Beiträge von plattyplus

    In der Woche des Tages der offenen Tür habe ich mit Sicherheit keine Korrekturen auf meinem Schreibtisch liegen....oder sie bleiben halt liegen.

    Das ändert dann aber auch nichts an der Tatsache, daß der Infotag dann über das Jahr gerechnet zu ÜBerstunden führt. Ob nun in dieser oder in der nächsten Woche ist dabei unerheblich. Die Anzahl der Klaususren ist fest und somit auch der Korrekturumfang. Ob die ÜBerstunden jetzt in dieser oder in der nächsten Woche anfallen, eben weil die Korrekturen jetzt liegen bleiben, ist unerheblich.

    Dennoch finde ich die Vehemenz, mit der hier die alte Schreibregelung verteidigt wird, erschreckend. Leute, es sind nur Buchstaben.

    Nein, es sind eben nicht nur Buchstaben. Es ist die Vehemenz, mit der eine Minderheit der Mehrheit der Bevölkerung ihre Weltanschauung aufoktroyieren will. Das Gendersternchen ist da nur das Mittel zum Zweck.

    Erinnert mich irgendwie an das Lokalkolorit in der Nachbarstadt. Dort gibt es die Industrieellen-Familie Weddigen. Sie haben zu Zeiten der industriellen Revolution die ersten mechanischen Spinnmaschinen und Webstühle nach Deutschland geholt und damit ein Vermögen gemacht. In jener Zeit haben sie auch mehrere Schulen, ein Krankenhaus und eine öffentliche Badeanstalt gebaut. Die damaligen Arbeiterwohnungen hatten ja noch kein Bad. Ein Sohn der Familie trug den Namen Otto Weddigen und war bis zu seiner Versenkung ein durchaus erfolgreicher U-Boot Kommandant im 1. Weltkrieg.

    die Badeanstalt hieß entsprechend "Weddigen Bad". Die Nationalsozialisten tauften das Ding in "Otto Weddigen Bad" um. Das gefiel dann nach dem 2. Weltkrieg aber auch niemandem mehr und so hieß das Ding danach wieder "Weddigen Bad" und später "Otto Bad". Irgendwann wurde es aber der Stadtverwaltung zu bunt. Schließlich durfte bei dem ganzen Pazifismus so eine Badeanstalt auch nicht im Entferntesten an einen Kriegshelden aus dem 1. Weltkrieg erinnern und so haben sie das Ding nach einer Komplettsanierung in "h2o" umbenannt, eben in die chemsiche Formel für Wasser. Nur haben sie dabei nicht bedacht, daß es die hiesige Bevölkerung ärgert dermaßen bevormundet zu werden. Entsprechend heißt das Ding jetzt im Volksmund "Herfords zweites Otto".

    Und so steht das Gendersternchen in einer langen Reihe von Bevormunungen, egal ob es nun um die Rommel Kaserne, den Negerkuß oder den Sarotti Mohr geht.

    Interessant an dem Beispiel finde ich allerdings, wie leicht und diskussionsarm die Betriebe die Nennung der Diversen umgesetzt haben. Die haben da offensichtlich gar kein Problem.

    Von allen Betrieben, die ich diesbezüglich kenne, habe ich die Antwort bekommen, daß "Kassierer (m,w,d) deswegen so schnell übernommen wurde, weil es wesentlich leserlicher ist als "Kassier/innen". Bezeichnend finde ich, daß diese Aussage zur besseren Les- und Sprechbarkeit auch aus rein weiblichen Chefetagen zu hören ist. Dort laufen sie auch alle gegen die Wortverstümmelungen a la "Freund:inn:e:n" Sturm.

    Bei dem Gendern a la „Freund:innen“ denke ich immer nur: „Gibt es auch Freund:außen?“

    Ich meine „außen“ so als Gegensatz zu „innen“. :pirat:

    Jedenfalls könnte ich mich mit dem Gendern mittels „(m, w, d)“, wie es heute in Stellenanzeigen gehandhabt wird, da werden eben „Kassierer (m, w, d)“ gesucht, wesentlich eher anfreunden als an diese Wortverstümmelungen a la „Freund:innen“ oder „Freund*innen“, die dann den Diversen ja eh wieder nicht gerecht werden.

    Oder anders gefragt: Wenn ich Klassenfahrten etc. vorfinanzieren muss, wie hoch müssen die Rücklagen dafür auf meinem Konto sein? Auf welcher Rechtsgrundlage?

    Frage dazu: Welchen Zinssatz kann ich bei der Rückerstattung für die Auslagen ansetzen? Schließlich habe ich mitunter zieg Monate vorab bezahlt und so dem Land einen Kredit eingeräumt. ;)

    Bei steigender Inflation und steigenden Zinssätzen nicht ganz uninteressant.

    Die SuS hätten meinem Verständnis nach ein Anrecht darauf, dass sie etwas zurückerstattet bekommen, ihre Anteile also gesenkt werden

    Wir sammeln vor den Klassenfahrten immer etwas mehr Geld ein und zahlen am Ende aus, eben um zu vermeiden, daß es am Ende finanziell doch nicht reicht. Die Kalkulation kann sich ja schnell ändern, wenn einzelne Schüler im Schuljahr die Klasse verlassen und sich entsprechend die Berechnungsgrundlage ändert.

    1. Ist das so rechtens? Mir kommt das sehr komisch vor. Wo liegt das Problem? Warum dieser Verwaltungsakt?

    2. Im Grunde wurden uns heute ein Geldwertenvorteil unterstellt, weil wir könnten ja über das Formular der Bezirksregierung zusätzlich das Geld für die Klassenfahrt einfordern. Aber warum sollten wir eine Summe gelten machen, die wir nicht bezahlt haben. ??? Verstehe ich nicht. ???

    3. Wie gehe ich nun damit geschickt um, ohne mich rechtlich in eine Bredouille zu bringen?

    Zu 1, ja es ist sogar Pflicht in NRW bei etwaigen Freiplätzen die Gesamtsumme durch die Anzahl aller Mitfahrenden, also inkl. der KuK zu dividieren, so daß die Freiplätze gleichmäßig auf alle SuS verteilt werden.

    Zu 2: Wie gesagt ist es in unserem Bundesland eben nicht zulässig Freiplätze als Lehrer anzunehmen, egal ob man das später noch bei der Bezirksregierung zusätzlich einfordert oder nicht.

    Zu 3: Den Betrag verrechnen, und später bei der Endabrechnung dasentsprechend zuviel gezahlte Geld wieder an die SuS auszahlen.

    Soll sich unsere Dienstherrin halt ein System überlegen, das ihr gefällt.

    Vor allem bitte auch ein System, bei dem jedes Lesen einer eMail dokumentiert wird, jede Schülermeldung bei Teams, die beantwortet werden will und jedes Schülerproblem, das es in der Pause zu lösen gilt. Ach und: Das Erfassen der Arbeitszeit, auch für diese 3 Minuten-Arbeiten ist natürlich auch wieder Arbeitszeit.

    Ich bin mal gespannt was dabei raus kommt. :pirat:

    Insb. wie es da dann mit Wochenend- und Nachtruhe aussieht und ob die arbeitsrechtlichen Pausenzeiten eingehalten werden.

    12,5h kamen das zusammen, davon 20 Minuten echte Pause.

    Und damit ist das, was Du machst, arbeitsrechtlich nicht zulässig und du müßtest nach maximal 10 Stunden den Griffel fallen lassen und nach Hause gehen, auch wenn da noch Eltern vor der Tür stehen. Nach 10 Stunden ist nämlich auch das maximal zulässige Überstundenmaß voll.

    Da schreitet eure SL nicht ein? Boah! Das fände ich super-nervig.

    Die SL interessiert nur die drei Parkplätze für Schulleiter, Stellvertreter und Sekretärin, der Rest ist für die SL uninteressant. Das Parkplatz-Problem ist halt super nervig, wenn man erst zur 3. oder 5. Stunde kommt. Wenn ich zur 3. Stunde meinen Einsatz habe, komme ich immer schon zur 1., um einen Parkplatz zu haben.


    Nicht dass der Dienstherr noch auf die Idee kommt, gegen Gebühr Betten im Lehrerzimmer aufzustellen, oder einen Wohmmobilstellplatz auf dem Lehrerparkplatz zu eröffnen :dollar:

    Nun ja, zweimal bin ich bei der Doppelschicht, also Abendschule und am nächsten Morgen Einsatz ab der 1. Stunde, schon am zweiten Tag vor den Schülern aufm Pult eingepennt. :rotwerd:

    Zumal man nicht bloß die Inflation rechnen darf sondern auch daran denken muß, daß man ansonsten das Jahr noch ein Jahr lang "für sich arbeiten lassen könnte", indem man es z.B. in einem Aktienfonds parkt. Diesen entgangenen Zinsgewinn muß man auch noch rechnen.

    O. Meier

    Dann hättest Du nicht bloß in §9 des ArbZG geguckt sondern auch in §10 ArbZG.

    Auszug aus Letzterem:

    "Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,"

    Und gemäß allgemeiner Rechtsauffassung ist die Schule eine Verwaltungsbehörde.

    "Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Zur öffentlichen Verwaltung gehören nach der Negativformel alle staatlichen Tätigkeiten, die nicht Rechtsetzung und Rechtsprechung sind. Auch die schulische Ausbildung an einer staatlichen Schule gehört im Rahmen der Daseinsvorsorge zur öffentlichen Verwaltung. Die Schule, die diese Aufgaben selbstverantwortlich und außenwirksam für ihren Rechtsträger wahrnimmt, ist also eine Behörde."

    Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming…1_2010ss_ml.pdf

    Moin,

    die EG-Richtlinie zu den Arbeitszeiten schreibt vor:

    • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Einsätzen (=Nachtruhe). Der Arbeitsweg ist allerdings Privatvergnügen. Wenn Du abends bis 20.15 Uhr in der Abendschule arbeiten mußt, darfst Du am nächsten Morgen ab 7.15 Uhr wieder eingesetzt werden. Die Ruhe darf nicht unterbrochen werden, auch nicht durch ein Telefonat oder durch die Verpflichtung eMails abzurufen. Wird sie doch unterbrochen, beginnen die 11 Stunden ab der Unterbrechung von vorne.
    • Einmal in der Woche hat jeder einen Anspruch auf eine 36-stündige Pause, also ein Wochenende. Dieses Wochenende muß aber nicht am Sonntag sein. Sollte der Schulleiter einfordern, daß man am Sonntag die eMails checkt, um dne Vertretungsplan für Montag zu sehen, ist das Wochenende von Freitagabend bis Sonntagmorgen, eben ein 36-stündiger Block. Der muß dann aber wirklich frei sein. Da gibt es dann auch keine Ausnahme in Form von der samstaglichen Einschulung der Erstklässler und ähnliche Scherze.

    Nachtrag: Die einschläige EU-Richtlinie hierzu ist die Richtlinie 2003/88/EG
    --> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32003L0088

    Ich finde, es geht beides: Das iPad als Heftersatz oder das iPad als Buchersatz, aber nicht beides gleichzeitig.

    Aber bei euren Schülern klappt das?

    Wenn ich an unsere 9jährige denke, würde ich es ausdrücklich begrüßen, wenn sie in der Grundschule iPads (oder generell Tablets) als Buchersatz einführen würden und dann auch alle KuK verpflichtet werden digitale Lehrwerke einzusetzen. Wir haben ihr inzw. schon einen Rollkoffer gekauft, weil ihre Tasche schwerer ist als meine in der Berufsschule. Auch sehe ich irgendwie keinen Sinn darin, warum man drei Mathe- und zwei Deutschbücher (inkl. Arbeitsbüchern, Trainingsheften, ...) etc. benötigt. Zumal ich im letzten Schuljahr feststellen mußte, daß aus manchen Übungsheften nur 2-3 Seiten im ganzen Schuljahr überhaupt bearbeitet wurden.

    Hier noch etwas für unsere Handwerker:

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