Liebe KollegInnen,
vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen!
Wurdest du promoviert? Ich kenne es von der Uni so: wenn ‚genug‘ KandidatInnen promoviert sind, werden die Anderen kaum noch angeguckt. Selbst wenn es gar keine Voraussetzung ist.
Nein, aber es war auch ein Promotionsvorhaben mit der Stelle verknüpft.
Grundsätzliches Problem:
Man hat kein Anrecht darauf, Gründe für eine Ablehnung zu erfahren.
Wenn Gründe genannt werden, kommt man als Arbeitgeber sofort in Teufels Küche, weil die genannten Gründe dann auch einer rechtlichen Prüfung standhalten müssen und man sich ganz schnell mit irgendwelchen Gleichbehandlungsgrundsätzen, etc. angreifbar macht.
Kleines Arbeitgeber-ABC:
Absagen grundsätzlich knapp, allgemein und unverbindlich halten. "Wir danken ihnen für die Bewerbung, können sie aber leider nicht berücksichtigen." Nützt niemandem etwas, ist aber wasserdicht.
Wenn der Arbeitgeber nicht dumm ist, wird er auch auf Nachfrage nicht konkreter werden, maximal kommt dann "Es gab besser geeignete Bewerber."
Ich kenne das eigentlich genau so. Ich konnte mich nur erinnern, dass es bei Absagen auf reguläre feste Stellen in NRW immer einen Grund ("besser geeignete Bewerber") und den Namen des Stellenbesetzers gab und habe mich gefragt, ob das hier auch erforderlich sei. Google (https://www.academics.de/ratgeber/bewer…ntlicher-dienst, letzter Absatz) sagt auch (inkl. verlinktem Urteil), dass eine Begründung her muss. Konkret müsste ich die Frage also jetzt dahingehend umformulieren, ob eine Bewerbung auf eine Abordnungsstelle mit jeder anderen Bewerbung im ÖD gleichzustellen ist.
Ich schreibe einfach mal freundlich hin und warte gespannt, wie man reagiert. Meine beste Erklärung (nach der einfachen, dass einfach eine Vielzahl an besser geeigneteren Bewerbern vorhanden war) ist ohnehin die, dass man den Kollegen, der die Stelle scheinbar schon seit vielen Jahren besetzt gerne an Bord behalten wollte.
Danke nochmal an alle!