Beiträge von plattyplus

    Mir wurde allerdings gesagt, dass dies für Schulen nicht vorgeschrieben sei.

    Wir haben in jedem Klassenraum einen 6kg abc Pulverlöscher und in der Chemie zusätzlich Löschdecken. Auf den Fluren ist in jeder Etage ein Wandhydrant samt aufgerolltem Gewebeschlauch. Ich frage mich allerdings, ob die Kollegen/Schüler im Ernstfall wohl daran denken, daß man so einen Schlauch erst komplett abrollen muß, um ihn nutzen zu können, weil er „plattgedrückt“ aufgerollt ist.

    Super112

    Unser Schulgebäude sieht so aus, daß wir einen langen Flur haben mit jeweils einem Treppenhaus an jedem Ende. Zusätzlich gibt es zwischen allen Klassenräumen Türen, so daß man als alternativen Fluchtweg durch alle Klassenräume hindurch zu den Treppenhäusern gelangen kann, sollte der Flur verraucht sein.

    Unser Problem aktuell: Aus Arbeitsschutzgründen dürfen die normalen Kollegen keine Schlüssel für die Chemiesammlung, die Werkstätten etc. haben. Entsprechend könnten sie auch nicht durch die entsprechenden Räume flüchten, weil die Zwischentüren verschlossen sind.

    Keiner von uns versteht diese Arbeitsschutzregelung, weil jeder soviel Ahnung von Chemie hat, daß er weiß, daß er keine Ahnung hat und entsprechend auch nicht die Schränke öffnen würde.

    Gleiches gilt für die Holzwerkstatt: Da wollen wir durch die Werkstatt flüchten können. An der Tischkreissäge hat niemand ein Interesse.

    Was zählt jetzt mehr? Alternativer Fluchtweg oder Arbeitsschutz?

    Wie oft sind denn in letzter Zeit bei Lesenächten Schulen in NRW abgefackelt?

    Darum geht es nicht. Rein rechtlich mußt Du in einem solchen Fall wohl eine Brandwache stellen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für einen Brand sehr gering ist.

    Da darf der Kollege dann nachts selber also nicht eine Minute selber schlafen sondern muß Wache schieben, was die Anzahl der Überstunden und das Problem mit den Ruhezeiten weiter verschärft.

    Bist du mit den Schülern in einer Förderklasse so wenig ausgelastet, dass du gleichzeitig mit deiner Klasse noch einen Schüler unterrichten könntest, der erfolgreich ein Zentralabitur ablegen möchte? Am besten noch mit Material, dass die Themen aus den Förderplänen deiner Klasse auf dem E-Niveau des einzelnen Schülers behandelt und auch noch die Bildungsplananforderungen erfüllt.

    Oder, um es auf das Level des WBKs bzw. BKs zu bringen:

    Bei uns kann man den Staatlich geprüften Betriebswirt bzw. Techniker machen. Gemäß Bologna-Prozess ist das DQR Level 6, also vergleichbar mit dem Bachelorabschluss an einer Universität.

    So, welcher Förderschullehrer führt jetzt nebenbei einen dafür adäquaten Unterricht für einen (mal andersrum) inkludierten Schüler durch?

    Wie oben bereits geschrieben:

    1. "Bremsklotz" i. S. v.: die anderen SuS lernen dadurch langsamer widerspricht, soweit ich weiß, dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

    Wobei aber auchschon erwiesen ist, daß die Studien mangelhaft sind, weil die Vergleichsgruppe gefehlt hat, Leuchtturm-Projekte und eben nicht der reale Schulalltag untersucht wurden oder nur leichte Behinderungen betrachtet wurden.

    --> https://www.news4teachers.de/2022/12/streit…in-gastbeitrag/

    Zitat daraus:

    "So hatte die derzeitige KMK-Präsidentin Karin Prien kürzlich „die fortschreitende Inklusion“ als eine mögliche Erklärung für sinkende Kompetenzen von Viertklässlern ins Spiel gebracht. Aber das war wohl zu viel Diskurs – jedenfalls stimmten 4 Wissenschaftler im Spiegel eine vehemente Gegenrede an. Inklusion sei tatsächlich gar nicht fortgeschritten, und gemeinsamer Unterricht habe neutrale bis positive Auswirkungen auf Regelschüler.

    Das grenzt an ein Wedeln mit Fakes. Denn seit 2011 stieg die Inklusionsquote stetig. Und die Leistungseffekte von Gemeinsamem Lernen beurteilt die Forschung reichlich uneinheitlich; mal waren zudem Leuchtturm-Ressourcen im Spiel, mal nur ‚leichtere Fälle‘ einbezogen (BeLieF), mal fehlte eine Kontrollgruppe (RIM). Überhaupt ist das Hantieren mit Landesmittelwerten bezüglich Folgen der Inklusion irreführend, so obiges Statement von Rainer Dollase: „Die Belastung durch Inklusion wird dort, wo sie vorkommen kann, durch die Verrechnung mit (fast) inklusionsfreien Schulen aus ideologischen Gründen banalisiert.“ „Liebe Lernbehinderte“ seien für den Lernfortschritt in Klassen kein Problem – aber ein einziges verhaltensauffälliges Kind ohne angemessene Betreuung könne den ganzen Laden lahm legen.

    Der schulischen Alltagserfahrung würde völlig zuwiderlaufen, wenn – angesichts fehlender Sonderpädagogen und unterqualifizierter Regellehrkräfte – inklusiver Unterricht die tägliche Förder- und Unterrichtsqualität an Regelschulen gar nicht beeinträchtigen würde. Das aber – und auch die Belastung und Erschöpfung der Lehrerschaft – zu beschweigen, halte ich für riskant. So kann die öffentliche Zustimmung zur Inklusion – und übrigens auch der Zustrom zum Lehrberuf – nur Schaden nehmen."

    Fazit daraus: Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens wurden bei den Studien nicht erfüllt, weshalb die Ergebnisse nicht valide sind.

    Wie kommst du darauf? Die Studienlage ist meines Wissens doch, dass Inklusion leistungsstarken und durchschnittlichen SuS in ihrer Entwicklung nicht schadet?

    Ich verweise einfach mal auf diesen Artikel:

    --> https://www.news4teachers.de/2022/12/streit…in-gastbeitrag/

    Zitat daraus: "So hatte die derzeitige KMK-Präsidentin Karin Prien kürzlich „die fortschreitende Inklusion“ als eine mögliche Erklärung für sinkende Kompetenzen von Viertklässlern ins Spiel gebracht."

    Anscheinend hat die Politik doch so langsam verstanden.

    Wenn der Unterricht für die SuS mit Förderbedarf eine Qual ist und ihnen nichts bringt, sollte dann nicht die erste Maßnahme sein, den Unterricht entsprechend anzupassen, dass er allen SuS etwas bringt und keine Qual darstellt?

    Aktuell habe ich für jeden meiner Schüler pro Woche 6 Minuten Zeit (inkl. Unterricht, Vor- und Nachbereitung), meine Ressourcen sind endlich. Innerhalb von 6 Minuten schaffe ich es nicht meinen Unterricht komplett umzuplanen. Außerdem bin ich als Beamter zu meiner eigenen Gesunderhaltung verpflichtet, weshalb ich entsprechend einem Burnout vorzubeugen habe. Man denke da an diesen sehr alten ersten Beitrag zurück:

    --> Anti-Burnout, Reduktion der Arbeitsbelastung, Selbstschutz ... und mehr.


    Meine Nachteilsausgleiche würde ich euch sehr gerne überlassen, wenn ihr dafür meine Erkrankungen übernehmt.

    Ich habe als Schüler in Sport damals auch lauter 5er kassiert. Trotz spastischer Lähmung waren meine Eltern der Meinung, daß ich dort mitmachen und entsprechend die schlechten Noten ertragen müsse, so als Schule für das spätere Leben, in dem einem auch nichts geschenkt wird. Und ja, außerhalb des schulischen und behördlichen Umfelds hatten sie Recht. Entsprechend habe ich auch meine Schüler auf das spätere Leben mit all seinen Härten vorzubereiten.

    LE= zieldifferent also gar keine Noten, nur Wortgutachten. Scheinbar hast du an deiner Schule eher weniger mit Inklusion zu tun?

    Bei uns sieht "Inklusion" so aus, daß die Schüler diverse Vergünstigungen bekommen, die normalen Schülern nicht gewährt werden. Am Ende bekommen aber alle den gleichen Abschluß. Das ist eine absolute Übervorteilung der normalen Schüler.

    Bsp.: Wir haben Bildungsgänge, die ein zweimonatiges Industriepraktikum als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlußprüfung haben. Schüler, die kein Praktikum gefunden bzw. dies vorzeitig abgebrochen haben, haben wir schon die Zulassung zur Abschlußprüfung verweigert bzw. gar nicht erst in die nächste Klasse versetzt. Inkludierte hingegen mußten nicht einmal versuchen einen Praktikumsplatz zu bekommen. Ihnen wäre ein Bewerbungsverfahren nicht zuzumuten. Am Ende haben sie aber das gleiche Zeugnis der Fachhochschulreife in Händen gehalten.

    Ganz ehrlich die Förderkinder können nichts dafür, wie sie sind. Die Kinder sind keine schlechten Menschen, sie haben nur leider nicht die Fähigkeit so rational zu handeln wie andere.

    Ganz genau... und darum bringt es nichts sie durch den normalen Unterricht zu quälen anstatt sie an eine spezialisierte Förderschule zu schicken. Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß du mit deinem inklusiven Unterricht den Kindern etwas Gutes tust, oder?

    Und wenn die Politik unter Kostenspargesichtspunkten die Inklusion durchdrücken will, dann muß man sich halt so wehren, daß die Politik die Gegenwehr auch versteht.

    Dann hoffe ich wenigstens, daß die beiden ausrastenden Kinder nicht auch noch am Ende des Schuljahrs gute Noten hinterhergeworfen bekommen. Denn damit motiviert man nur noch die "normalen" Schüler ebenfalls ein solches Verhalten an den Tag zu legen, schließlich rentiert sich sowas ja.

    Im Privaten habe ich das Spektakel jedenfalls gerade mit einem 13jährigen, der neidisch auf die Vergünstigungen der Inkludierten blickt: "Die müssen nichts tun und bekommen gute Noten!"

    Der ist jetzt schon auf dem Tripp, daß er für jedes Wehwehchen zum Arzt rennen will, um selber den Status "schwerbehindert" und damit die Vergünstigungen zu bekommen.

    Es wäre deutlich einfacher, wenn Gymnasien etwas mehr Verantwortung in der Inklusion übernehmen würden.

    Es wäre deutlich einfacher, wenn man die Sache auch einmal vom Ende her betrachtet. Wir als Schule haben die Aufgabe die künftige Generation so gut auszubilden, daß sie in der Lage ist ihr eigenes Auskommen, die eigenen Kinder, unsere Renten und dazu noch diverse soziale Wohltaten überhaupt finanzieren zu können. Entsprechend haben wir sie auf möglichst gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorzubereiten.

    Kätzerisch formuliert: Durch die Inklusion bremsen wir die "normalen" Schüler aus, diese erwirtschaften dann in Zukunft weniger Steuern und wir werden uns in Folge nicht einmal mehr Förderschulen und andere soziale Wohltaten leisten können, spätestens nach mehreren Durchläufen dieser Abwärtsspirale.

    Es wäre deutlich einfacher, wenn wir die Forderung der Vereinten Nationen nach Inklusion wenigstens einmal genau lesen würden. Da wird nämlich nur gesagt, daß Behinderte ein Anrecht auf Bildung haben. Da steht aber nicht, daß dies in den gleichen Schulen geschehen muß. Die Inklusion, wie sie bei uns gefordert wird, ist verursacht durch unsere eigene Politik, die festgestellt hat, daß ein Inklusionskind bei der heutigen Art der Inklusion in einer Regelschule wesentlich weniger Kosten verursacht als ein Kind an einer Förderschule.

    Der Beurteilungsbeitrag kommt vom SL der Stammschule, nicht der Einsatzschule. Der "A13Z-Schulleiter" ist weitgehend raus aus der Nummer., insofern stellt sich die Frage gar nicht.

    Wie soll der Schulleiter der Stammschule den Unterricht beurteilen, wenn man eine Vollabordnung hat und entsprechend nur noch an der Einsatz-Grundschule unterrichtet? Da muß dann doch der Grundschul-Schulleiter beurteilen?

    Maylin85

    Das muß ich leider bestätigen. Die Inklusion von körperlich behinderten Schülern ist kein Problem. Aber bei geistigen Behinderungen sind auch meine Erfahrungen eher derart, daß entweder die anderen Schüler massiv darunter leiden und/oder ich die Hände voll damit zutun habe den Inklusionsschüler vor einem unbeabsichtigten Selbstmord zu bewahren, weil er sich nicht an die Sicherheitsanweisungen hält.

    Ok, also bewirbt man sich in einem solchen Fall auf sämtliche a14 bzw. a15 Stellen? Für die Bewerbung muß man doch eine einschlägige Lehrprobe abgeben? Oder reicht da irgendeine Lehrprobe?

    Also kann man eine Grundschule eine Lehrprobe für die Bewerbung auf eine a15-Stelle machen?

    Wenn man sich auf alle möglichen Stellen bewirbt, wie häufig muß man dann solche Lehrproben machen? Für jede Stellenausschreibung neu oder maximal eine Lehrprobe pro Monat?

    Ist ein a13z Schulleiter überhaupt befugt eine a15 Lehrprobe zu begutachten?

    Freut sich ein GS-SChulleiter darüber, wenn er für einen Kollegen immer und immer wieder Gutachten schreiben darf?

    Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung

    Rein formal sicher richtig, aber in der Realität werden solche Stellen passend auf einzelne Personen ausgeschrieben. Guck Dir mal an wie detailiert die Stellenausschreibungen verfaßt werden. Ich denke z.B. daran, daß es im Berufsschulebereich eine bestehende langjährige Zusammenarbeit mit einer ganz bestimmten Prüfungskammer einer bestimmten IHK geben muß. Da ist klar, daß die Stelle paßgenau auf einen gewünschten Kandidaten ausgeschrieben ist.

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