Beiträge von o0Julia0o

    Bei uns an der Schule gibt es auch zig Lehrer die Teilzeit wollen (oder mehr Teilzeit) - wird alles abgelehnt. Klar, Personalmangel herrscht bei uns auch. Aber der ist ja hausgemacht. Man könnte mehr Lehrer einstellen. Es gibt massig hier die gerne würden, aber nicht dürfen weil irgendein offensichtlich schlecht gewählter Schlüssel das nicht zulässt.


    Erst wenn sich mehr Lehrer trauen krank zu Hause zu bleiben, dann wird etwas geändert. Von nix kommt nix, hat meine Oma immer gesagt. Wie recht sie hatte...

    Danke. In NRW. Die Schulleitung kann... Das ist das entscheidende Wort. Die Schulleitung kann auch auf höfliche Anfrage den Termin der kuzfristig anberaumten Besrpechung einfach ohne weiter Worte mit scharfem Ton wiederholen.


    Ich darf dann familiäre Belange durch einen teuren Gutachter präsentieren? Für mich ist eine Woche kurzfristig. Für den SL ist das langfristig. Ich finde leider nur wenn SL möchte, oder wenn keine schulischen Belange dagegen sprechen. Oder schwer nachweisbares auf meiner Seite. Oder es "soll" gemacht werden. Oder "wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen". Und dan ist das Ganze nur eine Empfehlung. Ein Gesetz wo drinsteht - 2 Wochen, maximal X Besprechungen/Monat, etc. Das wäre nützlicher. Dann würde ich dem das 1:1 Kopieren. Über Empfehlungen lacht der nur müde.


    Das ist interessant, weiter unten steht in der PDF:

    "Landesbeamtengesetz (LBG) § 60 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt einundvierzig Stunden in der Woche nicht überschreiten."

    Ich habe keine Woche unter 41 Stunden gearbeitet außer in den Ferien. Und in Teilzeit. Und in den Herbstferien z.B. doch einiges immer. Also da müsste ich mal den Jahresdurchschnitt für ausrechnen. Komme da gewiss drüber. Allerdings nicht in 50%. Teilzeit, dann müsste man wissen wie ob die Skalierung linear ist.


    Dann noch:

    "Im wöchentlichen Zeitraum dürfen im Jahresdurch-schnitt achtundvierzig Stunden einschließlich Mehrarbeitsstunden nicht überschritten wer-den." Das ist ja außerhalb der Ferien meistens der Fall, locker über 48 Stunden pro Woche. Dann könnte ich ja die Besprechung absagen, weil ich die Grenze bereits überschritten habe. Wobei das Mitte der Woche ja auch noch nicht der Fall ist. Dann legt der die alle auf Freitag und schon ist man mit am Start.


    Viele Lehrer bei uns wollen in Teilzeit, aber der Chef verbietet es. Und er kann, denn auch hier steht wieder nur ein "soll". Was sind das für Wischi-Waschi-Gesetze, die helfen Niemandem. Außer dem SL. Jetzt weiß ich auch warum der so verzogen ist:

    "(2) Die Dienststellen sollen ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäfti-gung informieren. Sie sollen den Beschäftigten dem Bedarf entsprechend Teilzeitarbeitsplät-ze anbieten; dies gilt auch für Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben."


    Alles sehr ernüchternd. Im nächsten Leben werde ich SL ;)

    Das meiste ist Unterrichtsvor- und nachbereitung.


    Ein wenig Unterrichten und etwas an Kommunikation(Schülern und Eltern und Kollegen). Und ein Zertikurs. Aber Besprechungen oben drauf, und dann plötzlich angesetzt für die nächste Woche. Da muss es doch Grenzen geben. Klar - angesetzt sind jetzt dafür "nur" 2 Stunden. Jedoch muss man dann auch wieder den Weg dorthin bestreiten und zurück. Das kostet nicht nur Geld sondern vor allem Zeit. Dann hat man mal etwas reserivert - und muss absagen. Manche Arzttermine - da wartet man Monate drauf. Und zack - Besprechung. Danke SL! Es regt mich auf und macht mich fertig. Es reicht mir und anderen Kollegen auch. Von daher war/ ist die Hoffnung, dass ich einen Gesetzesabschnitt irgendwo finde, der besagt, dass der SL das so nicht machen darf. Die Situationen können auch ganz unterschiedlich sein. Aber dann hätte ich etwas zum Nachschlagen um evlt. mal hier und da mich verteidigen zu können.

    Dankeschön. Keine Vorgaben im Sinne: Der SL kann die Lehrer stets zwingen?


    Wenn man jetzt um die Zeugnisse herum gerne mal 7-Tage Wochen mit 16,5-18 Stunden pro Tag. Und 2x halt 12 Stunden sowas hat. Und dann noch Besprechungstermine aufgebrummt bekommt. Ist das dann Pech, weil man ja als Beamter eh immer im Dienst ist? Oder hat man das Recht, die Besprechung sausen zu lassen? Oder man hat etwas gebucht, - dann wird eine Besprechung dort angesetzt. Für die Buchung wird aber trotzdem Geld fällig.


    Zeugniskonferenzen mal ausgenommen. Wobei die viel Zeit unnütz verstreichen lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

    O.k. danke, aber man darf dann theoretisch 5 Besprechungen pro Woche ansetzen? Und eine Besprechung 8 Stunden dauern lassen? Es muss doch Grenzen geben.


    Also müsste man dann jeden Arztbesuch, 5000€-Reservierungen, etc. fallen lassen. Hauptsache der SL hält die eine Wochenfrist ein, dann hat man Pech. Oder man riskiert keine Reservierungen mehr.

    hi, wie lange vor einem Besprechungstermin muss die Schulleitung diesen bekannt geben? Es wird doch Grenzen geben. Darf die SL einen Tag vorher einen Termin ankündigen?


    Und gibt es auch Begrenzungen in der Häufigkeit und Dauer solcher Termine? Gibt es evlt. für Teilzeitkräfte andere Regeln?


    lieben Dank!


    Julia :)

    „Land des Aufstiegs durch Bildung“, so haben die Parteien der Regierungskoalition Nordrhein-Westfalen in ihrem Koalitionsvertrag 2017 - 2022 genannt. Zum Erreichen dieses Ziels haben sie eine Reihe von Maßnahmen auch für die Schulen in Aussicht gestellt, nämlich:

    • den Unterrichtsaufall mit allen Mitteln abzubauen;
    • die Lehrerversorgung spürbar zu verbessern;
    • eine 105%ige Lehrerversorgung anzustreben;
    • die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern und
    • die Berichts- und Dokumentationspflichten für Lehrer zurückzufahren.


    https://www.openpetition.de/pe…sausfall-bildungsnotstand

    Ich hasse es zum Arzt zu gehen, bin aber auch sehr selten krank. Ich habe 1nen Tag gefehlt in den letzten 10 Jahren. Ob Studium oder Dienst. Klar - auch mal Erkältung gehabt, aber nicht so schlimm, das es gar nicht mehr ging. Hier auf dem Land, müsste ich mir nen Taxi zum Arzt rufen, mit dem Rad wäre mir das ja dann zu schmerzhaft & würde ewig dauern. Im Straßenverkehr ist ja mit Krankheit ohnehin verboten, gerade wenn man Schmerzmittel eingenommen hat:
    https://www.bussgeldkatalog.or…mente-im-strassenverkehr/
    https://www.anwalt.de/rechtsti…i-krankheiten_071747.html


    Und 2 Stunden Wartezimmer ist bei uns auch nicht möglich. Nimm das mal 2, dann haste den Schnitt. Und da steckt man sich doch gerne mal an. Und der Arzt kann dann auch nix machen. In Zukunft ist ja dann der Arzt per Bildschirm zu Hause zugeschaltet und die AU kommt per mail. Bis dahin vermeide ich jede Minute dort. Ich würde nie zum Arzt gehen (wegen einer Erkältung) wenn ich von Mi+Fr. krank wäre. Lieber 45 Jahre Häme der Kollegen als 1 Minute beim Arzt.



    Bei Beamten gelten "Arbeitstage", ein "freier Tag" zählt trotzdem als Arbeitstag. Der ist ja nicht frei, sondern man hat da nur keinen Unterricht.

    Also freie Tage sind = Arbeitstage?
    Sa = Arbeitstag?
    So = Arbeitstag?


    Muss man sich dann auch an seinem freien Tag(Stundenreduzierung) krank melden?


    AU Am 4. Tag da - oder am 4. Tag absenden?
    1. Muss die AU am 4. Tag vorliegen? Oder der Poststempel darauf sein? Also müsste man ja gewiss spätestens am 3. Krankheitstag zum Arzt gehen & die AU in die Post geben.
    2. Reicht auch eine eingescannte AU per E-Mail-Anhang?

    Super, das steht da ja eindeutig drinnen. Fehlt aber noch die Information darüber, wie das sich mit der Fortbildung verhält.

    Wenn die Fobi besucht wurde, müsste Donnerstag neu zählen. Allerdings: Mo und Dienstag fehlen, Mittwoch Fortbildung besuchen, Donnerstag wieder fehlen- da würde ich mir wohl einen Schein holen. Im Zweifel kann der SL das eh anweisen.

    Korrekt wäre das Beispiel für Beamte in NRW ja folgendermaßen:
    Mo: Krank
    Di: Krank
    Mi: Krank
    Do: Fortbildung - nicht krank
    Fr: Krank


    Schein holen, wenn man krank ist, ist halt immer ungünstig. Wenn das 100% so sicher ist (Gesetz wäre supi) dann würde ich lieber die Anweisung des SL abwarten. Wo steht denn, dass er das darf bzw. dass man dem Folge leisten muss? Oft ist es ja so, dass man wenn man krank ist, nicht zum Arzt gehen kann, weil einem schlecht ist, etc.


    Wie verhält es sich jetzt hier:


    Mo: Krank
    Di: Krank
    Mi: Krank
    Do: Freier Tag (wegen Stundenreduzierung)
    Fr.: Krank


    Hier wird der freie Tag wohl wie ein Wochenende Kalendertag gewertet, somit müsste sich der Beamte am Freitag eine AU vorzulegen. Oder?


    Allgemein:
    Gilt als Vorlage der AU eine gescannte AU per E-Mail versendet? Also am Vorlagetag(4. Tag der Krankheit) meldet man sich erneut krank, geht dann zum Arzt und scannt die AU ein - sendet sie per E-Mail.

    hi, ich arbeite in NRW. Wenn ich 2 Tage krank bin, dann ist keine Arbeisunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Ab dem 3. Krankheitstag schon. Was ist aber wenn bei folgenden 2 Situationen:


    1. Situation:
    Do: Krank
    Fr: Krank
    Mo: Krank
    Ich denke Arbeisunfähigkeitsbescheinigung ist notwendig, da man ja das Wochenende nicht mitrechnet und somit 3 Tage "hintereinander" krank ist. Also 3 Arbeitstage hintereinander krank ist.


    2. Situation:
    Mo: krank
    Di: krank
    Mi: Fortbildung - nicht krank
    Do: krank
    Ich denke keine Arbeisunfähigkeitsbescheinigung ist notwendig, da man ja nur 2 Tage hintereinander krank war. Am Fortbildungstag hat man ja extra eine Freistellung um die Fortbildung besuchen zu können. Somit ist es als Arbeitstag gewertet? Dann wäre der Donnerstag ein 1. Krankheitstag in Folge.


    Ist das korrekt so?

    Danke Dir CDL.


    1. Bei uns sind die KuK jedoch für unterschiedliche Bereiche eingeteilt. Fehlt man die 5 Minuten, ist ein Bereich verwaist. In 3 Minuten kann ein Schüler auch einen anderen Schüler erwürgen. Der Richter wird doch dann einfach sagen: Die Aufsichtspflicht war nicht gegeben. Und zwar für 3 Minuten.


    2. Gut, was ist, wenn man ein dringendes Bedürfnis erfüllen muss? Das dauert ja auch mal länger als 3 Minuten(Weg kostet ja auch Zeit & manch einer wäscht sich auch die Hände davor und danach).


    3. Hypothetischer Fall

    Hallo, ich bin über Folgendes gestolpert: "Aufsichtsbefugnisse dürfen nur insoweit zeitweise geeigneten Hilfskräften übertragen werden, als dadurch im Einzelfall eine angemessene Aufsicht gewährleistet bleibt. [...] Geeignete Hilfskräfte bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht können z. B. Eltern und ältere Schülerinnen und Schüler sein, die von der verantwortlichen Lehrkraft ausgewählt werden. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft besteht jedoch fort." q: https://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf



    Dürfen Schüler also z.B. die alleinige Pausenaufsicht übernehmen? Oder muss doch eine Lehrkraft immer dabeistehen?



    Danke!

    Hi, ist die Aufsichtspflicht noch gewährleistet? Die Lehrer, welche die Pausenaufsicht übertragen bekommen haben, müssen vor Antreten dieser erst noch ihren Klassenraum abschließen. Die Pause dauert 20 Minuten. Die Lehrer kommen aber erst nach 5 Minuten auf dem Schulhof an. Vorher ist also keine Aufsicht möglich. Generell ist die Schulleitung für die Aufsichtspflicht verantwortlich. Das steht zumindest hier: "Die Verantwortung darüber, dass die Beaufsichtigung der Schüler auch in den Pausen, [...] gewährleistet ist, trägt die Schulleitung." q: https://www.betzold.de/blog/aufsichtspflicht-an-schulen/



    Doch würde nicht jeder Richter den Lehrer verurteilen, der das Spiel einfach so mitspielt?



    Was ist, wenn ein SuS noch eine Frage nach der Unterrichtsstunde hat, dann werden aus 5 Minuten ganz schnell 10 (die Hälfte der Gesamtpausenlänge).



    Danke!

    Hi, was gilt für Beamte auf Probe in NRW?


    Das lese ich hier aus dem Thread: Aber dem 3. Tag - Wochenende spielt keine Rolle. Also vorliegen am 3. Tag, das heißt man muss, wenn die Post 2 Tage dauert, am 1. Krankheitstag zum Arzt? Oder reicht das Stempeldatum der Post aus. Also am 3. Tag zum Arzt, Attest in den Briefkasten werden, vor der Leerung?


    Jetzt aber folgender Fall:
    Mo+Di Krank = Kein Attest notwendig. Aber - wenn man am Montag eine Arbeit schreiben lässt & Unterricht gibt und man auch Sonntag krank wo man dieses vorbereitet hätte, dann kann man am Montag dem Vertretungslehrer keine Arbeit mitgeben und auch keinen Plan, was er im Unterricht machen soll. Somit wäre ja mit dem Sonntag auch schon ein Genesungstag angegriffen & man müsste bereits am Dienstag zum Arzt?

    o.k., super danke Dir Bolzbold! Dann kann ich das ja jetzt noch leicht auf dem Weg bringen. Oben auf dem Formular steht auch eine Adresse, ich hatte vermutet, da muss das vielleicht direkt hingeschickt werden von mir. Aber das macht dann wohl die Schulleitung.

    danke. Bezüglich der Vertretungsmonate steht dort:


    Angestelltenzeit nach §9 (alt §10). Und dort steht:
    "§ 9 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst


    Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen die Beamtin oder der Beamte im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von der Beamtin oder dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätiggewesen ist, sofern diese Tätigkeit zu der Ernennung geführt hat:


    1. Zeiten einer hauptberuflichen, in der Regel einer Beamtin oder einem Beamten obliegenden oder später einer Beamtin oder einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung, sofern bei Beginn der Tätigkeit die Laufbahnbefähigung vorgelegen hat, oder


    2. Zeiten einer für die Laufbahn der Beamtin oder des Beamten förderlichen Tätigkeit."


    Was dort nicht steht, ist, ob die Vertretungsmonate (waren u.a. auch an anderer Schulform(Grundschule)) zu den Angestelltenzeiten nach §9 zuzurechnen sind.

    Danke euch!

    Als ruhegehaltfähig gelten in der Regel nur die Zeiten, die nach der Befähigung erworben wurde: §9, Abs. 2 LBeamtVG NRW.

    Ob die OBAS Zeit als förderliche Zeit gilt, kann nur die Bez. Reg. klären.

    Also muss ich die Bezirksregierung fragen, ob die Referedariatszeit ruhegehaltfähigk ist?


    Was ist mit den Vertretungsmonaten, ist diese Information öffentlich oder kann ich das auch nur erfragen?

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