Spätesten Samstag, wenn die Kandidatin nicht erscheint, ist die Sache entschieden.
Bei sehr vielen Kandidaten war es in diesem Jahr auch so, daß sie zu den angemeldeten Nachprüfungen gar nicht erschienen sind. Insg. hatten wir so wohl einen Ausfall von ca. 80%. Einige sind auch zur Klausur nicht erschienen und haben sich dann gewundert, daß sie zur mündlichen Prüfung gar nicht mehr zugelassen wurden.
Unsere Schulleitung eruiert gerade, ob und wie man diesen Schülern, die zur angemeldeten Nachprüfung nicht erschienen sind, erzieherische Maßnahmen gemäß §53 Schulgesetz NRW angedeihen lassen kann.
Habt Ihr an Eurer Schule diesbezüglich schon erzieherische Maßnahmen durchgeführt?