Ein Kind in der Kita, ein Kind in der GS und zack, hat man unter Umständen richtig Freude (wenn nicht zufällig ein Elternteil Lehrer ist und eh die ganzen Sommerferien zu Hause ist), nämlich dann, wenn die GS OGS die ersten drei Wochen der Ferien auf hat und die Betreuung im Kindergarten nur in den letzten drei Wochen der Ferien möglich ist.
Wobei man für eine Urlaubsreise das Kind aus der Kita wohl vorrübergehend abmelden und verreisen kann. Bei der Schulpflicht geht dies nicht. Insb. in den Herbstferien paßte es da zwischen NRW und Niedersachsen in den letzten Jahren so gar nicht. So sahen die Überschneidungen da in den letzten Jahren aus:
- 2023: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2022: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2021: 1 Woche
- 2020: 2 Wochen
- 2019: 1 Woche
- 2018: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2017: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2016: 1 Woche
- 2015: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2014: keine Überschneidung
- 2013: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2012: keine Überschneidung / ein Wochenende
- 2011: 1 Woche
- 2010: 2 Wochen