Beiträge von yestoerty

    So schlimm ist es hier nicht, aber ja, wir haben da etwas mehr Freiraum. Sagen wir die Schülerin schrieb immer Zweien, hat aber in einer Klausur eine 5 weil da gerade die Mutter verstorben war. Da könnte ich diesem Mädchen eine 2 geben und die 5 als Ausrutscher werten, ebenso wie ihre zeitweilige geistige Abwesenheit im Unterricht. Ich kann ihr aber auch eine 3 geben.
    Ebenso kann man auf der Notenkonferenz die Noten einer Schülerin ansehen und dann gemeinsam überlegen ob da eine Note nach oben oder unten in einem Fach eventuell noch gerechtfertigt wäre. Sagen wir das Mädchen steht bei 3 Leuten exakt zwischen 4 und 5. dann hilft es doch mal darüber zu reden, ob man sie im nächsten Jahr sieht oder nicht, ob man eine Chance zur Nachprüfung anbietet...
    ist kein Basar auf dem jemand fragt: wer bietet eine 5, aber es wird schon mal in die Runde geblickt und gefragt, ob die 4 auf festen Beinen steht oder wackelt.

    Musst du Montag und Dienstag noch in deine Ref-Schule? Falls irgendwie möglich fahr sonst mal zur neuen Schule, kläre schon mal Dinge wie Schlüssel, wie wird das mit Kopie gehandhabt, deinen Stundenplan (zur Grobplanung) und was vorher gelaufen ist (Klassenbuch oder entsprechende Lehrer). Man gibt dir bestimmt auch Kontaktmöglichkeiten zu den vorherigen Lehrern (im schlimmsten Fall schmeißt du denen einen Zettel ins Fach mit deinem Namen und Anliegen und Kontaktmöglichkeiten).

    Naja, bei uns in NRW läuft seit ein paar Jahren die Ausbildung ja auch nicht anders. Früher hatte man zwei Jahre Referendariat, heute hat man 1,5 Jahre Referendariat und zusätzlich noch ein weiteres halbes Jahr Praktikum, wo man genau das Gleiche macht wie der Referendar, nur eben nicht bezahlt.

    Naja, nur Refis haben BDU, den bekommt hier kein Praxissemester.
    Aber klar kann man zwischen den Stationen als Vertretungslehrer arbeiten.

    Ich will niemandem was wegnehmen, aber der Arbeitgeber würde dann garantiert damit argumentieren, dass in den Weihnachts-, Oster- und Herbstferien und an Brückentagen jeweils auch nicht komplett gearbeitet wurde und da bereits Überstunden und Urlaubstage genommen wurden.
    Und bei meinem Mann wurde immer wegen der Elternzeit der Urlaub gekürzt, warum sollte das bei Lehrern nicht der Fall sein? (Der ist jedenfalls auch bei der gleichen Bezregierung angestellt, aber nicht Lehrer)


    Und daher sehe ich eine Bezahlung in den Sommerferien nach der EZ als total unproblematisch an, aber sehe für den jetzigen Plan wenig Chancen. Bei mir wurde es beim 1. Kind jedenfalls nicht genehmigt. (Ich hatte vor 11 Monate EZ zu nehmen und dann in den Ferien einzusteigen und bekam dann als Aussage ich müsse 10 oder 12 nehmen, 11 wäre rechtsmissbräuchlich.) Aber auf die Idee damit zu argumentieren, dass meine letzten Sommerferien komplett in den Mutterschutz gefallen waren und ich noch Urlaubsanspruch hätte, bin ich leider nicht gekommen.)


    Aber ich würde mich freuen, wenn das klappt, also sag bitte am Ende Bescheid, was aus dem Antrag wurde, das wäre ja vielleicht hilfreich für alle zukünftigen Eltern.

    Sie sagt ja, dass ihr die Sommerferien als Urlaub zustehen. Sprich die Sommerferien sind der Urlaub für das letzte Schuljahr.
    Wenn sie die nicht nimmt, weil sie da Elternzeit nehmen muss, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
    Wenn sie also dann nach der Elternzeit (ich gehe von klassisch einem oder zwei Jahren aus) zurück an die Schule geht, hat sie zwar keinen "Anspruch" auf die Sommerferien aktuell, da sie vor den Sommerferien kaum gearbeitet hat, aber ja noch den Urlaubsanspruch von vor den Entbindung.
    Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?


    Wenn man von einem Kalenderjahr ausgeht, hätte sie ja 2019 nur 15 Urlaubstage (also nicht genug für die Sommerferien) und dann 20XX noch mal 15 Tage (bei vollen Jahren in EZ).

    Nein, warum, wenn der Mutterschutz nach der Geburt vor den Sommerferien liegt, tut das Ende der Elternzeit es bei ganzen Jahren auch. Dann müsste sie vermutlich wieder arbeiten. Und gerade wenn sie im BV war oder krankgeschrieben kann sie den Urlaub eigentlich nicht verbraucht haben, den würde ein "normaler" AN dann ach da nehmen.

    Naja, nach dem Mutterschutz liegen noch 4 Wochen Ferien mindestens. Aber du hast recht, selbst in NRW wo die Sommerferien stark variieren dürften es noch so viele Wochen sein.
    Aber dann würde nach einem oder 2 Jahren Elternzeit eventuell noch ein paar Wochen bis zu den Sommerferien zu arbeiten sein, aber dann direkt die Ferien folgen, also würde man ja dann trotzdem den Urlaub von vor der Entbindung "nehmen".
    Von Krankschreibung oder BV lese ich hier nichts.

    Und immerhin würde doch bei einem oder zwei Jahren Elternzeit das Ende in die Sommerferien fallen und dann hättest du die Zeit doch dann, oder?
    In NRW würde es dir wahrscheinlich als rechtsmissbräuchlich ausgelegt werden. Da ist ein Abstand zu den Ferien zu halten, auch bei Vätern.


    Und hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber EG muss doch lückenlos genommen werden, oder? Mutterschutz mit Bezügen wird als EG gewertet, dann hättest du aber ja eine Lücke im Bezug, oder beantragt der Vater im 3. Lebensmonat Elterngeld?

    Wenn man einen Teilzeitantrag stellt, so stellt man ihn für den Beginn des nächsten Schuljahres. Für das Landesamt für Besoldung und Versorgung heißt das immer am 1.8. eines Jahres. Wenn man aber aus der Teilzeit wieder zurückkommt und in die Vollzeitbeschäftigung wechselt, so sollte man das besser zum Halbjahr machen. Das LBV setzt nämlich für den neuen Beginn den ersten Schultag ein und nicht etwa den 1.8.eines Jahres.
    Wenn aber der 1. Schultag der 7. September ist (wie z.B. im Jahre 2011), so geht einem das gesamte Gehalt vom August verloren.Denken Sie daran, dass Sie immer ein halbes Jahr vorher die Teilzeit beantragen. Wenn Sie also zum 1.8. 2019 in Teilzeit gehen möchten, muss der Antrag zum 31.1.2019 bei der Bezirksregierung vorliegen. Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten der Bezirksregierungen.


    Aber das gilt meine ich nur für NRW, also ist es auf Schokominza bezogen.

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