Inklusion ist ein Menschenrecht. Deutschland wurde für die mangelhafte Umsetzung der Inklusion im Schulsystem bereits gerügt. Die Hattie-Studie zeigt, dass alle Kinder, im Sinne von Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, in inklusiven Settings mindestens genau so gut lernen, wie unter der Bedingung der Seperation von Menschen mit Behinderungen. Selektion bzw. Tracking hat keinen bedeutenden Effekt auf das Lernen. Selektion fördert soziale Ungerechtigkeit und widerspricht dem Leistungsgedanken, da bspw. an Kinder an Hauptschulen grundsätzlich geringere Erwartungen an ihre Leistung gestellt werden. Durchaus ist es so, dass inklusiv beschulte Kinder bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wobei da Selektionseffekte bei den Untersuchungen, die ich gelesen habe, eben schon als eine Rolle spielend benannt wurden. Darüber hinaus - und das hatten wir jetzt schon mehrfach - hat Bildung auch einen Selbstzweck und nicht nur den Zweck, Arbeitskräfte zu schaffen. Menschen(rechte) sind kein Mittel und unterliegen keiner Kosten-Nutzen-Rechnung.
Unterrichtsstörung ist nicht gleich Unterrichtsstörung. Unterrichtsstörungen sind ein Spektrum und deshalb müssen, denke ich, auch die Maßnahmen ein Spektrum sein. Insbesondere massiv störende Kinder und Jugendliche können nicht uneingeschränkt unter den Begriff der Inklusion fallen, da die anderen Kinder geschützt werden müssen, ja. Gleichzeitig gilt aber auch, dass dies nicht pauschal zum Ausschluss von Teilhabe führen darf. Es ist ein Abwägung von Rechten und Maßnahmen auf einem Spektrum (also weder "Alle einfach in einen Raum" noch "Alle Störer einfach raus").
Störendes Verhalten gilt es durch klare Regeln, klare Konsequenzen und guten Unterricht zu verhindern (Leichter gesagt als getan, ich weiß). Guter Unterricht ist meiner Ansicht nach dabei die grundlegende Ebene, wenn man sich die Pyramide beim RTI-Modell vor Augen führt. Kinder, die dabei stören, könnten auf zweiter Eben z.B. durch das Trainingsraumkonzept gefördert werden und gleichzeitig wird das Recht auf das Lernen der anderen Kinder durch den temporären Ausschluss aus dem Klassenraum geschützt. Auch Verstärkerpläne würde ich auf der Ebene ansiedeln. Auf dritter Ebene bei massiv störendem Verhalten ("Systemsprenger*innen") könnte man die AktiF-Gruppen nach Menno Baumann nennen. Dort werden die Bedingungen und Bedarfe der massiv störenden Kinder analysiert und dann ein Plan erstellt, bei dem die Kinder am Unterricht teilnehmen, wenn sie es schaffen (in den ersten Stunden oder in Lieblingsfächern z.B.), und ansonsten in Kleingruppen emotional-sozial gefördert werden, damit sie so lange wie möglich am Unterricht der Klasse teilnehmen können. Beide Ansätze gefallen mir, weil die Kinder nicht pauschal ausgeschlossen werden, sondern die Schule weiter die pädagogische Verantwortung übernimmt, die Kinder so zu förden, dass sie möglichst viel teilhaben können, und gleichzeitig die anderen Kinder beim Lernen geschützt werden. Die Kinder kommen nicht in Strukturen, in denen sich die massiv störenden Verhaltensweisen oft entwickelt haben (wie bei der Kurzbeschulung) oder in denen massiv störende Kinder und Jugendliche konzentriert aufeinanderstoßen (Förderschulen). Beides bedarf aber natürlich Ressourcen, die an den meisten Schulen leider so erstmal nicht gegeben sind. Multiprofessionelle Teams und Kooperationen mit außerschulischen Partnern wie dem Jugendamt sind dafür nötig.