Beiträge von tibo

    Ich habe in einem anderen Bundesland studiert, als ich mit meiner heutigen Frau zusammengekommen bin. Für das Referendariat habe ich angestrebt, in die Nähe zu ziehen, wurde aber 1 1/2 Stunden Autofahrt entfernt einer Schule zugewiesen. Ich habe mir eine Wohnung im Ort meiner Ref-Schule gesucht und am Wochenende bin meistens ich gependelt. Ich hatte Glück, dass ich im Studium schon gut auf das Referendariat vorbereitet wurde, mir die Unterrichtsplanung schon ganz gut von der Hand ging und ich die Wochenenden wirklich frei hatte. Eine Fernbeziehung hat so ihre Nachteile, aber ich würde sicher nicht jeden Tag so weit pendeln wollen im Berufsverkehr und würde es im Rückblick wieder so machen. (Als wir zusammengezogen sind und noch nicht verheiratet waren, haben wir die Miete zu gleichen Anteilen bezahlt. Ich hielte es aber je nach Absprachen und Wünschen der Beteiligten auch für fair und solidarisch, das anteilig je nach Höhe des Einkommens aufzuteilen.)

    MMn haben digitale Kanäle zur Krankmeldung alleine schon durch die Zeitunabhängigkeit einen auf der Hand liegenden Vorteil. Das Sekretariat hat bei uns nichts mit dem Thema zu tun, es ist auch gar nicht jeden Tag besetzt. Unsere Konrektorin fährt prinzipiell jeden Morgen beide Standorte einmal an und ist selbstverständlich auch bei der Autofahrt zur Arbeit nicht telefonisch erreichbar. Wir sind im 21. Jahrhundert, da möchte ich mich auch gerne digital krankmelden können. Wir sind alle erwachsen und haben einen Hochschulabschluss. Wir schaffen das im Regelfall, rechtzeitig alle wichtigen Informationen in eine schriftlich formulierte Krankmeldung zu schreiben und ggf. selbstständig von zuhause Termine abzusagen. Bei den Allermeisten gilt außerdem, dass sie sich eher zu selten als zu oft krankmelden. Gesünder für alle wäre es also, hier eher darauf hinzuwirken, dass man nicht in die Schule kommt, wenn man krank ist. Kommuniziert wurde von der Schulleitung bei uns durchaus schonmal, dass man sich lieber frühzeitig krankmeldet, als bis zuletzt noch 'zu hoffen', dass man fit genug für die Schule wird.

    Ich finde mich in den Gründen durchaus wieder. Der Beruf ist für mich sinnstifend und erfüllend, weil er ein Beitrag für die Gesellschaft und die Zukunft ist. Ich bin an meiner Schule zum Glück in der Position, viel mitgestalten zu können und das gibt mir viel in diesem Beruf. Klar, Sicherheit und Ferien sind ein Privileg (und auch notwendig bei den Anforderungen). Aus finanziellen Gründen hätte ich vermutlich eher andere Wege einschlagen sollen als Grundschullehrkraft - wobei A13 ja bald in NRW für Grundschullehrkräfte auch endlich erreicht ist, das konnte ich aber bei der Entscheidung für den Beruf noch nicht wissen. Ob man durch den Beruf jung bleibt? Ich glaube dafür ist die Belastung zu hoch. Man bleibt jedoch auf jeden Fall eher am Zahn der Zeit und kommt in Kontakt mit den Lebenswelten der Kinder.

    Vielleicht liest du nochmal selbst § 120 Abs. 5 und 6 SchulG NRW, Art. 6 DSGVO und Co. (meinst du doch, oder?)... es besteht ein Unterschied zwischen der Rechtsgrundlage zur Ermöglichung von Videokonferenzen und der Verpflichtung Betroffener zur Nutzung derselben (in einer Art und Weise, die Bild und Ton ohne Einverständnid veräußern).

    §121, wenn ich mich nicht täusche:

    Dies gilt entsprechend für den Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen einschließlich Videokonferenzsystemen (§ 8 Absatz 2); in diesem Rahmen sind die Lehrkräfte zur Nutzung verpflichtet.

    Zulässig ist der Einsatz von Videokonferenzsystemen nur, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich ist. Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn dies zur Sicherung des konkreten Unterrichtsgeschehens oder aus anderen pädagogisch-didaktischen Gründen gegeben ist. In diesem Rahmen sind die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zur Nutzung der Systeme sowie bei Videokonferenzsystemen zum Einschalten von Ton und Bild verpflichtet.

    Ich bleibe dabei, dass hier explizit die Möglichkeit der Verpflichtung geschaffen wird. Die Frage ist wenn, wann die Notwendigkeit besteht.

    Das Land NRW hat wie gesagt die Rechtsgrundlage extra geschaffen, Lehrkräfte zur Videokonferenznutzung mit Bild und Ton zu verpflichten. Ich verweise gerne nochmal auf die von mir sehr geschätzte Seite zum Thema Datenschutz in der Schule mit entsprechendem Artikel:

    Im Verlauf der Pandemie war vor allem strittig, ob Lehrkräfte zur Erteilung von Distanzunterricht per Videokonferenz verpflichtet werden konnten und dieses mit eingeschalteter Videokamera. Genau diesem Umstand dürfte die ausdrückliche Erwähnung von “Videokonfenzsystemen” geschuldet sein. Das Land NRW legt damit fest, dass sich die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Schülern, Eltern und Lehrkräften zur Aufgabenerfüllung und bei Lehrkräften außerdem zur Durchführung von Unterricht auch auf die Nutzung von Videokonferenz Plattformen erstreckt.

    Pauschaleingriff in die pädagogische Freiheit

    Der Begriff der pädagogischen Freiheit ist juristisch wohl recht inhaltlsleer:

    Um den Inhalt der pädagogischen Freiheit zu beschreiben, müssen wir uns zunächst noch einmal vergegenwärtigen, dass öffentliche Schulen, egal welcher Schulart oder Schulstufe, einen Teil der staatlichen Verwaltung darstellen. Rechtstechnisch sind sie „Anstalten“ und die Lehrkräfte treten während ihrer Dienstverrichtung in der Schule nicht als Privatpersonen, sondern als Vertreterinnen und Vertreter des Staates auf. Als „Amtswalter“ sind sie stets an alle Rechtsvorschriften wie (Schul-)Gesetze, Rechtsverordnungen und Richtlinien, die die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in unseren Schulen prägen, gebunden und müssen von ihnen befolgt werden. Gleiches gilt für Regelungen, die sich die Schulen im Rahmen ihrer Autonomie bzw. Eigenverantwortung in rechtmäßiger Weise gesetzt haben (Beispiel: Konferenzbeschlüsse). Am Ende der Hierarchiepyramide stehen dann natürlich noch die dienstlichen Weisungen, die von den jeweiligen Vorgesetzten der Lehrkräfte ausgesprochen werden und ebenfalls zu befolgen sind.

    Wenn wir uns das alles vergegenwärtigen, bleibt von der möglicherweise durch die Begrifflichkeit suggerierte „Freiheit“ eigentlich nicht mehr viel übrig: Es geht mithin um einen Ermessensspielraum, den die Lehrkräfte so lange und so weit mit Leben füllen können und müssen, wie es keine anderweitigen bindenden Vorgaben gibt. Auch vonseiten der Gerichte wird nahezu einmütig von keinem justiziablen Freiraum zugunsten der Lehrkräfte ausgegangen.

    Mein Stand ist auch: Prinzipiell ist man in NRW als Lehrkraft nach der letzten gesetzlichen Änderung als Reaktion auf die Corona-Zeit explizit dazu verpflichtet, zur Erfüllung des Bildungsauftrag notwendige Videokonferenzen mit Bild und Ton durchzuführen - als Lehrkraft und als Schüler*in.

    Videokamera an – aus?
    Neben den Möglichkeiten, Videokonferenz Plattformen im Unterricht einzusetzen werden im Gesetzesentwurf auch die Grenzen beschrieben: “Zulässig ist der Einsatz von Videokonferenzsystemen nur, wenn dies zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich ist. Die Erforderlichkeit liegt vor, wenn dies zur Sicherung des konkreten Unterrichtsgeschehens oder aus anderen pädagogisch-didaktischen Gründen gegeben ist.” Werden Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, dem Unterricht zugeschaltet, so dürfte es in der Regel nicht erforderlich sein, dass dabei permanent Ton und/oder Kamera eingeschaltet sind, weder im Klassenraum, noch auf Seiten der Schülerinnen und Schüler. Eine Erforderlichkeit, Kamera und Ton im Klassenraum aus pädagogisch-didaktischen Gründen einzuschalten, ist aber in dem Moment gegeben, in welchem die Lehrkraft oder Schülerinnen und Schüler im Klassenraum etwas vorführen oder ein Unterrichtsgespräch in der Lerngruppe stattfindet.

    Mit dem Satz “Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz von Lehr- und Lernsystemen und Arbeits- und Kommunikationsplattformen und zur Nutzung von Videokonferenzsystemen mit Einschalten von Ton und Bild besteht in dem durch § 8 Absatz 2 gesetzten Rahmen.” der entsprechend auch für Lehrkräfte gilt, wird im Kommentar zum Gesetzesentwurf noch einmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verpflichtung, Ton und Bild einzuschalten, sich in dem durch § 8 Absatz 2 gesetzten Rahmen bewegen muss. Sie ist somit nur möglich, sofern dieses zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages erforderlich ist.

    Wann genau diese Notwendigkeit besteht, ist dann eben die Frage.

    Ja, über den Stolperstein habe ich auch nachgedacht. Vielleicht muss man es digital machen. Körper und geometrische Formen präsentieren und im Anschluss könnten die Kinder dann z.B. 'nur' die geometrische Form am Körper mit einer Schnur markieren. Wir haben auch geometrische Körper in der Schule, bei denen man die Flächen herausnehmen kann. Bei diesem Montessorie-Material gefällt mir die Markierung der geometrischen Form, die man dann mit einer blauen Schnur nachbilden könnte, zu diesem Zweck besser als bei dem Material, das wir in der Schule haben. Solches Material könnte man vielleicht alternativ zur digitalen Präsentation auch für die Methode nutzen.

    Im ersten Schritt finden die Kinder geometrische Formen in der Klasse (an Körpern, da alles im Klassenraum Körper sind). Um den Unterschied zwischen geometrischer Form und geometrischem Körper zu erkennen, werden die Beispiele digital oder anhand des analogen Materials präsentiert - Fokus auf die Markierung der Form im Kontrast zum ganzen dreidimensionalen Körper. Am Ende markieren die Kinder die Form an den im Klassenraum gefundenen Körpern mit einer Schnur.

    Ganz allgemein vorweg: Beim Fühlen und Formen in der Umwelt suchen, aufpassen, dass sie nicht Zylinder als Kreise und Würfel als Vierecke identifizieren. Körper sind später dran, Eigenschaften ihrer Dreidimensionalität ist komplexer zu erfassen.

    Da könnte ich mir die Methode des Concept Attainments vorstellen, von der ich letztens las: Man präsentiert Formen in der Umwelt als richtige Beispiele und Körper in der Umwelt als falsche Beispiele, ohne zu sagen, um welches Konzept es geht. Stattdessen sollen die Kinder erstmal auf die Unterschiede achten und das Merkmal der richtigen Beispiele, sprich der Formen, (zweidimensionalität) im Vergleich zu den falschen Beispielen, sprich den Körpern, herausfinden. Im Anschluss kann man dann die Begriffe Form und Körper zur Unterscheidung einführen.

    Veganen Kartoffelsalat mache ich ohne großen Aufwand:

    Kartoffeln und einen Apfel schneiden. Kartoffeln kochen. Ein Bund Dill und ein Bund Schnittlauch sowie Gewürzgürkchen schneiden. 3 - 4 EL Cashewmus mit 8 - 10 EL des Gurkenwassers vermischen. Mit Senf, Muskat, Salz sowie Pfeffer abschmecken, dann Kartoffeln, Apfel, Dill, Schnittlauch und Gewürzgurken darin vermengen.

    das wäre dann aber wohl eher eine Art pädagogischer Begleitung der aufgewühlten Helikoptereltern und nicht der Kinder, was wiederum ja gar nicht unser Job ist.

    § 9
    Information und Beratung

    (1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Absatz 1 SchulG), an Berufskollegs auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (§ 41 Absatz 2 SchulG). Den Schülerinnen und Schülern geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand.

    Die pädagogische Beratung der Eltern gehört durchaus zu den Aufgaben der Lehrkräfte zumindest nach der Algemeinen Dienstordnung NRW. Ich vermute, in Niedersachsen ist das ähnlich. Die niedersächsische Schulbehörde ist in den Fall involviert, der schulpsychologische Dienst ebenfalls. Die Einbindung des schulpsychologischen Dienstes sehe ich als eine professionelle Möglichkeit für Lehrkräfte bei der Beratung von Eltern, die explizit über Laienpsychologie hinausgeht und Lehrkräfte unterstützen sowie entlasten kann. Ich würde ohne weitere Informationen erstmal darauf vertrauen, dass auch in dem Fall der schulpsychologische Dienst (und die Schulbehörde) weiß, was pädagogisch geraten ist und beim Elternabend involviert war.

    Doch, ständiges Umhergerenne, Türen öffnen / schließen stört bei der Konzentration in Arbeitsphasen, zumindest in fachlich anspruchsvollerem Unterricht. Begreift und gestaltet man den eigenen Unterricht als vollkommen austauschbares Fun-Event, kann das natürlich anders sein.

    Also meine Kinder in der Grundschule schaffen es in der Regel, das so leise zu machen, dass es niemanden stört. Ja, da musste ich in der ersten Klasse wie gesagt mit den Kindern ein bisschen arbeiten, aber das ist unser Job und wir haben genug Zeit dafür, die wir mit den Kindern gemeinsam verbringen.

    Außerdem steht dahinter natürlich auch noch die Frage nach der Aufsicht. Wenn sich SuS verschiedener Kurse oder Klassen sich vorab besprechen / verabreden, um zu einem bestimmten Zeitpunkt im Unterricht auf Toilette zu gehen und dort Quatsch zu machen, hat man unter Umständen ein Problem, wenn dann dort etwas passiert.

    Natürlich dürfen Kinder alleine auf die Toilette gehen, ohne dass davon die Aufsichtspflicht verletzt wird. Sie bleiben im bekannten Schulgebäude und beaufsichtigt und wissen auch, dass wir durchaus nach ihnen suchen, wenn sie ungewähnlich lange weg sind. Ja, Fälle von Vandalismus auf der Toilette hatten wir auch schon an unserer Schule und da haben wir dann genau Kapas Lösung genutzt: Dokumentation der Toilettengänge. Und wie Magellan sagte, ist das eben das Prinzip Vertrauen und Konsequenzen, wenn das Vertrauen ausgenutzt wird. Darüber hinaus wurde das auch von den Kindern selbst thematisiert über unser Kinderparlament zusammen mit der Schulsozialarbeit. Die anderen Kinder haben ja auch ein Interesse daran, ungestört eine saubere und funktionierende Toilette nutzen zu können, das ist also auch ein pädagogischer Weg.

    Komischerweise funktioniert das ganz hervorragend bei mir

    Ist es jetzt so schlimm bei euch im Klassenraum mit den Toilettengängen? Dann habt ihr hier doch viele Anregungen bekommen, wie man da pädagogisch intervenieren kann und das auf Grundlage von Grundvertrauen und der Achtung der Grundbedürfnisse.

    Gibt es das Problem der Toilettengänge nicht bei euch im Klassenraum? Dann hört doch bitte auf, Kindern und Jugendlichen auf dieser Grundlage einen Werteverlust o.ä. vorzuwerfen. Und vielleicht spart man sich dann auch direkte oder indirekte Vorwürfe gegenüber Kolleg*innen.

    Ständiges "Auf Toilette rennen" wird den SuS spätestens in der Ausbildung oder im Berufsleben auf die Füße fallen, Stichwort Nutzung von Pausen, Arbeitszeitbetrug etc.

    Toilettenpausen sind auch in der Arbeitswelt außerhalb der Pausen vollkommen in Ordnung und bezahlte Arbeitszeit. Man darf so oft auf die Toilette gehen, wie es nötig ist. Missbräuchliche Nutzung natürlich ausgeschlossen.

    Bei mir ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man auf Toilette gehen darf, wenn man auf Toilette gehen muss. In meiner Klasse haben wir die Gebärde für Toilette als Handzeichen eingeführt, das man leise machen kann, wenn man im Unterricht auf die Toilette muss. Ein Nicken reicht dann von mir, sodass der Unterricht so wenig wie möglich gestört wird. Den Raum ruhig zu verlassen und zu betreten sowie die Türe wieder zu schließen muss man am Anfang ein paar mal üben, aber das klappt in der Regel sehr schnell. Außerdem gibt es wie an vielen Schulen die Absprache, dass immer nur ein Kind auf die Toilette darf. Jede Regel hat aber natürlich ihre Ausnahme. Generell helfen dann aber oft schon Sätze wie "Kannst du noch zehn Minuten bis zur Pause aushalten?". In Einführungsphasen oder in Partnerarbeit sage ich auch oft "Gerade ist es schlecht, weil du sonst die Erklärung verpasst / weil dein Partnerkind sonst alleine ist . Schaffen wir noch zehn Minuten?". Auch die Visualisierung durch diese Toilettenampeln wären eine Maßnahme, wenn man eine Entwicklung in dem Bereich durch Visualisierung anstoßen möchte. Das klappt alles sehr gut und ich habe keine Probleme mit Kinderkarawanen, die auf die Toilette ziehen. Wie BlackandGold schrieb, gibt es Kinder, die häufiger auf die Toilette gehen, weil sie eine Pause brauchen. Das ist eben ein anderes Grundbedürfnis, das dann dahinter steht, das ich dann sehe und akzeptieren kann. Das betrifft aktuell nur ein Kind in meiner Klasse. Das alles ist also wirklich kein Problem in meiner Schulrealität und wenn es sich häufen würde, würde ich im ersten Schritt vor der Pause die Kinder daran erinnern, direkt am Anfang der Pause auf die Toilette zu gehen. Das wäre eine pädagogische 'Intervention'. Ich halte es für nicht in Ordnung, den Toilettengang generell zu verbieten. Mir wurde auch von meiner Chefin noch nie verboten, auf die Toilette zu gehen. Und auch von früheren Arbeitgeber*innen nicht.


    Hat jetzt aber auch nichts mehr mit dem Ausgansgsbeitrag zu tun, zu dem ich nur sagen kann, dass ich es vollkommen verstehen kann, dass man als Lehrkraft am Tag viele Entscheidungen meist akut treffen muss und dann nicht jede Entscheidung direkt richtig ist. Ist halt ein kleines Dilemma im ersten Moment eine solche Situation und im Nachhinein kann man sich dann reflektieren und beraten, um die Situation das nächste Mal besser zu handlen.

    Als ich mal krank war, ist durch den Vertretungsnterricht aufgeflogen, das ich anders als die Parallelkollegen gearbeitet habe. Danach hatte ich ein Gespräch mit der Schulleitung ...

    "Lieber Herr Lehrer, wir haben mitbekommen, dass Sie sich nicht an die Absprachen der Schulgemeinschaft gehalten haben."

    "Liebe Schulleitung, danke für die Einladung, ich habe jemanden aus dem Lehrer*innenrat zur Unterstützung mitgenommen. Falls es um den Umgang mit dem Wochenplan geht, bitte ich Sie um eine schriftliche Anweisung, dass alle Kinder klassenübergreifend zur gleichen Zeit, am gleichen Wochenplan ohne Differenzierung nach den Lernvoraussetzungen arbeiten und Hausaufgaben bearbeiten müssen. Ich werde dann meine schriftliche Remonstration auf Grundlage des Runderlasses vom 05.05.2015 einreichen, in dem steht:

    Zitat

    Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können.

    Darüber hinaus werde ich auf die relevanten Stellen zur individuellen Förderung im Schulgesetz hinweisen, die QUA-LiS NRW praktischerweise bereits zusammengefasst hat: https://www.qua-lis.nrw.de/schulentwicklu…rung/rechtliche."

    Ich habe noch keine Sozialpädagogin kennengelernt, die in standardisierter Sprachdiagnostik ausgebildet gewesen wäre. Auch die Feststellung von Schulfähigkeit gehört meines Wissens nicht zu den Kernkompetenzen dieser Profession.

    Bei uns wird z.B. die Sprachstandsfeststellung Delfin 4 von ihr durchgeführt und ausgewertet. Eine kurze Suche bei Google ergibt, dass wir damit keine Ausnahme sind, sondern auch das Ministerium in NRW dort eine Kompetenz dieser Profession erwartet.

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