Also bei mir lief das alles ziemlich formlos ab: Ich habe meinem Dienstherren eine kurze Erklärung über die Tätigkeit und die Dauer abgegeben. Nachdem ich nie wieder was gehört habe, wurde es laut Schulleitung genehmigt.
Kann dir leider nicht sagen wo genau es die Obergrenze gibt. Es darf halt nicht deine Arbeit in der Schule beeinträchtigen.
Mit Kosten ist es nur verbunden, wenn du dafür etwas bezahlen musst diese Tätigkeit zu machen. Von deiner Besoldung wird nichts abgezogen.
Das mit der Besteuerung weiß ich auch noch nicht genau ... der Frage schließe ich mich an.
Weiß zufällig einer von euch ob ich bei einer Nebentätigkeit verpflichtet bin meine Steuererklärung im darauf folgenden Jahr zu machen oder ob ich sie immer noch ein paar Jahre schieben kann.