Beiträge von Bromme

    Selbst wenn alle Lehrer geimpft werden, stecken sich die Kinder/ Jugendlichen gegenseitig an und ggf. ihre Eltern etc. (soweit nicht geimpft).

    Ich meinte, dass als Alternative geimpfte Lehrer die Tests beaufsichtigen können. Tests sind ja die einzige Chance für Präsenzunterricht so lange es keinen Impfstoff für Kinder gibt.

    Und wie sieht die Lösung bei euch aus? Ich lasse lieber in der Schule testen, als angeblich zuhause, da habe ich keinerlei Kontrolle und Sicherheit und ich hoffe, dass der Trend da daher in die andere Richtung geht, dass die anderen Bundesländer nachziehen und das auch in der Schule verpflichtend machen lassen. Denn ohne sind die Kollegen dort vor Ort einfach viel zu wenig geschützt und nun kommt mir nicht mit FFP2 usw. Ich kenne eine Kollegin, die diese die ganze Woche durchgängig (also bzw. verschiedene( getragen hat, nicht mal zum Trinken im Raum runter genommen hat usw. und nun trotzdem von einem ihrer Schüler infiziert wurde mit der Mutation, weil das Kind eben vermutlich eine Woche lang positiv in der Schule gesessen hat. Das möchte doch keiner haben.

    Solange das z.B. in Brandenburg nicht der Fall ist, bleiben meine Kinder zuhause.

    Ich finde, die Lösung kann nur sein, dass die SchülerInnen vor Unterrichtsbeginn von geschultem bzw. geimpften Personal getestet werden oder unter deren Aufsicht Selbsttests machen. In geeigneten Räumen der Schule oder in Zelten vor der Schule. Das können geimpfte Soldaten, Malteser, Johanniter, Mitarbeiter aus den Impfzentren, wo es zu wenig zu tun gibt, usw. sein. Je nach System 3, 4, 8, 14 Personen. Das ist ein enormer Aufwand, aber das muss man in Kauf nehmen, wenn man in Präsenz während eines exponentiellen Wachstums unterrichten möchte. Mit einer guten Organisation ist das machbar.
    Damit hat man zwar den Weg zur Schule nicht gesichert, aber das geht meiner Meinung nach auch nicht, weil zuhause testen keine belastbare Option ist.

    Die einfache Alternative ist das Impfen von Lehrern. Aber das ist ja offensichtlich nicht gewollt.

    Das wäre komplett verrückt! 200 ist schon eine krasse Hausnummer. Allein der psychologische Aspekt muss doch berücksichtigt werden, dass bei offenen Schulen den Kids und Eltern doch das falsche Signal gegeben wird. Von uns Lehrern, die umgeimpft vor den Klassen stehen mal ganz abgesehen. Wenn ich mich erinnere, dass Frau Gebauer damals sagte, dass bei einer Inzident von über 50 nur die Abschlussklassen unterrichtet werden...Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern ;)

    Es ist doch noch viel verrückter!! Das Festsetzen der Inzidenz 200 als Grenze für eine Schulschließung ist ein massiver Denkfehler!

    Die Inzidenz ist die Anzahl Infizierter auf 100.000 Bürgern über eine Woche. Aber inzwischen fallen bereits ca. 20.000 aus dieser Gesamtheit von 100.000 raus, weil sie geimpft sind. Die 200 Infizierten verteilen sich also auf nur 80.000 - bald auf 75.000, 65.000 usw. Für ein Kino ist das egal, weil da alle hingehen, aber in die Schule gehen ja nur welche aus der Gruppe der Ungeimpften. Eine Inzidenz von 200 bedeutet schon jetzt in Schulen eine Inzidenz von etwa 350. Und bald 400, 500 usw.

    Und so ein Bundesgesetz wird ja nun nicht alle paar Wochen mal angepasst.

    Das bedeutet, wenn Präsenzunterricht bis 200 stattfindet, ist das so, wie wenn man in der zweiten Welle die Schulen bis 350, 400, 500... aufgelassen hätte.

    Erschwerend kommt hinzu, dass wir Kinder ohne Maske (während des Tests) als ungeimpfte Lehrkräfte auf eine Mutation testen müssen, die sich besonders leicht überträgt und schwerere Verläufe mit sich bringt. Bei mir niesen etwa 50% während des Tests.

    Merkt das alles keiner?

    Eben, die gibt es ja auch nicht wie du in dem Link von meinem 1. Beitrag nachlesen kannst oder wie Kodi geschrieben hat.

    Was weiß ich, wie das von dir zitierte Gymnasium darauf kommt. Jedenfalls verbreitet dieses Gymnasium Fake-News.

    Naja, Kodi hat ja nun gerade Gesamt- und Sekundarschulen von seiner Aussage ausgenommen... Das ist falsch.

    Und in der von dir verlinkten APO-Änderung kann man das nicht direkt nachlesen. Man kann nur aus der Tatsache, dass dazu keine Änderung explizit erwähnt ist, schließen, dass es keine gibt.

    Dass die Schule "Fake-News" verbreitet, glaube ich jetzt nicht. Fake-News implizieren ja eine Absicht. Ich denke es handelt sich dann eher um ein Versehen (allerdings der groben Art) oder es gibt doch eine Absprache mit dem Ministerium (unwahrscheinlich, da ungerecht Schülern anderer Schulen gegenüber).

    Beim Erstellen einer Nachprüfung bin ich auf einer Schulhomepage auf diese Aussage gestoßen:

    "Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden."

    Das steht ja in krassem Widerspruch zur sonst üblichen Praxis, dass KEINE Nachprüfung zum Erwerb eines Ausgleiches gemacht werden darf. Hab ich es verpasst, dass diese Regelung coronabedingt geändert wurde? Vorstellbar wäre es nachdem in diesem Jahr ja auch gegen die übliche Praxis eine NP in Deutsch, Englisch und Mathe und in mehreren Fächern möglich ist...

    Hallo Volker_D,

    danke für deine Einschätzung.
    Aus der Formulierung "auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" zu schließen, dass vorangegangene Leistungen keine Rolle mehr spielen ist nachvollziehbar, für mich aber nicht zwingend.
    Im Abschlussverfahren kann man ja auch auf Grund der mündlichen Prüfung eine bessere Zeugnisnote erhalten. Hier werden vorausgegangene Leistungen jedoch berücksichtigt. Das ist dort allerdings auch klar formuliert.
    "Auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" könnte auch bedeuten, dass sich auf Grund des Nachprüfungsergebnisses nun ein Gesamtbild ergibt, anhand dessen die Berechtigungsbedingungen erfüllt sind.

    Wahrscheinlich ist deine Lesart korrekt. Trotzdem wäre in solch einem wichtigem Punkt eine Formulierung, die keine Interpretation zulässt wünschenswert. Leider finden sich auch keine Angaben darüber, wie mündliche und schriftliche Prüfung zu gewichten sind. Da diese Angabe fehlt muss man wohl von 50:50 ausgehen.

    Nicht nachvollziehbar hingegen ist für mich deine Vermutung, dass ich dem Schüler mit der 4 auf dem Zeugnis "am liebsten" eine 1 geben würde, wenn er eine 1 in der "mündlichen Nachprüfung" erreicht.
    Erstens bleibt in deiner Hypothese unklar, welche Note er im schriftlichen Teil erreicht. Zweitens hatte ich in meiner Frage ja sogar zur Diskussion gestellt, ob der Schüler eine 2 in der Nachprüfung für eine 3 auf dem Zeugnis braucht. Daraus zu schließen, ich würde ihm mit einer 1 im mündlichen Teil der Nachprüfung gerne eine 1 auf dem Zeugnis geben ist kurios.


    Danke für deine Hilfe,
    Bromme

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Nachprüfungam Ende der Klasse 10 zur Erlangung der Qualifikation für die Oberstufe.
    Ein Schüler hat auf dem Abschlusszeugnis eine (schwache) 4 im WP-Fach weil er das Jahr über nur Vieren und Fünfen bekommen hat. Für die Quali zur Oberstufe benötogt er aber eine 3 und geht deshalb in die Nachprüfung. Die APO SI sieht vor:
    " Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt, hat damit den Abschluss oder die Berechtigung erworben."

    Wann hat man denn auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung erreicht, dass die Note von 4 auf 3 verbessert wird?
    Wenn man die Prüfung besteht? Also Prüfungsnote 4?
    Wenn Zeugnisnote und Prüfungsnote eine 3 ergeben? Also Prüfungsnote 2 (bei Gewichtung 50:50)?
    Wenn man die Nachprüfung mit der Note besteht, die man auf dem Zeugnis haben möchte? also Prüfungsnote 3?

    Auf Grund der weiteren Formulierung in der APO SI "Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde" vermute ich fast, dass es nur darum geht, die Prüfung zu bestehen. Also Note 4. Dann hätte der Schüler aber eine 3 auf dem Zeugnis ohne jemals im betreffenden Fach eine 3 erreicht zu haben.

    Mir ist klar, dass man das ganze auch über die Aufgabenstellung und den Erwartungshorizont steuern kann, aber darum soll es hier nicht gehen.

    Gruß
    Bromme

    Hallo,

    Beförderungen sind ja seit vielen Jahren mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden.
    Muss man diese Aufgabe ein (Schul-)leben lang ausführen, oder ist es denkbar, dass man seine Aufgabe nach Jahr(zehnt)en auch abgibt - zum Beispiel an einen jüngeren Kollegen, der die Aufgabe eventuell mit neuen Ideen füllt?

    Und was passiert mit beförderungsbedingt übernommenen Aufgaben, wenn man zeitnah nach einer Beförderung erfolgreich einen Versetzungsantrag stellt?

    Gruß
    Bromme

Werbung