Nein, imho war das nicht so.
Das erste Verfahren gegen alle aufgrund des Handelns Vor Ort wurde doch eingesteilt.
Neu angeregt wurde es gegen die organisierenden Lehrerinnen, wegen unzureichender Vorbereitung.
Das erste Verfahren gegen alle vier wurde nicht eröffnet, mit der Begründung, sie hätten nichts von Emilys Diabetes gewusst und es liege eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.
Dann wurde Anklage nur gegen die beiden Lehrerinnen erhoben, weil sie die Fahrt nicht sorgfältig vorbereitet hätten. Dieses zweite Verfahren wurde zunächst ebenfalls nicht eröffnet, weil die Lehrerinnen als medizinische Laiinnen auch dann nicht hätten erkennen müssen, dass ein Notfall vorlag, wenn sie von der Erkrankung gewusst hätten, es also auf Fehler in der Vorbereitung nicht angekommen sei. (Da sie die Notlage nicht erkennen konnten, kann man ihnen auch keine unterlassene Hilfeleistung vorwerfen.)
Das OLG hat veranlasst, dass das Verfahren dennoch eröffnet wird, denn aufgrund der Garantenstellung sei eine Verurteilung wahrscheinlich. Garanten sind verpflichtet, Tatbestände vorausschauend zu verhindern, sonst können sie dafür verurteilt werden, hier also für fahrlässige Tötung. Ohne ihre Garantenstellung hätten die Lehrerinnen nicht verurteilt
werden können, mit Garantenstellung reichen kleine Versäumnisse u.U.
aber schon aus, nämlich wenn andernfalls der Tatbestand nicht oder wahrscheinlich nicht eingetreten wäre. Das Gericht musste also nun doch den kausalen Zusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und Emelys Tod feststellen, wofür die beiden Lehrerinnen ja selbst gesorgt haben.
Wenn sie die Krankheiten schriftlich erfasst hätten, hätte man das erste Verfahren vielleicht eröffnet. Dann hätte man aufzeigen müssen, dass diejenigen Lehrer, die für die Betreuung von Emily direkt zuständig waren und sich daher über ihre Vorerkrankungen orientieren mussten, etwas hätten tun können, das geboten, möglich und zumutbar gewesen wäre und zur Vermeidung des Schadens geführt oder dies wahrscheinlicher gemacht hätte. Wäre das gelungen, hätte man diese Lehrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das wäre aber wohl recht unübersichtlich geworden. Vermutlich wäre das Verfahren deshalb aus einem anderen Grund nicht eröffnet worden. Aber dagegen hätte der Vater ja auch Einspruch erhoben und das Ergebnis wäre möglicherweise letzlich dasselbe.
Wenn die Lehrerinnen, die schließlich verurteilt wurden, den Kausalzusammenhang zwischen der mangelnden Vorbereitung und dem Tod Emilys nicht selbst hergestellt hätten, hätte er im Verfahren auf andere Weise hergestellt werden müssen. Vermutlich hätte man den beiden auch andere Fehler zur Last gelegt. Aber auch da hätte man eben aufzeigen müssen, dass die Lehrerinnen die Notlage erkennen konnten und damit handeln mussten. Die Schulleiterin war besser beraten und hat auf die Frage, ob die beiden anders gehandelt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass Emily Diabetikerin war, geantwortet:"Das weiß ich nicht." Wer weiß, was herausgekommen wäre, wenn sich die beiden Kolleginnen auch an diese Linie gehalten hätten.