Beiträge von Morse

    Hier wird so heftig diskutiert, als ob am Ende wir selbst darüber abstimmen dürften.
    Ich glaube nicht, dass eine Arbeitszeiterfassung für Lehrer kommt, aber selbst wenn es so wäre: das einzige, was mich dabei interessieren würde wäre, ob wir dadurch mehr oder weniger verdienen und anhand dieses Kriteriums würde ich die Maßnahme beurteilen.

    Hauptsache am Ende kommt auch raus, was rauskommen soll!

    Obwohl wir - nur etwas überspitzt gesagt - schon vor der Leistungsmessung festlegen, was das Ergebnis sein wird, wird ein ganz schön großer Aufwand betrieben um das Ergebnis als "fair" zu legitimieren.
    Aber wer kennt Sie nicht, die Schüler, Eltern (oder gar Kollegen) die eine gerechte Benotung z.B. davon abhängig machen, ob die Hälfte der Punkte nun eine 3,5 oder 4,0 (oder was auch immer) geben müsste. Wehe, der Korrektor versündigt sich an einer dieser Fairness-Garanten!


    §
    (1) Leistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bewertet. Die Bewertung berücksichtigt den individuellen Lernfortschritt des Schülers, seinen sonderpädagogischen Förderbedarf, den Grad der Anwendung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung. Sie soll ermutigen und den Leistungswillen stärken.


    Muss ich einem, der zwischen 4 und 5 steht die 4 geben, um ihn zu ermutigen? Unsere Schüler sind so schwach, dass die Noten eh nicht realistisch sind. Aber wenn einer massiv "abbaut", ist es immer schwierig, ihn mit 4en zu entlassen, auch wenn er nichts weiß. Stünde im Förderplan z.B. "Umgang mit Geld" oder sowas und der Schüler kann auf 10 EUR rausgeben ist das aber doch trotzdem kein "gut", wenn im Lehrplan "Rabatte mit Dreisatz ermitteln" dran ist. Also was ich meine: wo endet die Orientierung an der Behinderung, wo die am Lehrplan? Ich hoffe, ich kann das Dilemma ausdrücken...

    Das ist genau der gleiche Widerspruch wie beim sog. "Nachteilsausgleich". (Mehr Zeit, "textoptimierte" Aufgaben, bei Prüfung anwesende Betreuer die vorlesen und motivieren usw. - aber das Schwierigkeitsniveau bleibe dabei unangetastet.)

    Der Gesetzgeber möchte, dass wir die Leut' durchwinken. (Ist doch toll, wenn sich die Statistik positiv verändert!)

    Die "ermutigenden" Noten täuschen die SuS über ihren tatsächlichen Leistungsstand. Die Jugendlichen bekommen ein falsches Selbstbild und bauen sich Illusionen auf, die dann später um so heftiger zerplatzen.


    Ich bin mir unsicher, ob ich das
    a) mitmachen _muss_?

    Nein, musst Du nicht.
    Aber in Deiner Situation als Reffi wäre es natürlich ganz gut, wenn Du es Dir nicht mit Deiner Mentorin verscherzt. Übernimmst Du die Klasse komplett? Hälst Du ab und zu begleiteten Unterricht? Oder ganz allein? Evt. ist es Deiner Kollegin völlig Wumpe, ob Du das auch so machst oder nicht, oder sie legt allerhöchsten Wert drauf und nimmt es nicht nur als Kritik, sondern sogar als persönliche Beleidigung, wenn Du das nicht so machst. Weiß man alles nicht. Da ist Fingerspitzengefühl gefragt. Du kannst auch beim ersten mal einfach drauf verzichten weil Du ja daran gar nicht gedacht hattest und mal schauen... Oder einfach mal diplomatisch fragen. Das hängt wirklich von der Mentorin und Eurem Verhältnis ab.


    b) ob das zielführender Unterricht ist?

    Ich halte das für eine Verzweiflungstat. Dass man dadurch auch etwas Lernen könnte, glaube ich schon, aber vermutlich kommen die Schüler jedes Jahr schlechter mit den Texten zurecht ("
    oder überhaupt ein Textverständnis") und die Kollegin weiß sich langsam nicht mehr zu helfen.

    Dass jemand dort bekannt ist, wird Gründe haben, nicht die Entscheidung am Ende.

    Das schon, so wie eben alles Gründe hat.
    Die Formulierung "Wenn einer dem Verfassungsschutz bekannt ist, dann wird es wohl seine Gründe haben" klingt aber nun nicht so, als ob diese Gründe auch ein ein Fehler, eine falsche Beurteilung, sein könnten, sondern so, dass das dann wohl schon seine Richtigkeit haben wird.

    Aber interessant ist das schon, auch wo die Infos plötzlich alle herkommen. Ob mein Antistudiengebührenengagement vor 20 Jahren auch irgendwo gespeichert ist? 8|

    Gut möglich, dass einer oder mehrere Deiner Mitstreiter (auch und gerade unter den "wichtigen" Leuten) für den Verfassungsschutz gearbeitet haben.
    Wer das prominente Beispiel "S-Bahn Peter" nicht kennt, kann sich das hier mal auf der Zunge zergehen lassen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Urbach


    Wenn Du mit jmd. Kontakt hattest, der verdächtigt wird, wirst Du evt. auch verdächtig. In dem D-Radio Feature erzählt diese Fr. Gingold, dass es für sie sehr schwierig sei Kontakt zu anderen Menschen aufzunehmen, neuen Bekannten eine E-Mail zu schreiben, weil diese damit automatisch zu ihrem Umgang gezählt und evt. auch überwacht werden. (Heutzutage ist das rein technisch schon eine ganz andere Dimension.)

    Ich habe mal eine Referendarin kennengelernt, die sich wg. des Themas Sorgen um die Verbeamtung gemacht hat. Die hat dann ihr politisches Engagement erst mal sein lassen. Andere haben das ganz plakativ weiter betrieben nach dem Motto "ein Lehrer [insbesondere Politik-Lehrer] muss auch ein Vorbild sein für bürgerliches Engagement" usw. All in all - wenn, wie in dem Münchner Fall, jmd. verboten wird Lehrer zu werden und nach Klage das Verbot doch schnell zurückgezogen und Entschädigung gezahlt wird, kann das schon Verunsicherung stiften. Die Grenzen, was erlaubt ist und was nicht, sind nicht transparent. Deshalb wahrscheinlich auch die Frage des TE.

    1. Ja, meine Aussage ich erst gemeint. Der Artikel über Herrn Glasl ist nicht zu entnehmen, dass es eine geheime Akte gab. Bitte gründlicher recherchieren...da hat kein Gericht irgendwas gemacht! Urteil? Nirgendwo zu finden.

    Geheim bzw. geschwärzt waren die Akten des Opfers des Deutschlandfunk-Features. Das sind nur Beispiele um zu zeigen, dass es keine pauschale "ja" oder "nein" Antwort für die Frage des TEs gibt (IMHO).

    Wg. Urteilen: erstbestes Google-Ergebnis:

    "Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist dieser Lehrer verdächtig. Der Konflikt mit dem Geheimdienst zieht sich seit Jahren hin; nach dem Referendariat wollte der Staat Csaszkóczy gar nicht in den Schuldienst lassen. Den Kampf gegen dieses Berufsverbot hat der vermeintliche Staatsfeind am Ende gewonnen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof sah 2007 keinen Grund, an der Friedfertigkeit des Mannes zu zweifeln. Die Richter zeigten sich auch verwundert, dass die Behörden die Teilnahme an Veranstaltungen gespeichert hatten, "die ersichtlich ebenso vom Grundgesetz gedeckt ist wie die freie Meinungsäußerung". Csaszkóczy hatte zum Beispiel gegen den Irak-Krieg protestiert und gegen Angriffe auf Asylbewerber.
    Nach dem Urteil durfte er endlich Lehrer werden und bekam fast 33 000 Euro Schadenersatz. Mittlerweile ist der 43-Jährige verbeamtet."
    (https://www.sueddeutsche.de/bildung/verfas…feind-1.1878371)


    2. Man muss auch in Deutschland berücksichtigen, dass es nicht nur rechtsradikale gibt sondern auch linksradikale, die genau so [füge beliebiges Adjektiv hierhin] sind. Das wird leider immer wieder vergessen. Wäre jemand in der AfD gewesen, würde man auch genau so handeln.

    Inwiefern ist das relevant, ob die verdächtigte Person links- oder rechtsextrem ist? (Beim TE lese ich da nichts zwischen den Zeilen heraus.)


    Eine Aussage der SDS-Satzung (Bayern):
    "Als revolutionäre Sozialist*innen erkennen wir die Notwendigkeit eines gesellschaftlichen Umsturzes als Voraussetzung für die Befreiung der Arbeiter*innenklasse und die Schaffung einer klassenlosen Gesellschaft."

    steht meines Erachtens nach in direktem Widerspruch zu den Prinzipien des Beamtentums. Herr Glasl war nicht so ein popeliges Mitglied, der war Bundesvorstand.

    Die bayrischen Behörden haben das anders beurteilt. (Ob nun zu recht oder unrecht.)


    Noch ein Kommentar bzgl. der Aussage "[...] dann wird es wohl seine Gründe haben":
    Diese Haltung widerspricht der demokratischen Gewaltenteilung und dem Prinzip des Rechtsstaats.

    War in eurem Gemeinschaftskundelehrplan die Verbeamtung von links-/ rechtsradikalen Lehrern Thema oder wie soll ich das verstehen?

    GK-Lehrer leisten neben der Verbeamtung noch einen zusätzlichen Eid, da bei ihrem Unterrichtsstoff naheliegenderweise eine "besondere Verfassungstreue" vorgeschrieben ist. Deshalb kommt zu diesem Akt auch extra ein Mitarbeiter vom Verfassungsschutz ins RP. Die Lehrer sind auch angehalten dementsprechend zu agieren und ggfs. Vorfälle unter Schülern oder Kollegen direkt an das Landesamt zu melden, nicht über die Dienststellenleitung (gesonderter Dienstweg).

    1. Wg. "kaum vorstellen": Gerichte haben in manchen Fällen entschieden, dass die "Einstufung" unrechtmäßig war. Ich habe einen Fall verlinkt, wo das Opfer später eben doch verbeamtet wurde und auch Entschädigung gezahlt wurde vom Land.

    2. Von wegen "Wenn einer dem Verfassungsschutz bekannt ist, dann wird es wohl seine Gründe haben" - habt ihr eigentlich die letzten Jahre mal Zeitung gelesen? Oder von diesem "NSU" gehört? Oder Maaßen? Irgendwas?


    Was für eine Einstellung steckt eigentlich hinter einer Aussage wie "...dann wird es wohl seine Gründe haben"? Ist das wirklich ernst gemeint?


    ob die einfach relativ willkürlich entscheiden können und man dann beispielweise ohne genau zu wissen warum für das Referendariat nicht genommen wird oder ob diesbezüglich Transparenz herrscht und man gegen eine unrechtmäßige negative Einstufung dann auch rechtlich vorgehen kann und zuvor Akteneinsicht erhält damit man weiß woran man ist.

    Ich glaube das kann man nicht pauschal sagen, es kommt auf den jeweiligen Fall bzw. die Landesämter an.
    Bei diesen Fällen, z.B.:

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/beruf…aellt-1.3899762
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/silvia-gingold…ticle_id=441565

    kommt es vor allem darauf an, in welchem Umfang Akten geschwärzt sind oder nicht.
    Wie Du schon implizit festgestellt hast: gegen geheime Anklagen kann man sich schlecht wehren.

    Der obere bayrische Fall ging so aus, dass er doch noch verbeamtet wurde und Schadensersatz bekommt:
    https://www.spiegel.de/karriere/bayer…-a-1219171.html
    Beim unteren hessischen, wurde die Klage abgewiesen (obwohl es nur darum ging uralte Daten zu löschen).

    Mal aus Interesse: Kennt jemand ein Land, in dem es schon einmal einen grünen Regierungschef gab?

    Sowas gab es bisher nur in deutschen Bundesländern, aber nicht (inter)national.

    Edit/KORREKTUR: ich habe Island u. Lettland übersehen, siehe nachfolgende Postings. (Nicht die stärkste Partei oder Minderheitsregierung, aber trotzdem...)

    Pardon!

    Für mich klingt die Idee immer noch sehr exotisch, da weiß ich gar nicht, wie man sich das Ganze praktisch vorstellen kann...

    Der Kanzler raucht nicht Zigarre, macht keine Raute, sondern fährt Fahrrad.

    @Morse Danke. Ich dachte zwischendurch wirklich schon ich schreibe Reichsaramäisch. Im Ernst... Es gibt wirklich Konstellationen in denen man sich gegenseitig so rein von der Wortwahl her nicht versteht. Nur hatte ich eben auch nicht den Eindruck etwas substantiell anderes zu meinen als CDL.

    Ich denke Ihr seid Euch über die Fakten einig, aber beurteilt die theoretische und - auf die Zukunft ("Ewigkeit") bezogen - wahrscheinliche Möglichkeit von Neu-Interpretationen, wie Ihr sie für die Vergangenheit beide benannt habt, unterschiedlich.

    Jetzt hast Du in einem ewig ausschweifendem Text nichts anderes geschrieben, als ich auch schon: Das Grundgesetz und seine Interpretation sind wandelbar. Selbst wenn der Text um die Menschenwürde z. B. nicht veränderbar ist, so verändert sich doch im Laufe der Zeit das Verständnis von "Menschenwürde" und damit schlussendlich auch das StGB, das ja auf dem GG fusst. Artikel 16 GG ist übrigens dergestalt ergänzt worden, dass es für mein persönliches Empfinden eine ganz klare Veränderung der ursprünglichen Absicht ist. Juristisch mag das sicherlich anders aussehen.

    Oh man, das ist echt ohne Worte. Ich bin dann ab jetzt einfach raus aus dem Thread. Bringt ganz offensichtlich gar nichts. Viel Freude beim weiteren Rechthabenwollen-um-jeden-Preis noch.


    Ich sehe gar keinen Widerspruch zw. CDLs Ausführungen mit Details und Wollsockens Zusammenfassung.

    Dass der vorgeschlagene Stempel das Problem dieses Zwangs, das letzte Wort haben zu müssen, löst, glaube ich nicht, denn er wäre ja (anscheinend) nur für die stempelnde Person sichtbar. Das letzte Wort haben wollen richtet sich m.E. aber vor allem an die Öffentlichkeit des Forums. Man möchte nicht vor dem (gefühlt) ganzen Internet bzw. der Öffentlichkeit klein bei geben oder als "Verlierer" einer Diskussion dastehen. :haudrauf:

    Hier wird doch öfters geschrieben (sinngemäß): "ich bin immer noch anderer Meinung , aber wir drehen uns im Kreis und deshalb bin ich raus". Das genügt doch. :prost:

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