Beiträge von Schiri

    Aber die Extratermine müssen auch für Teilzeitkräfte geteilt werden, das heißt an einer von vier Konferenzen solltest du zuhause bleiben dürfen. Da passiert ja sowieso selten etwas relevantes. Das kannst du einfordern.

    Da wir beide in NRW sind: Das lese ich in der ADO etwas anders.

    Zitat

    § 17

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. [..]

    Ich lese das so, dass in der Tat anteilig reduziert werden soll (1), Klassenleitungen, Konferenzen und Prüfungen aber von so hervorgehobener Relevanz sind, dass das da eben nicht immer möglich ist (2). Was "in der Regel" in der Regel bedeutet, wissen wir ja alle: So, wie die SL es will.

    Edit/ Ergänzung: Ich habe gerade mal die kommentierte Version der ADO aufgeschlagen und da steht, dass "soweit sich eine [..] Gesamtbelastung ergibt, die nicht mehr proportional zur Verringerung der Pflichtstundenzahl ist [..] ein Ausgleich etwa durch Entlastung bei der Heranziehung zu Vertretungsunterricht, Aufsichtsführung oder anderen außerunterrichtlichen Aufgaben herbeigeführt" werden soll. Das kann aber auch im darauffolgenden Schuljahr geschehen.

    Zu "in der Regel" steht dort übrigens: "... bedeutet, dass in Ausnahmefällen auf die Teilnahme an Konferenzen [..] verzichtet werden kann" und dass nach Relevanz der Konferenzen differenziert werden soll. Aber, wie oben geschrieben, liegt diese Einschätzung wohl in der Hand der SL.

    Ein letztes Mal^^: Derartige Dinge gehören dann in ein anständiges TZ-Konzept.

    Bei mir sind die Parameter fast identisch! Ich kann deine Sichtweise persönlich also sehr gut nachvollziehen. Meine Antwort stellt ausschließlich die Rechtslage in NRW dar und die ist wie o.g. beschrieben. Ich habe mich schon über mehrere dieser Punkte mit der SL "gestritten", vor allem über den der Mehrarbeit inkl. Klausur. Recht bekommen habe ich seltenst. Lediglich der halbe freie Tag an Studientagen ist ein kleiner Erfolg.

    Kurzfristig sehe ich keine Lösung. Mittelfristig:

    Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).


    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Also ich kann nur für NRW sprechen, aber da sind alle von dir genannten Beispiele Dienstpflichten, die zu erfüllen sind. Eine gute Schule hat aber ein Teilzeitkonzept, wo zumindest versucht wird, diese Belastungen entwas zu entschärfen. Bei uns betrifft das z.B. Tandemkonferenzen (macht sucht sich eine andere TZ-Lehrkraft und nur eine:r geht zur Konferenz und informiert den/die andere/n) und reduzierte Anwesenheitszeiten bei Studientagen (z.B. nur vormittags).

    Ansprechpartnerin wäre m.E. hier übrigens auch die Beauftragte für Gleichstellungsfragen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Teilzeit wegen Kitagebüren lohnt. Die steigen in recht engen Stufen. Da spart man nur, wenn man die wenigen Stunden mit Großeltern ohne Kita abdecken kann/ möchte.

    Tatsächlich lohnt es sich aber, da genau nachzurechnen. Ich habe einmal bewusst eine Stunde weniger gemacht, als geplant, weil wir sonst im Jahreseinkommen in die nächtste Gehaltsstufe gesprungen wären, was fast 1800€ Kitakosten ausgemacht hätte - da hätte sich das Arbeiten wirklich kaum gelohnt.

    (Ironie der Geschichte: Im Dezember gab es dann die dicke Nachzahlung wegen der hier vielfach diskutierten Familienzuschläge und schwupps, durften wir dem Kita-Träger natürlich alles nachzahlen;()

    Während ich alles grundsätzlich wie Moebius sehe (vor allem aber den Teil, dass der Rechtsweg dir hier in der Sache wohl kaum was bringen wird), musst du dich doch echt fragen, ob hier Aufwand und Ertrag irgendwie in Relation stehen. Du würdest also Kosten und Zeit investieren, um das Geld vielleicht (!) am Ende 1-2 Monate schneller zu bekommen? Kann ich nicht nachvollziehen.

    Wie süß. Glaubst du wirklich, dass dein Gutachten besser oder schlechter wird, je nachdem, was du da konkret für Stunden zeigst?

    Beim Stichwort "Revision" (Originalbeitrag) gehört neben dem Unterricht ja auch die Beratung, die oft durch UB einer anderen Lehrkraft und deren Nachbesprechung umgesetzt wird, und ein schulfachliches Gespräch dazu. Vor allem bei ersterem fällt wohl auf, ob man Kriterien guten Unterrichts kennt und das Wissen auch anwenden kann. Genauso natürlich beim eigenen Unterricht.

    Dass bei der Gesamtbewertung auch andere Kriterien eine Rolle spielen und es sich dabei nicht nur um objektiv nachvollziehbare Dinge handelt, will ich ja nicht in Frage stellen aber oft genug erlebe ich in meinem Umfeld Verfahren, die tatsächlich fair und ergebnisoffen sind ;).

    Für NRW würde ich als Zusammenfassung mal den zweiten Bereichs des Referenzrahmens Schulqualität anschauen und überlegen, was davon in meinem Unterricht schon gut läuft, was ich vielleicht noch verbessern kann. In UBs würde ich diese Sachen möglichst umfassend berücksichtigen aber auch die Klassiker (Meyer, Helmke) etc zu Rate ziehen. Manchen helfen wohl auch die Beobachtungsbögen der QA.

    Ansonsten: Kollegiale Hospitation! Kann sicherlich helfen, unbewusste Routinen (sofern sie denn nicht positiv sind) aufzubrechen!

    Nach der Schulmail von gestern und der Diskussion hier, hab ich meine SL eben einfach mal gefragt, ob ich ein Wichtelgeschenk von einer einzeln identifizierbaren Person annehmen darf (Wert unter 10€): Nein.

    Nur so als weiterer Einzelfall, um sich ein Gesamtbild zu machen und, wenn ich das hier alles so lese, um manche Lehrkräfte vielleicht noch weiter zu sensibilisieren.

    Auto leasen wäre ja so gar nicht meins.. da zahlt man ohne dass man am Ende etwas "erhält".. naja, aber vielleicht rechnet es sich ja für Leute die das irgendwie verrechnen können.. aber als Lehrerin wüsste nicht wie..

    Oder für Leute, die rechnen können. Es gibt immer mal wieder Leasing-Deals, die sind wahrscheinlich rentabler als Kaufen/Verkaufen im gleichen Zeitraum.

    Meins wäre es auch nicht, aber das kann durchaus sinnvoll sein.

    Wieso werden jetzt Gehälter von vor 15 Jahren rausgeholt und als Argumentation verpackt?

    Na eben um das Argument des REALlohnverlusts zu verdeutlichen. Inflationsbereinigt dürften die oberen Gehaltsgruppen alle Einbußen verzeichnen und während ich grundsätzlich zufrieden mit meinem Gehalt bin, tue ich mich auch schwer damit, dass ich jetzt auch in einem Jahr weniger Kaufkraft haben werde als vor zwei Jahren noch.

    Beamte haben zumindest noch eine Chance über die Gerichte... da handelt es sich ja nur um Jahre oder ein Jahrzehnt.

    Ich finde besonders ärgerlich, dass die 5,5% erst im Februar 2025 greifen...

    Und auch die Sockelerhöhung ja erst ab November 24. Also quasi ein Jahr Nullrunde und dann Peanuts? Absolut enttäuschendes Ergebnis!

    Vielleicht kann man dann auch gleich nochmal festhalten, dass die nicht-einmal-600-Euro-Peanuts einem nicht verbeamteten Kollegen allerdings ganz schön weh tun können, wenn er sie nicht bekommt.

    a) Das wurde in diesem Thread schon zigfach festgehalten und ist wohl auch Konsens

    b) wir dürfen bei diesen 600€ auch nicht aus den Augen verlieren, dass es hier um das immer noch eher seltene dritte Kind geht

    Edit: Bolzbold war schneller

    Du hast dann aber auch z.B. bei Pensionierung einen höheren Wert. Wenn beide nur ihr Haus mit 67 verkaufen und nach 37 Jahren Dienst in Pension gehen hat die Person aus Düsseldorf ein höheres Vermögen.

    Wir müssen ja hier mit sehr einfachen Werten recht ungenau rechnen, aber wir sind uns ja sicher einig, dass die Immobilie in Düsseldorf mehrere 100.000€ (sagen wir mal 350.000€) mehr kostet, als die in Menden. Der Kinderzuschlag macht nach Bolzbolds Rechnung aber nur ca. 100.000€ aus. Nehmen wir an, der Studienrat in Menden legt also die anderen 250.000€ über die 37 Dienstjahre in ETFs an. Dann wäre er zur Pensionierung bei sehr konservativ gerechneten 5% Durchschnittsrendite p.a. bei einem Deporwert von >700.000€ (vor Steuern!). Geht man von 7% aus, sind wir bei 1,1 Millionen.

    Es ist also möglicherweise nicht so einfach, wie ich es darstelle. Genauso wenig reicht aber deine Darstellung ;).

    Nee, du rechnest nur nicht zu Ende. Du musst den Wert der Immobilie bzw. ihre Wertentwicklung mitrechnen. Dazu kommt, dass die zweite Finanzierung schon sehr selten sein wird. Entweder würde ich ein deutlich preiswerteres Haus oder eine ETW kaufen. Rechne doch mal mit einem kleinen Reihenhaus oder einer ETW für 500.000 €.

    Ich hab ja selbst geschrieben, dass es den Fall wohl nicht oder allenfalls kaum geben wird. Es ging mir nur drum diese Behauptung zumindest zu relativieren:

    Aber wenn beide Eigentum damit finanzieren, sieht die Sache anders aus.

    Ansonsten stimme ich Bolzbold zu: Man muss natürlich vergleichbare Objekte nehmen. Wer sich für 100m² Wohnung statt 200m² Haus mit 1000m² Grundstück entscheidet, zahlt möglicherweise am Ende in DD nicht viel mehr, hat aber natürlich auch eine andere Art Wohnqualität.

    Aber nochmal: Es ging mir nicht ums Aufwärmen, sondern einzig um allein darum, zu zeigen, dass die zitierte These so nicht haltbar ist. Dazu stehe ich bei den genannten Beispielen auch noch unter Einbezug des eventuellen Verkaufswertes.

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