Beiträge von Valerianus

    Das ist deutschlandweit einheitlich geregelt über die DGUV-Vorschriften (kommt irgendwie aus dem Namen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, in der alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zusammengeschlossen sind). Wer sich unbedingt alle Vorschriften durchlesen will: Klick mich!

    Die Regel ist total simpel:

    Erste-Hilfe-Maßnahmen ohne Arztbesuch --> Verbandbuch
    Arztbesuch (auch später durch die Eltern) --> Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger (in dem Fall ist das Verbandbuch unnötig, weil der Kostenträger ja schon informiert ist)

    Es gibt eine Pflicht zur Eintragung sobald du irgendwelche Erstmaßnahmen durchführst (ein Pflaster reicht), da gibt es dann logischerweise auch kein Datenschutzproblem. Alles was du über die Pflicht hinaus einträgst könnte dir sicher jemand als datenschutzrechtlich problematisch auslegen, aber im Ernst: Wer soll davon in welchem theoretischen Fall erfahren in dem du etwas so garstiges da reingeschrieben hast, dass er dich verklagen möchte?

    Ignorier das und gib dein Grundgehalt (letzte Abrechnung) einfach von Hand ein anstatt die Besoldungsgruppe auszuwählen, er wird dann zwar bei der Berechnung als Fehler ausgeben, dass du für deine Besoldungsgruppe viel zu viel verdient, rechnet aber ganz normal. Der Versorgungsabschlag dürfte für die meisten Bundesländer ebenfalls stimmen (evtl. wird der Absenkungsfaktor für bestimmte Länder/Besoldungsgruppen nicht berücksichtigt, das macht aber maximal 1% aus).

    Das Zertifikat ist selbst erstellt und seit 2 Jahren abgelaufen, der Grund warum euch das (wahrscheinlich) erst jetzt auffällt, ist der, dass die meisten Browser begonnen haben solche Seiten gar nicht mehr anzuzeigen, anstatt nur neben der URL einen kleinen Warnhinweis auszugeben (weil das von fast allen Usern - den meisten hier anscheinend auch - völlig ignoriert worden ist). Falls es wen stört, entweder http benutzen oder (in Firefox: "Erweitert" drücken und dann "Ausnahme hinzufügen")

    Edit: Bringt nichts, die Seite leitet auch nur zurück nach http

    Absicherung nur bis 50/55 ist die einfachste Variante die Versicherungsvertreter nutzen um den Preis zu drücken...nur ist die Versicherung dann nicht mehr besonders hilfreich...

    Der Mindestsatz an DU-Pension beträgt aktuell 1.330€ (je nach Land unterschiedlich, im Bund sind es 1660€) sobald man anspruchsberechtigt ist (i.d.R. bei Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Jahren Wartezeit), wer für sich nachrechnen möchte, was er aktuell bekäme: Ruhegehaltsrechner DU

    Wenn du dich für weniger als Vollzeit bezahlen lässt, aber trotzdem Vollzeit arbeitest um dein Gewissen zu beruhigen, dann ist das schon ziemlich blöde. Außer für die Schulverwaltung...die freut sich...nein warte...die merkt das wahrscheinlich genauso wenig wie Kinder und Eltern...xD

    Du kannst bei den meisten Anbieter sowieso nur 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens abdecken, da bist du mit 1.100€ schon relativ nah dran (dazu kommen nämlich noch einmal mindestens 1.100€ vom Land (Mindestpensionsanspruch)).

    Die Frage ist doch einfach ob sich das Ganze lohnt. Ich hab 1.000€ DU (bis 63 Jahre DU werden/Auszahlung) für 100€/Monat...bis 67 war mir zu teuer, bis 55 war mir zu wenig Absicherung. Das ist aber einfach eine Frage des Geldes...wenn das durch Vorerkrankung, Alter, etc. zu teuer wäre, sollte man einfach selbst das Geld zur Seite legen, das man durch die fehlende Versicherung spart. Im Zweifel ist es dann irgendwann (wenn man alt genug ist, dass die DU-Pension reichen würde) für den Spaß im Alter...und selbst darauf kann man verzichten, wenn z.B. der eigene Partner auch Vollzeit arbeitet und man weder Kinder noch abzuzahlendes Wohneigentum hat.

    Das Hauptproblem mit Beförderungen im Lehramt ist doch vielmehr das hier: Um befördert zu werden, muss man zeigen, dass man in dem was man gerade tut besonders gut ist (meistens: Unterrichten). Dann wird man befördert und macht etwas völlig anderes (meistens: Verwaltung). Das führt dann dazu, dass Leute so lange befördert werden bis sie scheitern...yay... :)

    Unterrichtsverteilung gibt es vor den Sommerferien, Stundenplan 2 Tage vor Schulbeginn, aber: Bei unerwarteten Ereignissen (Krankheit, Schwangerschaft, etc.) kann sich da noch relativ viel drehen, deswegen...für meine Unterrichtsplanung finde ich das gar nicht so problematisch, eher das mit dem Stundenplan für die Leute die Kinderbetreuung organisieren müssen...

    Gesetzliche Fristen gibt es aber (auch aufgrund der o.g. Unwägbarkeiten) nicht...

    Pädagogisches Wirken gehört aber zu deinem Berufsbild dazu... Warum bist du Lehrer geworden, wenn du da keinen Bock zu hast?

    Let me take a wild guess here: Um jungen Menschen Wissen zu vermitteln? Ich meine, steckt irgendwie im Wort "Lehrer" drin, wenn ich meinen Fokus anders hätte legen wollen, wäre ich wohl "Erzieher" geworden...

    Das ist kein Vorteil...die Stufe 5 entspricht in etwa der Stufe 1 im Bund. Die "komische" Einteilung in manchen Bundesländern hat etwas damit zu tun, dass bei Beamten im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten die Stufe auch bei Beförderungen erhalten bleibt. Wenn du also irgendwann Stufe 7 bist und wirst nach A15 befördert, bist du auch dort Stufe 7. Nun fängt A15 aber erst bei Stufe 6 an, jetzt rechnen wir das mal um:

    Beim Bund startest du in A13/1 und bist irgendwann A13/3, dann wirst du befördert und bist A15/3 (ja, ich hab A14 vergessen).
    Beim Land startest du in A13/5 und bist irgendwann A13/7, dann wirst du befördert und bist A15/7. Das entspricht beim Bund A15/2 --> hier liegt die Ersparnis für das Land. :)

    Du hast Recht dass man in manchen Bundesländern und auch im Bund immer auf Stufe 1 anfängt, das gilt aber nicht für den Threadersteller, weil der in Baden-Württemberg unterwegs ist. Der Grund für die "verschobene" Besoldungstabelle hat etwas mit Beförderungen zu tun, ist aber für die Einstiegsfrage unwichtig: Er fängt in Stufe 5 an.

    Schulausschluss wäre eine Möglichkeit
    §47 Absatz 1 Nummer 8: "die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt,"
    §53 Absatz 4: "Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat."

    Am Gymnasium muss das dann über Ordnungskonferenzen laufen, weil da die Schüler i.d.R. noch schulpflichtig sind...

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