Aufsichtspflicht heißt nicht, dass (jeder) einzelne Lehrer jederzeit jeden cm und jeden Schüler im Auge haben muss. Es muss 1 Aufsicht da sein und die SuS müssen das GEFÜHL haben, dass sie beaufsichtigt werden. Das Argument "Schulhof zu groß" fällt also weg. Dass es in Schulen mit viel Aggressionspotenzial u.U. sinnvoll wäre, die Hofaufsichten mit 2 Leuten durchzuführen, mag sinnvoll sein. Häufig fehlt dafür aber das Personal oder es wird aus "Tradition" nicht gemacht (oder was auch immer der Grund ist).
Schüler an den Armen festhalten ist durchaus problematisch/grenzwertig. Erst recht, wenn SuS hoch gehoben werden ( ??? ). Das klingt schon etwas übergriffig. Die SuS von einer Schlägerei abhalten - wenn Worte allein nicht mehr reichen - ist eine schmale Gratwanderung. Würde ich so erst durchführen, wenn sie bereits aufeinander einschlagen, definitiv noch nicht, wenn sie nur (aggressiv) aufeinander zugehen. Der natürliche Menschenverstand sagt einem evtl. etwas anderes, aber es gibt eben auch Rechtsvorschriften und juristische Haarspaltereien, die einem, auf die Spitze getrieben, auch negativ ausgelegt werden können.
Wenn Du einen Schüler am Arm fest hälst und er laut kreischt "Sie dürfen mich nicht anfassen", kommt er damit durchaus durch, juristisch betrachtet.
Ich denke auch, dass Du Dich da etwas zu weit aus dem Fenster lehnst.
Nachtrag:
Meine Ausführungen beziehen sich auf Lehrkräfte. Wie die Rechtslage bei Schulbegleitern ist, weiß ich nicht. Ähnlich? Evtl. ganz anders? Keine Ahnung, dass solltest DU dann aber eigentlich wissen, da es Dein Job ist.
Generell sind die Aufgaben von Schulbegleitern vielen Lehrern nicht so ganz genau klar, das Thema hatten wir schon mal. Wie lautet der genaue Arbeitsauftrag? Was genau sollen die tun, was nicht? Was müssen sie, was dürfen sie nicht?
Als Lehrer beobachtet man da im Schulalltag durchaus unterschiedliches... :-/