Ich hatte in der Priorisierung für den wohnortnahen Seminarort erklärt, dass wir zum einen Eigentum haben und unser Kind zum anderen hier in den Kindergarten geht. Und wurde dann gebeten, eine Geburtsurkunde nachzureichen. Was ich getan habe - und der Wunsch nach dem wohnortnahen Seminarort wurde mir ja jetzt bereits erfüllt. Lässt sich aus der Begründung dann nicht auch ableiten, dass die Schule in der Nähe sein sollte/muss aus denselben Gründen? Aber davon unabhängig kann ich ja dem ADD-Verantwortlichen eine kurze Mail schreiben...was er damit "macht", bleibt ja seine Sache. Ich jedoch hätte damit das Gefühl, alles in meiner Macht stehende getan zu haben, damit es mit der wohnortnahen Schule auch klappt.
Zur Tatsache, dass da gestern nicht gerade für den Beruf des Berufsschullehrers geworben wurde: Also, einerseits verstehe ich ja, dass sie den Quereinstieg auch kritisch schildern müssen. Und das haben sie aus meiner Sicht dadurch getan, dass sie betont haben, dass es hierbei nicht einfach um einen Jobwechsel geht, sondern um eine völlige berufliche Neuorientierung. In deren Zentrum das Interesse stehen sollte, jungen Menschen etwas beizubringen zu wollen, zu "lehren" eben. Und dass sich darüber jede(r) im Klaren sein sollte. Die ganzen Ausführungen darüber aber, wie anstrengend das im Einzelnen ist, dass Ferien nicht Ferien sind, usw. hätten sie sich sparen können - aus meiner Sicht.