Ref = Beamte_r auf Zeit (oder Angestellte_r)
Verbeamtung auf Probe ("auf Widerruf")= 1-5 Jahre nach Antritt der ersten Planstelle nach dem Ref (aktuell: 1 Jahr weniger Probezeit bei 2.Staasexamen 1,44 und besser; 1 Jahr weniger Probezeit bei 1,5 oder besser in allen Revisionsbeurteilungen; 3 Jahre = Regelprobezeit; 4-5 Jahre wenn die Bewährung nach 3 Jahren noch nicht festgestellt werden konnte und aus schwerwiegenden Gründen verlängert werden muss).
Vorsicht Verbeamtung auf Probe ist nicht das gleiche wie auf Widerruf.
Bei uns sind die Referendare Beamte auf Widerruf bis zum Ende ds Refs und die neuen Planstelleninhaber Beamte auf Probe (meist 2 Jahre).