Alles anzeigenDies bedeutet konkret für Lehrkräfte und Schulen, dass jegliche
dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl
zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander
unzulässig ist. Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von
Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch der dienstliche
Austausch personenbezogener Daten wie das Mitteilen von Noten, ferner
das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von
verschiedensten Materialien, die Vereinbarung schulischer Termine und
Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Für alle diese
Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der
konventionelle Schriftverkehr oder die Nutzung von verschlüsselten
E-Mails einschlägiger Anbieter."
Wo verstößt unsere Schule da konkret gegen? Richtig, gegen nichts. Und das Persönlichkeitsrecht hat nicht irgendein Typ vom Kultusministerium verfasst, der scheinbar im letzten Jahrhundert lebt.
Viele unserer Kollegen haben eine Kurs-Whatsapp-Gruppe. So what? So ist das in der heutigen Zeit.
Du hast selbst gesagt dass eure Maßnahmem teilweise rechtlich nicht i.O. sind. Also komm mir nicht mit der Empörung über meinen Hinweis bezüglich eures fragwürdigen Verhaltens, bei einer derart exponierten Sache wie eine Schul-FB-Seite sich rechtlich angreifbar zu machen.
Und nur weil etwas ständig genutzt wird heißt es nicht, dass man sich gegen rechtliche Gegebenheiten hinwegsetzen kann. Umso mehr, als dass es eine klare Anweisung des KuMi gibt.