Bin ich da allein? Ist das nur bei uns so?
Nein, Du bist da nicht allein. Ich habe auch solche Fälle. Bei mir landen sie zumeist, nachdem sie durch die Gesamtschule geschoben wurden, weil wohl auch dort gilt: "Muß Kollege X den Schüler noch ein Jahr länger ertragen, meldet er sich wegen Burnout krank, also geben wir ihm alle noch eine 4 und sind das Problem los."
Anders kann ich mir jedenfalls nicht erklären, wie 16-jährige kleinkriminelle (das polizeiliche Führungszeugnis spricht Bände) Analphabeten bei uns mit Fachoberschulreife und Q-Vermerk aufschlagen. Bisweilen habe ich dann auch kein Problem die Note 6 zu geben, auch wenn dann 3/4 der Klasse 6 stehen. Die "Härtefälle" habe ich inzw. schon in den ersten 3 Monaten der Anwesenheit bei uns durch das komplette Mahnverfahren und die Teilkonferenz gejagd. Die sind schon weg zu entsprechenden Förderschulen.
Der letzte Härtefall koketierte vor dem Schulleiter: "Ich bin schulpflichtig, sie können mich nicht rauswerfen, egal was ich hier auch mache." Tja, da hatte er sich dann doch den falschen Schulleiter ausgesucht. Die Kollegen haben bei den Vergehen des Früchtchens entsprechend auch noch Strafanzeigen gestellt, auf das ein Gericht und Jugendarrest eine heilende Wirkung auf den Schüler haben.
Ich sehe das Problem an erster Stelle darin, daß die Schüler, wenn sie zu uns kommen, bereits 10 Jahre mit ihrer Tour durch die Schule gekommen sind, ohne einmal so richtig Gegenwind zu spüren. Je länger sie mit ihrer Tour durchkommen und je länger sich das einschleift, desto größer muß der "Knüppel" (also Jugendarrest etc.) sein, um sie wieder auf Spur zu bringen.
Oder ein lustiger Fall: Ein Schüler war in der Fachoberschule (2jährig, Abschluß: Fachhochschulreife) total überfordert und sollte in die Ausbildungsvorbereitung. Als er hörte, daß man da auch ein Betriebspraktikum macht, wollte er nicht mehr. Schließlich ist es besser in der warmen Schule zu sitzen und uns auf die Nerven zu gehen. Seine Eltern hatten schon die Ummeldung in die Ausbildungsvorbereitung unterschrieben, aber er wollte die Ummeldung nicht abgeben. Da habe ich mir das Formular von de Eltern erneut ausfüllen lassen, mit Rückumschlag direkt an unser Sekretariat. So wurde der Schüler dann gegen seinen Willen 2 Wochen vor seinem 18. Geburtstag doch noch in die Ausbildungsvorbereitung versetzt. Denn ja, noch ist er nicht sein eigener Erziehungsberechtigter.
Merke: Eigentlich reicht §53 Schulgesetz NRW aus, um durchzugreifen, man muß sich nur trauen den Weg wirklich bis zum Ende zu gehen.