(Warum gibt es nochmal das Fach Wirtschaft noch nicht in NRW?)
wir haben jetzt immerhin Wirtschaft-Politik! Aber selbst im LK würden sich wahrscheinlich einige über die Einmalzahlung freuen 🥴.
(Warum gibt es nochmal das Fach Wirtschaft noch nicht in NRW?)
wir haben jetzt immerhin Wirtschaft-Politik! Aber selbst im LK würden sich wahrscheinlich einige über die Einmalzahlung freuen 🥴.
Beamte haben zumindest noch eine Chance über die Gerichte... da handelt es sich ja nur um Jahre oder ein Jahrzehnt.
Ich finde besonders ärgerlich, dass die 5,5% erst im Februar 2025 greifen...
Und auch die Sockelerhöhung ja erst ab November 24. Also quasi ein Jahr Nullrunde und dann Peanuts? Absolut enttäuschendes Ergebnis!
Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.
a) Das wurde in diesem Thread schon zigfach festgehalten und ist wohl auch Konsens
b) wir dürfen bei diesen 600€ auch nicht aus den Augen verlieren, dass es hier um das immer noch eher seltene dritte Kind geht
Edit: Bolzbold war schneller
Du hast dann aber auch z.B. bei Pensionierung einen höheren Wert. Wenn beide nur ihr Haus mit 67 verkaufen und nach 37 Jahren Dienst in Pension gehen hat die Person aus Düsseldorf ein höheres Vermögen.
Wir müssen ja hier mit sehr einfachen Werten recht ungenau rechnen, aber wir sind uns ja sicher einig, dass die Immobilie in Düsseldorf mehrere 100.000€ (sagen wir mal 350.000€) mehr kostet, als die in Menden. Der Kinderzuschlag macht nach Bolzbolds Rechnung aber nur ca. 100.000€ aus. Nehmen wir an, der Studienrat in Menden legt also die anderen 250.000€ über die 37 Dienstjahre in ETFs an. Dann wäre er zur Pensionierung bei sehr konservativ gerechneten 5% Durchschnittsrendite p.a. bei einem Deporwert von >700.000€ (vor Steuern!). Geht man von 7% aus, sind wir bei 1,1 Millionen.
Es ist also möglicherweise nicht so einfach, wie ich es darstelle. Genauso wenig reicht aber deine Darstellung ;).
Nee, du rechnest nur nicht zu Ende. Du musst den Wert der Immobilie bzw. ihre Wertentwicklung mitrechnen. Dazu kommt, dass die zweite Finanzierung schon sehr selten sein wird. Entweder würde ich ein deutlich preiswerteres Haus oder eine ETW kaufen. Rechne doch mal mit einem kleinen Reihenhaus oder einer ETW für 500.000 €.
Ich hab ja selbst geschrieben, dass es den Fall wohl nicht oder allenfalls kaum geben wird. Es ging mir nur drum diese Behauptung zumindest zu relativieren:
Aber wenn beide Eigentum damit finanzieren, sieht die Sache anders aus.
Ansonsten stimme ich Bolzbold zu: Man muss natürlich vergleichbare Objekte nehmen. Wer sich für 100m² Wohnung statt 200m² Haus mit 1000m² Grundstück entscheidet, zahlt möglicherweise am Ende in DD nicht viel mehr, hat aber natürlich auch eine andere Art Wohnqualität.
Aber nochmal: Es ging mir nicht ums Aufwärmen, sondern einzig um allein darum, zu zeigen, dass die zitierte These so nicht haltbar ist. Dazu stehe ich bei den genannten Beispielen auch noch unter Einbezug des eventuellen Verkaufswertes.
Und wenn wir fleißig weiter konstruieren:
Nehmen wir mal an, man hat kein dickes Erbe in der Hinterhand (100.000€ Erspartes vll.) und zahlt für ein anständiges freistehendes Einfamilienhaus im Sauerland 400.000€, während man in Düsseldorf froh ist, ein schönes Reihenhaus für 800.000€ zu bekommen.
Lassen wir Gebühren und Sondertilgungen außen vor und gehen von einem für die letzten 20 Jahre vermutlich realistischen Durchschnittszins von 4% aus, und einer Tilgung von (für meine Begriffe üppigen) 2000€/Monat (3000€ in Düsseldorf, wegen des Zuschlags) aus.
Dann wäre man nach 17,3 Jahren im Sauerland schuldenfrei, aber erst nach 38 Jahren in Düsseldorf. In letzterem Fall hätte man auch ca. 650.000€ Zinsen gezahlt.
Fazit: Lohnen kann es sich nur für den reichen Erben/ Lotteriegewinner mit drei Kindern. Also vermutlich für einen vernachlässigbaren Anteil ;).
… das man gar nicht hätte ansparen können, hätte man mit den Kindern in einem Ort mit Mietstufe 1 gewohnt.
Ich will die Diskussion jetzt nicht zum 100. Mal aufwärmen, aber liegt da nicht ein Denkfehler zugrunde? Wenn der Studienrat in Düsseldorf 1000€ netto mehr bekommt für seine drei Kinder, der im tiefsten Sauerland aber nicht, dann dürfte das doch maximal die Wohnmehrkosten in Düsseldorf ausgleichen, oder? Zurücklegen könnten sie dann beide ca das Gleiche ...
Ich konnte das so machen. Die BezReg Köln hat dies auch so durchgewunken.
Aber auch nur, solange es keine Mitbewerber:in gibt, oder?
Am Ende muss deine SL das entscheiden, denn ich konnte das bei der gleichen BR nicht machen ;-). Glaube nicht, dass die BR tatsächlich darauf schaut, ob die Daten die gleichen sind...
Alles anzeigenMal ein Beispiel wiees bei mir lief. Damals, als ich Referendar war, wollte mich die Schulleiterin nicht zum Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) zulassen. Diese Zulassung obliegt allein der Schulleitung. Ohne abgeleisteten BdU konnte man zumindest damals nicht zur UPP zugelassen werden. Ich hatte damals einen Unterrichtsbesuch von dem entsprechenden Fachseminarleiter in der 2. Stunde. Als ich den Termin im Sekretariat bekannt gegeben hatte, kam als Antwort der Schulleiterin: "In der 2. Stunde kann ich nicht. Ich komme dann am gleichen Tag in der 5. Stunde in eine andere Klasse und will sehen..." und dann auch gleich mit dem Verweis, daß es um die Zulassung zum BdU geht und das Ganze schriftlich.
Mit dem Schreiben bin ich dann zu meinem Fachseminarleiter, der gleich messerscharf darauf schloß, daß eine Nichtzulassung zum BdU eine Nichtzulassung zur UPP zur Folge hat. Entsprechend hat er sich an dem Tag auch noch die 5. Stunde freigeräumt. Wenn es um so gewichtige Entscheidungen geht, wolle er dabei sein. Ich hatte ihn an dem Tag also gleich zweimal zu Gast.
Sein Unterrichtsbesuch in der 2. Stunde lief normal durch, die Nachbesprechung fand in der 3. Stunde statt, fertig.
Als es dann in der 5. Stunde den zweiten Besuch gab, war meine Schulleiterin schon wütend, daß besagter Fachseminarleiter immer noch da war und auch keine Anstalten machte zu gehen. Damit hatte sie nicht gerechnet, daß er auch dieser Stunde beiwohnt. Nach den Geschehnissen vorher hatte ich seinen zweiten Besuch an diesem Tag nicht mehr im Sekretariat bekanntgegeben, nicht, daß sich meine Schulleiterin noch einen dritten Termin aussucht. Das Thema der Stunde im Rahmen des Rechnungswesens war das Eröffnungsbilanzkonto.
In der Nachbesprechung kam von der Schulleiterin: "Hr. Plattyplus, das Thema Eröffnungsbilanzkonto steht nicht in der didaktischen Jahresplanung, damit haben sie etwas unterrichtet, das nicht relevant ist. Entsprechend ist der relevante Lernzuwachs der Schüler gleich null und die Stunde mit der Note 6 zu bewerten."
Antwort meines Fachseminarleiters: "Das Thema Eröffnungsbilanzkonto gehört zum Rechnungswesen und ist auch an dieser Stelle zu unterrichten. Das kann man nicht einfach weglassen. Taucht das Thema in der Didaktischen Jahresplanung ihrer Schule nicht auf, so ist die Jahresplanung unzureichend. Haben sie, sie unterrichten das Fach als Schulleiterin ja selber, diese Thematik in den 40 Jahren ihrer Laufbahn nicht unterrichtet, so haben sie es über all die Jahre fachlich falsch unterrichtet! Ich bewerte den zweiten Unterrichtsbesuch am heuten Tag mit der Note 1,3."
Da konnte mich die Schulleiterin dann nicht mehr über die Nichtzulassung zum BdU rausdrängen und dem Quereinsteiger, den sie vor meinem Referendariatsbeginn schon in der Hinterhand hatte, die Stelle zusagen. Dank meiner paar Stunden BdU konnte keine weitere Stelle für ihn ausgeschrieben werden.
Hätte mein Fachseminarleiter sich nicht bereiterklärt auf den Besuchstermin der Schulleiterin einzugehen und unangekündigt dieser Lehrprobe beizuwohnen, die Schulleiterin hätte mich alleine ohne das Urteil einer weiteren Person rausgekegelt.
Alles an dieser Story ist schlimm und ich bin sehr froh, dass es so geendet ist. Auch wenn wir jetzt ja nur deine Version kennen: Wenn die Zitate korrekt sind, ist das ganz, ganz übel.
Was für eine Quote soll das sein und welchem Zweck dient diese?
Gibt es vermutlich in Ba-Wü nicht. Ich nehme immer wieder Lehrproben ab und habe davon noch nie etwas gehört.🤷🏼♀️
Wenn man die Beiträge danach noch mal liest, sieht man, dass es die offiziell wohl nie gibt und die Meinungen darüber, ob wirklich Fachleiter:innen so denken, außeinandergehen :).
Und wieder ein Profil, das ausprobieren will, wie weit man mit ChatGPT-generierten Beiträgen hier im Forum kommt...
Wie bekommt man denn die Zulassung zur UPP?
Wer entscheidet das?
Prüfungsordnung:
ZitatAlles anzeigenZulassung zur Staatsprüfung § 16 (5)
Der eigentliche Prüfungstag findet nur dann statt, wenn die durch zwei geteilte Summe
der Notenwerte der Endnoten für die beiden Langzeitbeurteilungen mindestens die Note
„ausreichend“ (4,0) ergibt. Anderenfalls wird die Staatsprüfung vom Prüfungsamt ohne
Durchführung des Prüfungstages für nicht bestanden erklärt und der
Vorbereitungsdienst um sechs Monate verlängert.
Beispiel:
Langzeitbeurteilung der Schule: 3,5
Langzeitbeurteilung des ZfsL: 5,0
(8,5 geteilt durch 2 = 4,25 ‡ Note ist nicht mindestens 4,0)
‡ Die Staatsprüfung wird nicht durchgeführt, die Prüfung wird für nicht bestanden erklärt.
Wenn ich mir persönlich eine Quote ausdenke und sie nirgends aufschreibe, dann kann es diese Quote praktisch doch geben. Wer will mir denn Nachweisen, dass ich ein ne quote habe? Weiß nicht was daran Humbug sein soll.
Ich dachte, es ginge um das seit Ewigkeiten kursierende Gerücht, es gäbe eine offizielle Quote in diesem Kontext. Dass es bei wahrscheinlich mehr als 1000 Fachleiter:innen in NRW auch schwarze Schafe geben mag, kann ich nicht ausschließen, aber dein Vorschlag klingt für mich, als würde ich versuchen, pro LK mindestens 10 % nicht durchs Abi kommen zu lassen. Ich will eigentlich nicht glauben, dass auch nur ein/e Kolleg:in in derart wichtiger Position so denken könnte...
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Nicht jeder kann Lehrkraft sein.
Wir haben einen Referendaren bei uns, bei dem alle BETEN, dass er es nicht schafft, weil er für die SuS eine richtiggehende Qual ist.
Volle Zustimmung zu deinem ganzen Beitrag. Ich hoffe aber, ihr belasst es nicht nur beim Beten, denn viel zu oft habe ich den Eindruck, dass niemand das nötige unangenehme Gespräch führen möchte (müssen in meinen Augen die Ausbildungsbetreuer:innen oder dir SL) und jemand so im Examen aus allen Wolken fällt oder es sogar schafft, weil alle freundlich mitgeholfen haben. Das führt dann wahrscheinlich zu unglücklichen Lehrkräften und Schüler:innen für viele Jahre...
Bzw. weil die Quote erfüllt werden muss.
Also die Existenz dieser ominösen Quote ist doch der größte Humbug. Ich glaube, einzelne BL haben Quoten für die besonders guten Notenstufen im Rahmen von Beförderungsbeurteilungen, aber doch nicht fürs Nichtbestehen des Examens. Das wäre doch glatter Rechtsverstoß.
Wenn das Lehrerforum den Live-Ticker ersetzt ![]()
Jaaa, aber für 20 Dollar im Monat...
Es soll ja billiger werden... Aber ja, du hast vollkommen recht. Ich gehöre eigentlich auch zu der Kategorie Lehrkräfte, die es überhaupt nicht einsehen, für dienstliche Belange Geld auszugeben. Hier war die Schnittmenge zwischen "Privatinteresse und dienstlichem Nutzen" aber groß genug, dass ich es mir für einen Monat gegönnt habe... ![]()
Ähem... welche Plattformen meinst du? Ich hab' das auch auf FB bemerkt, weil es zeigt, wie redundant - und wenig sachlich die KI arbeitet.
Davon abgesehen - für Rechtschreib- und Grammatikfehler genügt mir das freie Office-Paket LibreOffice - das checkt das schon perfekt ab. Dazu brauche ich keine KI, die mir Inhalte hinzu erfindet. Der Ansatz von ChatGPT hat hier durchaus Vorteile - weil dort in der Vers. 3. nur Infos vor 2021 verwendet werden. Da ist der Quatsch von 2023 nicht enthalten.
Hier habe ich es schon mal gelesen und in einer Facebook-Gruppe auch. Ist ja aber nicht schlimm, du hast ja einen Punkt da. Ich glaube nur, dass wir in der Sache hier aneinander vorbeireden. Dein Libre-Office hat halt nicht die gute Handschrifterkennung, lässt sich mit kontextspezifischen Prompts auf bestimmte Fehlertypen "trainieren" und kann dir idealerweise sogar die Schwerpunktprobleme identifizieren und Aufgaben vorschlagen oder gar erstellen. Ich spreche ja nicht davon, dass ich mich darauf verlasse, aber dass es mir Korrekturen stark vorentlasten könnte.
Du wirst aber auch nicht müde, dieses Beispiel auf den verschiedensten Plattformen anzubringen ;).
Ich will die KI doch gar nicht glorifizieren, aber simple Rechtschreib- und Grammatikfehler erkennt sie wahrscheinlich besser als ich und die Vorstellung, dass jemand diesen Teil für mich übernimmt, so dass ich mich auf den Inhalt konzentrieren kann, finde ich gerade nicht soo fern. Vielleicht ist aber auch die Hoffnung Vater des Gedanken ![]()
Mein Kenntnisstand war immer, dass die Zweitkorrektur die jeweiligen SchülerInnen nicht selbst unterrichtet haben darf.
Jedes Jahr kauen wir die Abiturvorgaben wieder aufs Neue durch und eine derartige Regelung ist mir dabei noch nie untergekommen. Jetzt hoffe ich nur, dass ich mich hier nicht blamiere
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