Immerhin erklärt sie ja an Eides statt, dass sie den Entwurf selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet hat. Dass das auch so ist, ist die Voraussetzung dafür, dass sie das zweite Staatsexamen bekommt. Dass Ghostwriting mittlerweile wohl häufig in Anspruch genommen wird, heißt hoffentlich nicht, dass es keine Konsequenzen hat, wenn man damit auffliegt, zumal sie Beamte auf Widerruf ist, von ihr also besonders korrektes Verhalten erwartet werden muss.
Wenn sie das an Eides statt erklärt, dann ist es eine falsche Versicherung an Eides statt – diese ist tatsächlich strafbar (allerdings ist es immer noch kein Betrug).