lehrstuhls, die er zur Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten benötigt. Da Prüfungen eine dienstliche Pflicht sind, darf er seine Grundausstattung (Postdocs, Doktoranden, SHKs) auch zur Korrektur von Klausuren nutzen, ist aber letztlich für die korrekte Durchführung dieser Klausur dennoch persönlich verantwortlich. Datenschutzrechtlich ist das auch kein Problem, da all diese Personen genauso wie der Professor Angestellte im öffentlichen Dienst sind, die den Datenschutz befolgen müssen. Wenn du das Land also dazu bekommst dir einen Korrekturassistenten anzustellen, sollte da nichts dagegen sprechen.

    Dein Argument zu Meike ist aus den o.g. Gründen nicht stichhaltig, da immer andere Angestellte/Beamte des ÖD übernehmen (und sie das auf Weisung des Dienstvorgesetzten (Schulleitung) tun).
    Dein Argument zu morse passt ebenfalls nicht, da in Deutschland zwar jede Person vorläufig festnehmen darf (§127 Stpo), aber ein Polizist darf diese hoheitliche Aufgabe nicht einfach an jemand anderen delegieren. Vielleicht verwechselst du das mit den USA, da darf ein Sheriff in manchen Bundesstaaten tatsächlich Zivilisten kurzzeitig zu Deputies ernennen, womit sie dann hoheitlich tätig werden dürfen.

    Die Senate müssen sich deshalb einigen, weil es bisher ständige Rechtsprechung ist, das Anweisungen erst einmal befolgt werden müssen während gleichzeitig der Rechtsweg bestritten wird. Dieses Urteil widerspricht der ständigen Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht ist das höchste deutsche Arbeitsgericht. Das kann sich nicht intern andauernd widersprechen.

    Zitat

    Bundesarbeitsgericht (Website)
    Über die Revision der Beklagten kann noch nicht entschieden werden. Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, die Bestimmungen des Arbeitsvertrags der Parteien ließen zwar grundsätzlich eine Änderung des Arbeitsortes des Klägers zu, die Versetzung von Dortmund nach Berlin habe aber nicht billigem Ermessen entsprochen, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Der Fünfte Senat hat allerdings die Auffassung vertreten, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Weisung, die nicht aus anderen Gründen unwirksam sei, nicht hinwegsetzen dürfe, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliege, die deren Unwirksamkeit feststelle. Der Zehnte Senat möchte hingegen die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht - auch nicht vorläufig - folgen muss und fragt deshalb nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.


    Es geht um strittige Anweisungen, nicht um so was wie "sie übernehmen morgen bitte die Vertretung in der 5d". Wenn jemand offensichtlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt ist das auch nach diesem Urteil verboten. Dazu kommt, dass sich durch das Urteil die Senate des BAG offen widersprechen, d.h. eine Seite muss auf die Linie der anderen einschwenken, ansonsten wird das Urteil vor dem Großen Senat des BAG noch einmal geprüft und ggf. abgeändert

    Dazu kommt auch Überstundenabbau. Die meisten Schulministerien gehen stillschweigend davon aus, dass während der Unterrichtszeit >41 gearbeitet wird, das muss dann halt in der unterrichtsfreien Zeit abgefeiert werden. Die Maßnahme der SL finde ich jetzt aber auch nicht so dramatisch, man hätte es etwas früher ankündigen können, aber welcher Fachvorsitz legt denn dann den Termin auf die ersten Ferientage?

    Das Eingangsamt an der Uni ist üblicherweise 50-75% E13 (Doktorandenstelle) für 3-6 Jahre, danach nochmal 3-6 Jahre 100% E13/A13 für den Postdoch, danach wird üblicherweise auf W1/W2 berufen, was jeder Studienrat ab 50 Jahren knackt. Die Bezahlung an der Uni ist ein schlechter Scherz.

    Bezüglich der Unterschiede in Fachwissen, etc. hatte ich das irgendwo schonmal zitiert (Studie), ist aber auch weitestgehend egal. Wenn es irgendwo Universitäten gibt an denen alle Lehrämter dieselben fachlichen Inhalte studieren wie die Fachwissenschaftler, dann ist das extrem zu begrüßen (bei uns war das nur für Lehramt Gy/Ge der Fall). Wenn alle Lehrämter dasselbe studieren, aber das alles Fachwissenschaft light ist, dann ist es dadurch nicht besser. Und ja, das was bei uns im Grundschullehramt in Mathematik studiert worden ist (das war allerdings noch Staatsexamen), war zu 50% Singen und Klatschen, i.S.v. Sekundarstufe I Stoff (etwas komplizierter aufgeschrieben, aber Arithmetik und euklidische Geometrie geht nun mal nicht viel schwerer) und ich weiß wovon ich rede, ich hab Gy/Ge studiert und einigen HGR Leuten Nachhilfe gegeben in...Rechnen "Singen und Klatschen" mit Buchstaben...

    P.S.: Mit dem Master hat man keine venia legendi an der Uni...man darf ein Seminar oder eine Übung halten...

    Die Besoldung im Beamtenrecht ging immer schon nach Qualifikation. Den einfachen Dienst lassen wir mal außen vor, den gibt es heute kaum noch.

    Mittlerer Dienst - mittlere Reife, bzw. Hauptschulabschluss und Berufsausbildung --> Ausbildung
    Gehobener Dienst - Fachhochschulreife --> FH Studium (bzw. Äquivalent)
    Höherer Dienst - Abitur --> Universitätsstudium

    Mit der Umstellung der Ausbildung auf BA/MA in allen Lehramtsbereichen müssten die neuen Kollegen folglich auch in den höheren Dienst gehen, allerdings sollten dazu (meiner Meinung nach) die Ansprüche im Studium massiv erhöht werden. Es kann nicht sein, dass Grundschullehrer nach ihrem Studium nicht nur fachwissenschaftlich, sondern auch fachdidaktisch, pädagogisch und psychologisch den Gymnasiallehrern hinterherhinken, wenn sie (nach eigener Aussage) diese Fähigkeiten doch so viel mehr brauchen. Und ja, dazu gibt es Studien...ist ein deutsches Problem und in anderen Ländern (mit besserer Bezahlung im Primarbereich) nicht so.

    Wird das jetzt formale Logik oder wollt ihr euch sinnfrei in dem Thread angiften? Falls es formale Logik war: Wenn Leute die bei klarem Verstand sind, nicht zu einer GEW Fortbildung gehen ist es trotzdem möglich, dass Besucher bei GEW-Fortbildungen bei klarem Verstand sind, falls sie nicht dorthin gegangen sind (z.B. schon dort waren), keine Leute sind (z.B. Tiere) und ich hab bestimmt irgendwas übersehen. Aber wie hilft das der Threaderstellerin weiter?

    http://www.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de (da findest du die Angebote des Schulministeriums, der Kompetenzteams (Träger) und der Bezirksregierungen)
    http://www.ifl-fortbildung.de (das ist der Weiterbildungsträger der katholischen Bistümer)
    http://www.gee-online.de (das ist der Weiterbildungsträger für den evangelischen Part)

    Die kirchlichen Träger nehmen aber auch Lehrer von nicht kirchlichen Einrichtungen (genauso wie es umgekehrt ja auch klappt).
    Ansonsten könntest du ja schauen, ob dir eine private Fortbildung (Stimmbildung, Auftreten vor Gruppen), z.B. bei einem Logopäden oder Theaterpädagogen was bringen würde.

    Es geht niemanden etwas an wie eine Person ihr Privatleben führt, solange damit nicht andere Personen wesentlich und negativ beeinträchtigt werden. Ende der Geschichte.
    Und auch in der Schule gibt es vor allem eine Sache die ein Lehrer können sollte: Den Schülern Wissen vermitteln.

    Solange beides gewährleistet ist, geht es Eltern, Schüler, Kollegen und alle Anderen einen Dreck an, wie ein Lehrer sein Leben gestaltet.

    $49 SchulG NRW Abs. 2 Satz 2 und 3: Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.

    Das gilt in NRW für alle Schulformen, wenn ich mich richtig erinnere :P

    Die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten sind nicht abgeschafft (Quelle: Schulministerium NRW). Die Grundsätze zur Bewertung stellt die Schulkonferenz auf und meiner Meinung nach hat dein Schulleiter recht: 9x zu spät zum Unterricht kann nicht mehr gut genannt werden. Im Betrieb heißt das Fachwort dafür glaube ich fristlose Kündigung nach Abmahnung.

    Meinst du die schriftlichen Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (die gibt es noch und sie werden an den meisten Schulen verklausuliert notenäquivalent gegeben) oder wirkliche Schulnoten für Verhalten?

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