Wir haben auch Fälle, in denen SuS um einen Schulabschluss kämpfen. Sie dürfen ihre Nachprüfungen aber nur in den Fächern mit einer Minderleistung machen (Gymnasium).
Dann gelten bei euch andere Regeln als am zitieren Gymnasim...
Wir haben auch Fälle, in denen SuS um einen Schulabschluss kämpfen. Sie dürfen ihre Nachprüfungen aber nur in den Fächern mit einer Minderleistung machen (Gymnasium).
Dann gelten bei euch andere Regeln als am zitieren Gymnasim...
Beim Erstellen einer Nachprüfung bin ich auf einer Schulhomepage auf diese Aussage gestoßen:
"Im Falle eines Leistungsbildes, das nicht zu einer Versetzung führt, gibt es in diesem Schuljahr veränderte Bestimmungen zur Nachprüfung (§44f der oben angesprochenen Verordnung): Man wird auch zur Nachprüfung zugelassen, „wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen“. Auch ist eine so genannte Verbesserungsprüfung möglich: Hier muss zum Erwerb eines „Ausgleichs“ in einem Fach durch eine erfolgreiche Prüfung die Note von „ausreichend“ auf „befriedigend“ verbessert werden."
Das steht ja in krassem Widerspruch zur sonst üblichen Praxis, dass KEINE Nachprüfung zum Erwerb eines Ausgleiches gemacht werden darf. Hab ich es verpasst, dass diese Regelung coronabedingt geändert wurde? Vorstellbar wäre es nachdem in diesem Jahr ja auch gegen die übliche Praxis eine NP in Deutsch, Englisch und Mathe und in mehreren Fächern möglich ist...
Hallo,
die Entscheidung obliegt der Schulleitung? Dann könnte es ja jede Schule anders machen und für den Schüler wäre es Glücksache, was er für die Qualifikation benötigt! Ich denke, das muss von übergeordneter Stelle geregelt werden.
Gruß,
Bromme
Hallo Volker_D,
danke für deine Einschätzung.
Aus der Formulierung "auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" zu schließen, dass vorangegangene Leistungen keine Rolle mehr spielen ist nachvollziehbar, für mich aber nicht zwingend.
Im Abschlussverfahren kann man ja auch auf Grund der mündlichen Prüfung eine bessere Zeugnisnote erhalten. Hier werden vorausgegangene Leistungen jedoch berücksichtigt. Das ist dort allerdings auch klar formuliert.
"Auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung" könnte auch bedeuten, dass sich auf Grund des Nachprüfungsergebnisses nun ein Gesamtbild ergibt, anhand dessen die Berechtigungsbedingungen erfüllt sind.
Wahrscheinlich ist deine Lesart korrekt. Trotzdem wäre in solch einem wichtigem Punkt eine Formulierung, die keine Interpretation zulässt wünschenswert. Leider finden sich auch keine Angaben darüber, wie mündliche und schriftliche Prüfung zu gewichten sind. Da diese Angabe fehlt muss man wohl von 50:50 ausgehen.
Nicht nachvollziehbar hingegen ist für mich deine Vermutung, dass ich dem Schüler mit der 4 auf dem Zeugnis "am liebsten" eine 1 geben würde, wenn er eine 1 in der "mündlichen Nachprüfung" erreicht.
Erstens bleibt in deiner Hypothese unklar, welche Note er im schriftlichen Teil erreicht. Zweitens hatte ich in meiner Frage ja sogar zur Diskussion gestellt, ob der Schüler eine 2 in der Nachprüfung für eine 3 auf dem Zeugnis braucht. Daraus zu schließen, ich würde ihm mit einer 1 im mündlichen Teil der Nachprüfung gerne eine 1 auf dem Zeugnis geben ist kurios.
Danke für deine Hilfe,
Bromme
Hallo,
ich habe eine Frage zur Nachprüfungam Ende der Klasse 10 zur Erlangung der Qualifikation für die Oberstufe.
Ein Schüler hat auf dem Abschlusszeugnis eine (schwache) 4 im WP-Fach weil er das Jahr über nur Vieren und Fünfen bekommen hat. Für die Quali zur Oberstufe benötogt er aber eine 3 und geht deshalb in die Nachprüfung. Die APO SI sieht vor:
" Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt, hat damit den Abschluss oder die Berechtigung erworben."
Wann hat man denn auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung erreicht, dass die Note von 4 auf 3 verbessert wird?
Wenn man die Prüfung besteht? Also Prüfungsnote 4?
Wenn Zeugnisnote und Prüfungsnote eine 3 ergeben? Also Prüfungsnote 2 (bei Gewichtung 50:50)?
Wenn man die Nachprüfung mit der Note besteht, die man auf dem Zeugnis haben möchte? also Prüfungsnote 3?
Auf Grund der weiteren Formulierung in der APO SI "Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde" vermute ich fast, dass es nur darum geht, die Prüfung zu bestehen. Also Note 4. Dann hätte der Schüler aber eine 3 auf dem Zeugnis ohne jemals im betreffenden Fach eine 3 erreicht zu haben.
Mir ist klar, dass man das ganze auch über die Aufgabenstellung und den Erwartungshorizont steuern kann, aber darum soll es hier nicht gehen.
Gruß
Bromme
Hallo,
Beförderungen sind ja seit vielen Jahren mit der Übernahme einer Aufgabe verbunden.
Muss man diese Aufgabe ein (Schul-)leben lang ausführen, oder ist es denkbar, dass man seine Aufgabe nach Jahr(zehnt)en auch abgibt - zum Beispiel an einen jüngeren Kollegen, der die Aufgabe eventuell mit neuen Ideen füllt?
Und was passiert mit beförderungsbedingt übernommenen Aufgaben, wenn man zeitnah nach einer Beförderung erfolgreich einen Versetzungsantrag stellt?
Gruß
Bromme
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