Beiträge von Schiri

    Liebe Mitforisten,

    weil ja doch immer viele hier in vergleichbaren Lagen sind, teile ich mal wieder eine dem ein oder anderen vermutlich bekannte Frage: Lohnt es sich als LehrerIn vermögenswirksame Leistungen zu beantragen? (Nrw = 6,65€/Monat).

    Ich dachte mir, ich richte das einmal ein und bis zum Dienstende ist dann doch ein nettes Sümmchen zusammengekommen. Gestern hat mir aber mein Versicherungsvertreter das "günstigste" bei ihnen mögliche Angebot vorgerechnet: Bausparvertrag mit min 20€ Input pro Monat. Ich müsste also zu den 6,65€ noch 13,35€ vom eigenen Geld sparen. Meine restliche Finanzplanung besteht neben den bestehenden Versicherungen aber zu 100% aus dem klassischen Ansatz "passiv mit ETFs" und ich habe mal eben überschlagen, dass ich wegen des Zinseszinseffekts im Endeffekt wahrscheinlich mehr Rendite als 6,65€/Monat habe, wenn ich die 13,35€ in das ETF-Portfolio integriere und auf den gleichen Zeitraum (25 Jahre) laufen lassen.

    Meine Fragen an euch:

    - Sehr ihr hier einen logischen Fehler?

    - Kennt ihr noch "günstigere" Wege, die VL einfach "mitzunehmen"?

    Danke und viele Grüße!
    Schiri

    "Stadt" hat in Deutschland per definitionem mindestens 5000 Einwohner (Kleinstadt), alles darunter ist "Landgemeinde".

    Tut nichts zur Sache aber: 5000 EW oder "Ort mit grundzentraler Funktion". In meiner sehr ländlich geprägten Heimatregion gibt es zahlreiche Städte, die das EW-Kriterium nicht erfüllen, das andere hingegen schon.

    Hi! Danke für die Antwort. Es ist halt was Recht Spezielles und ich versuche im Forum immer möglichst anonym zu sein. Sagen wir es geht um ein Modellprojekt X und es gibt definitiv niemanden an der Schule der daran arbeitet außer mir. Die Bezirksregierung hat mir gesagt, ich kann im nächsten Jahr mit zwei Entlastungsstunden rechnen, die SL denkt aber, dass eine Stunde reicht. Ich will jetzt aber nicht direkt große Register aufziehen und der Bezirksregierung schreiben und um Stellungnahme bitten, sondern hatte gehofft, es gäbe vll einen Erlass o.ä., der regelt, dass Stunden, die explizit für Aufgabe X zur Verfügung gestellt werden, eben auch nur dafür aufgewendet werden. LG

    Hallo zusammen,

    ich bin nicht forumerfahren genug, um zu wissen, ob es Anbetracht des Alters des Beitrags sinnvoller gewesen wäre ein neues Thema zu erstellen aber mein Titel hätte wohl genau so gelautet, daher versuche ich es mal hier.

    Kurze präzise Frage: SL vertritt die Ansicht, dass von der Bezirksregierung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellte Entlastungsstunden (wie z.B. für StuBO) durch sie auch teilweise anderweitig zugeteilt werden dürfen. Ich sehe das anders, finde aber wie so oft nichts schwarz auf weiß. "11-11 Nr. 1 Verordnung

    zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz

    (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)"

    hat zu dieser Frage leider keine Antwort (zumindest meiner Lesart nach).

    Danke und ein schönes Wochenende!

    Schiri


    Ich danke euch für eure schnellen Rückmeldungen und insbesondere für den Link. Verbindliche Vorgaben gibt es da ja aber scheinbar nicht. Falls also jemand oben zitierte Vorgabe zitierfähig verlinken kann: Immer her damit! Ansonsten schreibe ich mir das mal auf die To Do Liste für's nächste Jahr. Ich kann ja nicht der einzige sein, dessen Hand nicht so schnell (und schmerzfrei) ist wie die Finger...

    Liebe Mitforisten, ich bin sicher, das Thema gab es schon einmal und entschuldige mich für mein offensichtlich mangelndes Suchtalent aber kann mir kurz jemand auf die Sprünge helfen: Gibt es in NRW einen Erlass zur Frage, wie ein Protokoll für mündliche Prüfungen auszusehen hat? Ich würde gerne mit meinem Surface protokollieren und denke mir, dass bei Nutzung unserer cloudbasierten Textverarbeitungslösung (vom Datenschutzbeauftragten genehmigt) mit (fast)-Echtzeitspeicherung ja auch kein Datenverlustrisiko besteht. Naja, egal: Ist dazu eine Regelung bekannt? Herzlichen Dank und gutes Durchhalten bis zum Sommer :)!

    Das mit der Freiwilligkeit in NRW ist ja so eine Sache: Ganz frisch gibt es jetzt einen Erlass, dass Risikogruppenangehörige, Schwangere und Stillende verpflichtet sind, an mündlichen Prüfungen teilzunehmen.

    Kann jemand den verlinken? Das wäre für mich interessant zu wissen und ich hab's auf die schnelle nicht gefunden. LG

    Hi Yestoerty,

    danke schonmal für deinen Beitrag und die konkreten Zahlen!

    Wieso ist denn die Betreuung nicht gesichert? Wir hatten ab August dann die Betreuung über eine Tagesmutter beim 1. Kind abgedeckt, das war schon sehr entlastend, auch wenn es nur 25 Stunden waren.

    Wir haben bei den Kitas erwartungsgemäß Absagen bekommen und bisher (natürlich schauen wir noch) auch keine passende Tagesmutter gefunden. Bevor wir zur Tagesmutter ewig weit fahren oder bei einer landen, mit der wir uns nicht so richtig wohl fühlen, wollten wir dann o.g. Variante 2 in Betracht ziehen. Finanziell macht das tatsächlich ja auch keinen großen Unterschied zu "wir arbeiten beide im zweiten Halbjahr 16h".

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    da ich im parallel-Thread viele hilfreichen Rückmeldungen bekommen habe, suche ich nun nach noch mehr Erfahrungen und möchte meine Situation genauer darlegen.

    Setting:
    - Partnerin und ich an gleicher Schule; Partnerin momentan in EZ, ich arbeite voll
    - Betreuung der dann 1-jährigen ab August nicht gesichert (Partnerin kehrt aus EZ zurück)


    Beschreibung Vorteil(e) Nachteil(e)
    Variante 1:

    - Ich nehme im neuen SJ fünf Monate Elterngeld voll (maximal noch verfügbare Monate wenn Elternzeit der Partnerin endet), meine Partnerin arbeitet 16h (bei uns Grenze für einen freien Tag)
    - nach den fünf Monaten steige ich wieder ein, ungefähr mit 55%. Das Stundenplanteam und die SL signalisieren uns, dass man Pläne bauen wird, die uns ermöglichen, dass immer einer von uns frei und damit Zeit für die Betreuung hat.
    - Ich habe das "echte" Elternzeit-Feeling und bin zumindest ein paar Monate ganz aus der Schule raus - Für das zweite Halbjahr (also nach den fünf Monaten) könnte die Betreuungssituation sehr stressig werden.
    Variante 2:

    - Ich nehme im neuen SJ zehn Monate Elterngeld Plus und arbeite genau so viel dazu, dass ich die Zuverdienstgrenze nicht erreiche, was ca. 6,5h entspricht. In der Praxis entspricht das wegen Entlastungsstunden und angesammelten Überstunden einem Kurs (3-4h). Finanziell komme ich damit überraschend gut aus (900€ EG+~1400€ netto Gehalt) - Die Betreuung ist quasi für das ganze Schuljahr gesichert - die üblichen Probleme bei Teilzeit: Konferenzen etc. bleiben doch bestehen. Hier strebe ich ein offenes Gespräch mit der SL an.- ich kann vielleicht die Elternzeit nicht richtig genießen(?)


    Hat jemand Gedanken dazu, die ich mir vielleicht noch nicht gemacht habe oder hat jemand sogar Erfahrungen mit einem der Modelle in einer ähnlichen Situation gemacht?

    Weitere Frage:
    Bei Variante 2 käme für uns theoretisch in Frage, im Anschluss an meine Elterngeldzeit noch diese vier Partnerschaftsmonate zu nehmen. Dafür müssten wir ja aber beide 30-40h/ Woche arbeiten. Kennt jemand hier Prozentwerte oder die Anzahl der Unterrichtsstunden, die das für LehrerInnen in NRW bedeutet?

    Ganz herzlichen Dank mal wieder für euer Input!

    Schiri

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Beim Stundenplan wollte ich einfach die 7. Stunde unseres eigentlich freien Nachmittags beanspruchen aber ob das so einfach geht wie ich mir das dachte, weiß ich natürlich auch nicht. Auf keinen Fall will ich Nachteile für die KuK, da Teil meiner Motivation ist, die gebeutelte Fachschaft zu entlasten.

    Insgesamt habt ihr mir aber klar gemacht, dass ich die Sache zu sehr aus meiner Position betrachtet habe. Ich tendiere jetzt dazu, den LK dann vielleicht doch seinem Schicksal zu überlassen, werde aber natürlich trotzdem mal mit der SL und dem Stundenplaner Möglichkeiten ausloten.

    Danke nochmals!

    Liebe Mitforisten,

    kurzer Kontext: Ich würde mich gerne in Elternzeit unterhälftig vertreten, um meinen Leistungskurs ins Abitur zu führen. Das passt erfreulicherweise ideal in unser Betreuungsmodell und würde mir - glaube ich jetzt - auch Freude bereiten. Ich bin aber offen gesagt nur mäßig motiviert, für fünf Stunden die Woche dreimal zur Schule zu fahren, weswegen ich am liebsten 1x2 Unterrichtsstunden und 1x3 Unterrichtsstunden pro Woche machen würde. Daher die Fragen an euch (bevor ich das mit der SL erörtere):
    1. Weiß jemand, ob es irgendwo Vorschriften dazu gibt, dass ein 5-stündiger Kurs oder Kurse generell nicht drei Unterrichtsstunden am Stück sein dürfen?
    2. Hat jemand zufälligerweise mit einer vergleichbaren Situation Erfahrungen?

    Als einzige Alternative sehe ich A- und B-Wochen, dann müsste ich nur jede zweite Woche drei Mal hin aber nun ja, o.g. Szenario gefällt mir besser :) !

    Danke!

    es sind auch nicht meine richtigen Fächer , Herr Gott :)

    Wollte nur etwas über die Schule erfahren .

    Die Schule wird ja aber auch nicht zig Stellen ausgeschrieben haben. Davon abgesehen findet sich unter dem Namen "Michael von der Recke" bei Facebook als erstes ein Kontakt, der in Viersen lebt und Mathe und kath. Religion studiert hat. Also entweder du hast das aufwendigst inszeniert, oder du solltest unsere doch keineswegs böse gemeinten Tipps zum Umgang mit persönlichen Informationen im Netz doch zumindest mal zur Kenntnis nehmen :).Natürlich ist das bei deiner völlig legitimen Anfrage total egal. Wenn du aber hier aktiver Forist wirst und in zwei Jahren vielleicht auch Stellung zu kontroverseren Themen beziehst, willst du vielleicht nicht mehr, dass eine gewisse Personengruppe dich aufgrund deines ersten Posts einfach identifizieren kann.

    Wollte aber auch echt nicht stänkern, verabschiede mich daher jetzt wieder in die Arbeitswoche :gruss:

    Du darfst nicht die ganze Schule in die Aula einladen, Eintritt verlangen und dann einen Film über Netflix zeigen. Was du sehr wohl darfst, ist deiner Klasse kostenfrei einen Film zu zeigen.

    So mache und empfehle ich es ja auch. Formal ist es aber nicht so eindeutig. Ich habe dazu mal kollegiumsintern "fortgebildet" (war nur ein kleiner Teilaspekt) und die offiziellen Ansagen dazu sind genau wie oben beschrieben: ob Schule (auch im Klassenverband) noch als privat charakterisiert werden kann wird von verschiedenen Stellen verschieden beantwortet und eine höchstrichterliche Entscheidung steht m. W. noch aus.

    Ich denke, das ist gleichzusetzen mit der "Vorführung" von Filmen: "Zeigen Lehrer Filmewerke auf DVD im Unterricht, kann dies problematisch aus Sicht des Urheberrechts sein. Denn grundsätzlich ist es nur zulässig, Filmwerke in einem nicht-öffentlichen Rahmen vor miteinander verbundenen Personen vorzuführen. Diese Regelung schließt die Familie und den Freundeskreis ein.
    Unter Experten und Juristen ist es allerdings umstritten, ob auch für einen Klassenverband bzw. Schüler im Allgemeinen diese Vorschrift gilt. Zeigen Lehrer also ein durch das Urheberrecht geschützte Filmwerk im Unterricht, begeben sie sich in eine juristische Grauzone" (https://www.urheberrecht.de/schule/)

    Die Frage ist also immer, ob ein Klassenzimmer öffentlich ist oder ob man so eng miteinander ist, dass es nicht als öffentliche Vorführung zählt. So lange es da keinen anständigen Präzedenzfall gibt, gehe ich das Risiko ein ;-).

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