Wie schaut es aus bei versäumten Klausuren, ohne Attest! Dürfen diese zeitnahe dann mit "ungenügend" bewertet werden, aufgrund des fehlenden Attests?
Sie dürfen nicht nur mit "ungenügend" bewertet werden, sie müssen sogar mit "ungenügend" bewertet werden.
Ich hatte selber mal den Fall, daß einer meiner Schüler sich direkt vor der Ausgabe der Klausuraufgaben ins Waschbecken übergeben hat. Ich habe ihn nach Hause geschickt und durfte mich anschließend vor den Kollegen erklären, daß ich ihn ohne Attest nachschreiben lasse. Ich habe mich dann im Sinne des Schülers darauf berufen, daß er ja das Fernbleiben von der Klassenarbeit nicht zu vertreten hat, eben weil ich ihn nach Hause geschickt hatte. ![]()
Einschlägig sind hier:
- §19 APO-BK NRW
- §48 Schulgesetz NRW