Beiträge von Milk&Sugar

    Wenn du das Thema zuvor bekannt gibst, musst du damit rechnen, dass die Schüler sich im Internet oder anderweitig zu dem Thema informieren. Was hast du denn erwartet? Dass du ihnen das Thema sagst und sie dann nicht mal schauen ob es was gibt?

    Wenn du dir sicher bist, dass sie nicht abgeschrieben haben, dann haben die Schüler tatsächlich eine tolle Auswendiglernleistung gezeigt.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jetzt alle eine 1 haben, bin kein Deutschlehrer aber ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Aussagen zu deiner Frage passen, keine Grammatik- oder Rechtschreibfehler gemacht wurden ...
    Wie waren denn deine Bewertungskriterien?
    Kannst du nicht nur die klar abgeschriebenen Passagen streichen?

    Die Arbeit noch mal schreiben finde ich gegenüber den Schülern unfair, die nicht auswendig gelernt haben uns sich in der Arbeit angestrengt haben.

    Du hast ja schon die Antwort der Bezirksregierung. Ich verstehe sie so, dass es im Einzelfall eventuell gehen könnte, sie dir aber nichts sagen können, solange du keine Schule und keine Zusage hast. Und auch dann überlegen sie es sich noch einmal.

    Also entweder suchst du dir eine Schule, die bereit ist dich zu nehmen und versuchst es oder du machst noch den Master und gehst dann regulär ins Ref.

    zu c) Ich würde dem Referendar raten, dass er nur eine der beiden Klassen für sein Lernziel ansetzen soll. Seinen Entwurf bzw. seinen UB zeigt er ja grundsätzlich nur in einer Klasse ;) Die Besuchsklasse ist dann eher eine "genutzte(s) Mittel/Methode" die zweckdienlich sein sollte. Aber da hat er sich dann Gedanken drüber zu machen :)

    Der Besuch muss dann wirklich sinnvoll begründet werden - sonst kann ganz leicht argumentiert werden, dass es ohne die zweite Klasse genauso gut funktioniert hätte.

    Aber das muss sich dann - wie du sagst - der Ref selbst überlegen. :)

    DA muss sie aber eigentlich nicht drohen, sondern das besagt das MuSchG so, das ist ein Teil-BV aus dem Gesetz, was nicht mehr erlaubt ist, genau wie eben nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten usw. (wobei das freiwillig bis 22 Uhr geht)

    Mit drohen meinte ich, dass sie der Schulleitung klar macht, dass die drei Klassen gar nicht mehr gehen und sie auf die möglichen Konsequenzen hinweist, ohne gleich mit einem BV zu kommen.

    Bei uns ist es verboten, den Raum von den Schülern säubern zu lassen. Klar, mal fegen lässt man im Ausnahmefall trotzdem, weil Schüler es gerade sehr dreckig gemacht haben. Kann mir kaum vorstellen, dass Eltern sich darüber beschweren.

    Mit welcher Begründung ist es denn verboten?

    Bei uns ist es selbstverständlich, dass die Schüler nach der letzten Stunde das Klassenzimmer kehren, bzw. bei groben Verschmutzungen auch schon zuvor.

    Wenn du dich auch auf die A16-Stelle beworben hast, müsstest du doch auch eine "Absage" erhalten haben.
    Darin müsste auch ein Rechtsbehelf stehen. Du hättest also Zeit gehabt/hast noch Zeit Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, dass du nicht befördert wurdest.
    Aufgrund des Laufbahnvorsprungs hätte das vermutlich auch große Chancen auf Erfolg gehabt.
    So ist das Kind wohl in den Brunnen gefallen.
    Was die Befugnisse der Kollegin angeht kann ich nichts weiter sagen.

    Genau so kenne ich das aus Bayern auch.

    Ich kenne übrigens auch keinen Realschullehrer mit a16.
    Und dann würde mich interessieren, was ein Schwerpunktfach ist. Ich kenne nur Schulen mit Zweigen und da hat keiner der Fachbetreuer je A14 bekommen.
    Auch den Begriff Rezipientin habe ich noch an keiner Schule so erlebt.

    Ich vermute ganz stark, dass die Story so nicht stimmt.
    Da versucht jemand was zu erfinden und kennt sich im bayerischen Realschulsystem nicht aus.

    okay, aber ehrlich gesagt fällt es mir ganz schwer, meinem sl zu "befehlen", dass es in diese gefährdungsbeurteilung rein muss, dass ich nicht in die Klasse darf. Ich will nicht so rüber kommen , dass ich nicht belastbar bin (probezeit). Und auch eine überlastungsanzeige will ich mir aufgrund des stresses nicht antun, ich will jetzt so wenig Stress wie möglich .
    Die jüngere Klasse ist deutlich pflegeleichter, da kann ich mir schon vorstellen, weiterhin zu arbeiten. Aber vielleicht ist das ein bisschen außen vor gewesen bisher, aber nicht nur die Klassen bzw. Das Klientel überfordert mich , sondern auch die ganze "Organisation " der Schule. Ich muss viele Dinge erledigen , die eigentlich Sache vom sl sind. Hab darüber auch schon mit dem Personalrat gesprochen, außer Versetzung konnte er mir nicht sagen.

    Schlafmangel, ständiges sorgen machen und Unmengen an bürokratische Mehrarbeit haben mir die letzte Zeit echt zum Albtraum gemacht. Leider bin ich jetzt in dieser Situation und habe einen tollen mann hinter mir, er macht sich auch sorgen um unser Kind.

    Sorry wenn ich so unverblümt frage, aber gibt es auch die Möglichkeit komplett bis zur Entbindung nicht mehr in diese Schule zu müssen? Selbst wenn ich aus den Klassen herausgenommen werde , die Schüler laufen ja immer noch dort herum, aber gut, das nennt man wohl "berufsrisiko"....

    Ich würde mir da jetzt nicht so die Gedanken über die Probezeit machen, sondern der Schulleitung ganz klar sagen, dass du in den drei Klassen, die gar nicht gehen nicht mehr unterrichtest. Gerade wenn die Kandidaten schon Einträge bzgl. Körperverletzung etc. haben, dann kannst du das auch super begründen.
    In dem Fall würde der Schutz des Kindes bei mir an erster Stelle stehen.
    Und der Schulleitung ist es bestimmt lieber, wenn sie dich nur in drei Klassen ersetzen muss, als wenn sie dich komplett ausplanen muss (falls du ein BV bekommst). Damit zu drohen ist bestimmt nicht klug aber es evlt. mal ansprechen (abhängig von der Schulleitung) ist schon möglich.


    Zu der letzten Frage, ja die Möglichkeit gibt es, allerdings sprechen die meisten Ärzte nur dann ein BV aus, wenn wirklich Probleme für dich oder dein Kind vorliegen und das wünsche ich keinem.

    Erwähne die Erfahrungen dennoch - hast du vielleicht einen Vertrag oder ähnliches, der die Tätigkeit nachweist? Kannst du die damalige Schule nicht noch mal anschreiben und um eine Bestätigung bitten?

    Sonst gehören in das Anschreiben deine bisherige Ausbildung, deine Erfahrungen im Unterricht, warum du gerne unterrichten möchtest und am besten an der angeschriebenen Schule.

    Ob die Krankentage weitergegeben werden, kann ich dir nicht sagen. Würde jetzt aber mal nicht davon ausgehen.

    Aber grundsätzlich hängt die Entscheidung des Amtsarztes davon ab, ob er davon ausgehen kann, dass du bis zur Rente durchhälst.

    Da sollte eine Erkältung kein Problem sein. Bei der OP hängt es davon ab weshalb die OP ist.

    Und bisher hattest du 4 Fehltage und geplant noch mal 5, oder? Das sollte noch nicht so schlimm sein.

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